GmbH gründen: Ablauf, Kosten & Voraussetzungen Schritt für Schritt

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 13 August, 2026
Lesezeit Minuten.
Die GmbH ist die bekannteste Kapitalgesellschaft in Deutschland — und für viele Gründer der Schritt, mit dem aus einer Idee ein „richtiges" Unternehmen mit Haftungsschutz wird. Wer eine GmbH gründen will, sollte Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und die typischen Haftungsfallen kennen. Alle Rechts- und Kostenangaben sind mit den maßgeblichen Paragrafen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und amtlichen Quellen belegt.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung: Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.
  • Mindeststammkapital: 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei der Anmeldung müssen davon mindestens 12.500 € tatsächlich eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
  • Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG).
  • Realistische Gründungskosten: ca. 600–1.000 € für eine klassische Bargründung (Notar, Handelsregister, Bundesanzeiger) — mit individuellem Vertrag und Beratung mehr.
  • Die Gründung dauert je nach Notar-, Bank- und Registergeschwindigkeit meist 2 bis 6 Wochen.

GmbH in Kürze — für wen sie sich lohnt

Der Kern der GmbH ist die Haftungsbeschränkung: Gläubiger können sich grundsätzlich nur an das Vermögen der Gesellschaft halten, nicht an das Privatvermögen der Gesellschafter. Genau das macht die Rechtsform attraktiv, sobald ein unternehmerisches Risiko besteht — etwa durch Verträge, Personal, Wareneinkauf oder Investitionen.

Ob Sie eine GmbH gründen sollten, hängt vom Vorhaben ab. Eine GmbH zu gründen lohnt sich typischerweise, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Sie wollen Ihr Privatvermögen vom Geschäftsrisiko trennen.
  • Sie gründen mit mehreren Personen und brauchen klare Anteils- und Stimmverhältnisse.
  • Sie planen Wachstum, Investoren oder Fremdkapital — die GmbH wirkt am Markt seriös und bilanziert professionell.
  • Sie können das Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen (davon zunächst 12.500 €, siehe unten).

Dem stehen Pflichten gegenüber: notarielle Gründung, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten, doppelte Buchführung und laufender Verwaltungsaufwand. Für sehr kleine oder risikoarme Vorhaben kann eine andere Rechtsform passender sein.

Abgrenzung Einzelunternehmen. Ein Einzelunternehmen ist schneller und günstiger gegründet und braucht kein Mindestkapital — dafür haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Die GmbH kehrt dieses Verhältnis um: mehr Aufwand und Kapitaleinsatz, dafür Haftungsschutz. Faustregel: Je höher das unternehmerische Risiko, desto eher spricht es für die GmbH.

Abgrenzung UG (haftungsbeschränkt). Wer die Haftungsbeschränkung will, aber die 25.000 Euro (noch) nicht aufbringt, kann eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Sie ist rechtlich eine „kleine GmbH": Sie kann mit einem Stammkapital unterhalb des GmbH-Mindestkapitals gegründet werden, muss aber Gewinne teilweise zurücklegen und darf keine Sacheinlagen einbringen (§ 5a GmbHG). Die Details behandeln wir in einem eigenen Ratgeber zur UG (haftungsbeschränkt).

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Voraussetzungen für die GmbH-Gründung

Wer eine GmbH gründen möchte, muss im Wesentlichen drei Voraussetzungen erfüllen: Gesellschafter, Stammkapital und ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Erst wenn diese drei Punkte stehen, lässt sich die GmbH gründen und zur Eintragung bringen.

Gesellschafter & Geschäftsführung. Eine GmbH kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden — natürliche oder juristische — und das zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck (§ 1 GmbHG). Die Ein-Personen-GmbH ist also ausdrücklich erlaubt (dazu unten mehr).

Zusätzlich muss die GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 6 Abs. 1 GmbHG); das kann ein Gesellschafter selbst sein. Nicht jeder darf diese Rolle übernehmen: Ausgeschlossen sind unter anderem Personen unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten, Personen mit einem einschlägigen Berufs- oder Gewerbeverbot sowie Personen, die wegen bestimmter Wirtschafts- oder Insolvenzstraftaten (u. a. §§ 283–283d, 263–264a, 265b–266a StGB) verurteilt wurden — hier gilt eine fünfjährige Sperre ab Rechtskraft des Urteils (§ 6 Abs. 2 GmbHG).

