Mahnung schreiben: Ablauf, Inhalte, Fristen + kostenfreie Vorlage

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 26 September, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie möchten ein effizientes Mahnwesen in Ihrem Unternehmen etablieren? Lesen Sie hier, wann Sie eine Mahnung schreiben, welche Arten es gibt und was zum Inhalt gehört. Erfahren Sie auch mehr zu den üblichen Fristen und Mahngebühren. Einige Formulierungsvorschläge und ein Muster zum Download liefern Anregungen, mit denen Sie überzeugende Mahnschreiben erstellen.  

Schnellcheck Mahnung schreiben – die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Sie müssen überfällige Forderungen anmahnen und sind sich in einigen Punkten noch unsicher? Vielleicht helfen Ihnen bereits folgende Informationen:

  • Wann darf ich die erste Mahnung schreiben?
    Wenn eine Zahlungsfrist vereinbart war, dürfen Sie die meist als Zahlungserinnerung bezeichnete 1. Mahnung nach deren Ablauf schicken, andernfalls 30 Tage nach der Lieferung oder Leistung.
  • Wie schreibe ich eine Mahnung richtig?
    Enthalten sein sollten die eindeutige Aufforderung zur Begleichung eines überfälligen Betrags sowie alle Informationen, die der Schuldner zur Überprüfung und Bezahlung braucht. Nutzen Sie eine Vorlage, um nichts zu vergessen.
  • Wie lange ist die Frist bei der ersten Mahnung?
    Die können Sie individuell bestimmen. Üblich sind 10 bis 14 Tage nach der Zahlungserinnerung.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt, wann Sie eine Mahnung schreiben sollten und welche Arten es gibt.

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Mahnung oder Zahlungserinnerung – und wann kommt das überhaupt zum Einsatz?

Wenn Sie eine Mahnung schreiben, fordern Sie säumige Schuldner zur Zahlung auf. Auf diese Weise können Sie einen großen Teil der überfälligen Forderungen eintreiben, da es sich bei den Zahlungsverzögerungen in vielen Fällen um versehentliche Versäumnisse handelt.

Die Schriftform ist empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wichtigstes Merkmal einer Mahnung ist die eindeutige Zahlungsaufforderung, die theoretisch auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. Es ist üblich, die 1. Mahnung freundlich zu formulieren und als Zahlungserinnerung zu bezeichnen. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei trotzdem um eine Mahnung, die den Schuldner in Verzug setzt.

Prüfen Sie bei überfälligen Forderungen zunächst, ob ein eigener Fehler bei der Rechnungserstellung oder in der Debitorenbuchhaltung vorliegt, bevor Sie eine Mahnung schreiben. Wenn Sie das ausschließen können, zahlen die Schuldner im Normalfall nach einer Erinnerung, wenn das Versäumnis eine der folgenden Ursachen hatte:

  • Zahlung vergessen
  • Rechnung verlegt
  • E-Mail versehentlich gelöscht
  • Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit
  • Überweisungsfehler
  • Problem mit der Lieferung oder Leistung, das zwischenzeitlich gelöst wurde
  • bewusstes Ausreizen der Frist ohne Mahngebühren zur Stabilisierung der eigenen Liquidität

Hier ein Beispiel einer Zahlungserinnerung, die mit Lexware Office erstellt wurde: 

Lexoffice Zahlungserinnerung

Wenn Sie mit der 1. Mahnung keinen Erfolg haben, kann es dafür folgende Gründe geben:

  • Der Schuldner hat keinen Überblick über seine Verbindlichkeiten.
  • Es besteht ein vorübergehender Liquiditätsengpass.
  • Der Kunde hat ernsthafte Liquiditätsprobleme.
  • Der Schuldner hatte nie die Absicht, zu bezahlen (Betrug).

In der kaufmännischen Praxis hat sich ein dreistufiges außergerichtliches Mahnverfahren etabliert, obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die einzelnen Mahnschreiben können Sie beispielsweise als Zahlungserinnerung/Mahnung/Letzte Mahnung oder 1./2./3. Mahnung bezeichnen.

