Rechtsformen Kleingewerbe: Welche Möglichkeiten Sie haben

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 13 Mai, 2026
Lesezeit Minuten.
Viele Gründer stehen vor der Frage, welche Rechtsform sie für ihr Kleingewerbe wählen sollen. Die Antwort überrascht oft: Ein Kleingewerbe ist keine eigenständige Rechtsform. Es beschreibt vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen. In der Praxis führen Kleingewerbetreibende ihr Unternehmen meist als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kleingewerbe ist keine Rechtsform: Es handelt sich um ein kleines Gewerbe ohne Handelsregistereintrag. In der Regel wird es als Einzelunternehmen oder GbR geführt.
  • Umsatz- und Gewinngrenzen entscheiden: Nach dem HGB gelten seit 2024 die Grenzen von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Bei Überschreitung werden Sie zum Kaufmann und müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen.
  • Persönliche Haftung in allen Kleingewerbe-Rechtsformen: Sowohl Einzelunternehmer als auch GbR-Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Kleinunternehmerregelung ist unabhängig: Die Regelung nach § 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer und ist keine eigene Rechtsform. Jedes Kleingewerbe kann diese Option nutzen, wenn die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Was ist ein Kleingewerbe aus rechtlicher Sicht?

Die rechtliche Definition eines Kleingewerbes grenzt es klar vom vollkaufmännischen Betrieb ab. Hier erfahren Sie, welche Gesetze gelten und was das für Ihre Geschäftstätigkeit bedeutet.

Definition nach § 1 Abs. 2 HGB: Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb ausüben. Typische Branchen sind Handwerksbetriebe, kleiner Handel und Dienstleister ohne systematische Lagerhaltung oder großflächigen Betrieb.

Anwendbares Recht: Für Kleingewerbetreibende gelten primär das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Gewerbeordnung (GewO) und das Steuerrecht. Die strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) wie die doppelte Buchführung finden keine Anwendung.

Kein Handelsregistereintrag: Da keine Eintragung erfolgt, führen Sie keine Firma im rechtlichen Sinn. Stattdessen ist Ihr bürgerlicher Name für alle Geschäfte maßgeblich. Eine Geschäftsbezeichnung können Sie zusätzlich verwenden, sie ersetzt jedoch nicht den Namen.

Hinweis: 

Die Definition als Kleingewerbe hängt nicht davon ab, ob Sie Ihre Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch eine Nebentätigkeit kann ein vollwertiges Kleingewerbe sein.

Kleingewerbe und Rechtsformen: Welche Varianten gibt es?

Ein Kleingewerbe kann nur über bestimmte Rechtsformen geführt werden. Diese bestimmen Ihre Haftung, die Vertretung nach außen und Ihre buchhalterischen Pflichten. Die Wahl beeinflusst auch Ihre Möglichkeiten bei Finanzierung und Nachfolge.

Zwei klassische Rechtsformen: Im Kleingewerbe stehen Ihnen das Einzelunternehmen (für Einzelunternehmer) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Teams zur Verfügung.

Kapitalgesellschaften ausgeschlossen: Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gilt wegen der Pflicht zum Handelsregistereintrag und der HGB-Anwendung nicht mehr als Kleingewerbe.

Automatische Umqualifizierung: Überschreiten Sie dauerhaft die gesetzlichen Grenzen, wandelt sich Ihr Einzelunternehmen kraft Gesetzes in einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) oder Ihre GbR in eine OHG um.

Die Rechtsformwahl beeinflusst auch Ihre Außenwirkung gegenüber Kunden und Banken sowie die Gestaltung einer möglichen Unternehmensnachfolge.

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Einzelunternehmen als Rechtsform für das Kleingewerbe

Die Mehrheit der Kleingewerbetreibenden in Deutschland führt ihr Unternehmen als Einzelunternehmen. Diese Form überzeugt durch Einfachheit bei der Gründung und im laufenden Betrieb.

Gründung eines Kleingewerbes: Sie benötigen lediglich eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt. Die Gebühren liegen je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro – in Berlin etwa 25 Euro, in München rund 40 Euro. Ein Mindestkapital oder Eigenkapital ist nicht erforderlich.

Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt und persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Es gibt keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Im Ernstfall können Gläubiger auf Ihr Familienhaus, Ersparnisse oder Fahrzeuge zugreifen.

Sie treffen alle Entscheidungen allein und schließen sämtliche Verträge in Ihrem eigenen Namen ab. Das bedeutet maximale Flexibilität, aber auch volle Verantwortung.

