Stiftung gründen: Kosten, Voraussetzungen und Ablauf im Überblick

Verfasst von Sybille Kachel. Zuletzt aktualisiert am 22 November, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie möchten eine Stiftung gründen, weil Ihnen die Förderung eines gemeinnützigen Zwecks am Herzen liegt oder unternehmerische Motive dafür sprechen? Lesen Sie in diesem Artikel, was eine Stiftung auszeichnet und welche Optionen es gibt. Sie lernen weiterhin die Schritte für eine Stiftungsgründung kennen und erfahren, was hinsichtlich der Finanzen, Steuern und Haftungsfragen zu beachten ist.  

Schnellcheck zu Stiftungen: Das sollten Sie wissen

Die Gründung einer Stiftung kann aus unterschiedlichen Motiven erfolgen. Es ist in jedem Fall wichtig, dass Sie die allgemeinen Grundlagen und Voraussetzungen kennen.

  • Was genau ist eine Stiftung?
    Eine Stiftung ist eine eigenständige juristische Person in Form einer Vermögensmasse, die ein von der Stifterin oder dem Stifter festgelegtes Ziel fördert. Stiftungen haben keine Mitglieder. Außer bei der speziellen Form der Verbrauchsstiftung werden nur die Erträge aus dem Vermögen und zum Teil auch Spenden für die Stiftungsarbeit eingesetzt, sodass das Grundstockvermögen erhalten bleibt und die Stiftung dauerhaft existieren kann.
    Es gibt verschiedene Stiftungsformen. Zum einen sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Stiftungen zu unterscheiden. Erstgenannte stehen mit öffentlichen Institutionen im Zusammenhang und fördern Zwecke wie Bildung, Soziales oder Wissenschaft. Die privatrechtlichen Stiftungen des bürgerlichen Rechts sind in den §§ 80 ff. des BGB geregelt. Viele verfolgen einen gemeinnützigen Zweck. Daneben gibt es aber auch privatnützige Varianten wie Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen, die einen begrenzten Personenkreis wirtschaftlich begünstigen.
  • Welche Voraussetzungen muss man für die Gründung einer Stiftung erfüllen?
    Stiftungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen und Personenzusammenschlüssen gegründet werden. Wichtig sind ein klar definierter und erreichbarer Stiftungszweck, der das Gemeinwohl nicht gefährdet, sowie ausreichend Stiftungsvermögen.
  • Wie viel Geld braucht man, um eine Stiftung zu gründen?
    Das Mindestkapital für eine Stiftung ist nicht konkret gesetzlich definiert. Es muss jedoch für die dauerhafte Erfüllung des Stiftungszwecks ausreichen. Die Stiftungsaufsichtsbehörde überprüft diese Voraussetzung bei der Gründung individuell.
  • Wann lohnt es sich, eine Stiftung zu gründen?
    Stiftungen werden aus unterschiedlichen Motiven gegründet.In Deutschland haben die meisten einen gemeinnützigen Charakter. Das heißt, der Stifter stellt sein Vermögen dauerhaft der Förderung eines gemeinnützigen Zwecks zur Verfügung. Privatnützige Stiftungen können hingegen der finanziellen Absicherung eines Unternehmens oder des Familienvermögens dienen. Auch für die Nachlassregelung können sich Stiftungen eignen.
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Stiftung gründen in Deutschland - so geht's

Es gibt unterschiedliche Varianten der Stiftung. Die Gründungsschritte sind bei diesen nicht immer vollkommen identisch, aber ähnlich.

Diese Voraussetzungen muss eine Stiftung erfüllen

Sowohl unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren als auch juristische Personen oder Personenzusammenschlüsse dürfen eine Stiftung gründen. Wichtig ist ein klar definierter und erreichbarer Stiftungszweck, der dem Gemeinwohl nicht schadet. Falls Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen möchten, muss der Zweck die Voraussetzungen der §§ 52 ff. AO erfüllen.

