Das Wichtigste auf einen Blick
Was gilt überhaupt als Kleingewerbe?
Der Begriff Kleingewerbe ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine gängige Praxisbezeichnung für kleinere gewerbliche Betriebe. Für viele Förderprogramme ist jedoch entscheidend, ob Ihr Unternehmen bestimmte Größenkriterien erfüllt.
Rechtliche Merkmale eines Kleingewerbes
Ein Kleingewerbe ist durch eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO gekennzeichnet, wird nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen und nutzt häufig die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG mit Umsatzgrenzen von unter 22.000 € im Vorjahr und unter 50.000 € im laufenden Jahr.
Typische Beispiele für Kleingewerbe sind der Friseursalon um die Ecke, ein kleiner Online-Shop, mobile Fußpflege oder ein Kiosk.
Größenkriterien für Förderprogramme
Für die meisten staatlichen Förderprogramme orientieren sich die Voraussetzungen an der EU-Definition für Kleinstunternehmen:
| KRITERIUM | SCHWELLENWERT |
|---|---|
| Mitarbeiterzahl | weniger als 10 Beschäftigte |
| Jahresumsatz | höchstens 2 Mio. € |
| Bilanzsumme | höchstens 2 Mio. € |
| Diese Werte sind für Kleingewerbe in der Regel problemlos erfüllbar, was den Zugang zu KMU-Förderprogrammen ermöglicht. |
Achtung!
Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler) unterscheiden sich von Gewerbetreibenden, da sie kein Gewerbe anmelden und anderen steuerlichen Regeln unterliegen. Viele Förderprogramme stehen jedoch beiden Gruppen offen, solange die KMU-Kriterien erfüllt sind. So kann etwa auch der ERP-Gründerkredit – StartGeld von Freiberuflern genutzt werden.
Wichtige staatliche Förderarten für Kleingewerbe
Für Kleingewerbe stehen vier Hauptinstrumente der staatlichen Förderung zur Verfügung: Zuschüsse, Förderkredite, Bürgschaften und Beteiligungskapital. Je nach Ihrer Situation und Ihrem Vorhaben kommen unterschiedliche Kombinationen infrage.
Zuschüsse – Fördermittel ohne Rückzahlung
Zuschüsse sind die attraktivste Form der Förderung, da Sie das Geld nicht zurückzahlen müssen. Sie sind jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden.
Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit): Für ALG I-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen. In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 € für die soziale Absicherung. In Phase 2 können weitere neun Monate mit 300 € monatlich folgen.
Einstiegsgeld (Jobcenter): Für Bezieher von Bürgergeld (ALG II), die ein Kleingewerbe gründen. Die Höhe orientiert sich am Regelbedarf, die Dauer kann bis zu 24 Monate betragen.
Digitalisierungs- und Innovationszuschüsse: Landesprogramme wie der Digitalbonus Bayern oder Digitalisierungsprämien in Baden-Württemberg fördern IT-Investitionen mit Zuschüssen von typischerweise 30–50 % der Kosten.
Förderkredite – Zinsgünstige Finanzierung
Förderdarlehen bieten bessere Konditionen als klassische Bankkredite und oft tilgungsfreie Anlaufjahre.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW): Das wichtigste Programm für Gründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Start. Eckdaten:
| MERKMAL | DETAILS |
|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | 200.000 € |
| Betriebsmittelanteil | max. 80.000 € |
| Laufzeit | bis 10 Jahre |
| Tilgungsfreie Jahre | 1 – 2 Jahre möglich |
| Risikoübernahme KfW | 80 % für Hausbank |
Bürgschaften – Wenn Sicherheiten fehlen
Viele Kleingewerbe scheitern bei der Kreditvergabe an fehlenden Sicherheiten. Hier springen die Bürgschaftsbanken der Bundesländer ein – etwa die Bürgschaftsbank NRW, Bayern oder Hessen.
Der typische Bürgschaftsanteil liegt bei bis zu 80 %, wobei die maximalen Bürgschaftssummen je nach Bundesland mehrere Hunderttausend bis hin zu Millionen Euro betragen können. Zudem ist eine Kombination mit Förderkrediten möglich.
Beteiligungskapital und Mikromezzanin
Auch für Kleingewerbe gibt es Möglichkeiten, wirtschaftliches Eigenkapital ohne klassische Investoren aufzunehmen. Der Mikromezzaninfonds Deutschland bietet stille Beteiligungen für Kleinstunternehmen, die die Eigenkapitalbasis stärken und die Kreditwürdigkeit verbessern.
