Auf einen Blick: AVGS einlösen
Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!
Schritt 1: Gutschein erhalten
Sie haben noch keinen Vermittlungsgutschein, obwohl Sie gern an einer Maßnahme teilnehmen würden? Für den AVGS-Antrag ist zwar keine besondere Form vorgeschrieben, aber eine gute Vorbereitung des Behörden-Termins erhöht Ihre Chancen. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein und die Entscheidung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wenn Sie den AVGS erhalten haben, lösen Sie ihn bei einem passenden Maßnahmenträger ein.
Schritt 2: Geeigneten Anbieter finden
Wählen Sie einen Anbieter für die Maßnahme aus, auf die Ihr AVGS ausgestellt ist. Dieser muss dafür zertifiziert sein, damit Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einlösen können. Suchen können Sie beispielsweise mit KURSNET, der Datenbank für berufliche Weiterbildung auf der Website der Agentur für Arbeit. Informieren Sie sich über die konkreten Inhalte und die Organisation. Selbststaendigkeit.de ist für das AVGS-Gründercoaching zertifiziert. Da dieses auch online durchgeführt werden kann, ist räumliche Entfernung kein Problem.
Schritt 3: Kontaktaufnahme mit dem Anbieter
Nehmen Sie Kontakt zum ausgewählten Maßnahmenträger auf, eventuell auch schon vor der Beantragung des AVGS. Es ist üblich, dass Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Orientierungsgespräch angeboten wird, in dem Sie alle Fragen zur Maßnahme klären können. Bedenken Sie in Ruhe, ob Sie mit diesem Anbieter zusammenarbeiten möchten. Neben den passenden Inhalten muss auch die persönliche Chemie stimmen. Wenn Sie sich entschieden haben, übergeben Sie den Gutschein.
Schritt 4: Maßnahmenbeginn
Der Maßnahmenträger informiert die Behörde über Ihre Entscheidung. Diese bestätigt die Übernahme der Kosten und Sie können mit der Maßnahme starten. Die einzelnen Schritte vereinbaren Sie individuell. Beachten Sie, dass der AVGS nur begrenzt gültig ist. Das Ablaufdatum ist aufgedruckt. Wird der Vermittlungsgutschein nicht eingelöst, verfällt der Anspruch auf die Förderung. Sie können ihn zwar neu beantragen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass Sie ihn wiederholt erhalten. Verlieren Sie deshalb lieber keine Zeit.
100% kostenloses Coaching mit AVGS-Förderung
Fazit: Schnell handeln und AVGS Gutschein einlösen
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet Ihnen die Chance, kostenlos Leistungen zur beruflichen Förderung in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch das Gründercoaching für die professionelle Begleitung bei der Existenzgründung. Handeln Sie schnell. Denn es wäre schade, wenn der Vermittlungsgutschein nicht eingelöst wird.
Deutschlandweites AVGS Gründercoaching
Egal ob in Berlin, Stuttgart, Hamburg oder einer anderen Stadt: An unserem AVGS Gründercoaching können Sie deutschlandweit teilnehmen. Denn das Coaching erfolgt online, wodurch es nicht von Bedeutung ist, wo Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz haben.