Welche Voraussetzungen gibt es, um Tagesmutter werden zu können?
Tagesmütter und -väter betreuen meist Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren. Für diese Altersgruppe bevorzugen viele Eltern die Kindertagespflege mit ihrem familiären Charakter und einer festen Bezugsperson. Dass die Betreuungszeiten bei diesen Alternativen zur Kita oft flexibel vereinbart werden können, ist ein weiterer Vorteil für Familien.
Erforderliche Qualifikationen
Dieser Beruf eignet sich sowohl für Profis als auch für Quereinsteiger. Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie direkt beim Jugendamt die Pflegeerlaubnis beantragen. Ist das nicht der Fall, müssen Sie zunächst eine Qualifizierung absolvieren, um Tagesvater oder Tagesmutter werden zu können.
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Persönliche Voraussetzungen
Überlegen Sie vor Ihrer Entscheidung für den Beruf als Tagesmutter oder -vater, ob Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
Meldepflicht beim Jugendamt
Das Jugendamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen. Die Mitarbeiter vermitteln zwischen Tageseltern und Familien, bieten Unterstützung und organisieren Fortbildungen. Als Tagesmutter oder Tagesvater müssen Sie das Jugendamt über wichtige Ereignisse informieren, die das Wohl oder die Entwicklung der Ihnen anvertrauten Kinder beeinflussen, zum Beispiel Infektionskrankheiten.
Rechtliche Voraussetzungen: Pflegeerlaubnis
Wenn Sie die Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern, mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 43 SGB VIII.
Diese Erlaubnis wird für bis zu fünf Kinder erteilt und ist auf fünf Jahre befristet. Die Mitarbeiter des Jugendamtes werden Ihre Persönlichkeit, Ihre Kompetenz und die vorhandenen Räumlichkeiten im Rahmen einer Eignungsfeststellung überprüfen.
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Tagesvater oder Tagesmutter werden: Was Sie sonst noch wissen sollten
Bei der Beantragung der Pflegeerlaubnis müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder sowie ein ärztliches Gesundheitsattest vorlegen. Weiterhin brauchen Sie bestimmte Versicherungen, was weiter unten noch näher erläutert wird.
Wenn Sie keinen pädagogischen Berufsabschluss haben, müssen Sie eine Grundqualifizierung absolvieren. Diese umfasst 160 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum. Die Kurse kosten ungefähr 1.000 €. Mitunter gibt es Zuschüsse dafür. Fragen Sie hierfür beim Jugendamt nach.
Im Rahmen der Qualifizierung werden Ihnen pädagogische Kenntnisse, etwa über die Kindesentwicklung, Lernsituationen, kindliches Spiel und Sprachbildung vermittelt. Auch Themen wie kindgerechte Ernährung, Unfallvermeidung, Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene werden behandelt. Ebenso beschäftigen Sie sich mit rechtlichen Fragen.
Meist werden die Kinder von einer selbstständigen Tagespflegeperson im eigenen Haushalt betreut, mitunter auch in separaten Räumen. Falls Sie sich direkt bei der Familie zu Hause um die Kinder kümmern, liegt oft ein Angestelltenverhältnis vor, wodurch die Eltern Ihnen gegenüber weisungsberechtigt sind. Daneben ist in einigen Bundesländern die Großtagespflege zugelassen, für die sich zwei Tagespflegepersonen zusammenschließen.
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Wie müssen die Räume in der Tagespflege gestaltet sein?
Die Räumlichkeiten müssen sich für die Betreuung von Kleinkindern eignen. Ein eigenes Haus mit Garten ist ideal, aber keine Voraussetzung. Wichtig sind die Punkte auf folgender Checkliste:
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Businessplan für Tagespflegepersonen: Das muss enthalten sein
Die meisten Tagesväter und -mütter arbeiten als Selbstständige. Noch bevor Sie damit starten, empfiehlt sich die Erstellung eines Businessplans. Wenn Sie Anspruch auf Fördermittel haben, etwa den Gründungszuschuss, oder für die Anfangsausstattung einen Kredit brauchen, müssen Sie einen Businessplan vorlegen.
Stellen Sie sich selbst vor und betonen Sie Ihre Qualifikation und Ihre Motivation, warum Sie Tagesvater oder Tagesmutter werden möchten. Führen Sie relevante Kenntnisse und Erfahrungen auf. Dazu können die familiäre Kinderbetreuung oder die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern zählen.
Konkretisieren Sie Ihr Konzept. Erläutern Sie, wie viele Kinder Sie wann und in welchen Räumlichkeiten betreuen möchten. Führen Sie auf, welche besonderen Möglichkeiten Sie bieten können, etwa gute Gelegenheiten für den Aufenthalt in der Natur oder gemeinsames Musizieren.
