Das Wichtigste auf einen Blick
Was bedeutet „Kleingewerbe zu zweit” eigentlich?
Ein Kleingewerbe bezeichnet ein gewerbliches Unternehmen, das aufgrund seiner geringen Größe nicht im Handelsregister eingetragen wird. Nach § 4 HGB gelten solche Betriebe als „Minderkaufleute” und profitieren von erheblichen bürokratischen Erleichterungen:
MERKMAL KLEINGEWERBE KAUFMANN (HANDELSREGISTER)
Buchführung Einfache Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) Doppelte Buchführung
Bilanzpflicht Nein Ja
Firmierung Vor- und Nachname erforderlich Fantasiename möglich
Jahresumsatz Unter 800.000 Euro Über 800.000 Euro
Jahresgewinn Unter 80.000 Euro Über 80.000 Euro
Ein häufiges Missverständnis: Das Kleingewerbe ist keine eigenständige Rechtsform. Es beschreibt lediglich die Größenklasse eines gewerblichen Unternehmens. Die tatsächliche Rechtsform für Gewerbetreibende ist entweder das Einzelunternehmen (bei einer Person) oder die GbR (bei zwei oder mehr Personen).
Sobald Sie und Ihr Partner gemeinsam nach außen auftreten, Verträge schließen und eine wirtschaftliche Tätigkeit verfolgen, entsteht automatisch eine GbR – auch ohne formellen Gründungsakt oder schriftlichen Vertrag.
Im unternehmerischen Alltag ist die Abgrenzung einiger Begriffe wichtig. Sie werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:
Beispielsweise betreiben zwei Gründer einen Online-Shop als Nebengewerbe neben ihrem Hauptjob. Sie führen ein Kleingewerbe in Form einer GbR und können zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ihre gemeinsamen Umsätze die Grenzen nicht überschreiten.
Professionelle Buchhaltung mit Lexware Office
Alle Kunden von Selbstständigkeit.de können den Marktführer für Buchhaltungsprogramme jetzt kostenlos für 6 Monate testen! Der Vorteils-Rabatt ist flexibel monatlich kündbar.
Rechtsformen für ein Kleingewerbe zu zweit
Wenn Sie ein Unternehmen zu zweit gründen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Die Wahl der richtigen Form hängt von Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die mit Abstand häufigste Rechtsform, wenn ein Kleingewerbe von zwei Personen gemeinsam gegründet wird. Sie überzeugt vor allem durch ihre einfache und unkomplizierte Gründung: Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, ebenso wenig eine notarielle Beurkundung oder die Eintragung ins Handelsregister. In der Regel genügt bereits ein formloser Gesellschaftervertrag, um die Zusammenarbeit rechtlich zu regeln. Zudem bietet die GbR eine hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der internen Vereinbarungen. Dadurch eignet sie sich besonders gut für einen unkomplizierten und kostengünstigen Einstieg in die gemeinsame Selbstständigkeit.
Alternativen zur GbR:
| RECHTSFORM | HAFTUNG | AUFWAND | GEEIGNET FÜR |
|---|---|---|---|
| GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | Unbeschränkt, persönlich | Sehr gering | Kleingewerbe mit geringem Risiko |
| UG (Unternehmergesellschaft)(haftungsbeschränkt) | Auf Stammkapital begrenzt | Mittel (Notar, Handelsregister) | Höhere Haftungsrisiken |
| GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | Auf Stammkapital begrenzt | Hoch (25.000 € Stammkapital) | Größere Investitionen |
Die UG kann bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden, erfordert dafür aber die Eintragung ins Handelsregister sowie eine doppelte Buchführung. Für ein einfaches Kleingewerbe bedeutet das deutlich mehr Kosten und organisatorischen Aufwand, weshalb sie oft weniger attraktiv ist.
Alternativ können zwei Selbstständige auch als getrennte Einzelunternehmen zusammenarbeiten, ohne eine GbR zu bilden, solange jeder seinen eigenen Kundenstamm betreut und eigene Rechnungen stellt.
Die GbR als typische Form hingegen entsteht automatisch, sobald zwei Personen dauerhaft einen gemeinsamen gewerblichen Zweck verfolgen und nach außen als Einheit auftreten – etwa durch einen gemeinsamen Webauftritt oder ein gemeinsames Angebot. Auch wenn kein schriftlicher Vertrag besteht, gilt die GbR rechtlich als gegründet, wobei ein Vertrag sehr zu empfehlen ist. Dieser sollte Regelungen zu Einlagen, Gewinnverteilung, Aufgabenbereichen, Entscheidungsprozessen und Austrittsmöglichkeiten enthalten. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen, und die Geschäftsführung erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Typische Beispiele für ein Kleingewerbe zu zweit als GbR sind Online-Shops für Handgemachtes, Marketing- oder Beratungsagenturen, Coaching-Duos, Fotografie- oder Videografie-Teams sowie Catering-Services.
