Selbstständig machen mit Betreuungsdienst – so klappt’s

Verfasst von Sybille Kachel. Zuletzt aktualisiert am 22 November, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie möchten einen Betreuungsdienst gründen? Dann stehen Ihre beruflichen Chancen gut. Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung steigt und die meisten Senioren wollen so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben. Alltagshelfer unterstützen sie dabei. Lesen Sie hier, wie Sie in diesem Bereich eine berufliche Selbstständigkeit aufbauen können.  

Schnellcheck Betreuungsdienst

Sie fragen sich, was einen Betreuungsdienst kennzeichnet und wie Sie sich damit selbstständig machen können? Hier sind die wichtigsten Informationen dazu.

  • Was macht ein Seniorenbetreuer überhaupt?
    Ein Alltagshelfer leistet Gesellschaft, assistiert bei Freizeitaktivitäten, erledigt organisatorische Aufgaben und leichte Hausarbeiten. Er übernimmt jedoch keine Pflegetätigkeiten.
  • Wie kann man sich als Betreuungskraft selbstständig machen?
    Sie können diese Dienstleistungen als Soloselbstständiger anbieten, im Team mit Partnern gründen oder einen ambulanten Betreuungsdienst mit Angestellten führen.
  • Wer darf Alltagshilfe anbieten?
    Grundsätzlich darf jeder Betreuungsleistungen anbieten. Für die Bezahlung durch die Pflegekassen ist jedoch eine bestimmte Qualifikation Voraussetzung.
  • Was verdienen selbstständige Betreuungskräfte?
    Üblich sind zwischen 20 und 50 € pro Stunde. Bei der Kostenübernahme durch die Pflegekassen gibt es bundeslandabhängige Vorgaben zu den Stundensätzen.
  • Wie rechnet ein Alltagsbegleiter ab?
    Er rechnet grundsätzlich direkt mit den Kunden ab. Wenn er als Betreuungskraft nach § 45a SGB XI anerkannt ist, erhalten diese unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten von der Pflegekasse erstattet.
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Alltagsbegleiter und Pflegebegleiter: Was ist der Unterschied?

Für die Tätigkeit, um die es in diesem Artikel geht, werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet. Einige Begriffe beschreiben jedoch andere Berufe. Dazu gehört Folgendes:

  • Eine Pflegefachkraft hat einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss und darf auch Grund- und Behandlungspflege übernehmen.
  • Ein Pflegebegleiter berät ehrenamtlich pflegende Angehörige.
  • Alltagsbegleiter oder Präsenzkräfte nach § 53b SGB XI kommen in stationären Pflegeeinrichtungen zum Einsatz.

Selbstständige Alltagshelfer arbeiten vorwiegend in Privathaushalten, vereinzelt auch in Seniorenwohneinrichtungen. Sie dürfen keine pflegerischen Tätigkeiten wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung durchführen.

Die Betreuungskräfte unterstützen ihre Kunden im Alltag, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren und die Lebensqualität zu fördern. Neben Senioren nehmen auch Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen diese Dienstleistungen in Anspruch.

Beispiele für Tätigkeiten eines Alltagsbegleiters:

  • Gespräche führen, spielen, vorlesen
  • Spaziergänge
  • Begleitung zu Terminen, Veranstaltungen oder auf Ausflügen
  • Gemeinsames Einkaufen
  • Putzen, kochen und ähnliche Hausarbeiten

Welche Voraussetzungen brauche ich als Seniorenbetreuer?

Die Ausbildung als Betreuungsassistent bietet gute Voraussetzungen für diesen Beruf. Sie brauchen jedoch grundsätzlich keine besondere Qualifikation für eine Selbstständigkeit, weshalb diese sich auch für Quereinsteiger eignet.