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Analysieren Sie Ihre Wettbewerbssituation. Welche Kitas und Tageseltern gibt es in Ihrem Einzugsgebiet? Wohnen hier ausreichend junge Familien? Stellen Sie danach heraus, was Sie im Vergleich zu ähnlichen Angeboten auszeichnet. Vielleicht können Sie besondere Betreuungszeiten für Kinder von Schichtarbeitern anbieten. Eine weitere mögliche Spezialisierung ist die inklusive Kindertagespflege, für die Sie jedoch eine spezielle Qualifikation brauchen.
Danach folgt der Realisierungsfahrplan, das heißt die Reihenfolge der Gründungsschritte. Dazu gehören der Termin beim Jugendamt, eventuell der Umbau von Räumen oder die Einrichtung von Spielmöglichkeiten drinnen und draußen. Wenn Sie die Pflegeerlaubnis erhalten haben, können Sie alle notwendigen Anmeldungen vornehmen.
Für das Marketing müssen Sie nicht viel investieren, da die Wartelisten meist voll sind und auch das Jugendamt Betreuungsplätze vermittelt. Von Vorteil ist eine einfache Website mit den wichtigsten Fakten, einigen Fotos und Kontaktmöglichkeiten. Darüber hinaus können Sie über verschiedene Vermittlungsportale interessierte Eltern finden.
Informationen zu Organisation und Personal gehören ebenfalls in den Businessplan. Die selbstständige Kindertagespflege ist eine freiberufliche Tätigkeit. Falls Sie eine Kooperation für eine Großtagespflege planen oder Aushilfen anstellen möchten, führen Sie das hier auf.
Für ihren Finanzplan schätzen Sie Ihre voraussichtlichen Einnahmen und kalkulieren die notwendigen Anfangsinvestitionen sowie die laufenden Kosten. Daraus erstellen Sie einen Liquiditätsplan für das erste Jahr. Aus diesem leiten Sie ab, wie viel Startkapital Sie brauchen und ob Sie einen Kredit aufnehmen müssen.
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung von Businessplan und Finanzplan?
Dann beantragen Sie bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Gründercoaching. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Erstellung des Businessplans. Insbesondere der Finanzplan ist oft sehr komplex, weshalb professionelle Unterstützung sinnvoll ist.
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Verdienst von Tagesmüttern
Die meisten Tagesmütter und -väter bieten öffentlich geförderte Kinderbetreuung an und kooperieren dafür mit dem Jugendamt. Von diesem erhalten Sie für jedes Kind eine Betreuungspauschale, die auch den Elternanteil enthält. Die Höhe unterscheidet sich regional. Üblich sind Beträge je Stunde und Kind zwischen 4 und 8 Euro. Nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII soll die Pauschale den Sachaufwand, die Bezahlung Ihrer Leistung, Ihre gesetzliche Unfallversicherung und die Hälfte Ihrer Sozialversicherungsbeiträge abdecken. Das Essensgeld berechnen Sie den Eltern separat.
Wenn ausreichend Nachfrage besteht, kann auch das Angebot nicht geförderter Tagesbetreuung eine Option sein. Dafür zahlen die Familien den kompletten Betrag selbst, den Sie individuell vereinbaren. Eltern sind eventuell dazu bereit, wenn ältere Kinder betreut werden sollen, für die keine Förderung der Tagespflege mehr möglich ist. Oder Sie bieten besondere Vorteile, etwa kleinere Gruppen oder außergewöhnliche Betreuungszeiten.
Wenn Sie vor der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie einen Gründungszuschuss beantragen. Sie müssen dafür mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Insgesamt können Sie bis zu 20.000 € Fördermittel erhalten, je nach individueller Situation. Stellen Sie fristgerecht einen Antrag, der einen Businessplan, eine fachkundige Stellungnahme und weitere Unterlagen enthält.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Bevor Sie mit Ihrer Kindertagespflege starten, rechnen Sie mit Ausgaben für Umbauten, kindgerechte Möbel, einen Wickeltisch und einen Kinderwagen. Geschirr, Besteck, Trinkgefäße und Bettzeug müssen Sie ebenfalls einplanen. Weiterhin brauchen Sie Spielzeug, Kinderbücher sowie Mal- und Bastelutensilien. Auch für Verbrauchsmaterialien fallen Kosten an. Stimmen Sie mit den Eltern ab, ob diese Windeln und Pflegeprodukte selbst mitbringen.