Stammkapital. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 € betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten (§ 5 Abs. 2 GmbHG). Sie müssen die 25.000 € nicht sofort vollständig einzahlen, aber:

  • Auf jeden Geschäftsanteil ist mindestens ein Viertel des Nennbetrags einzuzahlen, und
  • insgesamt muss vor der Anmeldung mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 €, eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

Wichtig — und oft unterschätzt: Der nicht eingezahlte Rest bleibt eine Einlageschuld der Gesellschafter gegenüber der GmbH. Er kann später eingefordert werden, etwa in der Krise oder in der Insolvenz. „Nur 12.500 € einzahlen" heißt also nicht „die anderen 12.500 € sind erlassen".

Begriff Stammeinlage. Der Betrag, den ein Gesellschafter auf seinen Geschäftsanteil leistet, heißt Stammeinlage. Die Einlage jedes Gesellschafters muss als ganzer Eurobetrag festgelegt werden — Centbeträge sind nicht zulässig. Ihre Höhe bestimmt zugleich, wie viele Geschäftsanteile und Stimmrechte ein Gesellschafter erhält. Bleibt eine Stammeinlage offen, besteht die Einlageschuld gegenüber der Gesellschaft fort.

Gesellschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag (die „Satzung") bedarf notarieller Form (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Er muss mindestens vier Angaben enthalten (§ 3 Abs. 1 GmbHG):

  • Firma und Sitz der Gesellschaft,
  • den Gegenstand des Unternehmens (was die GmbH konkret tut),
  • den Betrag des Stammkapitals und
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt.

Für einfache Standardfälle gibt es das Musterprotokoll (vereinfachtes Verfahren): Es ist zulässig, wenn die GmbH höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Sobald Sie individuelle Regelungen brauchen — etwa besondere Stimmrechte, Nachfolge- oder Abfindungsklauseln — führt am individuellen Gesellschaftsvertrag kein Weg vorbei.

Hinweis: 

Bei einer Ein-Personen-Gründung oder einem kleinen, gleichberechtigten Team spart das Musterprotokoll Geld; sobald es unterschiedliche Beteiligungen, Einlagen oder Sonderrechte gibt, ist der individuelle Vertrag die sichere Wahl.

Der GmbH-Firmenname: Was erlaubt ist

Der Firmenname ist mehr als Marketing — er ist rechtlich geregelt. Die Firma einer GmbH muss den Rechtsformzusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung davon enthalten, in der Praxis also „GmbH" (§ 4 GmbHG). Fehlt dieser Zusatz im Geschäftsverkehr, drohen Haftungsrisiken für den Handelnden.

Beim Firmennamen selbst haben Sie Spielraum: Erlaubt sind Personen-, Sach- und Fantasienamen. Drei Beispiele für zulässige Firmen:

  • Beispiel 1 (Personenfirma): „Meier Bau GmbH"
  • Beispiel 2 (Sachfirma): „Nordlicht Solartechnik GmbH"
  • Beispiel 3 (Fantasiefirma): „Lumiona GmbH"

Der Firmenname muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht irreführen. Ob Ihr Wunsch-Firmenname noch frei ist, klärt eine Anfrage bei der IHK und ein Blick ins Handelsregister — der Notar prüft das im Zweifel vor der Beurkundung mit. Ein sauber gewählter Firmenname erspart Ihnen später teure Änderungen im Register.

Ablauf in 7 Schritten

Von der Idee bis zur handlungsfähigen GmbH sind es im Kern sieben Schritte. Wir gehen diese Schritte nacheinander durch. Die Reihenfolge ist wichtig: Ohne notarielle Beurkundung keine Handelsregister-Anmeldung, und ohne Eintragung keine „echte" GmbH. Wer eine GmbH gründen will, sollte jeden dieser Schritte kennen.