Bis zum Erreichen der HGB-Grenzen genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese einfache Form der Buchhaltung können Sie über Elster oder Buchhaltungssoftware wie DATEV oder sevDesk erstellen. Eine Bilanzierungspflicht besteht nicht.

Überschreiten Sie 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, werden Sie zum Kaufmann. Die Folgen: Eintrag ins Handelsregister, Pflicht zur doppelten Buchführung und öffentliche Publizität Ihrer Geschäftszahlen.

ASPEKTEINZELUNTERNEHMEN IM KLEINGEWERBE
GründungsaufwandGering (1 Tag, 20 - 60 €)
MindestkapitalKeines
HaftungUnbeschränkt, persönlich
BuchführungEÜR bis zur HGB-Grenze
HandelsregisterNein (bis zur Kaufmannsschwelle)

GbR als Rechtsform für Kleingewerbe im Team

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Standard-Rechtsform, wenn mindestens zwei Personen gemeinsam ein Kleingewerbe gründen möchten. Sie eignet sich besonders für kapitalarme Vorhaben wie ein kleines Café oder eine Agentur.

Als Voraussetzungen benötigen Sie mindestens zwei natürliche Personen mit einem gemeinsamen Zweck. Die Gewerbeanmeldung erfolgt je nach Behördenpraxis für jeden Gesellschafter einzeln oder gemeinsam für die GbR.

Die GbR basiert auf den §§ 705 bis 740 BGB. Solange Sie die kaufmännischen Grenzen nicht überschreiten, erfolgt keine Eintragung im Handelsregister. Die GbR bleibt damit ein Kleingewerbe.

Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet: Jeder haftet mit seinem Privatvermögen für die gesamten Verbindlichkeiten der GbR – auch wenn ein anderer Gesellschafter die Schulden verursacht hat.

Obwohl rechtlich nicht zwingend erforderlich, empfehlen Experten dringend einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Darin sollten Sie Einlagen, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Regelungen zum Ausscheiden und Streitlösung festhalten. Statistiken zeigen, dass etwa 40 Prozent der GbR-Auflösungen ohne Vertrag zu Streitigkeiten führen.

Grundsätzlich gilt Gesamtgeschäftsführung – alle Gesellschafter müssen gemeinsam handeln. Im Vertrag können Sie jedoch Einzelvertretungsrechte, klare Zuständigkeiten und Kontrollrechte festlegen.

Achtung!

Bei deutlicher Ausweitung des Geschäftsbetriebs über die HGB-Grenzen hinaus wird aus Ihrer GbR kraft Gesetzes eine offene Handelsgesellschaft (OHG) mit Handelsregistereintrag und HGB-Pflichten.

Haftung, Umsatzgrenzen und Rechtsformwechsel im Kleingewerbe

Die persönliche Haftung ist das zentrale Risiko jeder Kleingewerbe-Rechtsform. Gleichzeitig bestimmen gesetzliche Schwellenwerte, wann Sie die Kaufmannseigenschaft erlangen und die Rechtsform wechseln müssen.

Sowohl Einzelunternehmer als auch GbR-Gesellschafter haften immer unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. In haftungsintensiven Branchen wie dem Bauwesen kann bereits eine einzige Schadenersatzforderung existenzbedrohend sein.

Aktuelle HGB-Grenzen: Die Kaufmannseigenschaft tritt ein bei mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Vor der Anpassung durch das Jahressteuergesetz 2023 lagen die Grenzen bei 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro.

Bei dauerhafter Überschreitung verwandelt sich Ihr Einzelunternehmen automatisch in einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) und Ihre GbR in eine OHG. Damit verbunden sind Pflichten zur doppelten Buchführung, Bilanzierung und öffentlichen Offenlegung.

Haftungsbeschränkte Alternativen: Eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH begrenzt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Allerdings handelt es sich dann nicht mehr um ein Kleingewerbe, da Handelsregistereintrag und HGB-Anwendung ab dem ersten Tag gelten.

GRENZEWERT (STAND 2024)FOLGE BEI ÜBERSCHREITUNG
Jahresumsatz> 800.000 €Kaufmannseigenschaft
Jahresgewinn> 80.000 €Kaufmannseigenschaft
Bußgeld bei Nichtbeachtungbis 10.000 €Ordnungswidrigkeit

Tipp: 

Bei Annäherung an die Gewinngrenzen sollten Sie frühzeitig mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt über einen sinnvollen Rechtsformwechsel sprechen. Die Umwandlung zur GmbH verursacht Kosten von etwa 2.000 bis 5.000 Euro, ist aber jederzeit möglich.