Eine Basisqualifizierung ist jedoch Voraussetzung dafür, dass Ihre Betreuungsleistungen von den Pflegekassen bezahlt werden können. In einigen Bundesländern muss der Lehrgang dafür mindestens 30 Stunden umfassen, in anderen 160. Falls Sie bereits eine Berufsausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise einen ähnlichen Beruf oder Studienabschluss haben, gelten Sie als Fachkraft und brauchen den Grundkurs nicht zu absolvieren.

Wichtig ist auch Ihre persönliche Eignung. Wenn Sie einen Betreuungsdienst gründen möchten, sollten Sie folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Empathie und Einfühlungsvermögen
  • Geduldige, ruhige Ausstrahlung
  • Aufmerksames, fürsorgliches Wesen
  • Gute Fähigkeiten in der Kommunikation
  • Bereitschaft, sich auf unterschiedliche Personen einzustellen

Alltagsbegleiter werden: Diese Möglichkeiten haben Sie

Wenn Sie einen Betreuungsdienst gründen möchten, gibt es dafür grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Soloselbstständigkeit
  • Selbstständigkeit im Team, aber ohne Angestellte
  • Betreuungsdienst mit Geschäftsstelle, Angestellten und leitender Fachkraft

Es gibt auch Franchise Angebote in diesem Bereich. Vermeiden Sie als Soloselbstständiger die Abhängigkeit von einem Auftraggeber und damit Scheinselbstständigkeit, indem Sie immer gleichzeitig für mehrere Kunden arbeiten.

Achtung!

Überprüfen Sie vor der Entscheidung für eine Unternehmensform, unter welchen Voraussetzungen Sie in Ihrem Bundesland als Anbieter von Betreuungsdienstleistungen nach § 42a SGB XI anerkannt werden können. Nicht in jedem Fall sind Einzelanbieter zugelassen.

Schritt für Schritt: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung

In jedem Fall sind bestimmte Schritte notwendig, wenn Sie einen Betreuungsdienst gründen möchten. So gehen Sie vor.

1. Gewerbe anmelden

Bevor Sie selbstständig als Lebenshelfer arbeiten dürfen, müssen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde gebührenpflichtig die Gewerbeanmeldung durchführen. Betreuungsdienste ohne Angestellte können Sie in der Regel als Kleingewerbe anmelden, als Einzelunternehmen oder GbR.

Danach melden Sie sich beim Finanzamt an. Das ist über das ELSTER-Portal mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kostenlos möglich.

2. Businessplan erstellen

Auch wenn Sie mit relativ geringen Startinvestitionen auskommen, ist ein Businessplan empfehlenswert. Diesen brauchen Sie ebenso für die Beantragung des Gründungszuschusses oder eines Kredits. Er enthält Folgendes:

  • Executive Summary als kurze Zusammenfassung
  • Gründer oder Gründerteam mit relevanten Qualifikationen und der Gründungsmotivation
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse mit der regionalen Altersstruktur und Konkurrenzsituation
  • Geschäftsmodell mit der Beschreibung der geplanten Betreuungsleistungen
  • Realisierungsplan
  • Organisation, Rechtsform und gegebenenfalls Personal
  • Marketing mit allen geplanten Maßnahmen
  • Finanzplan mit mehreren Teilplänen
  • SWOT-Analyse

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3. Rechtsform wählen

Die übliche Rechtsform für eine selbstständige Betreuungskraft ist das Einzelunternehmen, bei einer Gründung im Team die GbR. In beiden Fällen haften Sie für unternehmerische Verbindlichkeiten auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen, bei einer GbR gesamtschuldnerisch.

Für größere Betreuungsdienste, die Mitarbeiter beschäftigen, kann sich eventuell auch eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) anbieten.

4. Finanzierung klären

Ein Vorteil für Seniorenbetreuer ohne Angestellte ist der geringe Kapitalbedarf. Bedenken Sie aber auch, dass Sie während der Anfangszeit Ihre private Lebensführung finanzieren müssen, obwohl Sie noch nicht ausreichend verdienen. Wenn es möglich ist, beantragen Sie deshalb auf jeden Fall den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.

