• Startseite
  • /
  • Blog
  • /
  • Steuern
  • /
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen: Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft

Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen: Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 18 Oktober, 2026
Lesezeit Minuten.
Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt oder als Nachunternehmer arbeitet, wird nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt. Dahinter stehen mehrere Nachweise von Finanzamt, Gemeinde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Hier liest du, was jede Bescheinigung belegt, wer sie ausstellt und wie die Antragstellung abläuft.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts heißt amtlich Bescheinigung in Steuersachen. Sie nennt wertungsfrei Fakten zu deinem Zahlungs- und Abgabeverhalten.
  • Der Antrag beim Finanzamt ist formlos möglich, etwa über ELSTER, schriftlich oder per Telefon. Unterlagen sind nach dem Bundesportal nicht erforderlich.
  • Die Bescheinigung in Steuersachen enthält keine Gültigkeitsdauer. Wie alt sie sein darf, entscheidet die Stelle, der du sie vorlegst.
  • Die Gebühren unterscheiden sich je nach Land: In NRW und Thüringen ist die Ausstellung kostenlos, in Berlin kostet sie 17,90 Euro, mit möglichem Wegfall.
  • Krankenkasse und Berufsgenossenschaft bestätigen die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge.
  • Im Baugewerbe haftet der beauftragende Unternehmer ab 275 000 Euro Gesamtwert für die Beiträge seiner Nachunternehmer. Lückenlose Bescheinigungen können ihn entlasten.

Was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung von Behörden oder Sozialversicherungsträgern über dein bisheriges Verhalten als Steuer- oder Beitragszahler. Sie dient zur Vorlage bei Stellen, die dir einen Auftrag oder eine Genehmigung erteilen und dafür deine Zuverlässigkeit prüfen.

Die Finanzverwaltung NRW schreibt: „Die Bescheinigung in Steuersachen wird umgangssprachlich häufig auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet." Das Bundesportal nennt die frühere Bezeichnung: Die Bescheinigung in Steuersachen hieß früher steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Daneben tragen drei weitere Nachweise denselben Namen:

  • die Bescheinigung der Gemeinde oder Stadtkasse über Gemeindesteuern wie die Gewerbesteuer,
  • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse als Einzugsstelle,
  • die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Welche davon du brauchst, steht in der Ausschreibung oder im Vertrag.

Professionelle Buchhaltung mit Lexware Office

Alle Kunden von Selbstständigkeit.de können den Marktführer für Buchhaltungsprogramme jetzt kostenlos für 6 Monate testen! Der Vorteils-Rabatt ist flexibel monatlich kündbar.

Wann Selbstständige die Bescheinigung brauchen

Die Bescheinigung in Steuersachen kann nach dem Bundesportal „in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen."

Bei öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte (§ 106 GWB) schließen Auftraggeber nach § 123 Abs. 4 GWB ein Unternehmen aus, wenn es seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen nicht erfüllt hat und dies festgestellt oder auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen ist. Der Ausschluss greift nicht, wenn das Unternehmen gezahlt oder sich zur Zahlung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Die geforderten Unterlagen nennt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV in der Bekanntmachung. Eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erkennt er nach § 48 Abs. 5 VgV als ausreichenden Beleg an; vorläufig genügt nach § 48 Abs. 3 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unterhalb der Schwellenwerte gelten andere Vergabeordnungen; welche Nachweise verlangt werden, steht auch dort in den Vergabeunterlagen.

Auch private Auftraggeber lassen sich nach der Finanzverwaltung NRW die Bescheinigung in Steuersachen zeigen, bevor eine Person den Auftrag erhält. Berlin nennt als Zweck die Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern. Das Bundesportal führt außerdem die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis als Beispiel an.

Nachunternehmer am Bau brauchen vor allem die Nachweise von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, weil der Hauptunternehmer für ihre Beiträge haften kann.

Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt

Zuständig ist das Finanzamt, bei dem du als Steuerpflichtiger mit deiner Steuernummer geführt wirst. Handlungsgrundlage ist laut Bundesportal der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4.

Die Bescheinigung in Steuersachen ist kein Verwaltungsakt, weil durch sie nach dem Bundesportal „lediglich wertungsfreie Angaben steuerlicher Fakten mitgeteilt werden". Das Finanzamt beschreibt den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt nicht.

Die Wertung „bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll". Das ist zum Beispiel der öffentliche Auftraggeber oder die Genehmigungsbehörde.

Hinweis

Das Finanzamt schickt die Bescheinigung nicht an deinen Auftraggeber, sondern an dich. Grund ist das Steuergeheimnis nach § 30 AO. Eine direkte Unterrichtung des Auftraggebers ist nach dem Bundesportal nur möglich, wenn du schriftlich erklärst, dass du das Finanzamt vom Steuergeheimnis entbindest, und die Erklärung dem Ersuchen beigefügt ist.

Das Finanzamt händigt die Bescheinigung dem Antragsteller zur Weiterleitung an Behörden oder Auftraggeber aus oder übersendet sie ihm. In Berlin erhält sie ausschließlich der Steuerpflichtige oder ein berechtigter Vertreter, etwa der Geschäftsführer oder der Vorstand.

Was in der Bescheinigung in Steuersachen steht

Nach der Finanzverwaltung NRW enthält die Bescheinigung Angaben „zu der Person und den steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren", insbesondere:

AngabeWas sie für den Empfänger zeigt
Name und AnschriftIdentität der Person oder Firma
Geburtsdatum oder GründungsdatumSeit wann Person oder Firma besteht
Steuernummer und IdentifikationsnummerZuordnung zum Finanzamt
Geführte SteuerartenEtwa Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer
Höhe der SteuerschuldenOb Steuerrückstände bestehen
Pünktlichkeit bei ZahlungenDas Zahlungsverhalten
Pünktlichkeit bei der Abgabe von SteuererklärungenDie Erfüllung der Steuererklärungspflichten
Steuerstraftaten oder SteuerordnungswidrigkeitenInformationen zu solchen Verfahren
  • Die Angaben geben den Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt wieder. Daraus folgt: Zahlst du nach dem Ausstellungszeitpunkt Rückstände, zeigt die alte Bescheinigung in Steuersachen das nicht; beantrage dann eine neue.
  • Steuerrückstände werden mit ihrer Höhe genannt. Die ausgewerteten Behördenseiten beschreiben keine Verweigerung bei Rückständen; sie erscheinen im Inhalt, und der Empfänger wertet sie.
  • Für Gründer gilt: „Wenn Sie zum Beispiel gerade erst ein Unternehmen gegründet haben und somit bisher keinen oder kaum Kontakt zu Ihrem Finanzamt hatten, dann wird dies in der Bescheinigung vermerkt." Daraus lässt sich schließen, dass du auch nach einer Neugründung eine Bescheinigung erhältst, eben mit diesem Vermerk. Ausführliche Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
  • In NRW gibt es die Bescheinigung auch auf Englisch als „Certificate in Tax Matters"; Berlin stellt sie deutsch-englisch aus.

Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen

Für den Antrag gibt es nach der Finanzverwaltung NRW „keine bestimmten Vorgaben", ein bestimmtes Formular ist danach nicht nötig. So gehst du vor:

  1. Weg wählen: elektronisch über ELSTER, schriftlich, per Telefon oder persönlich, wie Bundesportal und Finanzverwaltung NRW angeben.
  2. Angaben machen: vollständiger Name oder Firmenbezeichnung, Anschrift sowie Steuernummer oder Identifikationsnummer. Mehr dazu im Beitrag zur Steuernummer im Kleingewerbe.
  3. Zweck nennen: Das Bundesportal empfiehlt anzugeben, wofür die Bescheinigung benötigt wird.
  4. Anzahl der Ausfertigungen angeben, wie es die Finanzverwaltung NRW empfiehlt.
  5. Vertretung klären: Bei Gesellschaften stellen berechtigte Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstand den Antrag.

