Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist ein Kleingewerbe und wann wird eine Steuernummer benötigt?
Im Alltag versteht man unter einem Kleingewerbe eine gewerbliche Tätigkeit mit überschaubarem Umsatz und vereinfachter Buchhaltung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Jede gewerbliche Tätigkeit, die nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, muss dem Finanzamt gemeldet werden. Das gilt auch bei geringen Umsätzen – etwa für einen nebenberuflichen Onlineshop bei Etsy oder eBay, handgefertigte Waren oder Dienstleistungen in Teilzeit.
Die Steuernummer ist die zentrale Nummer für:
Auch wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, benötigt eine Steuernummer. Sie dient der Zuordnung aller Gewinne zur Steuererklärung – unabhängig davon, ob Umsatzsteuer erhoben wird.
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Steuernummer für Kleingewerbe beantragen: Schritt-für-Schritt-Ablauf
Der Ablauf ist in Deutschland einheitlich, wobei sich Details wie Dauer und Kommunikation je nach Bundesland unterscheiden können.
Schritt 1: Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
Sie melden Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt an. Die typischen Gebühren liegen zwischen 20 und 60 Euro – in NRW beispielsweise bei 26 Euro. Sie geben dabei Name, Anschrift und Ihre geplante Tätigkeit an.
Schritt 2: Automatische Weiterleitung an das Finanzamt
Das Gewerbeamt übermittelt Ihre Daten automatisch an das zuständige Finanzamt. Sie müssen diesen Schritt nicht selbst anstoßen.
Schritt 3: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das Finanzamt sendet Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per Post – oder Sie füllen ihn proaktiv online über ELSTER aus. Seit 2021 ist die elektronische Übermittlung über ELSTER der bevorzugte Weg.
Schritt 4: Wichtige Angaben im Fragebogen
Besonders relevant sind dabei folgende Angaben: die Art der Tätigkeit (ob gewerblich oder freiberuflich), der erwartete Jahresumsatz im Gründungsjahr (ob dieser unter oder über 22.000 € liegt), der geschätzte Gewinn, die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sowie die Bankverbindung für ein Geschäftskonto.
Schritt 5: Erhalt der Steuernummer
Nach Prüfung des Fragebogens erhalten Sie Ihre Steuernummer per Post. Dies dauert üblicherweise 1–4 Wochen.
Tipp:
Füllen Sie den Fragebogen so früh wie möglich und vollständig aus. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und verzögern den Prozess um Wochen.
Steuernummer für Kleingewerbe online beantragen (ELSTER)
Viele Finanzämter bevorzugen die elektronische Erfassung über ELSTER. So funktioniert die Registrierung:
- Rufen Sie das ELSTER-Portal auf
- Starten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ohne vollständige Registrierung (Gastzugang möglich)
- Wählen Sie die Unternehmensform (Einzelunternehmen/Kleingewerbe)
- Füllen Sie alle Angaben Schritt für Schritt aus
Halten Sie folgende Daten bereit: Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer, Ihre Anschrift, eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit, die geplanten Umsätze und Gewinne sowie Ihre Bankverbindung.
Die endgültige Steuernummer wird trotz Online-Antrag per Post zugestellt. Falls Sie parallel eine USt-IdNr. für EU-Geschäfte beantragen, wird diese vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben – nicht vom lokalen Finanzamt.
Steuernummer als Freiberufler im kleinen Umfang
Nicht jedes kleine Business ist automatisch ein Gewerbe. Bei typischen freien Berufen wie Grafikdesigner, Texter, Dozent oder Heilberufen liegt oft Freiberuflichkeit vor.
Der Unterschied: Freiberufler benötigen keine Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie melden sich direkt beim Finanzamt und nutzen denselben Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Auch freiberufliche Tätigkeiten erhalten eine Steuernummer, die auf Rechnungen angegeben wird. Bei Zweifeln zur Einordnung (gewerblich vs. freiberuflich) empfiehlt sich eine kurze Rückfrage beim Finanzamt oder Steuerberater – spätere Umstufungen können Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer bedeuten.
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Wo und wie nutzen Sie die Steuernummer im Kleingewerbe?
Die Steuernummer spielt im Geschäftsalltag an mehreren Stellen eine Rolle: bei Rechnungen, der Einkommensteuererklärung und der Kommunikation mit dem Finanzamt.
Sie finden die Steuernummer auf:
Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts erhalten Sie eine neue Steuernummer. Archivieren Sie alte Unterlagen mindestens zehn Jahre für mögliche Prüfungen.
Typischer Fehler: Verwechseln Sie nicht die persönliche Steuer-ID mit der Steuernummer. Auf Rechnungen gehört die gewerbliche Steuernummer oder die USt-IdNr.
Steuernummer auf der Rechnung im Kleingewerbe
§ 14 UStG definiert die Pflichtangabe auf Rechnungen. Die Steuernummer oder USt-IdNr. gehört dazu.