Erfolgreich gründen mit Gründercoaching
Förderung für Kleingewerbe in der Gründungsphase
Die Gründungsphase – also die Zeit vor und bis etwa zwei Jahre nach dem Start – bietet die größte Vielfalt an Förderprogrammen. Besonders Gründungen aus Arbeitslosigkeit werden intensiv unterstützt.
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss ist eine der bekanntesten Hilfen für den Weg in die Selbstständigkeit. Er richtet sich an Personen, die ALG I beziehen und hauptberuflich gründen möchten.
Voraussetzungen sind ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG I, die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, HWK oder Steuerberater).
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In den ersten sechs Monaten erhalten Sie Ihr bisheriges ALG I plus 300 € monatlich für die Sozialversicherung. In den darauffolgenden neun Monaten werden 300 € monatlich gezahlt, sofern die Weiterbewilligung nach Prüfung Ihrer Geschäftstätigkeit erfolgt.
Ein typisches Beispiel: Eine ALG-I-Empfängerin mit zuletzt 1.200 € Arbeitslosengeld erhält in Phase 1 monatlich 1.500 € (1.200 € + 300 €), insgesamt über beide Phasen bis zu 11.700 €.
Einstiegsgeld für Gründer aus ALG II
Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen und ein Kleingewerbe gründen möchten, kann das Jobcenter Einstiegsgeld nach § 16b SGB II gewähren. Anders als der Gründungszuschuss ist dies eine Ermessensleistung – Sie haben keinen Rechtsanspruch.
Die Höhe orientiert sich am Regelbedarf und kann bei Familien mit Kindern höher ausfallen. Die Förderdauer beträgt in vielen Fällen bis zu 24 Monate. Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit Ihrem Fallmanager und legen Sie einen überzeugenden Businessplan vor.
Beratungszuschüsse in der Gründungsphase
Professionelle Beratung kann gerade für Gründende den Unterschied zwischen Erfolg und Scheitern ausmachen.
Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst Beratungskosten für Existenzgründer und Jungunternehmen. Die förderfähigen Beratungskosten liegen in der Regel bei etwa 3.000 bis 4.000 Euro, wobei die Fördersätze meist 50 % betragen und in strukturschwachen Regionen oder für Unternehmen in Schwierigkeiten auf bis zu 80–90 % steigen können. Die Antragstellung erfolgt über eine Leitstelle, etwa die IHK oder HWK.
Landesspezifische Programme ergänzen dieses Angebot. In Nordrhein-Westfalen bieten die STARTERCENTER NRW kostenlose Erstberatung und Unterstützung bei Förderanträgen.
Hinweis:
Viele Kleingewerbetreibende nutzen die steuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die gute Nachricht: Diese Regelung schließt die Inanspruchnahme von Förderprogrammen in der Regel nicht aus. Sie können also Zuschüsse, Förderkredite und Beratungsförderung nutzen, auch wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
Förderkredite und Mikrodarlehen speziell für Kleingewerbe
Kleingewerbe benötigen oft überschaubare Summen – für eine Grundausstattung, ein Warenlager, ein Fahrzeug oder die erste Marketingkampagne. Genau für diese Bedarfe existieren spezielle Kreditprogramme.
ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW
Das StartGeld-Programm ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Gründer und Selbstständige in den ersten fünf Jahren.
Die wichtigsten Merkmale sind ein Kreditbetrag von bis zu 200.000 € zur Deckung des Fremdfinanzierungsbedarfs sowie ein Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitions- und Betriebsmittelkosten. Die Laufzeiten betragen in der Regel 5 bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, wobei der Zinssatz über die gesamte Laufzeit festgeschrieben ist. Eine Besonderheit besteht darin, dass die KfW 80 % des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank übernimmt.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über Ihre Hausbank oder Sparkasse. Diese prüft Ihren Antrag und leitet ihn an die KfW weiter.
