GbR gründen: Ablauf, Kosten und GbR-Vertrag Schritt für Schritt

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 13 August, 2026
Lesezeit Minuten.
Wer sich mit mindestens einer weiteren Person selbstständig macht, gründet oft ganz automatisch eine GbR — manchmal, ohne es zu wissen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie eine GbR gründen, was der GbR-Vertrag regeln sollte, wie die Haftung funktioniert und was sich durch die MoPeG-Reform 2024 (eGbR, Gesellschaftsregister) geändert hat. Alle Rechtsangaben sind mit den maßgeblichen Paragrafen des BGB und HGB belegt. Einen breiteren Überblick über alle Wege in die Selbstständigkeit finden Sie in unserem Leitfaden zur Unternehmensgründung.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die GbR ist die einfachste Rechtsform für mindestens zwei Gründer mit gemeinsamem Zweck — ohne Mindestkapital und ohne notariellen Zwang (§ 705 BGB).
  • Sie haften als Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit Ihrem Privatvermögen (§ 721 BGB). Das ist der zentrale Nachteil gegenüber einer GmbH.
  • Ein schriftlicher GbR-Vertrag ist rechtlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber dringend zu empfehlen.
  • Seit der MoPeG-Reform (1. Januar 2024) gibt es die eGbR: Die Eintragung in das Gesellschaftsregister ist freiwillig, wird aber faktisch zur Pflicht, sobald die GbR Immobilien oder Gesellschaftsanteile erwerben will.
  • Die reinen Gründungskosten sind gering — meist nur die Gewerbeanmeldung (ca. 20–60 € pro Gesellschafter). Für eine eGbR kommen Notar- und Gerichtsgebühren hinzu.

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts — kurz GbR — ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die sich vertraglich verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB). Genau diese Definition macht sie zur Standard-Rechtsform für Personengesellschaften: Sobald sich zwei oder mehr Gründer zusammentun, ohne bewusst eine andere Rechtsform zu wählen, entsteht in der Regel eine GbR.

Der gemeinsame Zweck kann fast alles sein: ein Handwerksbetrieb, eine Praxisgemeinschaft, eine Agentur, ein Online-Shop im Team oder auch eine reine Vermögensverwaltung. Anders als bei der GmbH gibt es kein Mindestkapital und keinen Gründungsnotar für den Regelfall — das ist ihr größter praktischer Vorteil.

Rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR

Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, unterscheidet das Gesetz ausdrücklich zwei Formen (§ 705 Abs. 2 BGB):

  • Rechtsfähige GbR (Außengesellschaft): Sie nimmt selbst am Rechtsverkehr teil, kann eigene Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Das ist der praktische Normalfall, wenn Sie nach außen als Unternehmen auftreten.
  • Nicht rechtsfähige GbR (Innengesellschaft): Sie dient nur der Ausgestaltung des Verhältnisses der Gesellschafter untereinander und tritt nach außen nicht auf — etwa eine reine Innen-Beteiligung.

Für die allermeisten Gründer ist die rechtsfähige GbR gemeint. Die frühere jahrelange Diskussion um die Rechtsfähigkeit der GbR hat der Gesetzgeber mit dem MoPeG endgültig geklärt und die von der Rechtsprechung längst anerkannte Rechtsfähigkeit gesetzlich verankert.

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Für wen sich die GbR eignet — und für wen nicht

Die GbR ist kein Kompromiss, sondern für viele Vorhaben die sachlich richtige Wahl. Entscheidend ist Ihr Risikoprofil und die Art der Tätigkeit.

Vorteile der GbR

  • Schnell und günstig gegründet: keine notarielle Beurkundung, kein Mindestkapital, geringe Gründungskosten.
  • Wenig Formalität im laufenden Betrieb: in der Regel einfache Einnahmenüberschussrechnung statt doppelter Buchführung, keine Bilanz- und Offenlegungspflicht.
  • Flexibel gestaltbar: Der GbR-Vertrag lässt sich weitgehend frei an Ihr Team anpassen.
  • Ideal für Teamgründungen: Freiberufler-Zusammenschlüsse, Kleingewerbe und viele Start-ups starten als GbR und wechseln später bei Bedarf die Rechtsform.

Nachteile und Grenzen

Der Preis für diese Einfachheit ist die Haftung: Sie stehen mit Ihrem gesamten Privatvermögen ein (dazu unten mehr). Weitere Punkte, die gegen eine GbR sprechen können:

  • Bei höherem unternehmerischem Risiko (Personal, Wareneinkauf, große Verträge) ist die Haftung oft nicht mehr tragbar — dann sind GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) die sicherere Wahl.
  • Sobald Sie ein Handelsgewerbe in kaufmännischem Umfang betreiben, wird aus der GbR kraft Gesetzes eine OHG (siehe Abschnitt „GbR oder OHG?").
  • Jeder Gesellschafter kann die GbR grundsätzlich nach außen verpflichten — persönliches Vertrauen und ein sauberer Vertrag sind deshalb unverzichtbar.