#SCHRITTWER / WOWORAUF ES ANKOMMT
1Gesellschaftsvertrag aufsetzenGründer (ggf. mit Anwalt)Musterprotokoll (max. 3 Gesellschafter + 1 Geschäftsführer) oder individueller Vertrag; Firma, Sitz, Gegenstand, Kapital festlegen
2Notarielle BeurkundungNotarPflicht nach § 2 GmbHG; Gesellschaftsvertrag + Bestellung der Geschäftsführung werden beurkundet
3Geschäftskonto eröffnenBankKonto auf die „GmbH in Gründung" (i. G.); wird für die Kapitaleinzahlung gebraucht
4Stammkapital einzahlenGründer → KontoMind. 12.500 € bzw. je Anteil ein Viertel (§ 7 GmbHG); Einzahlungsbeleg für den Notar aufbewahren
5Anmeldung & Eintragung ins HandelsregisterNotar meldet an, Amtsgericht trägt einErst mit der Eintragung entsteht die GmbH (§ 11 GmbHG); bis dahin besteht eine persönliche Haftung der Handelnden
6GewerbeanmeldungGewerbeamt der GemeindeNach der Eintragung; Grundlage für IHK-Zugehörigkeit und weitere Meldungen
7Steuerliche Erfassung beim FinanzamtFinanzamt (via ELSTER)„Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"; Steuernummer, ggf. USt-IdNr., Voranmeldungen

Zwischen Beurkundung (Schritt 2) und Eintragung (Schritt 5) existiert die Gesellschaft als GmbH in Gründung (i. G.). Sie ist bereits handlungsfähig, aber die Haftungsbeschränkung greift noch nicht vollständig — mehr dazu im Abschnitt zu den Haftungsfallen.

Checkliste für den Notartermin. Damit die Beurkundung reibungslos läuft, sollten Sie vorab klären und mitbringen:

  • Firma (Name der GmbH), Sitz und Unternehmensgegenstand — bei kammerpflichtigen oder genehmigungspflichtigen Tätigkeiten vorab prüfen lassen;
  • Gesellschafter mit Ausweisdokumenten und die geplante Verteilung der Geschäftsanteile;
  • die Höhe des Stammkapitals und wer welche Einlage (bar oder als Sacheinlage) leistet;
  • Geschäftsführung: wer bestellt wird und ob eine Befreiung von § 181 BGB (Insichgeschäft) gewünscht ist;
  • Entscheidung Musterprotokoll oder individueller Vertrag.

Hinweis:

Ein gut vorbereiteter Termin verkürzt die Gesamtdauer spürbar — der häufigste Zeitfresser ist nicht der Notar, sondern die spätere Kapitaleinzahlung und die Bearbeitungszeit beim Registergericht.

Was kostet eine GmbH-Gründung?

Eine seriöse Antwort lautet nicht „ab 0 €", sondern hängt von zwei Faktoren ab: der Höhe des Stammkapitals (die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert) und der Frage, ob Sie das Musterprotokoll oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag verwenden.

Was es kostet, eine GmbH zu gründen, zeigt die folgende Aufstellung — eine realistische Bandbreite für die klassische Bargründung mit 25.000 Euro Stammkapital:

POSITIONBETRAG CA. ANMERKUNG
Notarielle Beurkundung (Vertrag + Geschäftsführerbestellung)mehrere Hundert €Musterprotokoll günstiger als individueller Vertrag; wertabhängige Gebühren orientieren sich am Stammkapital (GNotKG)
Handelsregister-Eintragungca. 150 €Gerichtsgebühr für die GmbH-Neueintragung
Bekanntmachung (Bundesanzeiger)ca. 1 €Veröffentlichung erfolgt elektronisch
Gewerbeanmeldungca. 20–60 €je nach Gemeinde
Optional: Steuer-/Rechtsberatungvariabelfür individuelle Verträge, Verträge zwischen Gesellschaftern, Steuergestaltung
Summe (klassische Bar-GmbH, mehrere Gesellschafter)ca. 600–1.000 €einschließlich Notar, Handelsregister und Bundesanzeiger

Als konkreter Anker: Die Industrie- und Handelskammern nennen für eine klassische Bargründung mit mehreren Gesellschaftern und 25.000 Euro Stammkapital rund 980 € einschließlich Notar, Handelsregister und Bundesanzeiger (IHK). Das Musterprotokoll senkt vor allem den Aufwand für den Vertragstext; die wertabhängigen Notargebühren bleiben, weil sie sich am Stammkapital orientieren. Wer einen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag mit rechtlicher und steuerlicher Beratung wählt, liegt schnell bei 1.500 € und mehr.

