Tagesmutter werden: Alle Infos zur Gründung in der Kindertagespflege

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 10 Juli, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie können sich vorstellen, Kinder in den prägenden ersten Jahren zu begleiten und zu ihrer frühkindlichen Bildung beizutragen? Auch wenn Sie keine pädagogische Ausbildung haben, dürfen Sie Tagesvater oder Tagesmutter werden. Der Bedarf ist hoch, denn Eltern haben laut § 8a SGB VIII einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze. In diesem Artikel lesen Sie, wie Ihnen der Einstieg in die Kindertagespflege gelingt, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie in die Selbstständigkeit starten.  

Welche Voraussetzungen gibt es, um Tagesmutter werden zu können?

Tagesmütter und -väter betreuen meist Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren. Für diese Altersgruppe bevorzugen viele Eltern die Kindertagespflege mit ihrem familiären Charakter und einer festen Bezugsperson. Dass die Betreuungszeiten bei diesen Alternativen zur Kita oft flexibel vereinbart werden können, ist ein weiterer Vorteil für Familien.

Erforderliche Qualifikationen

Dieser Beruf eignet sich sowohl für Profis als auch für Quereinsteiger. Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie direkt beim Jugendamt die Pflegeerlaubnis beantragen. Ist das nicht der Fall, müssen Sie zunächst eine Qualifizierung absolvieren, um Tagesvater oder Tagesmutter werden zu können.

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Persönliche Voraussetzungen

Überlegen Sie vor Ihrer Entscheidung für den Beruf als Tagesmutter oder -vater, ob Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Freude am Umgang mit Kindern und Interesse an ihrer Lebenswelt
  • Berufliche oder private Erfahrung mit Kindern
  • Psychische Belastbarkeit, Ausgeglichenheit und hohes Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse
  • Ablehnung seelischer und körperlicher Gewalt
  • Organisationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Wille zur Kooperation mit Eltern, dem Jugendamt und anderen Tagespflegepersonen
  • Gute Kommunikationsfähigkeit
  • Interesse an stetiger Qualifizierung
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Tagesmutter mit Herzblut: Von der Elternzeit-Gründung bis zur Familienbegleitung in Vollzeit

Susanne Mandel - Gründerin

Susanne Mandel ist seit 15 Jahren in Rheinland-Pfalz als Tagesmutter tätig und erzählt uns von den Herausforderungen der Gründungsphase, der Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells und wie sich die Stellung der Tagespflege im Laufe der Zeit verändert hat.

Sie sind seit vielen Jahren als Tagesmutter selbstständig. Was waren Ihre größten Herausforderungen in der Startphase?

Das waren ganz klar die Themen Steuern und Bürokratie, insbesondere Verträge. Hierfür musste ich mir erstmal Unterstützung holen. Vor allem was den Betreuungsvertrag betrifft, den ich mit den Eltern schließe. Hier hat mir dann eine Vertragsvorlage sehr geholfen, die ich vom Bundesverband für Tagespflege erhalten und auf meine Situation angepasst habe. Anschließend habe ich den Vertrag dann auch nochmal anwaltlich prüfen lassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

An Betreuungskinder zu kommen war in der Startphase, in der ich ja noch unbekannt war, nicht sehr schwierig. Da ich selbst zwei Kinder habe und eines davon zu der Zeit in den Kindergarten ging, war ich mit vielen Familien hier in der Stadt schon vor Beginn meiner Selbstständigkeit als Tagesmutter gut vernetzt. Außerdem gibt es auch Unterstützung vom örtlichen Jugendamt. Wenn Eltern eine Tagesmutter suchen, bekommen sie von ihrem zuständigen Jugendamt eine Liste mit Adressen, sodass auch auf diese Weise ein Kontakt zustande kommen kann. Durch meine Homepage, die ich erst nach einiger Zeit erstellt habe, wurde ich dann nochmal bekannter und bekam deutlich mehr Anfragen von Eltern, die nach einer Tagesmutter in der Nähe gesucht haben.

Haben Sie sich sofort Vollzeit selbstständig gemacht oder anfangs noch eine zusätzliche Beschäftigung gehabt?