Hinweis

Eine GbR können nur mehrere Personen bilden. Wenn Sie allein starten, ist die GbR keine Option — dann kommen ein Einzelunternehmen oder eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft (UG/GmbH) infrage.

GbR gründen in 5 Schritten

Die Gründung einer GbR ist unkompliziert. Im Kern sind es fünf Schritte — je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und ob eine Eintragung ins Gesellschaftsregister nötig ist.

#SCHRITTWER / BEI WEMWORAUF ES ANKOMMT
1Partner und Zweck festlegenGründer untereinanderWer bringt was ein? Gemeinsamer Zweck, Aufgabenverteilung, Beteiligung am Gewinn
2GbR-Vertrag aufsetzenGründer (ggf. mit Anwalt)Formfrei möglich, schriftlich dringend empfohlen (Inhalte siehe unten)
3Gewerbe anmelden oder Finanzamt informierenGewerbeamt bzw. FinanzamtGewerbetreibende: jeder Gesellschafter meldet beim Gewerbeamt an. Freiberufler: nur Meldung ans Finanzamt
4Steuerliche ErfassungFinanzamt (via ELSTER)„Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"; Steuernummer, ggf. USt-IdNr.
5Geschäftskonto und ggf. eGbR-EintragungBank / Notar + GerichtGetrenntes Geschäftskonto; Eintragung ins Gesellschaftsregister nur bei Bedarf (siehe eGbR)

Der wichtigste Schritt ist nicht der bürokratische, sondern der Schritt 2: Ein klarer GbR-Vertrag verhindert den häufigsten Grund für das Scheitern von Teamgründungen — Streit über Geld, Arbeit und Ausstieg.

Tipp

Wenn nicht alle Gründer gewerblich, sondern teils freiberuflich tätig sind, sollten Sie die steuerliche Einordnung früh mit einem Steuerberater klären. Mischt sich in eine Freiberufler-GbR eine gewerbliche Tätigkeit, kann das die gesamte GbR gewerblich „infizieren" (Abfärbung) und gewerbesteuerpflichtig machen.

Der GbR-Vertrag: Was hineingehört

Ein GbR-Vertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — die GbR entsteht auch durch mündliche Absprache oder schlüssiges Verhalten. Genau darin liegt aber das Risiko: Ohne schriftliche Regelung gelten die gesetzlichen Auffangregeln des BGB, die selten zu Ihrer konkreten Situation passen. Halten Sie die wichtigsten Punkte deshalb schriftlich fest:

  • Gesellschafter und Zweck: Wer ist beteiligt, was ist der gemeinsame Zweck der Gesellschaft?
  • Beiträge: Wer bringt Kapital, Arbeitsleistung, Maschinen oder Know-how ein?
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Nach Köpfen oder nach Beteiligungsquote? (Die gesetzliche Regel verteilt nach Anteilen — oft nicht gewünscht.)
  • Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf die GbR nach außen verpflichten, ab welcher Summe braucht es Einstimmigkeit?
  • Ein- und Austritt, Kündigung, Tod: Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigt oder verstirbt? Seit dem MoPeG führt der Tod eines Gesellschafters im Zweifel nicht mehr zur Auflösung, sondern die Gesellschaft wird von den übrigen fortgesetzt — abweichende Regeln gehören in den Vertrag.
  • Abfindung und Wettbewerbsverbot: Wie wird ein ausscheidender Gesellschafter abgefunden?

Achtung!

Eine im Vertrag vereinbarte Haftungsbeschränkung wirkt nur zwischen den Gesellschaftern — gegenüber Gläubigern ist sie unwirksam (§ 721 Satz 2 BGB). Sie können die persönliche Außenhaftung also nicht per GbR-Vertrag ausschließen. Wer echte Haftungsbeschränkung braucht, muss die Rechtsform wechseln.

Haftung in der GbR: persönlich und gesamtschuldnerisch

Die Haftung ist der entscheidende Punkt bei der GbR. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich (§ 721 BGB). Das bedeutet konkret:

  • Persönlich: Nicht nur das Gesellschaftsvermögen haftet, sondern auch Ihr Privatvermögen — Haus, Auto, Ersparnisse.
  • Unbeschränkt: Es gibt keine Haftungsobergrenze wie das Stammkapital bei der GmbH.
  • Gesamtschuldnerisch: Ein Gläubiger kann sich die volle Summe von einem einzigen Gesellschafter holen — unabhängig von dessen Beteiligungsquote. Dieser muss sich das Geld anschließend von den Mitgesellschaftern zurückholen (Innenausgleich).