Nicht in diesen Zahlen enthalten ist das Stammkapital selbst: Die 12.500 € (bzw. 25.000 €) sind keine „Kosten", sondern bleiben als Betriebsvermögen im Unternehmen und stehen der GmbH zur Verfügung.

Laufende Kosten und Steuern nach der Gründung. Die Gründungskosten sind nur der Einstieg. Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH buchführungs- und bilanzierungspflichtig (kaufmännische doppelte Buchführung nach HGB) und muss ihren Jahresabschluss offenlegen. Daraus entsteht laufender Aufwand, den Sie einkalkulieren sollten: Buchhaltung und Jahresabschluss (meist über einen Steuerberater) und der jährliche IHK-Beitrag. Auf Ebene der Gesellschaft fallen Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer an; hinzu kommt die Umsatzsteuer im laufenden Geschäft. Die Steuerlast der GmbH ist damit anders strukturiert als beim Einzelunternehmen, wo der Gewinn der Einkommensteuer unterliegt.

Achtung!

Diese Folgepflichten sind der eigentliche Grund, warum sich die GmbH erst ab einer gewissen Ernsthaftigkeit oder Ertragskraft des Vorhabens lohnt — für sehr kleine Nebenerwerbe ist der Verwaltungsaufwand oft unverhältnismäßig.

Die GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen

Die Wahl der Rechtsform ist eine Abwägung zwischen Haftung, Kapitaleinsatz und Aufwand. Zur groben Einordnung neben der GmbH:

  • Einzelunternehmen / GbR: Ohne Mindestkapital und ohne Notar gegründet, aber mit unbeschränkter Haftung der Beteiligten mit dem Privatvermögen. Die GbR ist die Personengesellschaft für ein gemeinsames Vorhaben mehrerer, ebenfalls ohne Haftungsbeschränkung.
  • UG (haftungsbeschränkt): Die kapitalschonende Einstiegsvariante zur GmbH — Haftungsbeschränkung schon unterhalb der 25.000 €, dafür Rücklagepflicht (§ 5a GmbHG).
  • GmbH: Volle Haftungsbeschränkung mit 25.000 € Stammkapital, hohe Marktakzeptanz, dafür Notar-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten.
  • KG / GmbH & Co. KG: Mischformen, bei denen sich Haftung und Steuerwirkung gezielt gestalten lassen — für die meisten Erstgründungen jedoch zu komplex.

Für die konkrete Entscheidung zählen Ihr Haftungsrisiko, das verfügbare Kapital und die gewünschte Außenwirkung.

Vorteile und Nachteile der GmbH

Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie die wichtigsten Vorteile und Nachteile dieser Rechtsform nüchtern gegeneinander abwägen. Die folgende Übersicht fasst zusammen, wofür sich das Gründen einer GmbH lohnt — und wo die Grenzen liegen:

Vorteile
  • Haftungsbeschränkung: nach der Eintragung keine Haftung mit dem Privatvermögen
  • Hohe Marktakzeptanz und Seriosität gegenüber Banken und Geschäftspartnern
  • Klare Anteils- und Stimmverhältnisse bei mehreren Gesellschaftern
  • Planbare Besteuerung des Gewinns auf Ebene der Gesellschaft
  • Ein Geschäftsführer kann zugleich Gesellschafter sein — auch als Ein-Personen-GmbH
Nachteile
  • 25.000 Euro Stammkapital nötig, davon 12.500 Euro bei der Anmeldung
  • Notarielle Gründung und höhere Gründungskosten als bei Personengesellschaften
  • Doppelte Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung des Jahresabschlusses
  • Laufende Steuern: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer statt Einkommensteuer
  • Strenge Geschäftsführer-Pflichten (z. B. Insolvenzantrag) und Haftungsrisiken

