Krankenversicherung für Selbstständige – das sind Ihre Möglichkeiten
Hinsichtlich der Krankenversicherung für Selbstständige gibt es zwei Möglichkeiten: die private Krankenversicherung (PKV) oder die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Die private Krankenversicherung schließen Sie bei einem Versicherungsunternehmen ab. Dabei richtet sich der Beitrag nach Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand, den individuell gewählten Leistungen und einer optional vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie profitieren von einer bevorzugten medizinischen Behandlung und der schnelleren Terminvergabe bei Ärzten.
Mit der freiwilligen Krankenversicherung für Selbstständige bleiben Sie Mitglied der GKV. Der Beitrag richtet sich nach dem gesamten Einkommen, inklusive anderer Einkunftsarten, und gegebenenfalls abgeschlossenen Zusatzversicherungen. Die mit dem Beitragssatz der Krankenkasse abgedeckten Leistungen (ohne Zusatzversicherung) variieren auch bei den einzelnen Kassen, liegen insgesamt aber unter dem Niveau einer Privatversicherung.
Die Tabelle zeigt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen der freiwilligen gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Selbstständige:
KRITERIUM | GKV | PKV |
---|---|---|
Aufnahmevoraussetzungen | Kein Gesundheitscheck: Aufnahme kann nicht abgelehnt werden. | Gesundheitscheck: Aufnahme kann abgelehnt werden. |
Kostenzusammensetzung | 14 % oder 14,6 % (mit Krankengeldanspruch) + individueller Zusatz-Prozentsatz der Krankenkasse vom Einkommen (Gewinn) | Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und wird versicherungsmathematisch aus den Risikofaktoren (Gesundheit und Alter), dem Leistungsanspruch und der Selbstbeteiligung berechnet. Ein zusätzlicher Aufschlag federt Beitragserhöhungen im Alter ab. |
Mindestkosten pro Monat | Rund 160 € (ohne Krankengeldanspruch und bei einer Krankenkasse mit 0 % Zusatzbeitrag) | Keine verbindliche Grenze |
Höchstkosten pro Monat | Rund 735 € (mit Krankengeldanspruch und bei einer Krankenkasse mit 1,6 % Zusatzbeitrag) | Keine verbindliche Grenze |
Familienversicherung | Kostenfreie Familienversicherung ist möglich. | Kostenfreie Familienversicherung ist nicht möglich. |
Rolle des Alters | Spielt keine Rolle. | Wirkt sich auf den Beitrag aus. |
Rolle des Gesundheitszustandes | Spielt keine Rolle. | Wirkt sich auf den Beitrag aus und kann die Aufnahme verhindern. |
Zusatzleistungen | Die im Tarif enthaltenen Zusatzleistungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Kassen. Weitere Zusatzversicherungen sind möglich. | Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart und beeinflusst den Beitrag. Das Niveau ist insgesamt höher als bei der GKV. |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird 2020 bei 0,9 % liegen. | Da die Beitragsberechnung hier ganz anders erfolgt, lässt sich kein durchschnittlicher Zusatzbeitrag angeben. |
Anspruchsmöglichkeiten auf Krankengeld | Ist beim Grund-Beitragssatz von 14,6 % ab der 7. Woche enthalten. Für den früheren Krankengeldbezug ist eine Zusatzversicherung erforderlich. | Lässt sich individuell vereinbaren und beeinflusst die Höhe des Beitrags. |
Wechsel-Möglichkeiten | Ein Wechsel von der GKV zur PKV ist jederzeit möglich. | Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist nur bei Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit möglich und ab 55 Jahren nur über die Familienversicherung. |
Wartezeiten auf Arzttermin | Länger | Kürzer |
Behandlung Ärzten und im Krankenhaus | Nachrangig | Vorrangig |
Versicherung bei finanziellem Engpass | Beitrag passt sich dem geringen Einkommen bis zum Mindestbeitrag an. | Besondere Tarife mit Beitragsbegrenzung und staatlicher Zuschussmöglichkeit (Standardtarif für langjährig Versicherte oder Basistarif) bzw. Notlagentarif bei Verschuldung |
Versicherung im Alter | Über die Krankenversicherung der Rentner mit halbem Beitrag | Weiterhin privat, Abfederung der Beitragserhöhungen durch Altersrückstellungen |
Wenn Sie sich für die private Krankenversicherung für Selbstständige entschieden haben, kommt es darauf an, den besten Anbieter für Ihre individuelle Situation zu finden. Unser Vergleich der privaten Krankenversicherungen hilft Ihnen dabei:
PKV oder GKV – welche Krankenversicherung ist für Selbstständige günstiger?
Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung sind die Kosten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige hängen diese vom Einkommen ab. Dabei beschränkt die Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 €/Monat diese Berechnungsgrundlage nach oben und die Mindestbemessungsgrundlage von 1.142 €/Monat nach unten. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14 Prozent ohne und 14,6 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld nach 6 Wochen. Dazu kommt noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2020 im Durchschnitt bei 0,9 Prozent liegt. Einige Kassen verzichten auch darauf.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige berechnen sich nach versicherungsmathematischen Verfahren, wobei das Alter, der Gesundheitszustand, die gewünschten Leistungen und die Selbstbeteiligung eine Rolle spielen. Vorerkrankungen führen zu einem höheren Beitrag oder es werden Leistungen, die mit dieser Erkrankung zusammenhängen, ausgeschlossen.
Beispiel 1:
Eine 30-jährige verdient als Selbstständige im Schnitt monatlich 4.100 €. Für die gesetzliche Krankenversicherung müsste sie mit einem Beitragssatz von 14,6 % + 0,9 % = 15,5 % monatlich 635 € bezahlen. Ein PKV-Vergleich ergibt Beiträge ab 463 €. Falls noch zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren zur Familie gehören würden, wären diese bei der GKV kostenfrei mitversichert, aber bei der PKV würden zusätzliche Kosten von circa 300 € anfallen. Falls der Ehepartner gesetzlich versichert ist, wäre eine Familienversicherung für die Kinder möglich, wenn er regelmäßig mehr verdienen würde als seine Partnerin.
Beispiel 2:
Ein 35-jähriger Selbstständiger verdient durchschnittlich 1.000 € pro Monat. Zur Berechnung der Beiträge wird die Mindestbemessungsgrundlage von 1.142 € herangezogen. Bei den gleichen Beitragssätzen wie im 1. Beispiel zahlt er für die gesetzliche Krankenversicherung monatlich 177 €. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Selbstständige ergibt für dieses Alter, ein durchschnittliches Leistungsniveau und 0 € Selbstbeteiligung einen Beitrag von 516 €. Das wäre mehr als die Hälfte des Einkommens.
Die folgende Tabelle vergleicht die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Selbstständige für verschiedene Einkommen und Alter. Bei den GKV-Beispielen wurden der Beitragssatz mit Krankengeldanspruch und ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent zugrunde gelegt. Hinsichtlich der PKV-Leistungen wurden die kostengünstigsten Angebote aus den Vergleichen ausgewählt, wobei jeweils ein ähnlicher Leistungsumfang ohne Selbstbeteiligung zugrunde liegt.
MONATSEINKOMMEN | BEITRAG GKV | ALTER | BEITRAG PKV | EMPFEHLUNG |
---|---|---|---|---|
5.000 € | 703 € | 25 | 423 € | PKV |
4.100 € | 635 € | 30 | 463 € | PKV |
3.800 € | 589 € | 50 | 699 € | GKV |
2.600 € | 403 € | 55 | 783 € | GKV |
1.500 € | 232 € | 40 | 560 € | GKV |
1.000 € | 177 € | 35 | 516 € | GKV |
600 € | 177 € | 45 | 625 € | GKV |
Die Beispiele zeigen: Wenn man nur die Beiträge betrachtet, ist die PKV für junge, gesunde Selbstständige mit hohem Einkommen kostengünstiger. Dazu kommen die umfangreicheren Leistungen und die bevorzugte Behandlung beim Arzt als weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige. Bei einem niedrigen Gewinn und höherem Alter können die PKV-Beiträge jedoch auch das Einkommen übersteigen, wie das letzte Beispiel zeigt.
