Rechtsformen im Überblick: Welche Rechtsform zu Ihrem Unternehmen passt
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Rechtsformwahl hat steuerliche und haftungsrechtliche Folgen, die sich nicht rückwirkend korrigieren lassen. Dieser Überblick ordnet die Möglichkeiten und ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Lassen Sie die getroffene Wahl vor der Gründung von einer Steuerberatung prüfen.
Die vier Fragen, die Ihre Rechtsform bestimmen
Bevor Sie Rechtsformen vergleichen, beantworten Sie diese vier Fragen. Sie engen die Auswahl meist auf zwei Möglichkeiten ein.
- Wie hoch ist Ihr Haftungsrisiko? Eine Texterin, die von zu Hause schreibt, trägt ein anderes Risiko als ein Handwerksbetrieb mit Maschinen und Angestellten oder ein Händler mit Warenlager. Je höher das Risiko, desto eher lohnt eine Haftungsbeschränkung.
- Wie viel Kapital steht bereit? 25.000 Euro Stammkapital sind für viele Gründungen keine reale Option, auch wenn davon zunächst nur die Hälfte eingezahlt werden muss.
- Gründen Sie allein oder zu mehreren? Sobald mehrere Personen beteiligt sind, brauchen Sie ohnehin einen Vertrag. Dann ist der Schritt zu einer geregelten Gesellschaftsform klein.
- Sind Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender? Diese Einordnung entscheidet über Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer und Buchführungspflichten und schließt einige Rechtsformen aus.
Die Rechtsformen im Vergleich
Die Übersicht stellt die für Gründungen relevanten Formen gegenüber. Die Details stehen in den verlinkten Beiträgen.
| Rechtsform | Gründer | Mindestkapital | Haftung | Handelsregister |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 1 | keines | unbeschränkt, auch privat | nein, freiwillig als e.K. |
| GbR | ab 2 | keines | unbeschränkt, auch privat | nein, Gesellschaftsregister möglich |
| OHG | ab 2 | keines | unbeschränkt, auch privat | ja |
| KG | ab 2 | keines | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist auf Haftsumme begrenzt | ja |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab 1 | ab 1 Euro | auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | ja |
| GmbH | ab 1 | 25.000 Euro | auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | ja |
| GmbH & Co. KG | ab 2 | Kapital der Komplementär-GmbH | wirtschaftlich begrenzt | ja |
| AG | ab 1 | 50.000 Euro | auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | ja |
| PartG | ab 2 Freiberufler | keines | grundsätzlich unbeschränkt, Berufshaftung begrenzbar | Partnerschaftsregister |
Die Rechtsformen im Einzelnen
Einzelunternehmen
GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Sie braucht keinen schriftlichen Vertrag und kein Kapital, entsteht also oft unbemerkt.
Genau das ist ihr Risiko: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich, auch für Verbindlichkeiten, die eine andere Person eingegangen ist.
Wenn Sie zu zweit starten, schließen Sie einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Er regelt Einlagen, Stimmrechte, Gewinnverteilung und vor allem, was beim Ausstieg einer Person passiert. Ohne diesen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen, und die passen selten zum tatsächlichen Beitrag der Beteiligten.
OHG und KG
Beide sind Personenhandelsgesellschaften und setzen ein Handelsgewerbe voraus. Die offene Handelsgesellschaft ist im Kern eine im Handelsregister eingetragene GbR mit vollhaftenden Gesellschaftern.
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet zwei Rollen. § 161 Absatz 1 HGB beschreibt sie so: Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder einigen Gesellschaftern
„die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teile der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter)."
Praktisch heißt das: Der Komplementär führt und haftet unbeschränkt, der Kommanditist gibt Kapital und haftet nur bis zu seiner Haftsumme. Die KG ist deshalb die klassische Form, wenn jemand Geld beisteuert, aber nicht mitarbeiten und nicht voll haften will.
UG (haftungsbeschränkt)
„ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses"
einzustellen. Sie sparen also so lange an, bis das Stammkapital einer regulären GmbH erreicht ist und die Umwandlung möglich wird.
Rechnen Sie ehrlich: Die UG ist günstiger in der Gründung, nicht im Betrieb. Buchführungspflicht, Jahresabschluss, Offenlegung und Körperschaftsteuer gelten wie bei der GmbH.
GmbH
Die bekannteste Kapitalgesellschaft und der Standard, sobald Haftungsbeschränkung wirklich gebraucht wird. § 5 Absatz 1 GmbHG ist eindeutig:
„Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen."
Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich. Diese Trennung ist der eigentliche Grund für die Rechtsform.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens verlangen Banken bei Darlehen an junge Gesellschaften regelmäßig persönliche Bürgschaften, womit die Haftungsbeschränkung wirtschaftlich teilweise entfällt. Zweitens haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie Pflichten verletzen, etwa bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder nicht abgeführten Sozialabgaben.
Details zu Gründung, Kosten und Ablauf im Beitrag zur GmbH-Gründung.
GmbH & Co. KG
Eine Kommanditgesellschaft, bei der die Rolle des vollhaftenden Komplementärs von einer GmbH übernommen wird. Damit haftet wirtschaftlich keine natürliche Person unbeschränkt.
Die Konstruktion verbindet die steuerliche Behandlung einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft. Der Preis ist der Aufwand: Sie führen zwei Gesellschaften, mit zwei Buchhaltungen und zwei Jahresabschlüssen.
AG
Die Aktiengesellschaft ist auf Kapitalbeschaffung über viele Anteilseigner ausgelegt. § 7 AktG bestimmt:
„Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist fünfzigtausend Euro."
Hinzu kommen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung als vorgeschriebene Organe. Für klassische Gründungen ist die AG in aller Regel überdimensioniert. Sie wird relevant, wenn Kapital von vielen Investoren eingesammelt werden soll.
Partnerschaftsgesellschaft
Die PartG steht ausschließlich Freiberuflern offen und ist das Gegenstück zur OHG für Berufe, die kein Handelsgewerbe betreiben dürfen. Sie wird ins Partnerschaftsregister eingetragen und braucht kein Mindestkapital.
In der Variante mit beschränkter Berufshaftung lässt sich die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen, was eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung voraussetzt.
Freiberuflich oder gewerblich
Diese Unterscheidung ist keine Rechtsform, wirkt aber wie eine Weiche davor.
Freiberufler üben einen Katalogberuf oder eine vergleichbare Tätigkeit aus, etwa in Heilberufen, rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen, technischen oder künstlerischen Berufen. Sie melden kein Gewerbe an, zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen ihren Gewinn dauerhaft per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Gewerbetreibende melden ein Gewerbe an und zahlen Gewerbesteuer, sobald der Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt.
Hinweis
Die Zuordnung zu den freien Berufen entscheidet nicht Ihr Gefühl, sondern das Finanzamt. Bei Mischtätigkeiten, etwa Beratung mit Produktverkauf, droht die Abfärbung auf die gesamte Tätigkeit. Klären Sie Zweifelsfälle vor dem Start, nicht nach der ersten Betriebsprüfung.
Wichtig: Wählen Sie als Freiberufler eine Kapitalgesellschaft, wird die Tätigkeit gewerblich. Eine GmbH ist immer Handelsgesellschaft und damit gewerbesteuerpflichtig, auch wenn darin ausschließlich freiberuflich Tätige arbeiten. Wer den Freiberuflerstatus behalten will, bleibt bei Einzelunternehmen, GbR oder PartG.
Steuern nach Rechtsform
Die Rechtsform bestimmt, welche Steuern anfallen und wer sie schuldet.
| Merkmal | Personengesellschaften und Einzelunternehmen | Kapitalgesellschaften |
|---|---|---|
| Gewinnbesteuerung | Einkommensteuer beim Inhaber oder Gesellschafter | Körperschaftsteuer bei der Gesellschaft |
| Gewerbesteuer | bei gewerblicher Tätigkeit, mit Freibetrag | immer, ohne Freibetrag |
| Ausschüttung an Gesellschafter | keine zusätzliche Besteuerung | zusätzlich zu versteuern |
| Geschäftsführergehalt | nicht als Betriebsausgabe abziehbar | als Betriebsausgabe abziehbar |
Die letzte Zeile ist der Grund, warum sich Kapitalgesellschaften ab einem bestimmten Gewinn rechnen können: Das Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft. Ab welchem Gewinn sich der Wechsel lohnt, hängt von Hebesatz, persönlichem Steuersatz und Entnahmeverhalten ab und gehört in eine Berechnung mit der Steuerberatung, nicht in eine Faustregel.
Wie Sie entscheiden
- Haftungsrisiko einschätzen: Was kann im schlimmsten Fall passieren, und welche Summe steht dann im Raum?
- Prüfen, ob eine Versicherung das Risiko trägt. Oft ist eine Betriebshaftpflicht der günstigere Weg als eine Kapitalgesellschaft.
- Verfügbares Kapital festhalten, einschließlich Gründungs- und laufender Kosten.
- Klären, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind.
- Zahl der Beteiligten festlegen und, wenn mehrere, den Gesellschaftsvertrag einplanen.
- Zwei Möglichkeiten in die engere Wahl nehmen und mit der Steuerberatung durchrechnen.