Für die Finanzierung eines Fahrzeugs, Computers oder der Geschäftsräume bringen Sie persönliche Rücklagen als Eigenkapital in das Unternehmen ein. Wenn das nicht ausreicht, beantragen Sie einen Kredit, wobei es auch geförderte Finanzierungsmöglichkeiten gibt.

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5. Marketing planen

In dieser Branche erhalten Sie neue Aufträge häufig durch Empfehlungen zufriedener Kunden. Um jedoch zunächst die Aufmerksamkeit auf Ihr Angebot zu lenken, können Sie sich auf Plattformen registrieren, die Betreuungsdienstleistungen vermitteln. Drucken Sie auch einige Flyer oder Visitenkarten und verteilen sie diese an geeigneten Stellen.

Registrieren Sie ein Google-Unternehmensprofil. Eine eigene Website ist von Vorteil, weil Sie damit Transparenz schaffen und Vertrauen aufbauen. Bieten Sie kostenlose Kennenlern-Termine mit den Familien an. So können beide Seiten vor einem Engagement unverbindlich prüfen, ob die Chemie stimmt.

6. Versicherungen abschließen

Unverzichtbar ist eine Haftpflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche Dritter abdeckt. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn Sie Einrichtungsgegenstände beschädigen oder sich jemand durch Ihre Schuld verletzt.

Melden Sie Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Denken Sie auch an Ihre persönliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorge.

7. Buchhaltung aufsetzen

Mithilfe der Buchführung erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und behalten Sie den Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens. Eröffnen Sie dafür auch ein Geschäftskonto. Nutzen Sie ein geeignetes Buchführungstool, um alle Geschäftsvorfälle aufzeichnen und die Belege ordnungsgemäß archivieren zu können.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihre Arbeit sorgfältig dokumentieren, da Sie auf dieser Basis Rechnungen ausstellen. Betreuungsleistungen, die von den Pflegekassen bezahlt werden, sind umsatzsteuerbefreit. Holen Sie sich für die Buchführung Unterstützung bei einem Steuerbüro.

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8. Anerkennung bei Pflegekassen

Ihre Kunden haben unter bestimmten Bedingungen die Chance, dass die Pflegekasse die Kosten für Ihre Dienstleistungen übernimmt. Dafür müssen Sie als Anbieter nach § 45a SGB XI zugelassen sein. In jedem Bundesland gibt es hierfür andere Regelungen.

Wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsstelle. Je nach Bundesland kann das die Stadt- oder Landkreisverwaltung, ein bestimmter Verband oder eine Landesbehörde sein.

9. Dienstverträge abschließen

Dienstverträge schließen Sie mit den von Ihnen betreuten Personen oder ihren Angehörigen ab. Diese regeln alle Konditionen der Zusammenarbeit. Das sind die wichtigsten Inhalte:

  • Art, Umfang und Erfüllungsort der Betreuungsdienstleistungen
  • Berechnung der Vergütung
  • Zahlungsmodalitäten
  • Vertragsdauer (befristet oder unbefristet)
  • Kündigungsregelungen
  • Dokumentationspflichten, Datenschutz, Vertraulichkeit
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Lohnt sich die Tätigkeit als selbstständiger Seniorenbetreuer?

Sie können von der Arbeit als selbstständige Betreuungskraft leben. Ihr Gesamteinkommen hängt vor allem von den geleisteten Betreuungsstunden ab. Achten Sie auf möglichst kurze Entfernungen zu Ihren Kunden, um Wegezeit zu sparen.

Für die von den Pflegekassen bezahlten Betreuungsdienstleistungen gibt es in einigen Bundesländern Vorgaben zu den maximalen Stundensätzen, die zwischen etwa 25 und 39 € liegen. Wenn Sie privat bezahlt werden, verhandeln Sie die Preise individuell.