Unterm Strich überwiegen die Vorteile, sobald ein echtes unternehmerisches Risiko im Spiel ist und der Gewinn eine Größe erreicht, bei der sich der Verwaltungsaufwand rechnet. Bleibt das Vorhaben klein, wiegen die Nachteile — Gründungskosten, Gewerbesteuer und Buchführungsaufwand — oft schwerer als der Haftungsschutz. Wer dagegen regelmäßig Gewinn erwirtschaftet und diesen im Unternehmen belässt, profitiert von der planbaren Besteuerung des Gewinns auf Gesellschaftsebene. Diese Abwägung ist der wichtigste Schritt, bevor Sie den Notartermin vereinbaren.

Sacheinlage statt Bargeld

Die GmbH lässt sich nicht nur mit Geld gründen. Sie können das Stammkapital ganz oder teilweise durch Sacheinlagen aufbringen — etwa Maschinen, Fahrzeuge, ein bestehendes Unternehmen, Warenbestände oder Patente. Das GmbHG knüpft daran allerdings strenge Bedingungen (§ 5 Abs. 4 GmbHG):

  • Gegenstand und Nennbetrag der Sacheinlage müssen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden.
  • Die Gesellschafter müssen einen Sachgründungsbericht erstellen, der die Werthaltigkeit belegt (bei Einbringung eines Unternehmens inklusive der Ergebnisse der letzten beiden Geschäftsjahre).
  • Sacheinlagen müssen vollständig und so bewirkt werden, dass sie endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen (§ 7 Abs. 3 GmbHG).

Der Vorteil: Sie bringen vorhandene Werte ein, statt Bargeld zu binden. Der Preis dafür ist mehr Aufwand und ein Bewertungsrisiko — wird die Sacheinlage zu hoch angesetzt, haften die Gesellschafter für die Differenz (Differenzhaftung). Wie eine Sachgründung praktisch funktioniert und worauf Sie bei der Bewertung achten müssen, lesen Sie im Detail hier: Sacheinlage — GmbH-Gründung ohne Bargeld.

Ein-Personen-GmbH (Sonderfall)

Sie können eine GmbH auch allein gründen. Das Gesetz erlaubt die Errichtung ausdrücklich „durch eine oder mehrere Personen" (§ 1 GmbHG). Für die Ein-Personen-GmbH gelten dieselben Grundregeln wie für die Mehr-Personen-GmbH: 25.000 € Stammkapital, davon mindestens 12.500 € bei der Anmeldung, notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister.

Praktisch relevant sind zwei Besonderheiten:

  • Personenidentität: Häufig ist der einzige Gesellschafter zugleich alleiniger Geschäftsführer. Verträge, die er in beiden Rollen mit „sich selbst" schließt (Insichgeschäft), brauchen eine Befreiung von § 181 BGB, die im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden sollte.
  • Dokumentation: Beschlüsse des Alleingesellschafters sollten sauber protokolliert werden — gerade weil kein zweiter Gesellschafter „mitliest".

Ein dritter Punkt betrifft die Sozialversicherung: Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von seiner Beteiligung und seiner Weisungsfreiheit ab. Ein Alleingesellschafter, der zugleich Geschäftsführer ist, gilt in der Regel nicht als abhängig beschäftigt — Klarheit schafft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Frage sollten Sie früh klären, weil sie über Beiträge und Absicherung entscheidet.

Für viele Solo-Gründer ist die UG (haftungsbeschränkt) der günstigere Einstieg, weil sie ohne die 25.000 € auskommt; die Ein-Personen-GmbH ist die Wahl, wenn das Kapital vorhanden ist und die volle GmbH-Reputation gewünscht wird.

Achtung!

In beiden Fällen gilt: Der Alleingesellschafter trägt die volle unternehmerische Verantwortung — Haftungsdisziplin und saubere Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen sind hier besonders wichtig, weil kein Mitgesellschafter korrigierend eingreift.

Häufige Fehler & Haftungsfallen

Die GmbH schützt — aber nicht lückenlos und nicht ab dem ersten Tag.