- Entscheiden und die Gründung in der richtigen Reihenfolge umsetzen.
Der zweite Schritt wird am häufigsten übersprungen. Für viele Dienstleistungen deckt eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht das reale Risiko vollständig ab und kostet einen Bruchteil dessen, was eine GmbH jährlich an Buchhaltung und Abschluss verursacht.
Rechtsform-Finder: Sieben Fragen, eine Empfehlung
Der Finder stellt die Fragen dieses Beitrags in Kurzform: Zahl der Gründer, freiberuflich oder gewerblich, Haftungsrisiko, Kapital, erwarteter Gewinn, Entnahme oder Rücklage, Buchführung. Er bewertet Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, UG, GmbH und PartG nach diesen Antworten, schließt rechtlich unmögliche Formen aus und begründet jede Empfehlung. Das Ergebnis sind die zwei Möglichkeiten für Schritt 6, nicht die Entscheidung selbst.
Die Rechtsform später wechseln
Die häufigsten Fehler
Die Rechtsform allein nach ihrem Image auszuwählen, greift zu kurz. Dass eine GmbH beispielsweise „seriöser klingt“, ist für sich genommen kein Argument, das die laufenden Kosten, den Verwaltungsaufwand und die weiteren rechtlichen Folgen rechtfertigt. Entscheidend sollte vielmehr sein, welche Rechtsform zum Geschäftsmodell und zur konkreten Situation passt.
Auch bei der Haftung werden Risiken häufig über- oder unterschätzt. Beides kann zur falschen Entscheidung führen. Statt von einem diffusen Sicherheitsgefühl auszugehen, sollte betrachtet werden, welche konkreten Schadensfälle im jeweiligen Geschäft tatsächlich auftreten können und welche Haftungsrisiken sich daraus ergeben.
Ebenso wird die Versicherung als Alternative zur gesellschaftsrechtlichen Absicherung nicht immer ausreichend geprüft. Je nach Tätigkeit kann eine passende Versicherung bestimmte Risiken gezielt abdecken. Wer diese Möglichkeit nicht berücksichtigt, übersieht unter Umständen eine wirtschaftlich sinnvolle Option.
Bei einer GbR und anderen Personengesellschaften kann es besonders problematisch werden, wenn der Gesellschaftsvertrag nur mündlich vereinbart wird. Solange alle Beteiligten sich einig sind, fällt das häufig nicht auf. Sobald es jedoch um Gewinnverteilung, Zuständigkeiten, Ausscheiden oder eine Auflösung geht, können fehlende schriftliche Regelungen zu erheblichen Konflikten führen.
Auch die Annahme, der Freiberuflerstatus bleibe unabhängig von der gewählten Rechtsform erhalten, kann zu einer unangenehmen Überraschung führen. Wer seine freiberufliche Tätigkeit beispielsweise in eine Kapitalgesellschaft überführt, muss die steuerlichen Folgen dieser Strukturänderung prüfen; insbesondere kann Gewerbesteuerpflicht entstehen.
Und schließlich sollte das Stammkapital nicht mit frei verfügbarem Privatvermögen verwechselt werden. Es gehört zum Betriebsvermögen der Gesellschaft und kann grundsätzlich für betriebliche Zwecke eingesetzt werden. Eine private Entnahme ist damit jedoch nicht gleichzusetzen und kann – abhängig von der konkreten Gestaltung – Haftungs- und andere rechtliche Folgen haben.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Rechtsform ist für Gründer die beste?
2. Wie viel Kapital braucht eine GmbH?
3. Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
4. Haftet man bei der GbR mit dem Privatvermögen?
5. Brauche ich als Freiberufler eine besondere Rechtsform?
6. Kann ich die Rechtsform später ändern?
7. Welche Rechtsform hat die geringsten laufenden Kosten?
Fazit
Die Wahl unter den Rechtsformen ist keine Stilfrage, sondern eine Abwägung zwischen Haftung, Kapital und Aufwand. Ohne eigene Entscheidung sind Sie Einzelunternehmen oder GbR, jeweils mit voller persönlicher Haftung. Haftungsbeschränkung beginnt bei der UG und ist ab 25.000 Euro Stammkapital als GmbH möglich.
Die entscheidende Vorfrage lautet nicht „Welche Rechtsform ist die beste", sondern „Welches Risiko trage ich, und trägt es nicht auch eine Versicherung".
Ihr nächster Schritt: Schreiben Sie Ihr größtes Haftungsrisiko mit einer Zahl auf, notieren Sie Ihr verfügbares Kapital und klären Sie, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind. Mit diesen drei Angaben führt ein einstündiges Gespräch mit der Steuerberatung zu einer belastbaren Entscheidung.
Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.