In der Startphase werden Sie noch kein ausreichendes Einkommen erzielen, müssen aber trotzdem Ihre Lebenshaltungskosten decken. Sichern Sie sich deshalb nach Möglichkeit den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. So können Sie in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation bis zu 20.000 € erhalten. Das sind die Voraussetzungen:

  • Mindestens ein Tag arbeitslos gemeldet mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Fristgerechter, fehlerfreier Antrag
  • Businessplan
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Qualifikationsnachweise

Mit einem kostenlosen AVGS-Gründercoaching erhalten Sie professionelle Unterstützung in Gründungsfragen und bei der Businessplanerstellung. Den AVGS können Sie bereits beantragen, wenn Arbeitslosigkeit droht. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, da Sie den Businessplan für Ihren Antrag auf den Gründungszuschuss brauchen.

Seniorenbetreuung: Tätigkeit mit Zukunft

Lebenshelfer können individuell auf die Bedürfnisse der älteren Menschen eingehen. Die Nachfrage nach Betreuungsleistungen wird steigen, schon aufgrund des demografischen Wandels.

Viele Senioren möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Mithilfe von Betreuungsdienstleistungen lässt sich bei beginnender Hilfebedürftigkeit der Umzug in eine Pflegeeinrichtung vermeiden.

Pflegekasse, Entlastungsbetrag & Co.: Das müssen Sie zur Abrechnung wissen

Wenn Pflegebedürftige die Leistungen anerkannter Betreuer in Anspruch nehmen, können sie sich die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse erstatten lassen. Dafür müssen sie die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen nachweisen. Mit einer Abtretungserklärung können die Kunden Sie dazu bevollmächtigen, direkt mit den Kassen abzurechnen. Es kommen drei Erstattungsmöglichkeiten infrage:

  • Der Entlastungsbetrag steht Personen ab dem Pflegegrad 1 zu. Dabei handelt es sich um 125 € pro Monat, die auch angespart werden können.
  • Ab dem Pflegegrad 2 dürfen Pflegebedürftige bis zu 40 % der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen für die Betreuung verwenden.
  • Mit Pflegegrad 2 und mehr lässt sich auch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als Betreuungsleistung abrechnen.

Wenn Sie keine Anerkennung erhalten, können Sie trotzdem Betreuungsleistungen anbieten. Zu Ihrer Zielgruppe gehören dann Senioren, die Kassenleistungen anderweitig verwenden, privat versichert sind oder aus sonstigen Gründen bereit sind, Ihre Dienste komplett selbst zu bezahlen.

Welche Vorteile bringt eine Selbstständigkeit als Seniorenbetreuer mit sich?

Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen ist eine sinnstiftende und abwechslungsreiche Aufgabe, die sich besonders für kontaktfreudige und sozial eingestellte Menschen eignet. Soloselbstständige können ihre Arbeitsweise und Arbeitsbedingungen selbst bestimmen. Startinvestitionen und laufende Kosten sind nur gering.

Der Bedarf an diesen Betreuungsleistungen ist vorhanden und wird voraussichtlich noch steigen. Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegekassen ermutigen Senioren, Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Zukunftsmarkt Seniorenbetreuung

Die Arbeit als Alltagshelfer kann erfüllend sein, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Hinterfragen Sie Ihre persönliche Eignung für diesen Beruf, bevor Sie einen Betreuungsdienst gründen. Besonders wichtig sind Zuverlässigkeit und Empathie. Genügend Nachfrage wird auch in Zukunft vorhanden sein.


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Jetzt mit Sybille Kachel, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Sybille Kachel ist Expertin für Content Management auf Selbststaendigkeit.de. Mit ihrem Hintergrund als Diplom-Übersetzerin und über zehn Jahren Erfahrung in der Technologieverwertung sowie Start-up-Beratung bringt sie auf Selbststaendigkeit.de Inhalte auf den Punkt und bereitet komplexe Themen für Gründer und Selbstständige klar und spannend auf.

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