Nicht jede Zusammenarbeit zweier Selbstständiger führt automatisch zu einer GbR. Entscheidend ist die Außendarstellung gegenüber Kunden: Wenn jeder Einzelunternehmer seine eigenen Rechnungen stellt, eigene Verträge abschließt und nur für die eigene Leistung haftet, entsteht keine GbR. Eine klare Kommunikation, etwa durch Formulierungen wie „selbstständige Partnerunternehmen“ auf der Website, sorgt dafür, dass die rechtliche Trennung für Kunden deutlich wird.
Achtung!
Je stärker das gemeinsame Branding ausfällt – gemeinsamer Firmenname, einheitliches Logo, gemeinsame Rechnungen – desto wahrscheinlicher stuft das Finanzamt oder ein Gericht die Zusammenarbeit als GbR ein. Dann haften beide auch für die Fehler des anderen.
Haftung, Verantwortung und Risiken im Kleingewerbe zu zweit
Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der größte Nachteil einer GbR. Verstehen Sie dieses Risiko, bevor Sie Geschäfte machen.
Was ist gesamtschuldnerische Haftung? – Bei einer GbR kann ein Kunde oder Vertragspartner den gesamten Schaden von nur einem Gesellschafter einfordern, unabhängig davon, wer den Fehler tatsächlich verursacht hat. Dieser Gesellschafter muss den entstandenen Schaden dann intern mit seinem Partner ausgleichen.
Konkret bedeutet das: Wenn Ihr Geschäftspartner einen Fehler macht oder Schulden verursacht, können Gläubiger auf Ihr gesamtes Privatvermögen zugreifen – dazu zählen private Konten, Immobilien und andere persönliche Vermögenswerte. Typische Fälle, in denen diese gesamtschuldnerische Haftung greift, sind Vertragsverletzungen gegenüber Kunden, Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Produkten, Schadensersatzforderungen bei fehlerhaften Dienstleistungen sowie Datenschutzverstöße oder Urheberrechtsverletzungen im Online-Geschäft. Wer eine GbR gründet, sollte sich dieser Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Risikominimierung
Um Ihre Haftung zu begrenzen, empfehlen Experten folgende Schritte:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Personen- und Sachschäden ab (ca. 200-500 Euro jährlich)
- Vermögensschadenhaftpflicht: Wichtig bei Beratungsleistungen
- Schriftlicher GbR-Vertrag: Regelt interne Haftungsverteilung
- Rechtsformwechsel prüfen: Bei hohen Risiken UG in Betracht ziehen
Tipp:
Sprechen Sie vor der Gründung offen über Gedanken zu Haftungsszenarien. Fragen Sie sich: Was passiert, wenn einer von uns einen großen Fehler macht? Kann unsere Freundschaft das überstehen?
Gewerbeanmeldung: Schritt für Schritt zum Kleingewerbe zu zweit
Beide Gesellschafter müssen das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Schritte im Überblick:
- Formular ausfüllen: Online (z.B. in NRW via service.wirtschaft.nrw) oder vor Ort
- GbR-Hinweis: Im Formular „GbR mit [Name des Partners]” eintragen
- Tätigkeit beschreiben: Möglichst konkret, aber ausreichend weit gefasst
- Kosten: Ca. 20-60 Euro pro Person je nach Stadt
Die Gewerbeanmeldung löst automatisch Mitteilungen an verschiedene Behörden aus. Dazu gehören das Finanzamt, das für die steuerliche Erfassung zuständig ist, sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), da je nach Tätigkeit eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Zusätzlich werden Informationen an das Statistische Landesamt und an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. So ist von Anfang an sichergestellt, dass alle relevanten Stellen über die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit informiert sind.
Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den Sie elektronisch über ELSTER ausfüllen. Wichtige Angaben betreffen dabei den voraussichtlichen Jahresumsatz und Gewinn, die Wahl der Gewinnermittlungsart – in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – sowie die Entscheidung, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen werden soll. Zusätzlich müssen Sie die Bankverbindung für das Geschäftskonto angeben. Mit diesen Angaben erfasst das Finanzamt Ihr Unternehmen korrekt für steuerliche Zwecke.
Kleinunternehmerregelung und Umsatzgrenzen
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Option, die auch für eine GbR mit Kleingewerbe zu zweit gilt. Sie befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht.
