Kleingewerbe Garten- und Landschaftsbau: Anmeldung, Voraussetzungen & Praxis-Tipps

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 25 März, 2026
Lesezeit Minuten.
Ein Kleingewerbe im Garten- und Landschaftsbau bietet Ihnen einen flexiblen Einstieg in die Selbstständigkeit – ob als Neugründer oder im Nebenerwerb. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Anmeldung, Rechtsform, Steuern und Krankenversicherung. Sie erhalten eine schrittweise Orientierung von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb, damit Ihr Start in die GaLaBau-Branche gelingt.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Voraussetzungen: Ein Kleingewerbe wird typischerweise als Einzelunternehmen oder GbR geführt. Ein Handelsregistereintrag ist nicht erforderlich. Die meisten Gründer starten mit Jahresumsätzen deutlich unter 250.000 Euro.
  • Gewerbeanmeldung: Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt nach § 14 GewO. Die Gebühren liegen je nach Stadt zwischen 20 und 65 Euro.
  • Steuern: Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht vereinfachte Abrechnung ohne Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten neue Grenzen: maximal 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich bis 100.000 Euro im laufenden Jahr. Die Gewinnermittlung erfolgt per einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • Sozialversicherung: Sie sind zur Krankenversicherung verpflichtet. Die Meldung bei der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) muss innerhalb einer Woche nach Start erfolgen. Auch die Berufsgenossenschaft erwartet eine zeitnahe Anzeige.

Was bedeutet Kleingewerbe im Garten- und Landschaftsbau konkret?

Aus juristischer Sicht ist ein Kleingewerbe kein Kaufmann im Sinne des HGB. Das bedeutet: Sie führen keine Firma im rechtlichen Sinn und benötigen keinen Eintrag ins Handelsregister. Im GaLaBau-Bereich betrifft dies vor allem kleinere Betriebe, die Dienstleistungen für Privatkunden oder kleine Wohnanlagen erbringen.

Typische Leistungen eines GaLaBau-Kleingewerbes umfassen saisonale Gartenpflege, kleinere Pflasterarbeiten, Zaunbau, Heckenschnitt oder Winterdienst. Diese Tätigkeiten lassen sich ohne Meisterbrief ausüben, solange keine zulassungspflichtigen Handwerksleistungen erbracht werden.

Im Kleingewerbe müssen Sie Ihren bürgerlichen Namen verwenden. Eine Bezeichnung wie „Max Müller Garten- und Landschaftspflege” ist korrekt, während reine Fantasienamen ohne Namenszusatz nicht zulässig sind. Der Name darf keinen HGB-Firmenstatus suggerieren.

Viele Gründer im GaLaBau starten zunächst im Nebengewerbe – etwa mit 5 bis 15 Stunden pro Woche neben dem Hauptberuf. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Erfahrungen zu sammeln und später in den Haupterwerb zu wechseln, wenn die Nachfrage stimmt und die Existenz gesichert ist.

Typische Tätigkeiten im Kleingewerbe GaLaBau

Die genaue Tätigkeitsbeschreibung ist entscheidend für Ihre Anmeldung, Versicherung und Kammerzugehörigkeit. Je präziser Sie Ihr Leistungsspektrum formulieren, desto weniger Rückfragen erhalten Sie von Behörden.

Gängige Gartenpflege-Leistungen:

  • Rasen anlegen und pflegen
  • Strauch- und Heckenschnitt
  • Jahrespflege für Gärten und Grünflächen
  • Kleinere Neubepflanzungen
  • Mulchen und Laubentsorgung

Einfache bauliche Arbeiten:

  • Leichte Pflasterarbeiten für Gartenwege
  • Terrassensanierungen
  • Zaun- und Sichtschutzmontage
  • Hochbeete anlegen

Saisonale Dienste:

  • Winterdienst (Räumen und Streuen)
  • Frühjahrsauffrischung
  • Bewässerungseinbau in kleinen Gärten

Hinweis: 

Bestimmte Tätigkeiten können als zulassungspflichtiges Handwerk gelten. Größere Pflaster- oder Straßenbauarbeiten beispielsweise fallen unter die Handwerksordnung und erfordern eine Eintragung in die Handwerksrolle. Klären Sie im Zweifel vorab mit der Handwerkskammer, ob Ihre geplanten Leistungen eine Qualifikation erfordern.

Kleingewerbe im Garten- und Landschaftsbau anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Gewerbeanmeldung ist der formale Start Ihrer Selbstständigkeit im Garten- und Landschaftsbau. Von der Vorbereitung über das Gewerbeamt bis zu Finanzamt und Sozialversicherungsträgern sind mehrere Schritte erforderlich. Die folgende Anleitung zeigt Ihnen den Ablauf praxisnah.