Meine Selbstständigkeit als Tagesmutter habe ich aus der Elternzeit heraus gestartet als meine Kinder noch klein waren. Somit habe ich ganz klein angefangen und das im Laufe der letzten 15 Jahre auf Vollzeit ausgebaut. Am Anfang hatte ich nur ein Kind in der Betreuung, dann nach ein paar Monaten ein zweites und dann wurde mein eigener zweiter Sohn geboren. Anschließend kam ein drittes Kind dazu. Man bekommt auch vom Jugendamt nicht ohne weiteres sofort eine Pflegeerlaubnis für z.B. fünf Kinder. Schon gar nicht, wenn man selbst ein Baby hat, das ebenfalls mitbetreut werden muss. Außerdem hängt die Pflegeerlaubnis von den Räumlichkeiten ab, in denen man die Tagespflege anbietet. Auch die gesundheitliche und psychische Eignung wird überprüft und spielt bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis eine Rolle.

Wie sieht es in Sachen Verdienst aus? Wie hat sich dieser entwickelt und gab es auch richtige Durststrecken?

Die Betreuungskosten pro Kind und pro Stunde legt man als Tagespflegeperson selbst fest. Ich habe vor 15 Jahren mit 3 Euro pro Kind und pro Stunde angefangen und bin inzwischen bei 7,50 Euro pro Kind und pro Stunde. Meine Betreuungsverträge umfassen etwa zwischen 22 und 32 Stunden pro Woche. Alle Eltern buchen den Betreuungsumfang so wie sie ihn benötigen. Meine Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen. Ein Tagespflegevertrag ist auch ein Dienstleistungsvertrag, den man nicht ohne weiteres fristlos kündigen kann.

Doch es gab auch immer mal wieder Durststrecken. Einen großen Einbruch hatte ich z.B. nach dem ersten Coronajahr. 2020 gab es mit Beginn der Coronapandemie erstmal einen großen Cut. Die Kitas haben keine Eingewöhnungen für neue Kinder mehr durchgeführt, sodass Tagesmütter profitiert haben und im Schnitt auf mehr Kinder kamen. Als die Kitas dann im Jahr 2021 nach und wieder zum Normalbetrieb übergingen, hatte ich quasi von jetzt auf gleich keine Betreuungskinder mehr. In dieser Zeit habe ich dann gar nichts verdient. Das war wirklich hart. Ich kann in einem solchen Fall ja auch nicht einfach zur Arbeitsagentur gehen und mich arbeitssuchend melden. Das geht nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch wirklich zu 100% zur Verfügung steht. Im Anschluss daran hat sich die Lage dann aber zum Glück wieder normalisiert.

Sie haben in den letzten Jahren Ihr Geschäftsmodell von Tagespflege auf Familienbegleitung erweitert. Wie kam es dazu und was bieten Sie genau an?

Das war so rund um meinen 40. Geburtstag, als ich dachte, dass mir irgendwie noch etwas fehlt. Tagespflege ist nach wie vor die Tätigkeit, die ich mit Herzblut jeden Tag ausübe, aber im Laufe der Jahre habe ich auch gemerkt, dass es von Seiten der Eltern immer mehr Anfragen auch zu anderen Themen gab, sei es etwa Zahnen oder Abstillen. So entstand dann die Idee zusätzlich Kurse in der Familienbegleitung anzubieten, wie z.B. Babymassage oder Eltern-Kind-Kurse. Hierfür habe ich dann noch eine Weiterbildung als Kursleiterin gemacht. Da ich aber als Kleinunternehmerin tätig bin, muss ich immer schauen, dass ich mit meinen Kurseinnahmen unter der Einkommensgrenze für Kleinunternehmer bleibe.

Wie sieht aktuell Ihre Arbeitswoche aus?