Pflichtangaben einer Kleingewerbe-Rechnung:
| ANGABE | BEISPIEL |
|---|---|
| Name und Anschrift (Aussteller) | Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
| Name und Anschrift (Empfänger) | Firma XYZ GmbH |
| Rechnungsdatum | 15.04.2026 |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | 2026-001 |
| Leistungsbeschreibung | Grafikdesign für Flyer |
| Leistungsdatum | April 2026 |
| Entgelt | 500,00 € |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | 123/456/78901 |
Kleinunternehmer fügen statt Umsatzsteuer den Hinweis hinzu: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto gelten geringere Anforderungen. Die Steuernummer bleibt dennoch sinnvoll für die Rechtssicherheit.
Achtung!
Fehlt die korrekte Steuernummer auf Eingangsrechnungen, gefährdet dies den Vorsteuerabzug Ihrer Geschäftskunden. Sorgfalt bei der Rechnungsstellung schützt Ihre Geschäftsbeziehungen.
Steuernummer, Steuer-ID und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Unterschiede
| MERKMAL | STEUER-ID | STEUERNUMMER | UST-IDNR. |
|---|---|---|---|
| Verwendung | Privat | Betrieblich | EU-Handel |
| Gültigkeit | Lebenslang | Finanzamt-gebunden | EU-weit |
| Format | 11 Ziffern | 10 - 11 Ziffern | DE + 9 Ziffern |
| Vergabe durch | BZSt | Finanzamt | BZSt |
Gewerbetreibende im reinen Inlandsgeschäft kommen mit der Steuernummer aus. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen Sie nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen innerhalb der EU.
Die USt-IdNr. wird beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt und sollte im Impressum sowie auf Rechnungen angegeben werden, wenn Sie Auslandsgeschäfte tätigen.
Besonderheiten für Kleingewerbe: Kleinunternehmerregelung & Auslandsgeschäfte
Viele Kleingewerbetreibende wählen die Kleinunternehmerregelung und verkaufen gelegentlich Waren oder digitale Leistungen ins EU-Ausland.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt bei:
- Umsatz im Vorjahr bis 25.000 €
- Voraussichtlichem Umsatz im laufenden Jahr unter 100.000 €
Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer ab und stellen keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dennoch benötigen sie eine Steuernummer für die jährliche Einkommensteuererklärung mit Anlage G.
Bei Auslandsgeschäften innerhalb der EU – etwa Lieferung an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten – greifen Reverse-Charge-Regeln. Hierfür ist eine USt-IdNr. erforderlich. Bei regelmäßigem EU-Handel empfiehlt sich eine individuelle Beratung zu den umsatzsteuerlichen Pflichten.

Welche Steuernummer ist für das Kleingewerbe relevant?
Für den normalen Kleingewerbe-Alltag im Inland ist die Steuernummer des Finanzamts die wichtigste Nummer. Sie nutzen diese für:
Bei mehreren Tätigkeiten (etwa Angestelltenjob plus Kleingewerbe) bleibt Ihre persönliche Steuer-ID unverändert. Für das Gewerbe existiert eine eigene Steuernummer.
Bei einem Rechtsformwechsel – beispielsweise vom Einzelunternehmen zur UG haftungsbeschränkt – wird eine neue Steuernummer vergeben. Alte Unterlagen müssen Sie weiterhin archivieren.
Hinweis:
Diese Nummern werden im Alltag abgefragt bei: Kontoeröffnung für das Geschäft, ELSTER-Registrierung und Meldungen an das Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen
1. Wie lange dauert es, bis ich meine Steuernummer für das Kleingewerbe erhalte?
2. Kann ich schon Rechnungen schreiben, bevor die Steuernummer da ist?
3. Kostet die Vergabe der Steuernummer etwas?
4. Muss ich die Steuernummer im Impressum meiner Website angeben?
5. Was passiert mit der Steuernummer, wenn ich umziehe?
6. Brauche ich für ein Nebengewerbe eine zweite Steuernummer?
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuernummer für jedes Kleingewerbe verpflichtend ist – auch dann, wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt wird. Die Beantragung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, idealerweise online über ELSTER. Auf Rechnungen muss entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Pflichtangabe aufgeführt werden. Wichtig ist zudem, die Unterschiede zwischen der privaten Steuer-ID, der betrieblichen Steuernummer und der USt-IdNr. für den EU-Handel zu kennen. Eine frühzeitige und vollständige Meldung beim Finanzamt sorgt für rechtliche Sicherheit und vermeidet unnötige Verzögerungen. Insgesamt ist das Thema zwar formell, aber mit guter Vorbereitung gut zu bewältigen und stellt kein Hindernis für einen erfolgreichen Start ins Kleingewerbe dar.