Schritt 1: Tätigkeit und Leistungen festlegen

Definieren Sie zunächst klar, welche Leistungen Ihr Betrieb anbieten soll. Eine möglichst breite, aber konkrete Tätigkeitsbeschreibung erleichtert später die Anmeldung und vermeidet Nachmeldungen. Typische Formulierungen sind etwa:
„Garten- und Landschaftspflege, Bepflanzung, kleinere Pflasterarbeiten, Zaunbau und Winterdienst für Privatkunden und Hausverwaltungen.“

Schritt 2: Rechtsform wählen

Für ein Kleingewerbe im GaLaBau entscheiden sich die meisten Gründer für das Einzelunternehmen. Wenn Sie gemeinsam mit einer weiteren Person starten, kommt eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) infrage. In diesem Fall haften beide Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist daher dringend empfehlenswert.

Schritt 3: Haupt- oder Nebenerwerb festlegen

Überlegen Sie, ob Sie Ihr Gewerbe im Haupterwerb oder Nebenerwerb betreiben möchten. Diese Entscheidung beeinflusst vor allem Ihre Krankenversicherung und die Meldung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Planen Sie realistisch, wie viele Stunden pro Woche Sie für Ihr Gewerbe aufbringen können.

Schritt 4: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden

Die eigentliche Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. In vielen Regionen ist auch eine Online-Anmeldung über kommunale Serviceportale möglich.

Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • das ausgefüllte Gewerbeanmeldeformular
  • bei einer GbR: Angaben zu allen Gesellschaftern und ggf. den Gesellschaftsvertrag

Die Gebühren liegen meist zwischen 25 und 50 Euro, je nach Stadt. Nach Abgabe erhalten Sie Ihren Gewerbeschein oft sofort oder innerhalb weniger Tage per Post.

Schritt 5: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen. Über das Portal ELSTER müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Hier entscheiden Sie auch, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen möchten.

Schritt 6: Anmeldung bei SVLFG und Kammern

Als Betrieb im Garten- und Landschaftsbau müssen Sie sich zusätzlich bei der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) melden. Dies sollte in der Regel innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen.
Außerdem werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK), die Ihnen Beratung und Unterstützung für Ihre Gründung anbieten.

Schritt 7: Weitere Registrierungen bei Bedarf

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit und müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Schritte sind notwendig, um Arbeitnehmer korrekt zu melden und gesetzlich zu versichern.

Mit diesen Schritten ist Ihr Kleingewerbe im Garten- und Landschaftsbau formal gegründet. Danach können Sie mit Kundenakquise, Preisgestaltung und der praktischen Arbeit in Ihrem neuen Betrieb starten.

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Steuern & Buchführung im Kleingewerbe Garten- und Landschaftsbau

Als Kleingewerbetreibender im GaLaBau haben Sie steuerliche Pflichten, profitieren aber von vereinfachten Regelungen. Dieser Abschnitt erklärt Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die einfache Buchführung – ohne komplizierte Fachbegriffe.

Kleinunternehmerregelung im Garten- und Landschaftsbau

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für viele GaLaBau-Kleingewerbe in den ersten Jahren besonders attraktiv, da sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Voraussetzung ist, dass bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden. Seit 2025 gilt: Ihr Umsatz im Vorjahr darf maximal 25.000 Euro netto betragen und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 Euro netto nicht überschreiten. Werden diese Grenzen überschritten, unterliegen Sie der regulären Umsatzsteuerpflicht und müssen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Der größte Vorteil der Kleinunternehmerregelung liegt darin, dass keine monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich sind. Außerdem stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis aus und profitieren von einer insgesamt einfacheren Buchführung. Dem gegenüber steht der Nachteil, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Bei größeren Investitionen, etwa für Maschinen, Fahrzeuge oder Materialeinkauf, tragen Sie die volle Mehrwertsteuer selbst.

Ein Beispiel verdeutlicht die Anwendung: Erzielen Sie im Jahr 2025 einen Umsatz von 18.000 Euro netto, bleiben Sie unter der Vorjahresgrenze. Wenn Sie für 2026 einen Umsatz von 80.000 Euro netto erwarten, liegen Sie auch unter der Grenze für das laufende Jahr. In diesem Fall können Sie weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Wichtig ist die korrekte Formulierung auf Ihren Rechnungen. Verwenden Sie den Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen für Kleinunternehmer.