Montag bis Donnerstag sind meine Betreuungskinder hier. Wir starten um 07:30 bis maximal 16:00, wobei die meisten Kinder so zwischen 08:00 und 09:00 kommen. Der Tagesablauf ist ähnlich wie in einer Kita. Wir frühstücken zusammen, haben dann eine Freispielphase, in der wir auch raus in den Garten oder spazieren gehen oder basteln. Anschließend kochen wir das Mittagessen und legen die Kinder für einen Mittagsschlaf hin. Dann werden auch schon die ersten abgeholt bzw. Kinder, die länger bleiben, bekommen dann nochmal einen Nachmittagssnack. Feierabend habe ich ab 16:00 aber noch nicht, denn dann muss ich noch putzen, aufräumen, einkaufen und die Buchhaltung erledigen. Freitag ist dann der Tag, an dem meine Kurse stattfinden.,

Was ist Ihr wichtigster Tipp für Gründer, die sich als Tagespflegeperson selbstständig machen möchten?

Wenn man eigene Kinder hat, ist ein Netzwerk aus z.B. Großeltern oder anderen Familienangehörigen sehr wichtig, die auch mal zur Betreuung einspringen, wenn die eigenen Kinder krank sind. Wichtig ist auch ein manchmal kritischer Umgang mit Eltern und natürlich eine Begeisterung dafür, mit kleinen Kindern zu arbeiten. Außerdem sollte man stressresistent sein. Es ist auch wichtig, für einen privaten Ausgleich zu sorgen und sich selbst nicht zu vergessen. Denn acht bis neun Stunden Kleinkinderbetreuung kann schon an die Substanz gehen, vor allem, wenn man auch noch selbst kleine Kinder hat. Ich kenne viele Kolleginnen, die diese Selbstfürsorge vergessen haben und nun unter einem Burnout leiden.

Wie hat sich die Lage der Tagesmütter in den letzten Jahren in der Kinderbetreuung verändert?

Gerade in den letzten Jahren muss ich sagen, dass sich die Stellung der Tagespflege zumindest hier in Rheinland-Pfalz deutlich verbessert hat. Natürlich spielt nach wie vor die Kita in Sachen Kinderbetreuung eine übergeordnete Rolle und wir müssen immer noch für die Rechte der Tagesmütter kämpfen. Aber insgesamt ist das Ansehen der Tagespflege schon gestiegen. Dies lag meiner Meinung nach nicht zuletzt an dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, den in Rheinland-Pfalz seit einigen Jahren alle Kinder ab einem Jahr haben. Hier gelten wir als vollwertige Alternative für einen Kita-Platz.

Sie sind in der Interessensvertretung der Tagespflege sehr engagiert. Welche Themen beschäftigen Sie hier aktuell besonders?

Genau, im Landesverband der Tagespflege setzen wir uns nach wie vor dafür ein, dass Tageseltern den Kitas gleichgestellt werden. Dies ist noch nicht in allen Bereichen der Fall. Außerdem geht es immer um das Thema Bezahlung, die in jedem Landkreis und jeder Kommune unterschiedlich geregelt sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Tagesmütter ein einträgliches Einkommen haben, gut für die Rente vorsorgen können und vor Altersarmut geschützt sind.

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Meldepflicht beim Jugendamt

Das Jugendamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen. Die Mitarbeiter vermitteln zwischen Tageseltern und Familien, bieten Unterstützung und organisieren Fortbildungen. Als Tagesmutter oder Tagesvater müssen Sie das Jugendamt über wichtige Ereignisse informieren, die das Wohl oder die Entwicklung der Ihnen anvertrauten Kinder beeinflussen, zum Beispiel Infektionskrankheiten.

Rechtliche Voraussetzungen: Pflegeerlaubnis

Wenn Sie die Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern, mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 43 SGB VIII.

Diese Erlaubnis wird für bis zu fünf Kinder erteilt und ist auf fünf Jahre befristet. Die Mitarbeiter des Jugendamtes werden Ihre Persönlichkeit, Ihre Kompetenz und die vorhandenen Räumlichkeiten im Rahmen einer Eignungsfeststellung überprüfen.

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Tagesvater oder Tagesmutter werden: Was Sie sonst noch wissen sollten

Bei der Beantragung der Pflegeerlaubnis müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder sowie ein ärztliches Gesundheitsattest vorlegen. Weiterhin brauchen Sie bestimmte Versicherungen, was weiter unten noch näher erläutert wird.