Weitere KfW-Programme für wachsende Kleingewerbe
Nach einigen Jahren Geschäftstätigkeit können weitere KfW-Programme relevant werden:
KfW-Unternehmerkredit: Für etablierte Unternehmen ab drei Jahren Geschäftstätigkeit
ERP-Kapital für Gründung: Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
Mikrodarlehen der Länder
Für sehr kleine Finanzierungsbedarfe bieten verschiedene Bundesländer eigene Mikrokreditprogramme:
| PROGRAMM | TYPISCHE SUMMEN | ZIELGRUPPE |
|---|---|---|
| Mikrodarlehen NRW (NRW.BANK) | 5.000 – 25.000 € | Existenzgründer, kleine Unternehmen |
| Mikrokredite L-Bank Baden-Württemberg | bis 25.000 € | Kleinstunternehmen |
| IBB-Mikrokredite Berlin | bis 25.000 € | Gründer ohne Bankzugang |
Mikrokreditfonds Deutschland
Der Mikrokreditfonds Deutschland richtet sich an Gründende und Kleinunternehmer, die bei klassischen Banken keine Kredite erhalten – etwa wegen fehlender Sicherheiten oder zu kurzer Geschäftshistorie.
Die Kreditsummen liegen zwischen 1.000 und 25.000 Euro, die Abwicklung erfolgt über akkreditierte Mikrofinanzinstitute. Eine Besonderheit ist die oft schnellere Entscheidung im Vergleich zu Banken sowie die persönliche Betreuung.
Praktische Tipps für die Kreditbeantragung
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank – idealerweise bereits in der Planungsphase. Bereiten Sie dafür einen Businessplan mit Geschäftsidee, Marktanalyse und Unternehmenskonzept, einen Kapitalbedarfs- und Investitionsplan, eine Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre, eine Liquiditätsplanung sowie Ihren Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen vor.
Achtung!
Gerade bei kleinen Finanzierungssummen prüfen Banken besonders kritisch, ob das Vorhaben tragfähig ist. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist daher unverzichtbar.
Regionale Programme und Förderstellen für Kleingewerbe
Neben den bundesweiten Programmen von KfW und BAFA bieten die Bundesländer und Kommunen eine Vielzahl eigener Fördermöglichkeiten. Diese sind oft besser auf die Bedürfnisse von Kleingewerben zugeschnitten und berücksichtigen regionale Schwerpunkte.
Landesförderbanken als zentrale Anlaufstellen
Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Förderbank mit spezifischen Programmen:
| BUNDESLAND | FÖRDERBANK | BEISPIELPROGRAMME |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | NRW.BANK Gründungskredit, Mikrodarlehen |
| Bayern | LfA Förderbank | Startkredit, Universalkredit |
| Baden-Württemberg | L-Bank | Starthilfe, Gründungsfinanzierung |
| Hessen | WIBank | Gründungs- und Wachstumsfinanzierung |
| Niedersachsen | NBank | Niedersachsen-Gründerkredit |
| Brandenburg | ILB | Gründung Innovativ, Mikrokredite |
Diese Banken bieten typischerweise Gründungsdarlehen, Beteiligungskapital und Investitionszuschüsse – oft mit günstigeren Konditionen oder höheren Förderquoten als Bundesprogramme.
Branchenspezifische und regionale Zuschüsse
Je nach Standort und Branche gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten:
Digitalisierungsprämien: Zuschüsse für IT-Sicherheit, Software, E-Commerce-Lösungen
Innovationsgutscheine: Förderung von Produkt- oder Prozessentwicklung mit externen Partnern
Innenstadtprogramme: Zuschüsse für Ladengeschäfte zur Belebung von Stadtzentren
Handwerksförderung: Spezielle Programme für Handwerksmeister und Betriebsübernahmen
Tourismusförderung: Zuschüsse für Gastgewerbe und touristische Angebote
Lokale Anlaufstellen für Kleingewerbe
Als Kleingewerbetreibender sollten Sie folgende Stellen kennen und nutzen:
IHK (Industrie- und Handelskammer): Kostenlose Erstberatung, Förderlotsen, Tragfähigkeitsbescheinigungen
HWK (Handwerkskammer): Spezialisiert auf Handwerksberufe, Meisterförderung
STARTERCENTER NRW: Umfassende Gründungsberatung und Begleitung in Nordrhein-Westfalen
Kommunale Wirtschaftsförderung: Lokale Programme, Gewerbeflächen, Netzwerke
Die Förderdatenbank des Bundes nutzen
Die Förderdatenbank unter www.foerderdatenbank.de ist der zentrale Rechercheeinstieg für alle staatlichen Förderprogramme. So finden Sie passende Angebote:
- Fördergebiet auswählen: Bundesland oder Kommune eingrenzen
- Förderbereich definieren: z. B. Existenzgründung, Digitalisierung, Klimaschutz
- Förderart wählen: Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft
- Unternehmensgröße angeben: Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen
Die Datenbank listet über 500 Programme allein im Bereich Digitalisierung – davon sind rund 90 % Zuschüsse.