Einkommensteuer, Gewerbesteuer und EÜR

Der Gewinn aus Ihrem Kleingewerbe muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die gute Nachricht: Als Kleingewerbetreibender ermitteln Sie Ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.

Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. In den ersten Jahren überschreiten die wenigsten GaLaBau-Kleingewerbe diese Grenze. Zusätzlich gilt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer: jährlich sind das rund 12.000 Euro für Alleinstehende.

Strukturierte Erfassung Ihrer Finanzen:

EINNAHMENAUSGABEN
Gartenpflege-AufträgeWerkzeug und Geräte
PflasterarbeitenMaschinenmiete
WinterdienstTreibstoff
BepflanzungenVersicherungen
ZaunbauFahrzeugkosten

Tipp: 

Nutzen Sie ein separates Geschäftskonto, um private und betriebliche Zahlungen sauber zu trennen. Das erleichtert die Buchführung erheblich und vermeidet Probleme bei einer möglichen Steuerprüfung. Ein Steuerberater kann Sie bei komplexeren Fragen unterstützen.

Krankenversicherung, SVLFG & weitere Absicherungen

Im körperlich anspruchsvollen Garten- und Landschaftsbau sind Versicherungsschutz und Gesundheit zentrale Themen. Ein Unfall oder längere Krankheit kann ohne richtige Absicherung schnell existenzbedrohend werden.

Kranken- und Sozialversicherung bei einem Kleingewerbe im Garten- und Landschaftsbau

Selbstständige im Garten- und Landschaftsbau müssen sich auch um ihre Kranken- und Sozialversicherung kümmern. Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht, wobei Sie zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen können.

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe im Nebenerwerb betreiben und nur geringe Gewinne erzielen – etwa unter rund 520 Euro monatlich –, können Sie häufig weiterhin über Ihren Hauptjob gesetzlich versichert bleiben. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation ab und sollte vorab mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb müssen Sie sich eigenständig krankenversichern. Sie können entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich in der Regel nach Ihrem Einkommen beziehungsweise Gewinn.

Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau ist außerdem häufig die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) zuständig. Dort können Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zur Unfallversicherung und gegebenenfalls zur Pflegeversicherung anfallen.

Für ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse ist es hilfreich, einige Eckdaten vorbereitet zu haben. Dazu gehören der geplante Stundenumfang pro Woche, der erwartete monatliche oder jährliche Gewinn, Ihr geplantes Startdatum sowie das Verhältnis zwischen Nebenerwerb und Haupttätigkeit. Diese Angaben helfen der Krankenkasse, Ihre Versicherungssituation korrekt einzuordnen.

Betriebshaftpflicht und weitere sinnvolle Versicherungen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist im Garten- und Landschaftsbau unverzichtbar. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen bei Schäden an Gebäuden, Personen oder fremdem Eigentum.

Typische Schadenssituationen:

  • Ein umgestürzter Baum beschädigt das Auto des Kunden
  • Terrassenplatten werden bei der Arbeit versehentlich zerstört
  • Ein Passant wird durch herabfallende Äste verletzt
  • Maschinen verursachen Schäden am Grundstück des Nachbarn

Weitere sinnvolle Versicherungen:

VERSICHERUNGSCHUTZ FÜR
MaschinenversicherungMäher, Motorsägen, Kleingeräte
WerkzeugversicherungDiebstahl und Beschädigung
UmweltschadenversicherungSchäden durch Düngemittel, Pflanzenschutz
RechtsschutzversicherungVertragsstreitigkeiten, Forderungen

Holen Sie vor dem Start mehrere Angebote ein und passen Sie die Deckungssummen an Ihre typischen Auftragsgrößen an. Für Projekte zwischen 5.000 und 50.000 Euro sollten entsprechende Summen versichert sein.

Achtung!

Melden Sie Mitarbeiter und Aushilfen korrekt an, damit der Versicherungsschutz greift. Bei nicht gemeldeten Beschäftigten kann die Berufsgenossenschaft hohe Nachzahlungen fordern.

Praxis-Tipps: GaLaBau-Kleingewerbe wirtschaftlich führen

Ein Kleingewerbe sollte trotz einfacher Strukturen professionell geführt werden. Nur so sichern Sie langfristigen Erfolg und vermeiden typische Anfängerfehler, die viele Gründer machen.

Preise kalkulieren und typische Fehler vermeiden

Eine saubere Kalkulation ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebs im Garten- und Landschaftsbau. Zu niedrige Preise führen schnell zu finanziellen Problemen – selbst dann, wenn viele Aufträge vorhanden sind. Deshalb sollten Sie Ihren Stundensatz sorgfältig berechnen und alle Kosten realistisch einplanen.