Um das gerichtliche Mahnverfahren einleiten zu können, genügt es bereits, dass Sie nur eine Mahnung schreiben. Dieses Vorgehen eignet sich zum Beispiel, wenn der ausstehende Betrag sehr hoch ist und Sie das Geld zur Sicherung der eigenen Liquidität dringend brauchen.

Inhalte einer Mahnung: Das darf auf keinen Fall fehlen

Der wichtigste Inhalt aus rechtlicher Sicht ist die eindeutige Zahlungsaufforderung. Darüber hinaus sollte das Schreiben alle Informationen enthalten, die der Kunde zur Überprüfung und Bezahlung der Forderung braucht. Eine Vorlage hilft Ihnen dabei, nichts zu vergessen.

Mahnung schreiben Vorlage – inhaltlicher Aufbau

Folgende Tabelle listet als Muster die Bestandteile eines Mahnschreibens auf und bezieht sich dabei speziell auf die zweite und dritte Mahnung. Inspiration für die erste Mahnung / Zahlungserinnerung finden Sie hier.

INHALT
HINWEISE
Briefkopf
Namen und Anschriften des eigenen Unternehmens und des Schuldners, aktuelles Datum
Betreffzeile
(Letzte) Mahnung
Rechnungsnummer und -datum, Kundennummer
Als Ergänzung der Betreffzeile oder im Text
Erinnerung an Lieferung oder Leistung
Datum, Leistungsbeschreibung oder Art und Menge der gelieferten Artikel, Lieferscheinnummer
Hinweis auf erfolgte Zahlungserinnerung bzw. 1. Mahnung
Datum der Erinnerung mit angeben
Feststellung des ausstehenden Zahlungseingangs
Nachdrücklicher formulieren als bei der Zahlungserinnerung
Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen
Forderungsbetrag erhöht sich dadurch
Unmissverständliche Aufforderung, den fälligen Betrag zu bezahlen
Neuen Betrag eindeutig kennzeichnen
Neues Zahlungsziel setzen
Empfehlung: konkreten Termin nennen
Bankdaten nennen
Im Text und/oder in der Fußzeile
Kontaktangebot
Hilfreich, falls Probleme mit der Leistung/Lieferung bestehen
Folgen bei weiterhin ausbleibender Zahlung
Weitere Mahnkosten
Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Nur bei der letzten außergerichtlichen Mahnung
Hinweis, falls Zahlung in der Zwischenzeit erfolgte
Mahnung ist gegenstandslos

Mit einer Mahnungsvorlage, zum Beispiel einem Muster für Word oder PDF, vergessen Sie keine wichtigen Informationen.

Mahnung schreiben Muster – die passenden Formulierungen

Die Zahlungserinnerung schreiben Sie in einem freundlichen Ton. Mit jeder folgenden Mahnstufe werden die Formulierungen fordernder. Nutzen Sie folgende Vorlage für die zweite und dritte Mahnung:

Einleitung
2. Mahnung
Wir haben uns über Ihre Bestellung vom (Auftragsdatum) gefreut und Ihnen am (Lieferdatum) Folgendes geliefert: (Art und Anzahl der Artikel). Leider ist für die zugehörige Rechnung mit der Nummer (Rechnungsnummer) noch keine Zahlung auf unserem Konto eingegangen. Am (Datum der Zahlungserinnerung) hatten wir Sie bereits an die überfällige Forderung erinnert. Sicher liegt nur ein Versehen vor.Unternehmens und des Schuldners, aktuelles Datum
3. Mahnung
Für die Lieferung von (Art und Anzahl der Artikel) am (Lieferdatum) hatten wir Ihnen die Rechnung mit der Nummer (Rechnungsnummer) gestellt. Leider ist bisher keine Zahlung bei uns eingegangen, obwohl wir Sie bereits mit unseren Schreiben vom (Datum der Zahlungserinnerung) und vom (Datum der 2. Mahnung) daran erinnert hatten.
Zahlungsaufforderung
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag von jetzt X € (inklusive X € Mahngebühren und X € Verzugszinsen) bis spätestens (Datum) auf unser unten aufgeführtes Konto.
Abschluss
2. Mahnung
Bedenken Sie, dass Ihnen weitere Mahnkosten entstehen, falls der Betrag zu diesem Termin nicht auf unserem Konto eingegangen sein sollte. Wenn Sie in der Zwischenzeit bereits bezahlt haben, ignorieren Sie bitte dieses Schreiben. Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Problemen Kontakt zu uns aufzunehmen.
3. Mahnung
Falls der Betrag zu diesem Termin nicht auf unserem Konto eingegangen sein sollte, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Wenn Sie die Zahlung zwischenzeitlich veranlasst haben, können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns bitte.