Perfekte Internet-Domain für Ihre Geschäftsidee sichern
Ihre Website ist Ihre Visitenkarte im Internet. Sichern Sie sich daher die Wunsch-Domain, die optimal zu Ihrer Geschäftsidee passt - einfach & günstig mit IONOS! So sind Sie Ihrer Konkurrenz einen Schritt voraus.
Förderung für bestehende Kleingewerbe: Wachstum, Digitalisierung, Krisen
Staatliche Förderung endet nicht mit der Gründung. Auch für etablierte Kleingewerbe gibt es Unterstützung – ob für Wachstumsinvestitionen, die Digitalisierung des Geschäftsmodells oder die Bewältigung von Krisen.
Digitalisierungs- und Innovationszuschüsse
Die Digitalisierung bietet für Kleingewerbe große Chancen – vom Online-Buchungssystem über digitale Kassensysteme bis zur eigenen Website mit Webshop. Zahlreiche Programme unterstützen diese Investitionen:
Im Bereich Digitalisierung bieten verschiedene Bundesländer eigene Förderprogramme an, etwa der Digitalbonus Bayern mit Zuschüssen von bis zu 50.000 € und Fördersätzen von 30-50 %, die Digitalisierungsprämien in Baden-Württemberg und Hamburg sowie IT-Sicherheitsprogramme in weiteren Bundesländern.
Praktisches Beispiel: Ein Friseursalon investiert 8.000 € in ein digitales Terminbuchungssystem und Kundenverwaltung. Bei einem Fördersatz von 50 % erhält er 4.000 € als Zuschuss zurück.
Beratungsförderung für Bestandsunternehmen
Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows” steht nicht nur Gründern offen, sondern auch bestehenden Unternehmen:
Unternehmen in der Festigungsphase: Zuschüsse bis 50 % der Beratungskosten
Unternehmen in Schwierigkeiten: Zuschüsse bis zu 90 %
Strukturschwache Regionen: Erhöhte Fördersätze
Typische Beratungsthemen: Betriebswirtschaftliche Optimierung, Marketing, Nachfolgeplanung, Krisenbewältigung.
Energieeffizienz- und Investitionsförderung
Angesichts steigender Energiekosten lohnt sich ein Blick auf Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz:
KfW-Energieeffizienzprogramme: Zinsgünstige Kredite für energetische Sanierung
BAFA-Energieberatung im Mittelstand: Zuschüsse für professionelle Energieberatung
Investitionszuschüsse: Für energieeffiziente Maschinen, Fahrzeugflotten, Gebäudetechnik
Ein Bäckerei-Kleingewerbe kann beispielsweise Zuschüsse für energieeffiziente Backöfen erhalten, ein Kiosk für eine neue Kühltheke mit besserer Energiebilanz.
Krisen- und Sonderhilfen
Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie der Corona-Pandemie, Naturkatastrophen oder Energiepreiskrisen legen Bund und Länder regelmäßig befristete Hilfsprogramme auf, etwa Überbrückungshilfen zur Deckung laufender Kosten, Härtefallfonds für besonders betroffene Betriebe sowie Sonderkredite mit vereinfachten Bedingungen.
Hinweis:
Diese Programme haben meist kurze Antragsfristen. Behalten Sie daher die Nachrichtenportale der Förderstellen im Blick, um im Krisenfall schnell reagieren zu können.
Fördermittel richtig recherchieren und beantragen
Der Weg zur erfolgreichen Förderung führt über vier Kernschritte: Kapitalbedarf planen, Programme recherchieren, Voraussetzungen prüfen und den Antrag fehlerfrei stellen.
Kapitalbedarf und Planung
Bevor Sie nach Förderprogrammen suchen, müssen Sie wissen, wie viel Geld Sie wofür benötigen. Erstellen Sie einen detaillierten Kapitalbedarfsplan:
Zu den einmaligen Investitionen zählen Geschäftsausstattung wie Maschinen und Werkzeuge, Fahrzeuge, die Erstausstattung des Warenlagers sowie Ausgaben für Website, Software und IT-Infrastruktur. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Umbaumaßnahmen und Renovierungen.
Zu den monatlichen laufenden Kosten zählen Miete und Nebenkosten, Versicherungen, Marketing und Werbung, Wareneinkauf sowie – falls zutreffend – Personalkosten und die eigenen Lebenshaltungskosten in der Anlaufphase.