Diese Haftung ist der Grund, warum die GbR bei steigendem Risiko schnell an ihre Grenzen kommt. Solange Umsatz und Verbindlichkeiten überschaubar sind, ist das gut beherrschbar — spätestens wenn Sie größere Verträge eingehen, Personal beschäftigen oder Waren auf Rechnung einkaufen, sollten Sie den Wechsel zu einer GmbH oder UG prüfen.

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital der GbR sind

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dafür haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

eGbR und das Gesellschaftsregister (MoPeG 2024)

Die wichtigste Neuerung der MoPeG-Reform ist die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Seit dem 1. Januar 2024 kann sich eine GbR freiwillig in ein neues, öffentliches Gesellschaftsregister eintragen lassen, das von den Amtsgerichten geführt wird.

Ist die Eintragung in das Gesellschaftsregister Pflicht?

Nein — grundsätzlich besteht keine allgemeine Eintragungspflicht. Eine GbR bleibt auch ohne Registereintrag voll rechtsfähig; die Eintragung ist nicht konstitutiv (§ 705 Abs. 2 BGB). Faktisch wird die Eintragung in das Gesellschaftsregister aber zur Voraussetzung, sobald die GbR selbst in anderen Registern geführt werden muss. Das betrifft vor allem:

  • den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien (Eintragung im Grundbuch) — Stichwort Immobilien-GbR,
  • den Erwerb von GmbH-Anteilen (Gesellschafterliste) und
  • Umwandlungen (z. B. der Formwechsel).

Wer diese Geschäfte plant, kommt an der eGbR nicht vorbei. Die Eintragung nehmen Sie über einen Notar vor, der die Anmeldung beglaubigt und an das Registergericht weiterleitet.

Namenszusatz „eGbR"

Mit der Eintragung ist die Gesellschaft verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder die Kurzform „eGbR" zu führen (§ 707a Abs. 2 BGB). Der Registereintrag schafft Transparenz über Existenz, Gesellschafter und Vertretungsbefugnisse — das erhöht die Seriosität gegenüber Geschäftspartnern, ist aber mit etwas mehr Aufwand und Kosten verbunden.

Hinweis

Eine einmal eingetragene eGbR kann nicht ohne Weiteres wieder „stillschweigend" aus dem Register verschwinden. Überlegen Sie die Eintragung deshalb bewusst — sinnvoll, wenn Immobilien- oder Anteilsgeschäfte anstehen; verzichtbar, wenn Sie ein einfaches Dienstleistungsgeschäft ohne solche Registervorgänge betreiben.

GbR oder OHG? Die Grenze zum Handelsgewerbe

Ob Ihre Rechtsform eine GbR bleibt oder automatisch zur OHG wird, entscheidet nicht Ihre Wahl, sondern der Umfang Ihres Geschäfts. Sobald die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt — also einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert —, ist sie kraft Gesetzes eine OHG (§ 105 Abs. 1 HGB, § 1 HGB).

Maßgeblich sind Kriterien wie Umsatz- und Kapitaleinsatz, Zahl der Beschäftigten, Vielfalt der Geschäftsvorfälle und die Notwendigkeit einer kaufmännischen Organisation. Ein kleiner Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb bleibt GbR; ein wachsender Handelsbetrieb mit vielen Lieferanten, Lager und Personal rutscht in die OHG. Die OHG bringt dann Handelsregisterpflicht, kaufmännische Buchführung und Bilanzierungspflicht mit sich.

Freiberufler — etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Designer — betreiben per Definition kein Handelsgewerbe. Eine Freiberufler-GbR wird deshalb nicht automatisch zur OHG, egal wie groß sie wird. Kleingewerbliche und vermögensverwaltende GbR können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und dadurch zur OHG werden (§ 105 Abs. 2 HGB), müssen es aber nicht.

Steuern und Buchführung der GbR

Steuerlich ist die GbR transparent: Die Gesellschaft selbst zahlt keine Einkommensteuer. Stattdessen wird der Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet — jeder versteuert seinen Anteil mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz.

  • Einkommensteuer: auf Ebene der einzelnen Gesellschafter, nicht der GbR.
  • Gewerbesteuer: fällt an, wenn die GbR gewerblich tätig ist. Personengesellschaften steht dabei ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag zu (§ 11 GewStG) — ein spürbarer Vorteil gegenüber der GmbH, die keinen solchen Freibetrag hat. Reine Freiberufler-GbR zahlen keine Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuer: nach den allgemeinen Regeln; für kleine Umsätze kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht.

Bei der Buchführung genügt für Kleingewerbe und Freiberufler in der Regel die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Eine doppelte Buchführung mit Bilanz wird erst nötig, wenn die GbR zur OHG wird oder bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreitet. Dieser geringe Verwaltungsaufwand ist einer der Hauptgründe, warum viele Gründer die GbR wählen.

