Kleingewerbe Tätigkeiten Liste: Beispiele, Voraussetzungen & Hinweise

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 2 April, 2026
Lesezeit Minuten.
Sie möchten ein Kleingewerbe gründen und fragen sich, welche Tätigkeiten dafür infrage kommen? In diesem Artikel finden Sie eine umfassende Liste mit konkreten Beispielen aus Handel, Dienstleistungen, Handwerk und digitalen Berufen. Zusätzlich erhalten Sie wichtige Hinweise zur rechtlichen Einordnung und praktische Tipps für Ihre Gründung in Deutschland – mit den aktuellen Regelungen für 2026.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Keine eigene Rechtsform: Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform, sondern bezeichnet ein nicht im Handelsregister eingetragenes Gewerbe mit überschaubarem Umfang. Typischerweise liegen Umsatz und Gewinn unter den HGB-Schwellen für Kaufleute.
  • Fast alle gewerblichen Tätigkeiten: Von Onlinehandel, über Handwerk, bis zu Dienstleistungen können fast alle Tätigkeiten als Kleingewerbe ausgeübt werden, sofern keine speziellen Zulassungspflichten entgegenstehen.
  • 2026 gelten neue Umsatzgrenzen: Maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Diese Änderung betrifft viele typische Kleingewerbe-Tätigkeiten steuerlich.
  • Entscheidend ist die Tätigkeitsbeschreibung (Gegenüber Gewerbeamt und Finanzamt): Freiberufler nach § 18 EStG (etwa Ärzte, Anwälte oder beratende Ingenieure) fallen nicht unter das Kleingewerbe.

Was ist ein Kleingewerbe? Begriffe und Abgrenzung

Kleingewerbetreibende sind Gewerbetreibende ohne Eintragung ins Handelsregister. Sie gelten nicht als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und handeln stattdessen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Gewerbeordnung (GewO) und dem Steuerrecht.

Die Abgrenzung zu „normalen” Gewerbebetrieben erfolgt vor allem über die Größe: Ein Einzelunternehmer, dessen Jahresumsatz unter 800.000 € und dessen Jahresgewinn unter 80.000 € liegt, kann in der Regel von der vereinfachten Buchführung profitieren und muss keine doppelte Buchführung mit Bilanz erstellen.

Es gibt aber einen wichtigen Unterschied – Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung sind nicht dasselbe. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer – sie befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, ermöglicht aber auch keinen Vorsteuerabzug.

Die Abgrenzung zu Freiberuflern ist ebenfalls zentral: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten oder beratende Ingenieure betreiben kein Gewerbe nach § 6 GewO. Sie müssen daher kein Kleingewerbe anmelden, sondern sind direkt beim Finanzamt als Freiberufler registriert.

Als Rechtsform kommen für Kleingewerbe nur das Einzelunternehmen oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) infrage. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gelten nicht als Kleingewerbe im engeren Sinn, auch wenn sie klein sind.

Rechtlicher Rahmen und typische Umsatzgrenzen

GESETZREGELUNGSBEREICH
Gewerbeordnung (GewO)Gewerbeanmeldung, Gewerbefreiheit
Handelsgesetzbuch (HGB)Kaufmannseigenschaft, Buchführung
Einkommensteuergesetz (EStG)Einkommensteuer, Abgrenzung Freiberufler (§ 18 EStG)
Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG)Kleinunternehmerregelung
Abgabenordnung (AO)Steuerverfahren

Aktuelle Grenzen für die vereinfachte Buchführung (EÜR): Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen Sie nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 800.000 € und Ihr Gewinn unter 80.000 € lag. Für die meisten Kleingewerbetreibenden ist diese Hürde weit entfernt.

Gewerbesteuer: Der Freibetrag liegt bei 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr. Erst oberhalb dieser Grenze wird Gewerbesteuer fällig – für viele kleinere Tätigkeiten also irrelevant.

Tipp: 

Bei Mischformen, etwa wenn Sie teilweise freiberuflich und teilweise gewerblich arbeiten, sollten Sie frühzeitig einen Steuerberater hinzuziehen. Eine falsche Einstufung kann zu empfindlichen Nachzahlungen führen.