Sie brauchen ein ausreichend hohes Vermögen, welches das Erreichen des Stiftungszwecks dauerhaft sicherstellt. Bedenken Sie, dass Sie nach der Übertragung Ihres Kapitals an eine Stiftung nicht mehr darüber verfügen können. Die Widmung ist unumkehrbar.

Die meisten Stiftungen werden auf Dauer errichtet. Sie bestehen aus einem Grundstockvermögen und dem sonstigen Vermögen. Das Grundstockvermögen bleibt erhalten und erwirtschaftet Erträge. Diese und gegebenenfalls Spenden bilden das sonstige Vermögen, das Sie direkt für die Finanzierung des Stiftungszwecks verwenden können. Zustiftungen von beliebigen Personen gehen in das Grundstockvermögen ein. Eine Ausnahme bilden Verbrauchsstiftungen, bei denen das gesamte Stiftungsvermögen innerhalb eines festgelegten Zeitraums aufgebraucht wird.

Jede Stiftung braucht eine Satzung. Diese lässt sich später nur mit großem Aufwand und in eingeschränktem Rahmen ändern. Wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen möchten, lassen Sie den Entwurf vorher vom Finanzamt überprüfen, damit Ihnen die Gemeinnützigkeit später nicht versagt wird.

Die Stiftungssatzung enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Name der Stiftung und des Stifters
  • Sitz (muss im Inland liegen)
  • Art der Stiftung
  • Stiftungszweck und Maßnahmen zu seiner Verfolgung
  • Höhe des eingebrachten Vermögens
  • Stiftungsorgane
  • bei Verbrauchsstiftungen zeitliche Beschränkung

Die offizielle Gründung der Stiftung erfolgt durch das Stiftungsgeschäft. Das ist eine schriftliche Bekundung Ihres Willens, die Stiftung zu gründen und unwiderruflich Vermögen einzubringen. Ein Stiftungsgeschäft kann auch in einem Testament oder Erbvertrag enthalten sein.

Außer bei nicht rechtsfähigen Treuhandstiftungen, die weiter unten noch näher vorgestellt werden, muss die staatliche Stiftungsaufsicht sowohl die Satzung als auch das Stiftungsgeschäft anerkennen. Diese Behörde hat die Aufgabe, den Stifterwillen zu wahren und die Stiftungsautonomie sicherzustellen. Sie muss gegebenenfalls auch Satzungsänderungen oder die Auflösung der Stiftung genehmigen. Falls Sie eine gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Stiftung gründen, muss zusätzlich das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bestätigen.

Vertreten wird eine rechtsfähige Stiftung durch den Vorstand, der aus mindestens einer Person bestehen muss. Es ist sinnvoll, mehrere Vorstandsmitglieder zu bestellen. Diese führen die Stiftungsgeschäfte. Der Stiftungsvorstand ist das einzige gesetzlich vorgeschriebene Organ. Empfehlenswert ist ein weiteres Organ, das die Überwachung und Beratung des Vorstands übernimmt. Dieses heißt oft Stiftungsrat, Beirat oder Kuratorium. In der Satzung legen Sie fest, welche Organe mit jeweils wie vielen Mitgliedern Ihre Stiftung haben soll.

Checkliste: In 7 Schritten zur Stiftungsgründung

Im Folgenden sehen Sie eine kurze Zusammenfassung der Schritte, mit denen Sie eine Stiftung gründen.

