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Gewerbe anmelden - Das Wichtigste für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung auf einem Blick

Gewerbe anmelden

Wenn Sie ein Gewerbe eröffnen wollen, außer als Selbstständiger in der Forstwirtschaft oder als Freiberufler, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Vielleicht fragen auch Sie sich, ob Sie zum Gewerbeamt oder zum Finanzamt müssen, was die Anmeldung kostet und was dafür benötigt wird. Hier erfahren Sie alles, um Ihr Gewerbe schnell und unkompliziert anzumelden.

Inhaltsverzeichnis

Schnellcheck Gewerbe anmelden – die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Sie beschäftigen sich mit der Gewerbeanmeldung und haben einige Fragen dazu? Hier erhalten Sie die ersten Antworten:

  • Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
    Beim Gewerbeamt.
  • Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
    Vor Ihrem ersten Arbeitstag.
  • Wie melde ich ein Gewerbe an?
    Den Vordruck ausfüllen und persönlich, per Post oder online einreichen.
  • Wie viel kostet es ein Gewerbe anzumelden?
    Die Kosten liegen zwischen 10 und 65 Euro.
  • Wie lange dauert es ein Gewerbe anzumelden?
    In der Regel sofort bei persönlicher Vorsprache, knapp eine Woche per Post oder Email.

Tipp: Diese Sonderregel für die Freien Berufe müssen Sie beachten:


Wer in der Wissenschaft, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Bildung oder als Schriftsteller arbeitet, muss keine Gewerbesteuer zahlen und daher das Gewerbe auch nicht anmelden, sich aber zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt melden. Dieses entscheidet dann auch, ob es Ihren Status als Freiberufler anerkennt. Wenn Sie sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Anteile in Ihrem Unternehmen haben, kann trotzdem eine Gewerbeanmeldung notwendig sein. Sind Sie sich nicht sicher, können Sie entweder beim Finanzamt oder beim örtlichen Gewerbeamt nachfragen. Die Anerkennung als Freiberufler erfolgt dann immer in einer Einzelfallprüfung.

Im Übrigen: Planen Sie ein Gewerbe in einem kleineren Umfang? Dann könnte unser Beitrag zum Thema „Kleingewerbe anmelden“ für Sie interessant sein.

Gewerbeschein erfolgreich erhalten

Sie wollen sich selbstständig machen und benötigen kurzfristig einen Gewerbeschein? Die folgenden Punkte müssen Sie dabei berücksichtigen.

So bekommen Sie Ihren Gewerbeschein

  • Um Ihr Gewerbe anmelden zu können, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, vorher gibt es keinen Schein. Zunächst einmal brauchen Sie einen gültigen Ausweis oder Reisepass, den Sie in Kopie mit einreichen. Das muss keine notariell beglaubigte Kopie sein. Eine einfache Kopie reicht aus, solange man alles lesen kann. Vor- und Rückseite!
  • Als Deutscher oder EU-Bürger benötigen Sie außerdem eine Meldebescheinigung. Diese darf nicht älter sein als ein halbes Jahr. Sie erhalten die Meldebescheinigung bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt. Viele Meldeämter geben diese kostenlos aus, manche fordern dafür einen kleinen Obolus, der in der Regel deutlich unter 10 € liegt.
    Als Nicht-EU-Bürger benötigen Sie außerdem Ihren Aufenthaltstitel, den Ihnen Ihre zuständige Ausländerbehörde ausgestellt hat. Davon legen Sie eine einfache Kopie bei.
  • Für einige Gewerbearten benötigen Sie außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart OG. Die Belegart OG gibt an, dass dieses Führungszeugnis für Behörden bestimmt ist, die gewerberechtliche Entscheidungen treffen. Wenn dort Einträge vorhanden sind, sind diese für Behördenzwecke etwas umfangreicher, als für den Privatbedarf. Das Führungszeugnis kostet 13 € und muss bei der Antragstellung bezahlt werden. Welche Gewerbearten zwingend ein Führungszeugnis bei der Antragsstellung brauchen, können Sie dem § 38 der Gewerbeordnung entnehmen.
  • Einige Gewerbearten erfordern darüber hinaus auch spezielle Lizenzen, Berechtigungen oder andere Zulassungen, wie eine Handwerkskarte, eine amtsärztliche Zulassung oder ein Gesundheitszeugnis, welche dann ebenfalls in Kopie mit einzureichen sind. Wenn Ihr Gewerbe im Handelsregister eingetragen werden muss, hat dieser Eintrag vor der Gewerbeanmeldung zu erfolgen, denn auch der Handelsregisterauszug oder der Nachweis der Eintragung muss mit eingereicht werden.
  • Sind Sie unter 18 Jahren, brauchen Sie zusätzlich noch die Ermächtigung Ihrer Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts. Die Ermächtigung allein reicht nicht aus, nur beides zusammen berechtigt Minderjährige zum Führen eines Gewerbes. Im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis kann das Familiengericht die Eltern auch nicht einfach überstimmen, sollten diese gegen eine Selbstständigkeit sein.
  • Falls Sie eine andere Person mit der persönlichen Einreichung beauftragen, benötigt auch diese einen gültigen Ausweis oder Reisepass und die Meldebescheinigung. Darüber hinaus muss diese Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorweisen.