Kleingewerbe Tätigkeiten Liste: Handel & Online-Business

In diesem Abschnitt finden Sie konkrete Kleingewerbe Ideen und Beispiele für typische Tätigkeiten im Bereich Handel, E-Commerce und Einzelhandel, die als Kleingewerbe geführt werden können.

Die folgende Liste liefert Beispiele und ist keine abschließende Aufzählung. Entscheidend ist immer die tatsächliche Ausgestaltung und der Umfang Ihrer Tätigkeit.

Typische Onlinehandels-Tätigkeiten:

  • Amazon FBA-Händler mit eigenem Produktsortiment
  • eBay-Shop-Betreiber für Gebraucht- oder Neuwaren
  • Etsy-Shop für handgemachte Produkte oder Vintage-Artikel
  • Shopify-Onlineshop für Kleidung, Accessoires oder Dekoartikel
  • Print-on-Demand-Verkauf über Plattformen wie Spreadshirt

Stationärer und mobiler Handel:

  • Kleiner Kiosk oder Trinkhalle
  • Marktstand auf Wochenmärkten
  • Mobiler Verkaufsstand auf Stadtfesten
  • Pop-up-Store für saisonale Produkte
  • Kleiner Secondhand-Laden

Spezialisierte Nischen-Shops:

  • Verkauf von DIY-Bastelmaterial
  • Modellbauzubehör
  • Nachhaltig produzierte Haushaltswaren
  • Regionale Lebensmittel im Direktverkauf
  • Dropshipping mit ausgewählten Produktkategorien

Bei Online-Shops gelten rechtliche Besonderheiten, wie die Impressumspflicht, Kennzeichnungspflichten (besonders bei Lebensmitteln, Kosmetik und Elektrogeräten) sowie das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Diese Vorschriften gelten auch für kleine Unternehmen.

Hinweis: 

Um die Kleingewerbe-Dimension greifbar zu machen – typische Jahresumsätze bewegen sich in diesem Bereich zwischen 10.000 und 60.000 €.

Beispiele: Kleingewerbe im Onlinehandel

Beispiel 1: Etsy-Shop für handgefertigten Schmuck – Sie fertigen Schmuck in Heimarbeit und verkaufen diesen über Etsy. Im ersten Jahr erzielen Sie etwa 18.000 € Umsatz. Mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (neue Grenzen ab 2025: 25.000 € Vorjahr) weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und halten Ihre Buchhaltung schlank.

Beispiel 2: eBay-Kleingewerbe mit Elektronik – Sie kaufen gebrauchte Elektronik günstig ein, testen und verkaufen sie weiter. Wichtig: Sobald Sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln, liegt ein Gewerbe vor – anders als bei einer einmaligen privaten Haushaltsauflösung. Als gewerblicher Verkäufer gelten zudem Gewährleistungspflichten.

Beispiel 3: Amazon FBA mit EU-Importen – Sie importieren Küchenzubehör aus anderen EU-Ländern und vertreiben es über Amazon FBA. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kommen Umsatzsteuerthemen ins Spiel. Sobald Sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen, benötigen Sie eine USt-IdNr.

Beispiel 4: Print-on-Demand-Shop – Über Spreadshirt oder ähnliche Plattformen verkaufen Sie T-Shirts und Poster mit eigenen Designs. Achten Sie auf Markenrecht und Urheberrecht bei den verwendeten Motiven – Verstöße können auch für kleine Gewerbetreibende teuer werden.

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Kleingewerbe Tätigkeiten Liste: Dienstleistungen

Viele Serviceangebote fallen in die gewerbliche Kategorie, besonders wenn standardisierte Leistungen, wiederkehrende Aufträge oder geringere fachliche Qualifikationsanforderungen im Vordergrund stehen.