  1. 1
    Idee und Stiftungszweck festlegen
    Am Anfang steht die Idee für eine gemeinnützige oder privatnützige Stiftung. Überlegen Sie genau, was Sie mit Ihrer Stiftung bewirken möchten. Der Zweck kann sehr eng definiert oder auch breiter angelegt sein.
  2. 2
    Über Vermögen entscheiden
    Entscheiden Sie, wie viel Vermögen Sie der Stiftung übertragen möchten. Bedenken Sie, dass dieser Schritt unumkehrbar ist. Die Höhe des Kapitals muss ausreichen, damit der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt werden kann.
  3. 3
    Satzung formulieren
    Formulieren Sie die Stiftungssatzung mit den oben genannten Inhalten sowie ein Schreiben für das Stiftungsgeschäft. Stimmen Sie diese Dokumente noch vor der offiziellen Gründung mit der Stiftungsaufsicht und/oder dem Finanzamt ab.
  4. 4
    Rechtsform wählen
    Wie bereits angedeutet, gibt es für Stiftungen verschiedene Rechtsformen. Welche sich am besten eignet, hängt vom Stiftungszweck ab. In diesem Artikel soll es vorrangig um privatrechtliche Stiftungen gehen. Sie können sich grundsätzlich zwischen gemeinnützig oder privatnützigrechtsfähig oder nicht rechtsfähig sowie einer dauerhaften Stiftung oder einer Verbrauchsstiftung entscheiden.
  5. 5
    Anerkennung der staatlichen Aufsichtsbehörden einholen
    Beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Stiftung bei der Stiftungsbehörde und wenn sie gemeinnützig sein soll, auch beim Finanzamt. Nicht rechtsfähige Stiftungen unterliegen nicht der Stiftungsaufsicht und brauchen daher keine Anerkennung. Die Stiftung gilt offiziell als gegründet, wenn das Stiftungsgeschäft abgeschlossen und anerkannt sowie eine Stiftungsurkunde ausgestellt wurde. Danach erfolgt der Kapitaltransfer.
  6. 6
    Bestellung der Stiftungsorgane
    Legen Sie offiziell fest, welche Personen im Stiftungsvorstand und gegebenenfalls im Kuratorium tätig sein sollen. Häufig ist die Stifterin oder der Stifter selbst Vorstandsmitglied, was aber nicht sein muss.
  7. 7
    Kapital der Stiftung
    Die Stiftungsaufsicht prüft für jeden Einzelfall, ob die Stiftung ihr Ziel mit dem geplanten Vermögen dauerhaft erfüllen kann. Als Richtwert gelten mindestens 100.000 €. In Abhängigkeit von der individuellen Situation ist es aber auch möglich, mit weniger Kapital eine Stiftung zu gründen.
    Es muss nicht unbedingt nur Geld sein, welches die Stifterin oder der Stifter einbringt. Andere Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapiere können sich ebenfalls eignen. Wichtig ist, dass dieses Vermögen Erträge abwirft, die für den Stiftungszweck verwendet werden können.

Diese Stiftungsarten gibt es

Es existieren unterschiedliche Stiftungsvarianten. Hier sollen einige der häufigsten Rechtsformen privatrechtlicher Stiftungen vorgestellt werden.

Gemeinnützige Stiftung

Dazu zählen alle steuerbegünstigten Stiftungen, die einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck gemäß den §§ 52 ff. der Abgabenordnung verfolgen. Eine steuerbegünstigte Stiftung darf zwar in begrenztem Umfang und zur Erfüllung ihres Zwecks wirtschaftlich tätig sein, aber keinem eigenwirtschaftlichen Zweck dienen. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.

Diese Stiftungen sind von allen Steuern befreit, so von der Körperschaftsteuer, von der Schenkungssteuer, die sonst bei der Übertragung des Vermögens anfallen würde, und gegebenenfalls auch von der Grunderwerb- und Gewerbesteuer. Weiterhin darf eine steuerbegünstigte Stiftung Zuwendungsbestätigungen ausstellen, sodass Spender und Zustifter diese Beträge als Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung angeben können. Das gilt auch für den Stifter selbst. Denn außer bei Verbrauchsstiftungen dürfen die Anfangsausstattung und weitere Zustiftungen bis zu einer Million Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

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Familienstiftung

Eine Familienstiftung dient grundsätzlich dazu, ein Familienvermögen langfristig zu erhalten. Damit verfolgt die Stifterin oder der Stifter einen eigenwirtschaftlichen Zweck, weshalb die Stiftung als privatnützig gilt. Es kann verschiedene Motive für die Gründung geben. Eventuell soll die Zersplitterung des Vermögens durch Erbschaft oder Scheidung verhindert werden.