Ergänzen Sie dies durch eine Liquiditätsplanung, die zeigt, wann welche Ein- und Auszahlungen anfallen. Diese Unterlagen sind Basis für jeden Förderantrag.
Recherche passender Programme
Nutzen Sie systematisch verschiedene Recherchewege:
Förderdatenbank des Bundes: Umfassendste Übersicht aller Programme
KfW-Website: Detaillierte Informationen zu Bundeskreditprogrammen
Landesförderbanken: Regionale Programme und Sonderkonditionen
IHK/HWK-Förderlotsen: Persönliche Beratung und Programmempfehlungen
Kommunale Wirtschaftsförderung: Lokale Initiativen und Netzwerke
Filtern Sie nach Ihrem Standort, Ihrer Branche und der gewünschten Förderart. Merken Sie sich Programme, deren Voraussetzungen Sie grundsätzlich erfüllen könnten.
Professionelle Buchhaltung mit Lexware Office
Alle Kunden von Selbstständigkeit.de können den Marktführer für Buchhaltungsprogramme jetzt kostenlos für 6 Monate testen! Der Vorteils-Rabatt ist flexibel monatlich kündbar.
Voraussetzungen genau prüfen
Lesen Sie die Förderrichtlinien jedes infrage kommenden Programms sorgfältig. Achten Sie besonders auf:
KMU-Grenzen: Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme
Standortbedingungen: Manche Programme gelten nur in bestimmten Regionen
Brancheneinschränkungen: Ausschluss bestimmter Wirtschaftszweige
Unternehmensalter: Jungunternehmen vs. Bestandsunternehmen
Eigenkapitalanforderungen: Mindestanteile an Eigenmitteln
Noch nicht begonnene Maßnahme: Antrag vor Kauf, Bestellung oder Vertragsabschluss
Antrag und erforderliche Unterlagen
Je nach Förderprogramm werden unterschiedliche Nachweise verlangt. Typischerweise gehören dazu ein Businessplan mit Geschäftsidee und Unternehmenskonzept, ein Investitionsplan mit konkreten Kostenpositionen, eine Rentabilitätsvorschau für drei Jahre sowie eine Liquiditätsplanung. Außerdem werden ein persönlicher Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen und eine Schufa-Auskunft benötigt. Bei Krediten ist zusätzlich eine Sicherheitenaufstellung erforderlich, bei Zuschüssen meist Angebote und Kostenvoranschläge.
Bei Kreditprogrammen wie dem ERP-Gründerkredit – StartGeld läuft der Antrag über Ihre Hausbank. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin und bringen Sie alle Unterlagen mit.
Typische Fehler vermeiden
Diese Fehler führen häufig zur Ablehnung von Förderanträgen:
Verspätete Antragstellung: Maßnahme bereits begonnen, Vertrag unterschrieben
Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise, veraltete Zahlen
Unrealistische Planungen: Überzogene Umsatzerwartungen, unterschätzte Kosten
Fehlende Dokumentation: Bei Zuschüssen müssen Sie später Belege vorlegen
Doppelförderung: Kombination nicht zulässiger Programme
Tipp:
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung und lassen Sie Ihren Antrag im Zweifel vor Einreichung prüfen – etwa durch die IHK oder einen Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Förderung kann ich als Kleingewerbe im Nebenerwerb erhalten?
2. Kann ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG trotzdem Zuschüsse und Kredite nutzen?
3. Wie oft darf ich Zuschüsse beantragen?
4. Wie lange dauert die Bewilligung von Fördermitteln?
5. Muss ich alle Fördergelder versteuern?
Fazit: So nutzen Sie staatliche Förderung optimal für Ihr Kleingewerbe
Die Förderlandschaft für Kleingewerbe ist vielfältig, aber komplex – wer früh plant und gezielt recherchiert, kann jedoch erhebliche finanzielle Unterstützung sichern. Kleingewerbe sind größeren Unternehmen gleichgestellt und profitieren von Zuschüssen, Krediten und Programmen wie dem ERP-Gründerkredit oder dem Gründungszuschuss. Entscheidend ist ein strukturiertes Vorgehen: Kapitalbedarf klären, passende Programme wählen, Beratung nutzen und erst nach Bewilligung investieren. Da sich Förderprogramme regelmäßig ändern, sollten Sie aktuelle Angebote im Blick behalten – besonders in Bereichen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Nutzen Sie Beratungsangebote von IHK, HWK oder Wirtschaftsförderungen, um Ihre Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Jeder geförderte Euro reduziert Ihren eigenen Finanzierungsaufwand.