Gesonderte Unterlagen verlangt das Bundesportal nicht, Fristen für den Antrag gelten nicht.

Tipp

Nenne im Antrag immer Zweck und Empfänger, etwa „Bewerbung um den Auftrag X bei der Stadt Y". In Berlin kann die Gebühr bei überwiegend öffentlichem Interesse nach Prüfung durch das Finanzamt entfallen, wofür genau diese Angabe verlangt wird.

Bestehen Steuerrückstände, kläre diese möglichst vor der Bewerbung, am besten mit Beratung. Ausführliche Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber „Steuerberater finden“.

Kosten, Dauer und Gültigkeit

Die geprüften Quellen nennen keine bundesweite Gebühr; die Länder verfahren unterschiedlich:

Land oder StelleGebühren
Nordrhein-Westfalen, Finanzamtkostenlos
Thüringen, Finanzamtgebührenfrei
Berlin, Finanzamt17,90 Euro, Wegfall bei überwiegend öffentlichem Interesse möglich
Düsseldorf, Stadtkasse (Bescheinigung der Stadt)10,00 Euro, Befreiungen je nach Beantragungsgrund

Eine amtliche Bearbeitungsdauer nennen die ausgewerteten Behördenseiten nicht. Beantrage die Bescheinigung deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist.

Zur Gültigkeit schreibt das Bundesportal: „Die Bescheinigung enthält keine Gültigkeitsdauer und keine Befristung. Die entgegennehmende Behörde bzw. der Auftraggeber entscheidet, für welchen Zeitraum die Bescheinigung als Entscheidungsgrundlage akzeptiert wird." Prüfe deshalb, ob die Vergabeunterlagen ein Höchstalter vorgeben.

Achtung!

Die Bescheinigung ist nach der Finanzverwaltung NRW nur im Original gültig und darf keine Streichungen enthalten. Daraus folgt: Eine Kopie genügt nicht, und du darfst nichts schwärzen. Bestelle lieber gleich mehrere Ausfertigungen.

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde

Für Gemeindesteuern gibt es eine eigene Bescheinigung. Das BayernPortal beschreibt sie als steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, „die bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Gemeinde bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen)". Über das BayernPortal lässt sie sich online beantragen.

In Düsseldorf stellt die Stadtkasse die Bescheinigung auf Antrag aus, für 10,00 Euro mit Befreiungen je nach Beantragungsgrund. Daraus folgt nach unserer Einschätzung: Zuständig ist die Kasse der Stadt oder Gemeinde, an die dein Betrieb Gewerbesteuer zahlt. Grundlagen dazu im Ratgeber Gewerbesteuer.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Diese Bescheinigung betrifft Arbeitgeber. Zum Inhalt schreibt die AOK: Sie „enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Krankenkasse nachgekommen ist."

Die AOK spricht von der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung, kurz eUB. § 108b SGB IV schreibt vor, dass Arbeitgeber, insbesondere Nachunternehmer, sie elektronisch bei den betroffenen Einzugsstellen beantragen, mit einem einheitlichen Datensatz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe. Die Einzugsstellen melden die Bescheinigung unverzüglich elektronisch zurück. Praktisch gibt es drei Wege:

  • das Entgeltabrechnungsprogramm; nach der TK eignet es sich, wenn es das Zusatzmodul 37 enthält,
  • das SV-Meldeportal, das die AOK als Alternative nennt,
  • einen Dienstleister wie dein Lohnbüro, dem du eine Vollmacht erteilst.