Es gibt auch unternehmensbezogene Familienstiftungen, die das Vermögen eines Familienunternehmens sichern. Bei der Übertragung des Kapitals in die Stiftung fällt Schenkungssteuer an. Hierbei können Freibeträge genutzt werden, die vom Verwandtschaftsgrad des Stifters zu den begünstigten Familienmitgliedern abhängen. Weiterhin unterliegen die Erträge der Körperschaftsteuer. Eine steuerliche Besonderheit von Familienstiftungen ist die Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt und von einem fiktiven Erbfall mit zwei begünstigten Kindern ausgeht.

Unternehmensstiftung

Eine Unternehmensstiftung oder auch unternehmensverbundene Stiftung soll langfristig den Bestand eines Unternehmens sichern. Sie kommt häufig zur Anwendung, wenn ein Unternehmer als Stifter seine Nachfolge ohne den Einfluss familiärer Gegebenheiten regeln möchte. Das Unternehmen lässt sich so vor einem Verkauf schützen, wie auch vor einer Zerschlagung durch Erbstreitigkeiten, Scheidungen oder Insolvenzen einzelner Familienmitglieder. Unternehmensstiftungen gibt es in mehreren Varianten.

Die häufigste Form ist die Beteiligungsträgerstiftung. Diese ist an einem Unternehmen beteiligt, das als Personen- oder Kapitalgesellschaft geführt wird. Eine Unternehmensträgerstiftung betreibt hingegen selbst ein Unternehmen mit dem Charakter eines einzelkaufmännischen Gewerbes.

Weiterhin gibt es die Komplementärstiftung, die als Komplementär einer Stiftung & Co. KG eingesetzt wird. Wie auch bei der GmbH & Co. KG und der AG & Co. KG lässt sich damit die persönliche Haftung beschränken. Anders als eine GmbH oder AG muss eine Stiftung dabei keine Mitbestimmungsrechte beachten.

Auch gemeinnützige Unternehmensstiftungen gibt es. Deren Ziel liegt hauptsächlich in der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Strategie des Unternehmens.

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Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung. Das bedeutet, der Stifter delegiert die Verwaltung an einen Treuhänder. Dieser handelt in seinem eigenen Namen für die Stiftung, verwaltet das Vermögen als Sondervermögen und ist dafür verantwortlich, den Willen des Stifters umzusetzen. Ein Vorstand oder andere Organe sind nicht vorgesehen.

Anders als rechtsfähige Stiftungen unterliegen Treuhandstiftungen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Sie müssen bei der Gründung auch nicht von dieser anerkannt werden. Die Stiftung entsteht durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder sowie die Übertragung des Kapitals. Sie kann nicht ehrenamtlich geführt werden.

Verbrauchsstiftung

Eine Verbrauchsstiftung ist nicht für einen dauerhaften Fortbestand konzipiert. Für die Stiftungsarbeit verwenden Sie die Erträge, die das Stiftungskapital erwirtschaftet, verbrauchen dieses aber auch innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums vollständig.

Bürgerstiftung

Das ist eine gemeinnützige Stiftung, bei der das Kapital häufig von einer Vielzahl von Stiftern kommt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch juristische Person handeln kann. Der Stiftungszweck bezieht sich auf das Gemeinwohl in einer abgegrenzten Region. Er kann sehr breit angelegt sein und so zum Beispiel das Engagement der Menschen in der Gesellschaft für Kultur, Soziales, Bildung, Umwelt und Denkmalschutz fördern. Typisch für Bürgerstiftungen ist es, dass diese von einzelnen Personen, Institutionen und Unternehmen unabhängig bleiben möchten.

Vor- und Nachteile einer Stiftungsgründung

Welche Vor- und Nachteile eine Stiftung mit sich bringt, hängt jeweils von der konkreten Situation, der Rechtsform und dem Stiftungszweck ab.