Rechnungs- und Buchhaltungssoftware unterstützt Sie dabei, Ihr Forderungsmanagement und Mahnwesen effizient zu organisieren. Sie haben zu jeder Zeit schnellen Zugriff auf die Kundendaten und den Überblick, welche Zahlungen überfällig sind. Mit einer Mahnungsvorlage können Sie direkt aus dem Programm heraus eine Mahnung schreiben.

Download Mustervorlage Mahnung

Fristen und Mahngebühren im Überblick

Mit jedem Mahnschreiben setzen Sie dem Kunden eine neue Zahlungsfrist und spätestens ab der 2. Mahnung können Sie ihm auch Verzugskosten in Rechnung stellen. Lesen Sie hier, was in dieser Hinsicht üblich und zulässig ist.

Fristen

Es gibt keine Vorschriften für die Fristen, die Sie jeweils neu setzen, wenn Sie eine weitere Mahnung schreiben. Die in der folgenden Übersicht genannten Werte dienen der Orientierung.

ZEITRAUM ZWISCHEN …
ÜBLICHE FRISTEN
Rechnung und Zahlungserinnerung
2 bis 3 Wochen
Zahlungserinnerung und 2. Mahnung
1 bis 2 Wochen
2. Mahnung und 3. Mahnung
5 bis 10 Tage
3. Mahnung und weiterer Rechtsverfolgung
5 bis 10 Tage

Es ist empfehlenswert, nach Ablauf einer Zahlungsfrist noch 2 bis 3 Tage zusätzlich zu warten, bevor Sie eine weitere Mahnung schreiben. Denn einige Schuldner reizen die Frist aus und bedenken dabei nicht die Bearbeitungszeiten der Banken.

Mahnkosten

Mahngebühren und Verzugszinsen sind erst ein Thema, wenn sich der Kunde bereits im Verzug befindet. Dieser Fall tritt entweder mit der 1. Mahnung (Zahlungserinnerung) ein oder, falls kein Zahlungsziel vereinbart war, wenn die 30-Tage-Frist des § 286 Abs. 3 BGB überschritten wurde. B2C-Kunden müssen in den Rechnungen auf diese Frist hingewiesen werden, sonst geraten sie nicht in Verzug. Wenn Sie die 1. Mahnung schreiben, können Sie demnach noch keine Mahnkosten berechnen.

Was die Mahngebühren angeht, so dürfen Sie B2B-Kunden gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung stellen, und zwar zusätzlich zu den Verzugszinsen. Falls es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer Klage kommt, wird diese Pauschale auf die dadurch entstehenden Kosten angerechnet.

Gegenüber B2C-Kunden ist die Verzugspauschale nicht zulässig. Hier gibt es auch keine gesetzliche Regelung, was die Höhe der Mahngebühren angeht. Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass diese die tatsächlichen Kosten für Porto, Material und Druck enthalten dürfen, aber nicht die für den Personaleinsatz oder die Computernutzung. Zwei bis drei Euro wurden meist als angemessen betrachtet, in einigen Fällen aber auch als zu hoch bewertet.

Die Verzugszinsen werden gemäß § 288 Abs. 1 und 2 BGB gegenüber Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten und gegenüber Geschäftskunden mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, und zwar ab Beginn des Verzugs.

Beispiel für B2C-Kunden:

offene Forderung: 500 €

Zeitraum ab der Zahlungserinnerung: 14 Tage

Zinssatz = 1,62 % (Basiszinssatz) + 5 % = 6,62 %

Verzugszinsen = 14/360*500*0,0662 = 1,29 €

Und was ist, wenn der Kunde dennoch nicht zahlt?