Damit bei der Gewerbeanmeldung alles reibungslos verläuft, sollten Sie alle Dokumente vorher zusammengestellt haben und mitbringen.

Dokumente zur Gewerbeanmeldung

Die folgenden Dokumente sind zwingend bereitzuhalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel

Optionale Dokumente zur Gewerbeanmeldung

In Abhängigkeit von Ihrer Geschäftsidee oder auch der geplanten Rechtsform sowie Organisation kann es auch sein, dass die folgenden Dokumente vorzulegen sind:

  • Führungszeugnis
  • Erlaubnisse, Lizenzen, Zulassungen
  • Registerauszug (z.B. bei UG oder GmbH)
  • Ermächtigung der Erziehungsberechtigten, Genehmigung des Familiengerichts
  • Vertretungsvollmacht

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Gewerbeanmeldung GewA1 ausfüllen

Das Gewerbe anmelden – Formular Schritt für Schritt erklärt

Für die Gewerbeanmeldung gibt es einen bundeseinheitlichen Vordruck, mit dem Sie Ihr Gewerbe anmelden müssen. Da einige Behörden manchmal etwas behäbig sind mit der Umstellung, werden im Folgenden die Nummern der neuen GewA1 verwendet und in Klammern jeweils die Nummern der alten GewA1 angegeben. Sie erkennen den Unterschied an Nummer 4. Die alte Fassung hat eine Nummer 4a, die neue nicht.

Angaben zum Betriebsinhaber

Formular Gewerbeanmeldung

  • 1 (1) Der Name Ihres Betriebs, wie er in einem Register eingetragen wurde. Die Rechtsform (e. V., GbR, GmbH, …) muss hier ebenfalls eingefügt werden. Wenn Ihr Betrieb keinen Registereintrag braucht, können Sie das Feld frei lassen.
  • 2 (2) Ort des Registereintrags bezieht sich auf den Ort, in dem das Registergericht steht. Dazu die Nummer Ihrer Eintragung im Register.
  • 3 (-) Name des Geschäfts meint hier das, was an Ihrem Firmenschild stehen wird. In der alten Fassung der GewA1 nicht vorhanden.
  • 4 (3) In der neuen Fassung steht hier schon „Familienname“, in der alten nur „Name“. Gemeint ist in beiden Fassungen Ihr Familienname.
  • 5 (4) Vorname beinhaltet alle Vornamen laut Ausweis, nicht nur den Rufnamen.
  • 6 (4a) Geschlecht, in der alten Fassung männlich oder weiblich, in der neuen Fassung sind auch „divers“ oder „o.A.“ ankreuzbar. Letzteres bedeutet „ohne Angabe“, wenn kein Geschlecht zugeordnet wurde.
  • 7 (5) Der Geburtsname ist der Familienname bei Geburt. Das Feld bleibt frei, wenn Sie immer noch so heißen.
  • 8 (6) Geburtsdatum und 9 (7) Geburtsort und -land sind eindeutig. Das Land meint nicht das Bundesland, sondern den Staat, in dem Sie geboren wurden.
  • 10 (8) Die Staatsangehörigkeit ist wichtig für die Steuern. Besitzen Sie zwei Staatsangehörigkeiten, geben Sie diese hintereinander an.
  • 11 (9) Die Anschrift ist nicht die des Gewerbes, sondern Ihre private, wo die Post Sie erreichen kann. Telefonnummer sollten Sie ebenfalls eintragen. Faxnummer ist zwar etwas antiquiert, aber wenn Sie eine besitzen, können Sie sie ruhig mit eintragen. Email ist als freiwillig angeführt, dennoch sollten Sie diese mit angeben, da die Kommunikation mit den Behörden damit deutlich schneller gehen kann.