Vorteile
  • Einsatz des Vermögens für einen selbst bestimmten Zweck
  • Nachlassregelung nach eigenen Vorstellungen
  • Finanzielle Absicherung von Unternehmen oder Familie
  • Erhalt des Grundstockvermögens (außer bei Verbrauchsstiftungen)
  • Möglichkeit zur nachhaltigen Verwirklichung gemeinnütziger Ziele
  • Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Stiftungen
Nachteile
  • Unumkehrbare Übertragung des Kapitals auf die Stiftung
  • Schwankende Rendite in Abhängigkeit vom Zinsniveau und den Anlagemöglichkeiten
  • Ausreichend hohes Vermögen notwendig
  • Geringe Flexibilität, da Bindung an den Zweck und die Stiftungssatzung
  • Satzungsänderungen und Auflösung nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich
  • Steuern für privatnützige Stiftungen

Was kostet die Gründung einer Stiftung?

Während der Stiftungsgründung fallen Kosten für die rechtliche Beratung sowie Gebühren für die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde an. Auch eine bestehende Stiftung verursacht laufend Kosten. Dazu können folgende Positionen gehören:

  • Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen für die Organmitglieder
  • Büromiete
  • Versicherungen
  • Buchhaltung
  • Kontoführung
  • Website
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon, Internet
  • Bürobedarf
  • Personalkosten
  • Verwaltungsgebühren für eine Treuhandstiftung

Gemeinnützige Stiftungen sind von sämtlichen Steuern befreit. Zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit müssen Sie alle 3 Jahre eine Körperschaftsteuererklärung mit der Anlage für gemeinnützige Organisationen abgeben.

Privatnützige Stiftungen zahlen bei der Vermögensübertragung Schenkungssteuer und regelmäßig 15 % Körperschaftsteuer auf die Erträge. Wie oben bereits erklärt, unterliegen Familienstiftungen alle 30 Jahre zusätzlich der Erbersatzsteuer.

Es gibt zwar keine handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Stiftungen. Aber Sie müssen sowohl dem Finanzamt als auch der Stiftungsaufsicht gegenüber regelmäßig Rechenschaft ablegen. Daher wird die doppelte Buchführung empfohlen. So können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie das Grundstockvermögen erhalten, steuerliche Vorschriften einhalten, das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und den Stiftungszweck erfüllen.

Eine rechtsfähige Stiftung ist eine juristische Person, für die Sie auch ein Geschäftskonto eröffnen können. Dieses trägt dazu bei, dass sich die Organmitglieder und Behörden jederzeit einen Überblick über die Finanzen verschaffen und Zahlungen nachverfolgen können.

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Welche Rechtsformen eignen sich für eine Stiftung?

Wenn Sie eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, also eine privatrechtliche Stiftung gründen möchten, treffen Sie bei der Wahl der Rechtsform im Wesentlichen drei Entscheidungen:

  • Gemeinnützig oder privatnützig
  • Rechtsfähig oder nicht rechtsfähig
  • Dauerhaft angelegt oder Verbrauchsstiftung

Ob die Stiftung gemeinnützig oder privatnützig sein soll, ergibt sich aus dem Zweck, den Sie damit erreichen möchten. Trotz der Steuerbegünstigungen eignen sich Stiftungen jedoch nicht direkt als Steuersparmodell. Privatnützig ist eine Stiftung, die einen eingegrenzten Personenkreis begünstigt. Dazu gehören Familienstiftungen und viele Unternehmensstiftungen.

Rechtsfähige Stiftungen sind juristische Personen und unterstehen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Nicht rechtsfähige Treuhandstiftungen gelten als Sondervermögen, das von einem Treuhänder verwaltet wird. Der Gründungs- und Verwaltungsaufwand ist bei einer Treuhandstiftung geringer. Nachteilig kann es sein, dass die komplette Geschäftsführung von einer Person erledigt wird, ohne dass ein Organ oder eine Behörde diese überwacht.