Gründungskosten einer GbR

Die Gründungskosten einer GbR sind niedrig — das unterscheidet sie deutlich von den Kapitalgesellschaften. Die folgende Aufstellung zeigt die typischen Positionen:

POSITIONBETRAG CA. ANMERKUNG
Gewerbeanmeldung (pro Gesellschafter)20 – 60 €je nach Gemeinde; entfällt bei Freiberuflern
GbR-Vertrag0 € bis mehrere Hundert €selbst erstellt: kostenlos; anwaltlich individuell gestaltet: entsprechend mehr
Optional: eGbR-Eintragung (Notar + Gericht)meist niedriger dreistelliger Bereichnur bei Eintragung ins Gesellschaftsregister; abhängig von Aufwand und Gesellschafterzahl
Geschäftskonto0 € bis monatliche Gebührgetrenntes Konto dringend empfohlen

Für eine klassische, nicht eingetragene GbR ohne anwaltlichen Vertrag bleiben die Kosten damit häufig im zweistelligen Eurobereich. Das macht die GbR zur günstigsten Möglichkeit, ein Vorhaben zu zweit oder im Team zu starten. Die eigentliche „Investition" ist nicht das Geld, sondern die Sorgfalt beim Vertrag.

Praxis-Tipp von Roul Radeke

"In der Beratung sehe ich immer wieder GbRs, die ohne einen Zettel Papier gestartet sind — solange alles gut läuft, fällt das nicht auf. Kritisch wird es beim Ausstieg eines Partners oder im Streitfall: Dann gelten die BGB-Auffangregeln, die fast nie zur gelebten Realität passen. Mein Rat: Investieren Sie einen Nachmittag in einen sauberen GbR-Vertrag mit klarer Gewinnverteilung, Vertretungsregel und Ausstiegsklausel. Und behalten Sie die Haftung im Blick — sobald das Geschäft wächst, ist der Wechsel in eine haftungsbeschränkte Rechtsform oft die reifere Entscheidung."

Roul Radeke ist Gründungsexperte bei selbststaendigkeit.de. Profil ansehen.

Häufig gestellte Fragen

1. Wie viele Personen braucht man, um eine GbR zu gründen?

2. Was kostet die Gründung einer GbR?

3. Braucht eine GbR einen schriftlichen Vertrag?

4. Muss ich meine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen?

5. Wie haften die Gesellschafter einer GbR?

6. Wann wird aus einer GbR eine OHG?

Fazit: So gründen Sie Ihre GbR richtig

Die GbR ist die schnellste und günstigste Rechtsform für eine Gründung im Team — solange Sie die persönliche Haftung bewusst tragen und den Vertrag ernst nehmen. Sie eignet sich hervorragend für Freiberufler-Zusammenschlüsse, Kleingewerbe und den Start vieler Projekte, ist aber die falsche Wahl, sobald das unternehmerische Risiko groß wird. So gehen Sie vor:

  1. Prüfen Sie das Haftungsrisiko: Ist es hoch, wählen Sie besser GmbH oder UG statt GbR.
  2. Setzen Sie einen schriftlichen GbR-Vertrag auf — mit Gewinnverteilung, Vertretung und Ausstiegsregel.
  3. Melden Sie Gewerbe an (jeder Gesellschafter) bzw. informieren Sie als Freiberufler das Finanzamt.
  4. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und eröffnen Sie ein Geschäftskonto.
  5. Klären Sie, ob eine eGbR-Eintragung nötig ist — insbesondere bei geplanten Immobilien- oder Anteilsgeschäften.

Unsicher, ob die GbR wirklich zu Ihrem Vorhaben passt? Vergleichen Sie sie mit den haftungsbeschränkten Alternativen in unseren Leitfäden zur GmbH-Gründung und zur UG (haftungsbeschränkt).

Disclaimer

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Gründung sollten Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Rechtsstand: Juli 2026; maßgeblich ist stets die jeweils geltende Gesetzesfassung.

Quellen und Referenzen

  1. § 705 BGB — Rechtsnatur der Gesellschaft (Errichtung; rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR)
  2. § 707a BGB — Inhalt der Eintragung; Namenszusatz „eGbR"
  3. § 721 BGB — Persönliche Haftung der Gesellschafter (Gesamtschuldner)
  4. § 105 HGB — Offene Handelsgesellschaft (Handelsgewerbe; Eintragungsoption)
  5. § 11 GewStG — Steuermesszahl und Freibetrag (24.500 € für Personengesellschaften)
  6. IHK München — „GbR gründen: So funktioniert die Gründung" / MoPeG-Modernisierung

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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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