Angaben zum Betrieb

Formular Gewerbeanmeldung

  • 12 (10) Hier tragen Sie bei einer Personengesellschaft (z. B. einer GbR) ein, wie viele Geschäftsführer sie hat oder bei einer juristischen Person, wie einer GmbH, wie viele gesetzliche Vertreter sie hat. Das Feld bleibt frei, wenn Sie allein arbeiten oder der einzige Chef sind.
  • 13 (-) Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor, bedeutet das, dass der Bund, ein Land oder eine Kommune oder eine andere staatliche, behördliche Einrichtung finanziell, personell oder anderweitig wirtschaftlich in Ihrem Geschäft involviert ist. Hier kreuzen Sie Ja an, wenn Sie etwaige öffentliche Mittel erhalten und deswegen eine Behörde oder ein Organ des öffentlichen Rechts in der Ausübung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ein Mitspracherecht besitzt. Eine Privatschule mit öffentlichen Fördermitteln würde zum Beispiel Ja ankreuzen. Eine Werkstatt, die Gründerzuschuss erhält und den Fuhrpark vom Rathaus in Schuss hält, würde hier Nein ankreuzen, da die Arbeit der Werkstatt nicht direkt davon beeinflusst wird.
  • 14 (11) Vertretungsberechtigte Person ist der Ansprechpartner vor Ort. Hier nur etwas eintragen, wenn Sie eine deutsche Aktiengesellschaft (AG) anmelden oder Ihr Betrieb nur eine Zweigstelle oder Zweigniederlassung eines anderen Betriebs ist.
  • 15 (12) Anschrift der Betriebsstätte ist die Postanschrift Ihres Gewerbes. Für Telefon, Telefax und Email gilt das Gleiche, wie bei Ihren persönlichen Angaben weiter oben.
  • 16 (13) Hauptniederlassung wird nur eingetragen, wenn Ihr Betrieb zu einer anderen Firma gehört. Sind Sie unabhängig, bleibt das Feld leer.
  • 17 (14) Die frühere Betriebsstätte wird hier eingetragen, wenn Ihr Gewerbe umgezogen ist. Dann geben Sie hier die vorherige Adresse an. Wenn Sie früher ein anderes Gewerbe betrieben haben und jetzt etwas völlig anderes machen, kommt das nicht in die Anmeldung.
  • 18 (15) Hier beschreiben Sie, was genau in Ihrem Gewerbe gemacht wird. Seien Sie dabei so genau wie nötig und so allgemein wie möglich, sonst kann es passieren, dass Sie bei jeder kleinen Änderung wieder eine neue Anmeldung durchführen müssen. Wenn Sie eine Karateschule anmelden, können Sie Kampfsport und Selbstverteidigung anführen. Sollten Sie einen Motorradhandel eröffnen, benutzen Sie besser die Bezeichnung Kraftradhandel, sonst würden Sie Mopeds, Mofas, Mokicks und Scooter ausschließen.
  • 19 (16) Ob Sie Ihr Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb betreiben, entscheidet unter anderem über Ihre Krankenversicherung und die Besteuerung. Wenn Sie nur Ihr Gewerbe betreiben und damit mindestens 50% Ihrer Einnahmen generieren, ist es Ihr Haupterwerb. Nehmen Sie durch eine andere Arbeit mehr ein oder arbeiten weniger als 30 Stunden pro Woche, ist es eher Ihr Nebenerwerb. Der Vordruck gibt Ihnen hier die Möglichkeit den Nebenerwerb auch dann anzukreuzen, wenn Sie nur vorerst damit beginnen und erst später Ihren Haupterwerb daraus machen wollen.
  • 20 (17) Wann nehmen Sie die Arbeit auf, bedeutet, wann Sie das Gewerbe eröffnen. Renovierungen und Baumaßnahmen, um überhaupt öffnen zu können, werden hier noch nicht dazugezählt, sondern der erste Tag, an dem Sie richtig eröffnen.
  • 21 (18) Hier geben Sie an, ob Sie für Ihren Betrieb Mitglied einer IHK oder Handelskammer sein müssen. Ist das nicht erforderlich, kreuzen Sie „sonstiges“ an.
  • 22 (19) Wie viele Mitarbeiter werden Sie haben? Achtung, Fallstrick: Sie selbst zählen nicht mit! Wenn Sie Ihre Firma allein betreiben, kreuzen Sie „keine“ an!
  • 23 (20) Hier kreuzen Sie an, ob Sie Ihre eigene Hauptniederlassung sind, eine unabhängige Zweigniederlassung oder eine von der Hauptniederlassung abhängige Zweigstelle.
  • – (21) In der alten Fassung wurde die Aufstellung von Automaten noch separat geführt, während in der neuen Fassung dieser Unterschied nicht mehr gemacht wird, da auch die Automatenfirmen ja eine Haupt- oder Zweigniederlassung haben oder von einer unselbstständigen Zweigstelle aus geliefert und gewartet werden.
  • 24 (22) Reisegewerbe meint kein Reisebüro, sondern ist dann anzukreuzen, wenn Sie keine Geschäftsräume haben, sondern zu den Kunden fahren, um Ihre Arbeit zu verrichten. Das kann zum Beispiel ein reisender Hundefriseur oder ein Nachhilfelehrer sein.
  • 25 (23, 24) Hier geben Sie an, ob Sie die Firma neu gründen, umgezogen sind oder sie von jemandem übernehmen.
  • 26 (26) Wem gehörte die Firma vor Ihnen? Wie hieß sie zu der Zeit? Diese Informationen werden hier eingefügt.
  • 27 (-) Neu in der aktuellen Fassung ist die Frage nach der früheren Unfallversicherung, wenn Sie die Firma übernommen haben.