Wenn Sie keinen pädagogischen Berufsabschluss haben, müssen Sie eine Grundqualifizierung absolvieren. Diese umfasst 160 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum. Die Kurse kosten ungefähr 1.000 €. Mitunter gibt es Zuschüsse dafür. Fragen Sie hierfür beim Jugendamt nach.

Im Rahmen der Qualifizierung werden Ihnen pädagogische Kenntnisse, etwa über die Kindesentwicklung, Lernsituationen, kindliches Spiel und Sprachbildung vermittelt. Auch Themen wie kindgerechte Ernährung, Unfallvermeidung, Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene werden behandelt. Ebenso beschäftigen Sie sich mit rechtlichen Fragen.

Meist werden die Kinder von einer selbstständigen Tagespflegeperson im eigenen Haushalt betreut, mitunter auch in separaten Räumen. Falls Sie sich direkt bei der Familie zu Hause um die Kinder kümmern, liegt oft ein Angestelltenverhältnis vor, wodurch die Eltern Ihnen gegenüber weisungsberechtigt sind. Daneben ist in einigen Bundesländern die Großtagespflege zugelassen, für die sich zwei Tagespflegepersonen zusammenschließen.

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Wie müssen die Räume in der Tagespflege gestaltet sein?

Die Räumlichkeiten müssen sich für die Betreuung von Kleinkindern eignen. Ein eigenes Haus mit Garten ist ideal, aber keine Voraussetzung. Wichtig sind die Punkte auf folgender Checkliste:

  • Raum zum Spielen und Bewegen
  • Garten oder zu Fuß erreichbarer Spielplatz, Park, Wald
  • Rückzugs- und Schlafmöglichkeiten
  • Platz zum gemeinsamen Essen
  • Altersgerechtes Spielzeug und Beschäftigungsmaterial
  • Kindgerechte, sichere Möbel
  • Sicheres Umfeld (z. B. Steckdosenschutz, Treppengitter, keine Giftpflanzen)
  • Gute hygienische Bedingungen
  • Rauchverbot
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Businessplan für Tagespflegepersonen: Das muss enthalten sein

Die meisten Tagesväter und -mütter arbeiten als Selbstständige. Noch bevor Sie damit starten, empfiehlt sich die Erstellung eines Businessplans. Wenn Sie Anspruch auf Fördermittel haben, etwa den Gründungszuschuss, oder für die Anfangsausstattung einen Kredit brauchen, müssen Sie einen Businessplan vorlegen.

Stellen Sie sich selbst vor und betonen Sie Ihre Qualifikation und Ihre Motivation, warum Sie Tagesvater oder Tagesmutter werden möchten. Führen Sie relevante Kenntnisse und Erfahrungen auf. Dazu können die familiäre Kinderbetreuung oder die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern zählen.

Konkretisieren Sie Ihr Konzept. Erläutern Sie, wie viele Kinder Sie wann und in welchen Räumlichkeiten betreuen möchten. Führen Sie auf, welche besonderen Möglichkeiten Sie bieten können, etwa gute Gelegenheiten für den Aufenthalt in der Natur oder gemeinsames Musizieren.

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Analysieren Sie Ihre Wettbewerbssituation. Welche Kitas und Tageseltern gibt es in Ihrem Einzugsgebiet? Wohnen hier ausreichend junge Familien? Stellen Sie danach heraus, was Sie im Vergleich zu ähnlichen Angeboten auszeichnet. Vielleicht können Sie besondere Betreuungszeiten für Kinder von Schichtarbeitern anbieten. Eine weitere mögliche Spezialisierung ist die inklusive Kindertagespflege, für die Sie jedoch eine spezielle Qualifikation brauchen.

Danach folgt der Realisierungsfahrplan, das heißt die Reihenfolge der Gründungsschritte. Dazu gehören der Termin beim Jugendamt, eventuell der Umbau von Räumen oder die Einrichtung von Spielmöglichkeiten drinnen und draußen. Wenn Sie die Pflegeerlaubnis erhalten haben, können Sie alle notwendigen Anmeldungen vornehmen.