Im Abonnement der TK kommen die Bescheinigungen monatlich, quartalsweise oder halbjährlich auf Deutsch oder Englisch. Weil jede Krankenkasse nur über ihre eigenen Versicherten Auskunft gibt und § 108b SGB IV von den „betroffenen Einzugsstellen" spricht, brauchst du nach unserer Einschätzung je Krankenkasse eine eigene Bescheinigung.

Die Krankenkasse lehnt die eUB nach der AOK ab, wenn der Arbeitgeber die Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Beantragung nicht rechtzeitig und vollständig erfüllt hat, kein laufendes Arbeitgeberkonto geführt wird oder die Vollmacht eines Dienstleisters fehlt. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es nach der TK Rückmeldegründe: 1 für Beitragsrückstände, 2 für ein fehlendes Arbeitgeberkonto, 3 für nicht erfüllte Beitragsnachweispflichten und 4 für eine fehlende Vollmacht.

Eine Gültigkeit in Monaten nennen die ausgewerteten Quellen nicht.

Erfolgreich gründen mit Gründercoaching 

Customers served! 0 % Customers served!
aller Existenzgründungen waren Neugründungen. 

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Ob du als Solo-Selbstständiger Mitglied der Berufsgenossenschaft sein musst, erklärt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft im Kleingewerbe.

Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung regelt § 150 Abs. 3 SGB VII. Der Nachunternehmer oder sein Verleiher legt sie für den Nachweis nach § 28e Abs. 3f SGB IV vor. Sie enthält insbesondere Angaben über die eingetragenen Unternehmensteile, die zugehörigen Lohnsummen und die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge.

Die Bescheinigung der BG BAU nennt außerdem ihre Gültigkeitsdauer, die du also direkt auf dem Dokument ablesen kannst.

Bei der BG BAU forderst du die Bescheinigung online, per Telefon, per E-Mail oder per Post an. Für die Bescheinigung eines Nachunternehmens brauchst du in der Regel eine schriftliche Vollmacht, außer das Nachunternehmen erteilt über „meine BG BAU" eine Abrufberechtigung.

Nachunternehmer im Baugewerbe: Haftung und lückenlose Nachweise

Nach § 28e Abs. 3a SGB IV haftet ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit Bauleistungen beauftragt, für dessen Beitragszahlung „wie ein selbstschuldnerischer Bürge". Das kann jeden treffen, der eine Baufirma gründet und Nachunternehmer einsetzt, sobald die Wertgrenze erreicht ist.

Die Haftung gilt nach § 28e Abs. 3d SGB IV ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk beauftragten Bauleistungen von 275 000 Euro. Sie entfällt nach § 28e Abs. 3b SGB IV, wenn der Unternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden von der Zahlung ausgehen konnte; ein Verschulden ist bei einer Präqualifikation des Nachunternehmers ausgeschlossen. Alternativ erlaubt § 28e Abs. 3f SGB IV den Nachweis durch lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Einzugsstellen für den Zeitraum des Auftragsverhältnisses.

Achtung!

Ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk beauftragten Bauleistungen von 275 000 Euro haftest du wie ein selbstschuldnerischer Bürge für die Beiträge deiner Nachunternehmer. Die Haftung entfällt nur, wenn du nachweist, dass du ohne eigenes Verschulden von der Zahlung ausgehen konntest; Präqualifikation oder lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind die im Gesetz genannten Wege. Lass deine Abläufe rechtlich prüfen.

Unsere Folgerung aus dem Wortlaut „lückenlos": Eine einzige Bescheinigung zu Auftragsbeginn dürfte bei längeren Bauvorhaben nicht genügen. § 28e Abs. 3f SGB IV nennt auch Verleiher, was etwa eine Zeitarbeitsfirma betrifft.

Nicht verwechseln solltest du diese Nachweise mit der Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer, einem eigenen Verfahren beim Finanzamt.