Die wichtigsten Fallstricke:

1. Handeln vor der Eintragung (Handelndenhaftung). Vor der Eintragung ins Handelsregister besteht die GmbH als solche noch nicht (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wer in dieser Phase im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich und solidarisch (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Wer also schon vor der Eintragung große Verträge abschließt oder Verbindlichkeiten eingeht, kann dafür mit dem Privatvermögen einstehen. Praxisregel: In der Gründungsphase nur das Nötigste im Namen der GmbH i. G. tun und Vertragspartner über den Gründungsstatus informieren.

2. Stammkapital „verbraucht" gemeldet. Das eingezahlte Kapital muss zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen — der Geschäftsführer versichert dies bei der Anmeldung (§ 8 Abs. 2 GmbHG). Wird es kurz vor der Anmeldung eingezahlt und sofort wieder für private Zwecke abgezogen, ist die Einlage nicht ordnungsgemäß erbracht — mit der Folge, dass sie erneut geleistet werden muss.

3. Restkapital vergessen. Die nicht eingezahlten bis zu 12.500 € sind kein Geschenk, sondern eine offene Einlageschuld, die eingefordert werden kann.

4. Vermischung von Privat- und Firmenvermögen. Wer die GmbH-Kasse wie sein Privatkonto behandelt, riskiert im Ernstfall die persönliche Durchgriffshaftung und steuerliche Nachteile (verdeckte Gewinnausschüttung). Ein sauberes Geschäftskonto und eine klare Buchführung sind Pflicht.

5. Falscher oder unwirksamer Unternehmensgegenstand / genehmigungspflichtige Tätigkeit. Manche Tätigkeiten (z. B. Handwerk, Finanzdienstleistungen) brauchen zusätzliche Erlaubnisse. Prüfen Sie das vor dem Notartermin.

Häufig gestellte Fragen zur GmbH-Gründung

1. Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?

2. Wie hoch ist das Mindestkapital einer GmbH?

3. Kann ich eine GmbH alleine gründen?

4. GmbH oder UG — was ist besser?

5. Was kostet die Gründung einer GmbH?

6. Brauche ich zwingend einen Notar?

7. Welche laufenden Pflichten hat eine GmbH?

Fazit: In wenigen Schritten zur eigenen GmbH

Die GmbH ist der solide Standard, wenn Sie Ihr Privatvermögen vom unternehmerischen Risiko trennen und am Markt seriös auftreten wollen. Der Preis dafür sind 25.000 € Stammkapital (davon 12.500 € bei der Anmeldung), die notarielle Gründung und die laufenden Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Wer diese Anforderungen erfüllt, bekommt eine bewährte, voll haftungsbeschränkte Rechtsform.

So gründen Sie Ihre GmbH — die wichtigsten Schritte im Überblick:

  1. Rechtsform prüfen: Reicht das Kapital für die GmbH oder ist die UG der bessere Einstieg? Klären Sie Haftungsbedarf und verfügbares Stammkapital.
  2. Gesellschaftsvertrag festlegen: Musterprotokoll für einfache Fälle, individueller Vertrag bei besonderen Regelungen.
  3. Notartermin und Geschäftskonto vorbereiten: Firma, Sitz, Gegenstand und Kapitalverteilung im Vorfeld klären; ein Geschäftskonto eröffnen.
  4. Kapital einzahlen und eintragen lassen: Mindestens 12.500 € einzahlen, Beleg sichern, Handelsregister-Anmeldung über den Notar.
  5. Gewerbe und Finanzamt: Nach der Eintragung das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Diese Schritte führen Sie zuverlässig zur eigenen GmbH. Ziehen Sie bei individuellen Verträgen oder Steuerfragen frühzeitig einen Notar oder Steuerberater hinzu — das kostet weniger als die Korrektur eines Fehlers im Nachhinein.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Gründung sollten Sie einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Rechtsstand: Juli 2026; maßgeblich ist stets die jeweils geltende Gesetzesfassung.

Quellen und Referenzen

Primärquellen — Gesetzestext (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de):

Amtliche / Kammer-Quellen (Kosten & Ablauf):


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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