Für das Marketing müssen Sie nicht viel investieren, da die Wartelisten meist voll sind und auch das Jugendamt Betreuungsplätze vermittelt. Von Vorteil ist eine einfache Website mit den wichtigsten Fakten, einigen Fotos und Kontaktmöglichkeiten. Darüber hinaus können Sie über verschiedene Vermittlungsportale interessierte Eltern finden.

Informationen zu Organisation und Personal gehören ebenfalls in den Businessplan. Die selbstständige Kindertagespflege ist eine freiberufliche Tätigkeit. Falls Sie eine Kooperation für eine Großtagespflege planen oder Aushilfen anstellen möchten, führen Sie das hier auf.

Für ihren Finanzplan schätzen Sie Ihre voraussichtlichen Einnahmen und kalkulieren die notwendigen Anfangsinvestitionen sowie die laufenden Kosten. Daraus erstellen Sie einen Liquiditätsplan für das erste Jahr. Aus diesem leiten Sie ab, wie viel Startkapital Sie brauchen und ob Sie einen Kredit aufnehmen müssen.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung von Businessplan und Finanzplan?

Dann beantragen Sie bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Gründercoaching. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Erstellung des Businessplans. Insbesondere der Finanzplan ist oft sehr komplex, weshalb professionelle Unterstützung sinnvoll ist.

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Verdienst von Tagesmüttern

Die meisten Tagesmütter und -väter bieten öffentlich geförderte Kinderbetreuung an und kooperieren dafür mit dem Jugendamt. Von diesem erhalten Sie für jedes Kind eine Betreuungspauschale, die auch den Elternanteil enthält. Die Höhe unterscheidet sich regional. Üblich sind Beträge je Stunde und Kind zwischen 4 und 8 Euro. Nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII soll die Pauschale den Sachaufwand, die Bezahlung Ihrer Leistung, Ihre gesetzliche Unfallversicherung und die Hälfte Ihrer Sozialversicherungsbeiträge abdecken. Das Essensgeld berechnen Sie den Eltern separat.

Wenn ausreichend Nachfrage besteht, kann auch das Angebot nicht geförderter Tagesbetreuung eine Option sein. Dafür zahlen die Familien den kompletten Betrag selbst, den Sie individuell vereinbaren. Eltern sind eventuell dazu bereit, wenn ältere Kinder betreut werden sollen, für die keine Förderung der Tagespflege mehr möglich ist. Oder Sie bieten besondere Vorteile, etwa kleinere Gruppen oder außergewöhnliche Betreuungszeiten.

Wenn Sie vor der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie einen Gründungszuschuss beantragen. Sie müssen dafür mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Insgesamt können Sie bis zu 20.000 € Fördermittel erhalten, je nach individueller Situation. Stellen Sie fristgerecht einen Antrag, der einen Businessplan, eine fachkundige Stellungnahme und weitere Unterlagen enthält.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Bevor Sie mit Ihrer Kindertagespflege starten, rechnen Sie mit Ausgaben für Umbauten, kindgerechte Möbel, einen Wickeltisch und einen Kinderwagen. Geschirr, Besteck, Trinkgefäße und Bettzeug müssen Sie ebenfalls einplanen. Weiterhin brauchen Sie Spielzeug, Kinderbücher sowie Mal- und Bastelutensilien. Auch für Verbrauchsmaterialien fallen Kosten an. Stimmen Sie mit den Eltern ab, ob diese Windeln und Pflegeprodukte selbst mitbringen.

Weiterhin müssen Sie mit höheren Nebenkosten für Wasser, Wärme, Strom und Müllentsorgung rechnen. Wenn Sie extra Räume anmieten, ist die Miete ein großer Kostenfaktor. Planen Sie auch Beiträge für Ihre Haftpflicht-, Unfall- und Sozialversicherung sowie für Fortbildungen ein.

Gründungszuschuss für Ihre Tagespflege

Vor allem in der Startphase der Selbstständigkeit in der Tagespflege sollten Sie auch an die Deckung Ihrer privaten Lebenshaltungskosten decken. Perfekt geeignet hierfür ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Diesen können Sie beantragen, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sichern Sie sich so schnell und unkompliziert Fördermittel von bis zu 20.000 Euro. 

