Rechtsformen

Das Wichtigste auf einen Blick Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur: Eine Muttergesellschaft (meist eine Holding-GmbH oder UG) hält die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften. Verkauft die Holding später eine Tochtergesellschaft, sind die Veräußerungsgewinne zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG) — unabhängig von der Beteiligungshöhe. ...

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Das Wichtigste auf einen Blick Die GbR ist die einfachste Rechtsform für mindestens zwei Gründer mit gemeinsamem Zweck — ohne Mindestkapital und ohne notariellen Zwang (§ 705 BGB). Sie haften als Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit Ihrem Privatvermögen (§ 721 BGB). Das ist der zentrale Nachteil gegenüber einer GmbH. Ein schriftlicher GbR-Vertrag ...

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Das Wichtigste auf einen Blick Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung: Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Mindeststammkapital: 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei der Anmeldung müssen davon mindestens 12.500 € tatsächlich eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden ...

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Das Wichtigste auf einen Blick Die UG (haftungsbeschränkt) ist die kapitalschonende „kleine GmbH": Sie können sie schon ab 1 Euro Stammkapital gründen (§ 5a GmbHG). Das gewählte Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig in bar eingezahlt werden — Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Die UG muss 25 % ihres Jahresgewinns als Rücklage ansparen, bis 25.000 ...

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