Die drei Bescheinigungen im Vergleich

MerkmalFinanzamtKrankenkasseBerufsgenossenschaft
BezeichnungBescheinigung in SteuersachenUnbedenklichkeitsbescheinigung (eUB)Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
InhaltSteuerarten, Steuerschulden, Zahlungsverhalten, SteuererklärungspflichtenVersicherte Beschäftigte, BeitragszahlungUnternehmensteile, Lohnsummen, Beitragszahlung
AntragFormlos: ELSTER, schriftlich, Telefon, persönlichElektronisch: Abrechnungsprogramm, Ausfüllhilfe, SV-MeldeportalBG BAU: online, Telefon, E-Mail, Post
AblehnungIn den Quellen nicht beschrieben; Rückstände stehen im InhaltBei Beitragsrückständen, nicht erfüllten Beitragsnachweispflichten, fehlendem Arbeitgeberkonto oder fehlender VollmachtIn den Quellen nicht beschrieben
GültigkeitKeine; Empfänger entscheidetKeine Monatsangabe in den QuellenSteht auf der Bescheinigung (BG BAU)

Andere Bedeutungen: Grunderwerb, Kfz und Erbschaft

Beim Grunderwerb darf der Erwerber nach § 22 Abs. 1 GrEStG erst ins Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorliegt.

Auch bei der Kfz-Zulassung und der Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird der Begriff verwendet; diese Verfahren behandelt dieser Ratgeber nicht.

Häufig gestellte Fragen

1. Wer stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?

2. Wie viel kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

3. Wie lange dauert es, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zu bekommen?

4. Wie lange ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?

5. Wie bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft?

6. Wie kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK bzw. Krankenkasse anfordern?

7. Was passiert, wenn ich Steuerrückstände habe?

Fazit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Sammelbegriff. Zentral ist die Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt: formlos zu beantragen, ohne feste Gültigkeit, mit wertungsfreien Fakten zu deinem Zahlungsverhalten. Arbeitgeber brauchen zusätzlich die Bescheinigung der Krankenkasse, Nachunternehmer am Bau die qualifizierte Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Unsere Folgerung aus den Quellen: Wer Steuern und Beiträge pünktlich zahlt und Erklärungen fristgerecht abgibt, erhält Bescheinigungen ohne Rückstandsvermerk.

Dein nächster Schritt: Prüfe in der nächsten Ausschreibung, welche Bescheinigungen verlangt werden und wie alt sie sein dürfen, und beantrage die Bescheinigung in Steuersachen mit Zweck und Empfänger bei deinem Finanzamt. Einen Überblick gibt der Ratgeber Steuern für Selbstständige, weitere Steuerthemen findest du im Bereich Finanzen.


Weitere hilfreiche Beiträge

Wer Bauleistungen an Unternehmer erbringt, sollte die Freistellungsbescheinigung kennen. Ohne sie muss der Auftraggeber in der Regel 15 Prozent jeder... Mehr lesen.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG: Antrag, Gültigkeit und Prüfung
Selbstständige mit Kleinunternehmerregelung stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Irgendwann steht der Wechsel zur Regelbesteuerung an, weil die Umsatzgrenze es verlangt oder... Mehr lesen.
Regelbesteuerung: Bedeutung, Pflicht, Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Folgen
Wer als Onlinehändler Waren an Privatkunden in anderen EU-Staaten verschickt oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher im EU-Ausland verkauft, stößt früher... Mehr lesen.
One-Stop-Shop (OSS): Lieferschwelle, Registrierung beim BZSt und OSS-Meldung
Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

selbststaendigkeit.de auch hier:
Kritische Infos und Tools für Ihren Gründungserfolg direkt ins Postfach.
  • Praxisbezogene Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
  • Wichtige Tools und exklusive Sonderrabatte für unsere Leser.
  • Umfassende Übersichten und Entscheidungshilfen für Ihren nächsten Schritt.
Roul Radeke
Roul-Radeke-zeigen-small
* Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Success message!
Warning message!
Error message!