Extra-Tipp:

Richten Sie sich für Ihre selbstständige Tätigkeit als Tagespflegeperson ein eigenes Geschäftskonto ein. So können Sie alle Ausgaben und Einnahmen von privaten Zahlungen trennen.

Welche Steuern fallen an?

Der Gewinn aus ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater ist einkommensteuerpflichtig. Melden Sie sich über ELSTER mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung füllen Sie die Anlage S aus. Denn die Kindertagespflege gilt als freiberufliche Tätigkeit, sodass Sie kein Gewerbe anmelden müssen.

Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit dürfen Sie mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, bei der Sie die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen. Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Zahlungen, die Sie erhalten, ob vom Jugendamt oder den Eltern, auch das separat berechnete Essensgeld. Die Zuschüsse zu den Versicherungen sind steuerfrei.

Ihre Betriebsausgaben dürfen Sie pauschal ansetzen. Das spart Aufwand und lohnt sich im Normalfall auch wirtschaftlich. Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 400 € pro Monat und Kind (Stand 2024) für eine Kinderbetreuung von 40 Stunden pro Woche. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird sie anteilig gekürzt. Sie dürfen die Pauschale nur anwenden, wenn Sie die Kinder nicht im Haushalt der Eltern oder in unentgeltlich überlassenen Räumen betreuen.

Umsatzsteuerpflichtig sind Sie als Tagesmutter oder Tagesvater gemäß § 4 Nr. 25 UStG nicht. Die steuerlichen Fragen sind für Tageseltern weniger kompliziert als für viele andere Selbstständige. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten in Sachen Buchhaltung trotzdem professionell beraten.

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Welche Versicherungen sind notwendig?

Als Tagesmutter oder Tagesvater übernehmen Sie die Aufsichtspflicht und haften für von Kindern verursachte Schäden oder wenn ein Kind selbst einen Schaden erleidet. Private Haftpflichtversicherungen decken dieses Risiko meist nicht ab, sodass Sie eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung brauchen. Erkundigen Sie sich beim Jugendamt, ob die Möglichkeit einer Sammelhaftpflichtversicherung besteht.

Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme Ihrer Arbeit als Tagesmutter oder -vater bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dann besteht sowohl für Sie als auch für die von Ihnen betreuten Kinder Unfallversicherungsschutz.

Wenn Sie vor dem Beginn ihrer Selbstständigkeit gesetzlich kranken- und pflegeversichert waren, können Sie sich weiterhin freiwillig versichern. Sind Sie familienversichert und überschreiten mit der Kindertagespflege die Geringfügigkeitsgrenze nicht, bleiben Sie in der Familienversicherung. Melden Sie sich trotzdem bei Ihrer Krankenkasse. Auch eine private Krankenversicherung ist möglich. 

Achtung!

Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie Ihre Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater ebenfalls melden, denn Sie sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.

FAQ: Tagesmutter werden

Sie möchten Tagesvater oder Tagesmutter werden und haben noch eine ganz bestimmte Frage? Folgende FAQ-Antworten liefern konkrete Informationen.

1. Wie viel verdient man als Tagesmutter oder Tagesvater?

2. Welche Kosten fallen noch an?

3. Muss ich als Tagesmutter oder -vater Steuern zahlen?

4. Ist eine Tagespflegeperson selbstständig oder angestellt?

5. Wie lange dauert es, bis man Tagesmutter ist?

6. Wie muss die Wohnung einer Tagesmutter aussehen?

7. Wo finden Tageseltern ihre Tageskinder?

Fazit: Als Tagesmutter selbstständig machen

Kinder in ihren ersten Lebensjahren zu begleiten und zu fördern, ist eine erfüllende Aufgabe mit hoher Verantwortung. Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen für diesen Job erfüllen, können Sie auch ohne pädagogische Ausbildung Tagesvater oder Tagesmutter werden. Lassen Sie sich vor dieser Entscheidung von Fachleuten beraten und tauschen Sie sich mit anderen Tageseltern aus.


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Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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