Dass die Beiträge für die private Krankenversicherung mit dem Alter steigen, kann für Selbstständige zu einem Problem werden. Denn diese sind auch fällig, wenn das Unternehmen nicht so gut läuft. Sie passen sich nicht, wie bei der GKV, der Einkommensentwicklung an. Beispiel: Für den gleichen Tarif mit mittleren Leistungen zahlt ein 40-jähriger monatlich 420 €, ein 50-jähriger 560 € und ein 60-jähriger 675 €.
Bei der Entscheidung ist aber auch ein Blick in die Zukunft empfehlenswert, da ein Wechsel von der PKV in die GKV ohne Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit nicht möglich ist. Ist eine Familiengründung geplant? Dann ist die gesetzliche Krankenversicherung günstiger, da sie die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder erlaubt. Können Sie davon ausgehen, dass Sie langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein werden und die steigenden PKV-Beiträge tragen können? Das ist ein Argument für die private Krankenversicherung.
Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen oder bei Gründung
Für freiwillig in der GKV versicherte Gründer und Selbstständige mit geringem Einkommen gab es bis Ende 2018 die Möglichkeit, eine niedrigere Mindestbemessungsgrundlage zu beantragen. Da mit Beginn des Jahres 2020 die allgemeine Mindestbemessungsgrenze halbiert wurde und damit unter dem bislang ermäßigten Wert liegt, hat diese Sonderregelung keine Bedeutung mehr.
Bei der privaten Krankenversicherung für Selbstständige spielt das Einkommen für die Beitragsberechnung generell keine Rolle. Daher hat auch ein Status als Gründer keinen Einfluss auf die Beiträge.
Nebenberuflich selbstständig: das ist zu beachten
Wenn Ihre Selbstständigkeit einen nebenberuflichen Charakter hat, brauchen Sie dafür keine extra Krankenversicherung für Selbstständige abzuschließen. Sie sind dann entweder gesetzlich als Arbeitnehmer, Student, Rentner, Arbeitsloser oder Familienangehöriger versichert oder sowieso bereits PKV-Mitglied.
Es ist allerdings wichtig, dass die Krankenkasse im Fall der gesetzlichen Versicherung Ihre selbstständige Tätigkeit auch als nebenberuflich einstuft. Dafür gibt es einige Richtlinien wie eine Arbeitszeit von weniger als 20 Wochenstunden und ein Monatsverdienst von weniger als 2.336,25 € (75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße für 2020). Die Tätigkeit muss insgesamt für Sie auch eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung haben. Das heißt, jeder Fall ist individuell zu bewerten. Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
Erfahren Sie mehr zum Thema Krankenversicherung für nebenberuflich Selbstständige.
Freiberufler & Krankenversicherung: Ist die Künstlersozialversicherung möglich?
Für Freiberufler gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften und Möglichkeiten hinsichtlich der Krankenversicherung wie für alle anderen Selbstständigen. Wer als Freiberufler gilt, regelt § 18 EStG.
Eine Besonderheit gilt für künstlerische und publizistische Berufe. Diese sind ab einem Jahreseinkommen von 3.900 € grundsätzlich in allen Sozialversicherungszweigen über die Künstlersozialkasse pflichtversichert, wobei die Mitgliedschaft beantragt werden muss. Wenn die Einnahmen die Versicherungspflichtgrenze (2020: 60.750 Euro pro Jahr) überschreiten, kann man sich aber auch als Mitglied der Künstlersozialkasse privat kranken- und pflegeversichern. Das Gleiche gilt für Berufseinsteiger in den ersten drei Jahren.