Falls Sie eine Betriebs- oder Aufenthaltserlaubnis brauchen

Formular Gewerbeanmeldung

  • 28 (28) – Wenn Ihr Betrieb eine Erlaubnis braucht, zum Beispiel Heilpraktiker oder Security, wird sie hier eingetragen.
  • 29 (29) – Die Handwerkskarte für Handwerksbetriebe wird hier eingetragen.
  • 30 (30) – Nicht-EU-Bürger geben hier ihre Aufenthaltsgenehmigung an. Sollte diese mit Auflagen oder Beschränkungen versehen sein, wie eine Reisebeschränkung oder Berufsverboten, werden diese unter 31 (31) angegeben.

Datum, Unterschrift, Beiblatt

Formular Gewerbeanmeldung

  • 32 (32) und 33 (33) sind selbsterklärend. Sie schreiben das aktuelle Datum und unterschreiben Ihre Gewerbeanmeldung, da sie sonst nicht angenommen wird.

Sollte Ihre Firma mehr als einen gesetzlichen Vertreter oder Geschäftsführer haben, fügen Sie ein Beiblatt an, das es ebenfalls als Vordruck gibt. Auf diesem werden Namen, Adressen und Geburtsdaten aller Vertreter erfasst, ebenfalls vom Anmeldenden mit Datum unterschrieben und als erste Anlage beigefügt.

