Definition der Gründungskosten
Unter den Gründungskosten sind alle Auslagen zu verstehen, die notwendig für die Etablierung einer rechtlichen Existenz eines Unternehmens sind. Ohne diese anfängliche Investition ist das Unternehmen nicht handlungsfähig. Beispielhaft folgen einige typischen Gebühren und Kosten bei der Unternehmensgründung:
- Gerichts- und Notarkosten,
- Provisionen,
- Gebühren für Behörden,
- Gründerlohn.
Die Gründungskosten lassen sich steuerrechtlich als Betriebskosten absetzen.
Gründungskosten berechnen
Die Höhe der Gebühren und Kosten ist davon abhängig, welche Art Unternehmen gegründet werden soll. Wenn Sie sich von Beginn an sicher sind, dass Sie bei der Gründung unterstützt werden möchten, dann ist für Sie eine Gründungsberatung von Vorteil, die ebenfalls Kosten verursacht. Für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs sind anfängliche Investitionen in verschiedenen Kostenblöcken erforderlich, wie beispielsweise administrative Kosten, Bürokosten und Maklerkosten.
Administrative Kosten
Typische administrative Kosten sind Kosten für eine Gewerbeanmeldung, Kosten für Anwälte oder Berater. Auch Anmeldegebühren für Patente fallen in die Rubrik der administrativen Kosten.
Bürokosten
Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung des Büros oder für das Telefon. Die Büroräume werden Planungs- und Umsetzungszeit benötigen, wodurch für die eigentlich bürokratischen Aktivitäten weniger Zeit und Geld bleibt. Etablierte Unternehmen stellen Finanzbuchhalter ein oder verwenden kostspielige Softwares. Für die Startphase reicht daher beispielsweise eine Rechnungsvorlage, die es kostenfrei im Internet zum Download gibt.
Hinweis: Nicht für jedes Unternehmen sind bei der Gründung die genannten Kostenblöcke relevant. Ebenso können weitere Kosten anfallen, die hier nicht aufgezählt wurden. Nicht verwechselt werden dürfen Gründungskosten mit den Gründungsinvestitionen, die steuerrechtlich über mehrere Jahre abgeschrieben werden können.

Gründungskosten – das kommt bei der Existenzgründung auf Sie zu. Bildquelle: Selbststaendigkeit.de
Gründungskosten und Businessplan
Es ist zu empfehlen, Gründungskosten im Finanz- und Businessplan transparent abzubilden. Auf diese Weise lassen sich Probleme bei der Abschreibung verhindern. Zudem ist die Einschätzung des Kapitalbedarfs einfacher. Dies wiederum ist wichtig, wenn es darum geht, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, beispielsweise den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur oder einen Gründerkredit. Fördermittel werden nötig sein, da sich die Gründungskosten automatisch anhäufen werden.
Sollte man das Unternehmen mit mehreren Personen gemeinsam gründen, dann ist im Gesellschaftsvertrag festzuhalten, wie die Kosten zwischen den Gründern verteilt sind. Auch dies beugt späteren Auseinandersetzungen und Problemen vor.
Höhe der Gründungskosten
Anhand zweier Beispiele lässt sich veranschaulichen, wie sich die unterschiedlichen Kosten für die Gründung eines Unternehmens zusammensetzen.
Kapitalgesellschaft
Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist für gewöhnlich mit Notar- und Vertragskosten in Höhe von 5.000 Euro zu rechnen. Dabei wurde die Rechnung für den Notar noch nicht beglichen. Diese besteht aus Gründungskosten in Höhe von 5.000 Euro sowie einer Vorsteuer von 950 Euro.
Im Laufe der Gründungsphase ist mit Reisekosten zu rechnen. Diese liegen exemplarisch bei 1.000 Euro. Allerdings kommen noch 190 Euro Vorsteuer zu diesem Betrag hinzu.
Die Kosten für den Gründungsprüfer betragen 8.000 Euro. Diese Summe muss allerdings erst in der nächsten Periode bezahlt werden. Dies bedeutet, dass Rückstellungen in Höhe von 8.000 Euro gebildet werden müssen.
Insgesamt betragen die Kosten also 14.000 Euro. Ausgewiesen werden sie in der Bilanz des Unternehmens auf der Passivseite als Eigenkapital und Gewinn-/Verlustvortrag.
Personengesellschaft
Die Gründungskosten fallen bei einer Personengesellschaft geringer aus, wie am Beispiel eines Sonnenstudios verdeutlicht wird. So sind in diesem Fall mit Beratungskosten in Höhe von 500 Euro sowie mit 100 Euro an Kosten für Genehmigungen zu rechnen. Die gesamten Gründungskosten belaufen sich in diesem Beispiel also auf einen Betrag von 600 Euro.
Wer muss die Gründungskosten tragen?
In den meisten Fällen müssen die Unternehmer als Privatpersonen die Gründungskosten vorstrecken, selbst dann, wenn sie noch keinerlei Einnahmen mit dem Unternehmen generiert haben. Die Zahlung der Gründungskosten ist aus rechtlicher Sicht ein Darlehen der Gründer an das Unternehmen. Mithilfe einer Klausel in der Satzung lässt sich jedoch festlegen, dass die Kosten für die Gründung vom Stammkapital getragen werden – bis zu einer bestimmten Höhe. Diesen „Service“ berücksichtigen viele Notare bereits selbstständig, wenn das Erstellen einer Satzung ansteht. Notwendig hierfür ist eine Erklärung, dass die Kosten für die Gründung Teil der steuerrelevanten Aufwendungen des Unternehmens sind.