Typische gewerbliche Dienstleistungen:

  • Hausmeisterservice (kleinere Reparaturen, Gartenpflege)
  • Reinigungsdienst für Privathaushalte oder Büros
  • Kurier- und Botendienste
  • Promotion- und Messehostess-Tätigkeiten
  • Einfache Assistenz-Services

Weitere Beispiele:

  • Seniorenbetreuung ohne heilberufliche Tätigkeiten
  • Gassi-Service und Tierbetreuung
  • Private Nachhilfe mit mehreren angestellten Lehrkräften
  • Veranstaltungsorganisation und Eventservice
  • Umzugshilfe ohne eigenes Transportgewerbe

Digitale Dienstleistungen mit gewerblichem Charakter:

  • Social-Media-Betreuung nach standardisierten Paketen
  • Influencer-Marketing mit Werbeverträgen
  • Erstellung einfacher Webseiten mit Baukastensystemen
  • SEO-Services mit Paketangeboten

Die Abgrenzung zu Freiberuflern ist in der Praxis besonders wichtig. Tätigkeiten wie die von beratenden Ingenieuren, Journalisten oder Übersetzern können bei entsprechender eigenschöpferischer Leistung nach § 18 EStG als freiberuflich gelten. Im Zweifel entscheidet jedoch das Finanzamt über die korrekte Einstufung, weshalb eine präzise Tätigkeitsbeschreibung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheidend ist.

Typische Szenarien für ein Kleingewerbe sind hingegen eher praktische oder gewerbliche Tätigkeiten. Dazu zählen beispielsweise ein Reinigungsservice mit etwa 800 Euro Monatsumsatz im Nebenerwerb oder ein Eventservice mit stark saisonalen Umsätzen.

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Praxisbeispiele: Dienstleistungs-Kleingewerbe im Nebenberuf

Hausmeisterservice im Wohngebiet: Sie übernehmen kleinere Reparaturen und Gartenpflege für Nachbarn und Vermieter. Mit etwa 12.000 € Jahresumsatz betreiben Sie dieses Kleingewerbe neben Ihrem Angestelltenjob. Die Kosten für Werkzeug und Material setzen Sie als Betriebsausgaben ab.

Mobile Autopflege: Sie bieten Innen- und Außenreinigung vor Ort beim Kunden an. Im Frühling und Sommer sind die Umsätze höher. Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie, ob bei Arbeit auf öffentlichem Raum Genehmigungen erforderlich sind.

Gassi-Service und Tierbetreuung: Nach Feierabend gehen Sie mit Hunden aus der Nachbarschaft spazieren. Die Einnahmen liegen bei 300–600 € pro Monat. Auch bei diesem geringen Umfang ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, sobald die Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.

Nachhilfevermittlung: Sie vermitteln Nachhilfelehrer an Schüler, setzen weitere Lehrkräfte ein und erhalten Provisionen. Diese Tätigkeit ist eindeutig gewerblich – anders als wenn Sie selbst als Einzelperson Nachhilfe geben, was freiberuflich sein kann.

Kleingewerbe Tätigkeiten Liste: Handwerk & handwerknahe Berufe

Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwischen:

KATEGORIEBESCHREIBUNGBEISPIELE
Anlage A (zulassungspflichtig)Meistertitel erforderlichDachdecker, Maler, Elektrotechniker
Anlage B, Abschnitt 1 (zulassungsfrei)Ohne Meister ausübbarGebäudereiniger, Fotografen
Anlage B, Abschnitt 2 (handwerksähnlich)Ohne Meister ausübbarKosmetiker, Bodenleger

Zulassungsfreie oder handwerksähnliche Tätigkeiten für Kleingewerbe:

  • Montage von Fertigmöbeln (IKEA-Aufbau etc.)
  • Einfache Renovierungsarbeiten ohne Eingriff in die Bausubstanz
  • Hausmeisterdienste mit kleinen Reparaturen
  • Kleiner Raumausstatter-Service ohne Meistertitel
  • Garten- und Landschaftspflege ohne Planung komplexer Anlagen
  • Montage von Sichtschutz- oder Zaunelementen

Zulassungspflichtige Berufe (Meisterbrief erforderlich):

  • Dachdecker
  • Maler und Lackierer
  • Installateure und Heizungsbauer
  • Tischler
  • Elektrotechniker

Typische handwerkliche Kleingewerbe umfassen 5–15 Aufträge pro Monat, oft als Nebenerwerb mit Arbeit am Wochenende. Sie sollten auf die Zulassungspflichten Acht geben, denn diese können sich ändern. Der Parkettleger etwa war bis 2019 zulassungsfrei, ist seit 2020 jedoch wieder zulassungspflichtig. Prüfen Sie daher immer aktuell bei Ihrer Handwerkskammer, welche Regelungen für Ihre geplante Tätigkeit gelten.