Aktuelle Grenzwerte:
| KRITERIUM | GRENZWERT |
|---|---|
| Umsatz im Vorjahr | Max. 25.000 Euro |
| Voraussichtlicher Umsatz laufendes Jahr | Max. 100.000 Euro |
Diese Grenzen gelten für die GbR insgesamt – nicht pro Person. Überschreiten Sie die Grenzen, werden Sie umsatzsteuerpflichtig.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung:
| VORTEILE | NACHTEILE |
|---|---|
| Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen | Kein Vorsteuerabzug |
| Weniger Buchhaltung | Nachteil bei hohem Wareneinkauf |
| Einfachere Preiskalkulation | Möglicherweise unprofessioneller Eindruck |
Achtung!
Die Entscheidung ist in der Regel für fünf Jahre bindend. Besprechen Sie diese Frage vorab mit einem Steuerberater, um die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.
Buchhaltung, Steuern und Gewinnverteilung
Buchführung im Kleingewerbe ist als GbR mit Kleingewerbe einfach zu handhaben. Sie können die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden müssen – eine Bilanz oder doppelte Buchführung ist nicht erforderlich. Die GbR erhält eine eigene Steuernummer und erstellt eine gemeinsame Gewinnermittlung, deren Ergebnis den Gesellschaftern anteilig zugerechnet wird. Jeder Gesellschafter gibt seinen Anteil anschließend in der eigenen Einkommensteuererklärung an, sodass die Buchführung übersichtlich bleibt und der administrative Aufwand gering ist.
Die steuerlichen Pflichten einer GbR umfassen mehrere Bereiche. Für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro, sodass kleinere Gewinne oft steuerfrei bleiben. Jeder Gesellschafter versteuert seinen anteiligen Gewinn zudem im Rahmen der Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer entfällt, sofern die GbR die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt. So behalten Sie die steuerlichen Verpflichtungen auch bei einem Kleingewerbe gut im Überblick.
Die Gewinn- und Verlustverteilung sollte unbedingt im GbR-Vertrag festgelegt werden, da sonst automatisch die gesetzliche Vermutung einer Verteilung nach Köpfen gilt. Übliche Modelle sind zum Beispiel eine 50/50-Aufteilung, eine Verteilung nach Arbeitsanteil, eine Kombination aus Fixvergütung und Gewinnbeteiligung oder eine Verteilung nach Kapitaleinlage. Eine klare Regelung schafft Transparenz und beugt späteren Konflikten zwischen den Gesellschaftern vor.
Dabei ist zudem zu beachten, dass Privatentnahmen keine Betriebsausgaben darstellen und den zu versteuernden Gewinn nicht mindern. Verluste werden anteilig auf die Gesellschafter verteilt und können unter Umständen mit anderen Einkünften verrechnet werden. So behalten alle Beteiligten von Anfang an den Überblick über ihre steuerlichen und finanziellen Verpflichtungen.
Tipp:
Legt klare finanzielle Regeln fest: Vereinbart feste Auszahlungstermine, bildet Rücklagen für Steuern (ca. 30–40 % des Gewinns), dokumentiert alle Entnahmen und plant Investitionen gemeinsam. So behaltet ihr den Überblick und vermeidet unangenehme Überraschungen. Ein separates Geschäftskonto auf den Namen der GbR ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Es trennt private und betriebliche Finanzen sauber und vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Häufig gestellte Fragen
1. Müssen wir zwingend eine GbR gründen, wenn wir ein Kleingewerbe zu zweit betreiben?
2. Wie hoch dürfen unsere Umsätze sein, um als Kleinunternehmer zu gelten?
3. Brauchen wir für ein Kleingewerbe zu zweit einen schriftlichen Vertrag?
4. Haften wir auch für Fehler des Partners?
5. Kann unser Kleingewerbe zu zweit ein Nebengewerbe sein?
Fazit
Ein Kleingewerbe zu zweit bietet einen einfachen Einstieg in die gemeinsame Selbstständigkeit, erfordert jedoch ein Bewusstsein für die damit verbundenen Risiken. Meist wird dafür die Rechtsform der GbR gewählt, die sich durch unkomplizierte Gründungsformalitäten auszeichnet. Beide Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, was bei der Planung bedacht werden sollte. Die Gewerbeanmeldung erfolgt gemeinsam beim zuständigen Gewerbeamt. Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Ein schriftlicher GbR-Vertrag schafft Klarheit, regelt die Zusammenarbeit und schützt vor Konflikten. Vor der Gründung lohnt sich eine einmalige rechtliche und steuerliche Beratung, um Haftungsfallen zu vermeiden und die Basis für einen erfolgreichen Start zu legen.