Wenn bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder der Schuldner die Zahlung ausdrücklich verweigert, sind sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren nicht mehr zielführend. Im ersten Fall müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden, im zweiten Fall ist anwaltliche Hilfe empfehlenswert, damit Sie gegebenenfalls klagen können.

Wenn die Ursache für die Zahlungsverzögerung wahrscheinlich in vorübergehenden Liquiditätsproblemen, organisatorischer Überforderung oder anderen Gründen liegt und eine Chance auf das Begleichen der Forderung besteht, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens einmal schriftlich gemahnt haben, möglichst mit Zustellungsnachweis (Einschreiben).

Das gerichtliche Mahnverfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Beantragung online über das Mahnportal der Bundesländer oder schriftlich per Formular beim Amts- oder Mahngericht
  • Gericht erlässt Mahnbescheid gegen den Kunden, prüft aber nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung
  • Bei Widerspruch des Schuldners Beantragung eines gewöhnlichen Gerichtsverfahrens zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Forderung
  • Ohne Widerspruch und bei weiterhin ausbleibender Zahlung Beantragung eines Vollstreckungsbescheids zur Einziehung der offenen Forderung durch einen Gerichtsvollzieher

Zu jedem Zeitpunkt im Prozess des Forderungsmanagements haben Sie die Möglichkeit, ein Inkassobüro zur individuellen Unterstützung hinzuzuziehen. Diese Unternehmen haben Erfahrungen im Mahnwesen und ausreichend personelle Ressourcen dafür. Kosten für Inkassodienstleister muss der Schuldner jedoch nur tragen, wenn sie wirtschaftlich angemessen sind und es keine günstigere Option gab (Schadenminderungspflicht). Eine Alternative dazu kann die Beauftragung eines Anwalts sein.

Wenn Ihr Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen generell hoch ist und Sie häufig mit Zahlungsverzögerungen und -ausfällen konfrontiert sind, ist das Factoring eine Chance. Dabei verkaufen Sie Ihre laufenden, seltener einzelne Forderungen gegen Gebühr an einen darauf spezialisierten Factoringanbieter , der auch das Zahlungsausfallrisiko trägt. Das Geld erhalten Sie sofort.

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FAQ zum Thema Mahnung schreiben

Sie suchen eine ganz bestimmte Information? Folgende Antworten auf häufig gestellte Fragen klären weitere Details:

1. Wer darf überhaupt eine Mahnung schreiben?

2. Kann eine Privatperson auch eine Mahnung schreiben?

3. Was bedeutet Fälligkeit?

4. Was bedeutet Verzug?

5. Was gehört zum Verzugsschaden?

6. Muss ich eine Zahlungserinnerung vor der Mahnung schicken?

7. Was muss ich bei einer Mahnung für Privatkunden im Vergleich zu Firmenkunden beachten?

8. Ein Kunde hat unverschuldet zu spät gezahlt. Muss ich die Mahngebühren wieder erlassen?

9. Was kostet das gerichtliche Mahnverfahren?

10. Wie kann ich es vermeiden, eine Mahnung schreiben zu müssen?

Es ist wichtig, dass Sie das Forderungsmanagement konsequent betreiben und zwischen den einzelnen Schritten nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Bedenken Sie die Verjährungsfrist für Forderungen von grundsätzlich 3 Jahren.

Der folgende Screenshot zeigt wie das Management der offenen Posten bei Lexware Office erfolgt: 

Lexoffice Alle Belege

Fazit: Mahnung schreiben – einfach dank Vorlage

Um Ihre eigene Liquidität zu sichern, müssen Sie Ihre Schuldner rechtzeitig und in einer angemessenen Form auf überfällige Außenstände hinweisen. Bedenken Sie jeweils die konkrete Situation. Die Forderungshöhe, das Verhältnis zum Kunden und dessen bisheriges Zahlungsverhalten sollten Einfluss darauf haben, wann und wie Sie mahnen. Eine Mahnung schreiben geht ganz einfach: Ein Muster unterstützt Sie dabei, passende Formulierungen zu finden.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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