Spezialfälle: Kreativ-Handwerk & DIY-Produkte

Beispiele für kreative Kleingewerbe:

  • Herstellung und Verkauf von Kerzen
  • Seifen und Kosmetikprodukte (Achtung: Kosmetikverordnung beachten)
  • Holzdeko und Dekoartikel
  • Upcycling-Möbel
  • Handgenähte Textilien (Taschen, Kinderkleidung)
  • 3D-gedruckte Objekte

Diese Tätigkeiten vereinen häufig Produktion und Handel und gelten daher in der Regel als gewerblich – selbst dann, wenn künstlerische Aspekte eine Rolle spielen. Gleichzeitig müssen je nach Produkt verschiedene rechtliche Vorgaben beachtet werden, etwa Materialangaben, Sicherheitsnormen bei Kinderspielzeug oder die CE-Kennzeichnung, die auch für Kleingewerbe verbindlich sind.

Tipp: 

Eine Produkt-Haftpflichtversicherung ist für Hersteller und Händler sinnvoll. Dokumentieren Sie zudem Ihre Produktions- und Sicherheitsstandards – bei Reklamationen oder Unfällen schützt Sie das rechtlich.

Kleingewerbe Tätigkeiten Liste: Digitale & kreative Berufe

Eher gewerbliche digitale Tätigkeiten:

  • Betrieb einer Vergleichs- oder Affiliate-Website
  • Influencer mit Produktplatzierungen und Werbeverträgen
  • Verkauf von Onlinekursen mit standardisierten Inhalten
  • Betrieb eines Blogs mit Werbeeinnahmen (z. B. Google AdSense)
  • Vermietung von Werbeflächen auf eigenen Websites
  • Erstellung einfacher Websites mit Templates für kleine Unternehmen

Freiberuflich oder gewerblich? Die Grenzfälle:

  • Grafikdesigner mit standardisierten Logos im Massenverkauf → tendenziell gewerblich
  • Individuell beratender Designer mit hohem geistigen Anteil → potenziell freiberuflich
  • Texter mit redaktioneller, eigenschöpferischer Arbeit → freiberuflich
  • Content-Erstellung nach Kundenvorgaben ohne kreative Eigenleistung → gewerblich

Das Finanzamt prüft die Einordnung stets im Einzelfall, wobei eine präzise Tätigkeitsbeschreibung entscheidend ist. Gleichzeitig sollten Sie bei der Nutzung von Stockbildern, Musik oder Schriften unbedingt auf die entsprechenden Lizenzen achten, da Verstöße gegen das Urheberrecht auch für Kleingewerbetreibende schnell teuer werden können – Abmahnungen kennen schließlich keine Umsatzgrenzen.

Beispiel: Mit 800 € monatlich aus Affiliate-Provisionen liegen Sie unter der Kleinunternehmergrenze und können die Vorteile der vereinfachten Buchhaltung nutzen. Der Nachteil: Kein Vorsteuerabzug bei Anschaffungen wie Kameraequipment oder Software.

Content-Erstellung, Streaming & Plattform-Einnahmen

Kleingewerbe-Tätigkeiten in diesem Bereich:

  • YouTube-Kanal mit Werbeeinnahmen und Sponsoring
  • Twitch-Streaming mit Abonnements und Spenden
  • Podcast mit Werbepartnern
  • Einnahmen über Patreon oder Steady

Regelmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Inhalte – etwa nach Aktivierung der Monetarisierung – gelten in der Regel als gewerbliche Tätigkeit und erfordern eine Gewerbeanmeldung. Dabei müssen auch Content-Creator rechtliche Vorgaben wie die Impressumspflicht und die Anforderungen der DSGVO beachten.

Achtung!

Eine starke Markenbildung ist zwar wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Erzielen Sie Einnahmen über mehrere Plattformen, werden diese zudem zusammengerechnet und sind sowohl für die Kleinunternehmergrenzen als auch für die Einkommensteuer relevant.