Wichtige Faktoren für die Kalkulation sind Ihr gewünschter Unternehmerlohn, die Kosten für Maschinen und Fahrzeuge einschließlich Abschreibung, Versicherungsbeiträge sowie Verwaltungskosten für Buchhaltung, Telefon oder Büromaterial. Außerdem sollten Sie Rücklagen für Reparaturen und schwächere Monate sowie mögliche Steuern wie Einkommensteuer oder gegebenenfalls Gewerbesteuer berücksichtigen.

Im Privatkundenbereich liegt ein realistischer Stundensatz im Garten- und Landschaftsbau häufig zwischen etwa 45 und 60 Euro netto. Dieser Betrag erscheint auf den ersten Blick hoch, deckt jedoch die laufenden Kosten und ermöglicht Ihnen ein angemessenes Einkommen.

Typische Fehler entstehen häufig durch zu niedrige Einstiegspreise, fehlende Nachkalkulation nach Projektabschluss oder nicht berücksichtigte Rüst- und Fahrtzeiten. Auch mündliche Absprachen statt klarer schriftlicher Angebote können später zu Missverständnissen führen.

Nach größeren Projekten – beispielsweise einer Terrassensanierung im Wert von 8.000 Euro – sollten Sie eine Nachkalkulation durchführen. So erkennen Sie, ob Ihre Preise realistisch waren, und können zukünftige Angebote genauer kalkulieren.

Kunden gewinnen und Stammkundschaft aufbauen

Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sind Sichtbarkeit und Empfehlungen besonders wichtig. Viele Aufträge entstehen im lokalen Umfeld durch persönliche Empfehlungen, zufriedene Kunden oder eine gute Präsenz in der Region.

Um Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, können Sie verschiedene Maßnahmen nutzen. Dazu gehören beschriftete Fahrzeuge mit Logo und Kontaktdaten, Hinweistafeln auf Baustellen oder eine einfache Website mit Fotos Ihrer bisherigen Arbeiten. Auch ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit Bewertungen und Bildern hilft dabei, von potenziellen Kunden gefunden zu werden.

Ein wichtiger Schritt zum Aufbau stabiler Einnahmen sind Pflegeverträge mit Bestandskunden. Bieten Sie beispielsweise monatliche oder quartalsweise Gartenpflege an. Solche regelmäßigen Aufträge sorgen für planbare Umsätze, besonders in saisonabhängigen Monaten.

Zusätzlich können Kooperationen mit anderen Unternehmen neue Aufträge bringen. Hausverwaltungen suchen häufig zuverlässige Dienstleister für die Pflege von Außenanlagen. Auch Architekten, Immobilienmakler oder Bauunternehmen empfehlen gerne Handwerksbetriebe, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben.

Tipp: 

Die wichtigste „Werbung vor Ort” bleibt eine professionelle, pünktliche und saubere Arbeitsweise. Zufriedene Kunden empfehlen Sie weiter – und das kostet Sie keinen Cent.

Häufig gestellte Fragen

1. Brauche ich eine Ausbildung oder einen Meisterbrief, um ein Kleingewerbe im Garten- und Landschaftsbau anzumelden?

2. Kann ich mein GaLaBau-Kleingewerbe im Nebenerwerb starten und später in den Haupterwerb wechseln?

3. Wie formuliere ich meine Tätigkeit im Gewerbeschein, wenn ich mir Optionen offenhalten möchte?

4. Wann überschreite ich den Rahmen eines Kleingewerbes und werde zum Kaufmann mit Handelsregistereintrag?

5. Welche Maschinen lohnen sich in den ersten zwei Jahren im Kleingewerbe wirklich?

Fazit

Der Einstieg in die Selbstständigkeit im Garten- und Landschaftsbau erfordert eine gute Vorbereitung, ist jedoch gut umsetzbar. Der formale Start erfolgt mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, gefolgt von Meldungen beim Finanzamt, der SVLFG und den zuständigen Kammern. Viele Kleingewerbe im GaLaBau profitieren steuerlich von der Kleinunternehmerregelung und der einfachen Buchführung über die Einnahmenüberschussrechnung. Wichtig sind außerdem eine passende Krankenversicherung und eine Betriebshaftpflicht als grundlegende Absicherung. Eine realistische Preiskalkulation und gezielte Kundenakquise bilden die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Nutzen Sie frühzeitig Beratung durch Kammern oder Steuerberater, um Ihre Selbstständigkeit gut vorbereitet zu starten.


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Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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