Stand: August 2026
Wenn du einen AVGS beantragen möchtest, lautet die eigentliche Frage nicht „wo" im Sinne von Ort oder Postleitzahl, sondern: welche Behörde ist für dich zuständig? Diese Seite zeigt dir, an wen du dich mit Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld wendest, wie die Antragstellung in der Praxis abläuft und was du tun kannst, wenn du dir unsicher bist.
Zwei Zuständigkeiten: Welche Behörde ist für dich richtig?
Die zuständige Stelle für deinen AVGS Antrag richtet sich nicht nach deinem Wohnort, sondern nach deinem aktuellen Leistungsbezug. Entscheidend ist, ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld erhältst – daraus ergibt sich unmittelbar, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über deinen Antrag entscheidet. Eine fundierte Einführung in das Förderinstrument findest du im AVGS Wissenszentrum.
AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Der AVGS ist eine Ermessensleistung – die Behörde entscheidet im Einzelfall, unabhängig davon, ob sie als Agentur für Arbeit oder als Jobcenter auftritt. Wie diese Entscheidung im Detail abläuft, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
AVGS bei der Agentur für Arbeit beantragen (ALG I)
Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit dein Ansprechpartner für den AVGS.
Vereinbare den Termin frühzeitig und bereite dich inhaltlich vor: Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, erhöht eine überzeugende Argumentation deine Chancen erheblich. Die Details zum Vorgehen bei der Arbeitsagentur findest du unter AVGS bei der Arbeitsagentur beantragen.
AVGS beim Jobcenter beantragen (Bürgergeld)
Beziehst du Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter die Rolle der Agentur für Arbeit.
Der Ablauf ähnelt dem bei der Agentur für Arbeit, mit eigener Zuständigkeit und teils eigenen Formularen. Eine ausführliche Übersicht findest du unter AVGS beim Jobcenter beantragen.
So läuft deine Antragstellung Schritt für Schritt
Termin vereinbaren und Unterlagen zusammenstellen
Vereinbare zeitnah einen Termin bei deiner zuständigen Stelle und bring einen aktuellen Lebenslauf mit – bei einem Gründungsvorhaben zusätzlich eine kurze Skizze deiner Geschäftsidee.
Maßnahme im Gespräch begründen
Im Beratungsgespräch legst du dar, warum das Coaching deine berufliche Eingliederung unterstützt. Eine konkrete, nachvollziehbare Begründung ist der häufigste Unterschied zwischen einer zügigen Bewilligung und zusätzlichen Rückfragen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter AVGS Antrag stellen, weitere Praxistipps liefert der AVGS Ratgeber.
Schriftliche Bewilligung abwarten
Nach der Prüfung erhältst du den Gutschein schriftlich. Der gesamte Weg von der Antragstellung bis zum Coaching-Start ist im Beitrag AVGS Ablauf beschrieben. Steht deine Arbeitslosigkeit unmittelbar bevor oder drängt die Zeit, hilft dir zusätzlich die AVGS Soforthilfe.
Typische Fehler beim Antrag vermeiden
Diese Punkte kosten unnötig Zeit:
- Unvorbereitet ins Gespräch gehen
- Keine klare Zielsetzung formulieren
- Die Maßnahme nicht konkret benennen
- Unterlagen unvollständig mitbringen
Wie eine überzeugende Begründung in der Praxis aussehen kann, zeigen die AVGS Erfolgsgeschichten anderer Antragstellerinnen und Antragsteller.
Unsicher, welche Stelle zuständig ist?
Wenn du nicht sicher bist, ob dein aktueller Leistungsbezug die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig macht, oder wie du deinen Antrag am besten begründest, hilft ein unverbindliches Kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Einen kompakten Gesamtüberblick zur erfolgreichen Antragstellung bietet außerdem die Seite AVGS erfolgreich beantragen.
Häufige Fragen zur Antragstellung
Kannst du den AVGS komplett online beantragen?▾
Ein vollständiger Online-Antrag reicht in der Praxis meist nicht aus – das persönliche Gespräch mit deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler bleibt fester Bestandteil der Antragstellung. Digital vorbereiten kannst du dich trotzdem, und auch das spätere Coaching lässt sich unkompliziert online durchführen: AVGS Online Coaching.
Welche Voraussetzungen musst du für die Antragstellung erfüllen?▾
Dazu zählen grundsätzlich eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit, ein erkennbarer Integrationsbedarf und eine Maßnahme, die deine berufliche Eingliederung sinnvoll unterstützt. Alle Kriterien im Detail findest du in der AVGS Voraussetzungen im Überblick.
Für welches Coaching stellst du den Antrag üblicherweise?▾
Viele Antragstellerinnen und Antragsteller möchten sich mit dem Coaching selbstständig machen. Umfassende Informationen dazu bietet das AVGS Gründercoaching. Einen allgemeinen Überblick zum Ablauf der Maßnahme selbst gibt AVGS Coaching erklärt.
Was kannst du tun, wenn dein Antrag abgelehnt wurde?▾
Eine Ablehnung ist nicht das Ende deines Vorhabens. Prüfe zunächst den Bescheid und die genannte Widerspruchsfrist – in der Regel ein Monat – und überarbeite deine Begründung gezielt. Das konkrete Vorgehen erklärt die Seite AVGS Antrag abgelehnt. Weitere Antworten rund um den Gutschein sammelt das AVGS FAQ.
Fazit: Wo du deinen AVGS beantragst
Die Antwort auf die Ausgangsfrage ist eindeutig: Bei Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig, bei Bürgergeld das Jobcenter. Welche Stelle für dich gilt, entscheidet allein dein aktueller Leistungsbezug – nicht dein Wohnort oder dein Anliegen. Mit einer guten Vorbereitung und einer konkreten Begründung erhöhst du deine Bewilligungschancen bei beiden Behörden spürbar. Einen Überblick über alle weiteren Beiträge rund um den Gutschein bietet die Sammlung Alle AVGS Themen im Überblick.