Weiterhin müssen Sie mit höheren Nebenkosten für Wasser, Wärme, Strom und Müllentsorgung rechnen. Wenn Sie extra Räume anmieten, ist die Miete ein großer Kostenfaktor. Planen Sie auch Beiträge für Ihre Haftpflicht-, Unfall- und Sozialversicherung sowie für Fortbildungen ein.
Gründungszuschuss für Ihre Tagespflege
Vor allem in der Startphase der Selbstständigkeit in der Tagespflege sollten Sie auch an die Deckung Ihrer privaten Lebenshaltungskosten decken. Perfekt geeignet hierfür ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Diesen können Sie beantragen, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sichern Sie sich so schnell und unkompliziert Fördermittel von bis zu 20.000 Euro.
Extra-Tipp:
Richten Sie sich für Ihre selbstständige Tätigkeit als Tagespflegeperson ein eigenes Geschäftskonto ein. So können Sie alle Ausgaben und Einnahmen von privaten Zahlungen trennen.
Welche Steuern fallen an?
Der Gewinn aus ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater ist einkommensteuerpflichtig. Melden Sie sich über ELSTER mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung füllen Sie die Anlage S aus. Denn die Kindertagespflege gilt als freiberufliche Tätigkeit, sodass Sie kein Gewerbe anmelden müssen.
Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit dürfen Sie mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, bei der Sie die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen. Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Zahlungen, die Sie erhalten, ob vom Jugendamt oder den Eltern, auch das separat berechnete Essensgeld. Die Zuschüsse zu den Versicherungen sind steuerfrei.
Ihre Betriebsausgaben dürfen Sie pauschal ansetzen. Das spart Aufwand und lohnt sich im Normalfall auch wirtschaftlich. Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 400 € pro Monat und Kind (Stand 2024) für eine Kinderbetreuung von 40 Stunden pro Woche. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird sie anteilig gekürzt. Sie dürfen die Pauschale nur anwenden, wenn Sie die Kinder nicht im Haushalt der Eltern oder in unentgeltlich überlassenen Räumen betreuen.
Umsatzsteuerpflichtig sind Sie als Tagesmutter oder Tagesvater gemäß § 4 Nr. 25 UStG nicht. Die steuerlichen Fragen sind für Tageseltern weniger kompliziert als für viele andere Selbstständige. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten in Sachen Buchhaltung trotzdem professionell beraten.
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Welche Versicherungen sind notwendig?
Als Tagesmutter oder Tagesvater übernehmen Sie die Aufsichtspflicht und haften für von Kindern verursachte Schäden oder wenn ein Kind selbst einen Schaden erleidet. Private Haftpflichtversicherungen decken dieses Risiko meist nicht ab, sodass Sie eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung brauchen. Erkundigen Sie sich beim Jugendamt, ob die Möglichkeit einer Sammelhaftpflichtversicherung besteht.
Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme Ihrer Arbeit als Tagesmutter oder -vater bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dann besteht sowohl für Sie als auch für die von Ihnen betreuten Kinder Unfallversicherungsschutz.
Wenn Sie vor dem Beginn ihrer Selbstständigkeit gesetzlich kranken- und pflegeversichert waren, können Sie sich weiterhin freiwillig versichern. Sind Sie familienversichert und überschreiten mit der Kindertagespflege die Geringfügigkeitsgrenze nicht, bleiben Sie in der Familienversicherung. Melden Sie sich trotzdem bei Ihrer Krankenkasse. Auch eine private Krankenversicherung ist möglich.
Achtung!
Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie Ihre Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater ebenfalls melden, denn Sie sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
FAQ: Tagesmutter werden
Sie möchten Tagesvater oder Tagesmutter werden und haben noch eine ganz bestimmte Frage? Folgende FAQ-Antworten liefern konkrete Informationen.
1. Wie viel verdient man als Tagesmutter oder Tagesvater?
2. Welche Kosten fallen noch an?
3. Muss ich als Tagesmutter oder -vater Steuern zahlen?
4. Ist eine Tagespflegeperson selbstständig oder angestellt?
5. Wie lange dauert es, bis man Tagesmutter ist?
6. Wie muss die Wohnung einer Tagesmutter aussehen?
7. Wo finden Tageseltern ihre Tageskinder?
Fazit: Als Tagesmutter selbstständig machen
Kinder in ihren ersten Lebensjahren zu begleiten und zu fördern, ist eine erfüllende Aufgabe mit hoher Verantwortung. Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen für diesen Job erfüllen, können Sie auch ohne pädagogische Ausbildung Tagesvater oder Tagesmutter werden. Lassen Sie sich vor dieser Entscheidung von Fachleuten beraten und tauschen Sie sich mit anderen Tageseltern aus.