Kleinunternehmerregelung und Rechtsform: Wie passt das zusammen?

Ein häufiger Irrtum: Viele verwechseln Kleingewerbe und Kleinunternehmer. Dieser Abschnitt klärt den Unterschied.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist ausschließlich eine umsatzsteuerliche Befreiung. Sie bildet keine eigene Rechtsform und hat keinen Einfluss darauf, ob Sie ein Kleingewerbe führen.

Umsatzgrenzen: Sie können die Regelung nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 Euro netto betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro netto nicht überschreitet. Die 100.000-Euro-Grenze ist eine feste Obergrenze ohne Prognose.

Anwendbar auf alle Kleingewerbe-Rechtsformen! – Sowohl Einzelunternehmen als auch GbR können die Kleinunternehmerregelung wählen. Die Entscheidung treffen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.

Sie weisen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus, haben aber auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Die Buchhaltung vereinfacht sich erheblich, da keine vierteljährlichen USt-Voranmeldungen erforderlich sind. Für die Preiskalkulation bedeutet das: Ihre Preise können für Endkunden günstiger wirken.

Praxis: Welche Rechtsform ist für Ihr Kleingewerbe sinnvoll?

Die beste Rechtsform hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Anhand typischer Szenarien zeigen wir, welche Variante sich wann anbietet und worauf Sie bei der Unternehmensgründung achten sollten.

Nebenberufliche Tätigkeit: Für Online-Handel, Nachhilfe oder Grafikdesign im Nebengewerbe empfiehlt sich das Einzelunternehmen. In Kombination mit der Kleinunternehmerregelung minimieren Sie den Aufwand. Bei Umsätzen unter 10.000 Euro und geringem Haftungsrisiko ist dies der ideale Start.

Hauptberufliches Kleingewerbe mit überschaubaren Umsätzen: Betreiben Sie einen kleinen Laden oder Handwerksbetrieb, bietet das Einzelunternehmen maximale Kontrolle. Arbeiten Familienangehörige oder Geschäftspartner mit, sollten Sie die Vorteile einer GbR abwägen: geteilte Last, aber auch Haftungsverdopplung. Ein Fall der IHK zeigt: Eine familiäre GbR ohne schriftlichen Vertrag führte bei Erbstreitigkeiten zum Scheitern.

Zwei oder mehr Gründer mit kleinem Budget: Für eine Agentur oder ein Café ist die GbR der einfachste Einstieg. Planen Sie eine 50/50-Gewinnverteilung und legen Sie im Gesellschaftsvertrag fest, wie ein Gesellschafter aussteigen kann – etwa zum Marktwert seines Anteils.

Geschäftsmodelle mit hohem Haftungsrisiko: In der Gastronomie mit vielen Angestellten oder im Baugewerbe liegen Haftungsansprüche laut Statistik durchschnittlich bei 50.000 Euro. Hier lohnt sich die frühzeitige Prüfung einer haftungsbeschränkten Rechtsform wie der UG.

Tipp: 

Vor der endgültigen Entscheidung empfehlen wir eine kurze Rechts- und Steuerberatung. Berücksichtigen Sie dabei Ihr Familienvermögen, Immobilien und Ersparnisse. Die Investition in Beratung kann Sie vor allem später vor teuren Fehlern schützen.

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe automatisch?

2. Kann ein Kleingewerbe auch eine GmbH oder UG sein?

3. Muss ich mein Kleingewerbe ins Handelsregister eintragen lassen?

4. Welche Rechtsform ist beim Kleingewerbe steuerlich am besten?

5. Kann ich die Rechtsform meines Kleingewerbes später noch ändern?

Fazit

Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform, sondern wird in der Praxis meist als Einzelunternehmen oder GbR geführt. Entscheidend ist daher die Wahl der Rechtsform, da sie Haftung, Organisation und Buchführung bestimmt – nicht die Einordnung als Kleingewerbe. Unabhängig davon haften Sie in diesen Formen grundsätzlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen, weshalb bei höheren Risiken auch haftungsbeschränkte Alternativen wie UG oder GmbH geprüft werden sollten. Gleichzeitig ist es wichtig, Umsätze und Gewinne regelmäßig zu überwachen, um rechtzeitig auf neue gesetzliche Pflichten reagieren zu können. Ab bestimmten Schwellenwerten von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn ändern sich die Anforderungen deutlich. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für die Wahl Ihrer Rechtsform und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Beratung hinzu.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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