Eine auf Dauer angelegte Stiftung mit unangetastetem Grundvermögen ist der Normalfall. Verbrauchsstiftungen eignen sich hingegen für Projekte, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums abgeschlossen werden sollen. Von Vorteil kann es sein, dass von Anfang an mehr Kapital für den Stiftungszweck vorhanden ist.

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Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Stiftungsgründer

Die Rechte und Pflichten eines Stiftungsgründers entsprechen im Wesentlichen den oben genannten Gründungsschritten. Zusätzlich müssen alle privatnützigen sowie gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftungen in das Transparenzregister eingetragen werden.

Für alles, was nach der Gründung kommt, trägt der Stiftungsvorstand die Verantwortung. Meist gehört der Stifter diesem an. Rechte und Pflichten sind individuell in der Stiftungssatzung festgeschrieben. 

Typischerweise gehört Folgendes dazu:

  • Stiftungszweck verfolgen
  • Strategie der Geldanlage regelmäßig anpassen
  • Jahresabschlüsse mit Jahresrechnung, Vermögensaufstellung und Tätigkeitsbericht erstellen
  • Steuererklärungen abgeben
  • Förderprojekte planen und umsetzen
  • Veränderungen innerhalb der Stiftungsorgane bei der Aufsichtsbehörde anzeigen
  • Eventuell Genehmigungen für Satzungsänderungen von der Stiftungsaufsicht einholen
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Wie haften Stiftung und Stiftungsorgane?

Wenn Organmitglieder der Stiftung vorsätzlich oder fahrlässig schaden, haften sie grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen. Haftungsrisiken entstehen meist aus der Vermögensverwaltung und der Erfüllung behördlicher Pflichten. Die Organmitglieder haften im Innenverhältnis, also gegenüber der Stiftung, und gemeinsam mit der Stiftung im Außenverhältnis gegenüber Dritten.

Falls ein Organmitglied im Schadensfall vernünftigerweise annehmen konnte, zum Wohl der Stiftung gehandelt zu haben, ist die Haftung ausgeschlossen. Organmitglieder, die unentgeltlich für die Stiftung tätig sind oder nicht mehr als 840 € pro Jahr für ihre Tätigkeit erhalten, haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Allerdings kann die Satzung diese Regelung einschränken.

Prüfen Sie, welche Versicherungen für den konkreten Fall sinnvoll sind. Dazu kann eine Stiftungshaftpflichtversicherung gegen Sach- und Personenschäden gehören, die im Zusammenhang mit der Stiftungstätigkeit entstanden sind. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt die Stiftung gegen Schadenersatzansprüche von Dritten, denen Vermögensschäden entstanden sind. Weiterhin deckt eine Directors-and-Officers-Versicherung Schäden ab, für die Organmitglieder persönlich mit ihrem Privatvermögen haften.

Fazit: Bei einer Stiftungsgründung ist viel zu beachten

Das Stiftungsrecht ist komplex und im Normalfall geht es bei einer Gründung um große Vermögenssummen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich gründlich von Fachleuten auf diesem Gebiet beraten lassen, wenn Sie eine Stiftung gründen möchten.

Planen Sie für diesen Prozess ausreichend Zeit ein, klären Sie alle Fragen und bedenken Sie Ihre Entscheidungen sorgfältig. Denn Sie können weder Ihr übertragenes Vermögen zurückholen noch die Satzung ohne Weiteres ändern.


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Jetzt mit Sybille Kachel, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Sybille Kachel ist Expertin für Content Management auf Selbststaendigkeit.de. Mit ihrem Hintergrund als Diplom-Übersetzerin und über zehn Jahren Erfahrung in der Technologieverwertung sowie Start-up-Beratung bringt sie auf Selbststaendigkeit.de Inhalte auf den Punkt und bereitet komplexe Themen für Gründer und Selbstständige klar und spannend auf.

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