Kleingewerbe im Nebenerwerb: Typische Tätigkeiten & Besonderheiten

Dieser Abschnitt geht speziell auf nebenberufliche Kleingewerbe-Tätigkeiten ein, die viele Angestellte oder Studierende nutzen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Typische Nebenerwerbs-Kleingewerbe:

  • Lieferservice mit eigenem Fahrzeug
  • Fotografie für Hochzeiten am Wochenende
  • Handgefertigte Produkte auf Märkten
  • Kleiner Online-Shop neben Vollzeitjob
  • Beratung oder Coaching nach Feierabend

„Nebengewerbe” ist keine eigene Rechtsform. Es zeigt lediglich an, dass die Tätigkeit zeitlich neben einem Hauptberuf ausgeübt wird. Steuerlich bleibt es ein ganz normales Kleingewerbe.

Vor dem Start eines Nebengewerbes sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen, da viele Verträge eine Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten oder ein Konkurrenzverbot enthalten, weshalb es sinnvoll ist, Ihren Arbeitgeber frühzeitig zu informieren. Zudem gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Nebenerwerbstätige, sodass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden müssen, insbesondere bei zeitintensiven Geschäftsmodellen. In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bleiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Regel über den Hauptjob bestehen, jedoch müssen die zusätzlichen Einkünfte aus dem Kleingewerbe in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Beispiel: Bei einem Nebengewerbe mit 8.000 € Jahresgewinn wird dieser zu Ihrem regulären Einkommen addiert. Durch die Steuerprogression kann der effektive Steuersatz auf diese zusätzlichen Einkünfte höher sein als Ihr Durchschnittssteuersatz – kalkulieren Sie dies ein.

Genehmigungen, Meldungen und praktische Tipps

Melden Sie Ihr Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. Das gilt auch bei erwartet niedrigen Umsätzen. Die Kosten für die Anmeldung liegen je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 €.

Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Gewerbeanmeldung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – seit 2021 ausschließlich digital über ELSTER. Hier wählen Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten.

Neben der Gewerbeanmeldung bestehen weitere Meldepflichten, die Sie beachten sollten. Dazu gehört insbesondere die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung), die in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen muss. Zudem erfolgt automatisch eine Zuordnung zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder zur Handwerkskammer, woraus sich gegebenenfalls eine Beitragspflicht ergibt. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern. Wer sich mit dem Thema Kleingewerbe Berufsgenossenschaft Befreiung befasst, sollte frühzeitig prüfen, ob im Einzelfall tatsächlich eine Pflichtmitgliedschaft oder nur eine freiwillige Absicherung vorliegt.

Tipp: 

Trennen Sie private und geschäftliche Finanzen auch im Nebengewerbe. Ein separates Geschäftskonto erleichtert die Buchhaltung erheblich und macht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung übersichtlicher.

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Tätigkeiten kann ich konkret als Kleingewerbe anmelden?

2. Wie unterscheidet das Finanzamt zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit?

3. Muss ich bei sehr geringen Einnahmen trotzdem ein Kleingewerbe anmelden?

4. Gilt jede Kleingewerbe-Tätigkeit automatisch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

5. Kann ich mehrere Tätigkeiten in einem Kleingewerbe kombinieren?

6. Welche Unterlagen brauche ich, um mein Kleingewerbe anzumelden?

Fazit: Wie Sie die passende Kleingewerbe-Tätigkeit finden

Die Wahl der richtigen Kleingewerbe-Tätigkeit sollte sowohl zu Ihren persönlichen Interessen als auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen passen. Grundsätzlich lassen sich nahezu alle gewerblichen Tätigkeiten – vom Online-Shop bis zur Dienstleistung oder handwerklichen Arbeit – als Kleingewerbe umsetzen, sofern mögliche Zulassungspflichten erfüllt und relevante Umsatzgrenzen beachtet werden. Entscheidend ist die korrekte Einordnung Ihrer Tätigkeit, etwa in gewerblich oder freiberuflich sowie die Frage nach dem Kleinunternehmerstatus, da dies direkte Auswirkungen auf Steuern, Buchhaltung und Behörden hat. Fehler in diesem Bereich können später zu Nachzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen. Daher empfiehlt es sich, vor dem Start eine klare Tätigkeitsbeschreibung zu formulieren und diese mit dem Gewerbeamt oder Finanzamt abzustimmen. Mit guter Vorbereitung und gegebenenfalls fachlicher Beratung bietet das Kleingewerbe einen einfachen und flexiblen Einstieg in die Selbstständigkeit.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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