Die Künstlersozialversicherung bietet zwei Vorteile: Der GKV-Beitrag wird zur Hälfte durchden Bund und die Abgaben leistungsverwertender Unternehmen gestützt und für die PKV gibt es ebenfalls einen Zuschuss. Weiterhin ist die Mindestbemessungsgrundlage mit 6.090 €/Jahr niedriger als bei anderen Selbstständigen.
Seit 2020: Mindestbeitrag für Kleinselbstständige in der GKV wird halbiert
Seit Anfang 2020 entlastet eine Neuregelung gesetzlich versicherte Selbstständige mit geringen Einnahmen deutlich. Die Mindestbemessungsgrundlage wurde halbiert, das heißt von 2.284 €/Monat auf 1.142 €/Monat abgesenkt. Das ist das Mindesteinkommen, welches der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, auch wenn der Gewinn geringer war oder sogar Verlust entstanden ist.
Wer zum Beispiel durchschnittlich 1.000 € pro Monat verdient, musste mit einem Beitragssatz von 14,6 % und einem Zusatzbeitrag von 1 % im Jahr 2018 pro Monat 356 € tragen, und zahlt ab 2020 178 €.
Diese Neuregelung hat auch zur Folge, dass die bis Ende 2018 noch gültige Sonderregelung für Bezieher des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sowie Selbstständige mit geringem Einkommen keine Gültigkeit mehr hat. Denn diese hatten damals die Möglichkeit, eine niedrigere Mindestbemessungsgrundlage zu beantragen, die aber mit 1.522,50 € noch höher war als der ab 2020 generell gültige Wert von 1.142 €.
Bei der privaten Krankenversicherung für Selbstständige spielt das Einkommen für die Beitragsberechnung generell keine Rolle. Daher hat auch ein Status als Gründer keinen Einfluss auf die Beiträge.
FAQ – Wichtige Fragen zum Thema Krankenversicherung & Selbstständige
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung für Selbstständige tauchen oft noch weitere Detailfragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
1. Als Selbstständiger krankenversichern – was muss ich Schritt für Schritt tun?
2. Welche Krankenzusatzversicherungen sind für Selbstständige sinnvoll?
3. Lohnt es sich, die Krankenversicherung für Selbstständige zu wechseln, um Kosten zu sparen?
4. Wie werden die Beiträge der Krankenkassen festgesetzt, wenn ich mich gerade erst selbstständig mache?
5. Kann ich die Kosten für die Krankenversicherung für Selbstständige von der Steuer absetzen?
6. Was sollten Selbstständige über die Pflegeversicherung wissen?
7. Wie wirkt sich ein Gewinneinbruch oder Insolvenz auf meine Krankenversicherung aus?
8. Selbstständig mit Gründungszuschuss – wie viel kostet meine Krankenversicherung?
9. Welche Möglichkeiten gibt es, von der privaten Versicherung in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln?
10. Wie lässt sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige senken?
Private Krankenversicherung für Selbstständige: Tarifvergleich
Die Tarife der privaten Versicherer unterscheiden sich. Nutzen Sie den Vergleich um eine passende private Krankenversicherung für Selbstständige zu finden.
Fazit zur Auswahl Ihrer Krankenversicherung
Die Wahl zwischen der freiwilligen und der privaten Krankenversicherung für Selbstständige ist gut abzuwägen. Dabei lassen sich keine pauschalen Empfehlungen aussprechen, denn es kommt immer auf die individuellen Voraussetzungen an.
Bedenken Sie bei der Auswahl nicht nur die aktuellen Beiträge. Beziehen Sie auch zukünftige Entwicklungen in die Überlegung mit ein.