Achtung!

Eventuelle Führungszeugnisse, Lizenzen und Ähnliches müssen für jeden Vertreter mit eingereicht werden!

Wenn der Platz für die Beschreibung Ihres Gewerbes nicht ausreicht, können Sie formlos oder als Vordruck als nächste Anlage noch weitere Angaben zur Tätigkeit machen. Hierzu geben Sie Ihre Firma sowie Ihren Familien- und Vornamen an und anschließend die weiteren Angaben zur Tätigkeit. Auch dieses Blatt wird unterschrieben.

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Alles fertig – und nun?

Jetzt geben Sie Ihre Gewerbeanmeldung persönlich, per Post oder per Email beim zuständigen Gewerbeamt ab. Zuständig ist das Gewerbeamt, in dessen Bezirk Sie Ihr Gewerbe ausüben wollen. Wenn Sie in Stadt A wohnen, sich Ihr Gewerbe aber in Stadt B befindet, ist das Gewerbeamt der Stadt B zuständig. In der Regel erhalten Sie nach spätestens einer Woche Ihren Gewerbeschein mit der Zahlungsaufforderung der Bearbeitungsgebühr.

Das Gewerbeamt wird nun von Amts wegen auch das zuständige Finanzamt informieren, das Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden wird. Sie können Sich auch selbst mit dem Gewerbeschein beim Finanzamt melden und um den Fragebogen ersuchen. Obwohl die Gewerbeämter dies automatisch tun, sollten Sie sich nicht in jedem Fall darauf verlassen und sich lieber selbst melden, denn das gehört zu Ihren Pflichten und nicht zu denen der Gemeinde.

Quellenangabe:

AGB-Vorlage für DienstleistungenDownload Formular zur Gewerbeanmeldung (Leipzig)

Für die neue Fassung des Vordrucks wurde der aktuelle Vordruck der Stadt Leipzig benutzt:

AGB-Vorlage für DienstleistungenDownload Formular zur Gewerbeanmeldung (Alte Fassung)

Für die alte Fassung des Vordrucks wurde die Fassung von gewerbeanmeldung.de verwendet:

Für den Inhalt wurde § 14 GewO mit den zugehörigen Kommentaren und Ausfüllhinweisen verwendet:
§ 14 GewO beim Bundesamt für Justiz

In 3 Schritten zum angemeldeten Gewerbe

1: Vorbereitung

Besorgen Sie sich vorab alle nötigen Informationen, Vordrucke und Unterlagen, die Sie zur Anmeldung benötigen. Hier hilft auch die IHK oder HWK gern weiter.

2: Die Formulare

Füllen Sie nun das Formular zur Gewerbeanmeldung vollständig aus. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung oder Gemeinde sind in der Regel äußerst hilfsbereit.

3: Gewerbeanmeldung

Mit der Abgabe der Unterlagen und Bezahlung der Gebühr wird die Gewerbeanmeldung vorgenommen. Anschließend bekommen Sie Ihren Gewerbeschein ausgehändigt.

Notfall! Ich habe seit einiger Zeit ein Gewerbe und erst heute gesehen, dass ich es anmelden muss!

Ganz ruhig bleiben! Sie können Ihr Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Dafür haben Sie bis zu 60 Monate, also 5 Jahre Zeit. Obwohl die Gewerbeämter kulant sind, kann es trotzdem vorkommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid für die verspätete Anmeldung erhalten. Die bis dahin nicht abgeführte Gewerbesteuer wird das Finanzamt nachfordern und muss von Ihnen entrichtet werden. Es ist also in Ihrem Interesse, die Anmeldung so früh wie möglich durchzuführen, um Bußgelder und Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Achtung: Auch die Abmeldung Ihres Gewerbes muss zeitnah erfolgen. Kommt es zu einer verspäteten Gewerbeabmeldung, so können ebenfalls Bußgelder anfallen.

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Roul Radeke von Selbststaendigkeit.de

Roul Radeke

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.