Ambulanten Pflegedienst gründen: So geht’s

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 14 Juni, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie möchten einen ambulanten Pflegedienst gründen? Da aktuell aufgrund der demografischen Situation in Deutschland ein hoher Bedarf an Pflegeleistungen besteht, ist dies ein sinnvolles Vorhaben. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie dafür mitbringen müssen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und was in Ihren Businessplan gehört. Erfahren Sie weiterhin, wie Sie Ihre Finanzen planen, welche Versicherungen sinnvoll sind und wo der Unterschied zwischen Pflege- und Betreuungsdienst liegt.  

Schnellcheck Pflegedienst gründen

Die Bevölkerung in Deutschland altert. Das hat zur Folge, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt. Die meisten Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich zu Hause wohnen zu bleiben. Mit einem Pflegedienst leisten Sie gesellschaftlich wertvolle Arbeit und haben gute Chancen, schnell auf dem Markt Fuß zu fassen.

  • Was braucht man, um einen Pflegedienst zu eröffnen?
    Ein ambulanter Pflegedienst muss auf jeden Fall eine Pflegedienstleitung (PDL) und eine Stellvertretung haben, die jeweils gesetzlich definierte Anforderungen hinsichtlich ihrer Qualifikation und Erfahrung erfüllen müssen. Zusätzlich brauchen Sie zwei oder mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pflegekräfte, deren Arbeitszeiten insgesamt mindestens zwei Vollzeitstellen abdecken. Darüber hinaus sind ausgestattete Büro- und Aufenthaltsräume, Fahrzeuge für Patientenbesuche und Material für die Pflege notwendig.
  • Was kann man mit einem Pflegedienst verdienen?
    Die Verdienstmöglichkeiten hängen von vielen Faktoren ab. Ein mittelgroßer Pflegedienst mit 100 Patienten kann zum Beispiel einen Monatsumsatz von 150.000 € erziehen. Nach Abzug der Kosten bleibt ein Gewinn in Höhe von 10 %, das heißt 15.000 €. Davon müssen Sie noch Rücklagen für Investitionen bilden.
  • Kann man einen Pflegedienst ohne entsprechende Ausbildung eröffnen?
    Ja, wenn Sie selbst die Voraussetzungen für die Pflegedienstleitung nicht erfüllen, können Sie dafür eine andere Person mit der geforderten Qualifikation einstellen. Was genau dazu gehört, lesen Sie weiter unten.
  • Braucht ein Pflegedienst eine ausgebildete Pflegedienstleitung?
    Ja, jeder Pflegedienst in Deutschland braucht eine Pflegedienstleitung und eine Stellvertretung dafür, welche die gleichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifikation und Berufserfahrung erfüllen muss.

Pflegedienst eröffnen: Wichtige Voraussetzungen

Wenn Sie einen Pflegedienst leiten, tragen Sie sowohl gegenüber Patienten als auch Mitarbeitern eine hohe Verantwortung. Analysieren Sie vor der Entscheidung für eine Gründung, ob sich diese Aufgabe für Sie eignet. Was die formellen Voraussetzungen angeht, so gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern leichte Abweichungen.

Fachliche Voraussetzungen

Die meisten Gründer von Pflegediensten haben selbst einen pflegerischen oder medizinischen Berufsabschluss und erfüllen nach der entsprechenden Weiterbildung die Voraussetzungen für die Pflegedienstleitung nach § 71 SGB XI. Wie oben bereits erwähnt, können Sie ersatzweise auch eine andere Person als PDL einstellen.

Sowohl die hauptverantwortliche als auch die stellvertretende Pflegedienstleitung müssen eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem der folgenden Berufe abgeschlossen haben:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Altenpfleger
  • Kinderkrankenpfleger

Darüber hinaus muss die PDL mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Pflege innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können. Zusätzlich ist eine Weiterbildung zur Pflegedienstleidung mit 460 Stunden notwendig.

Persönliche Kompetenzen

Für die Leitung eines ambulanten Pflegedienstes müssen Sie vor allem Freude an der Arbeit mit Menschen haben und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Empathie, Geduld und gute Kommunikationsfähigkeiten sind Voraussetzungen für den angemessenen Umgang mit Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern.

Da Sie auch selbst pflegerische Arbeiten durchführen, sollten Sie entsprechend körperlich belastbar sein. Häufig werden Sie mit den schwierigen Lebenssituationen Ihrer Patienten konfrontiert und müssen einem hohen Arbeitsdruck standhalten, weshalb auch eine psychische Stabilität wichtig ist. Für die Pflegedienstleitung brauchen Sie weiterhin Organisationstalent und die Bereitschaft, sich regelmäßig weiterzubilden.

Pflegedienst eröffnen und Förderung bis 20.000 Euro sichern!

Mit unserem kostenlosen Gründercoaching sichern wir Ihren Gründerzuschuss und machen Sie fit für den Erfolg.

Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen

Mit einem ambulanten Pflegedienst führen Sie Ihr eigenes Unternehmen. Hierfür benötigen Sie betriebswirtschaftliche Kenntnisse, unter anderem im Rechnungswesen, Finanzmanagement und der Personalführung. Dieses Wissen wird zum Teil in der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung vermittelt.

Branchenspezifisches Wissen

Wenn Sie bereits in der Pflege gearbeitet und die PDL-Weiterbildung absolviert haben, verfügen Sie bereits über branchenspezifisches Know-how, das Sie für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes brauchen. Dazu gehören unter anderem folgende Inhalte:

  • Pflegeplanung und Dokumentation
  • Hygienevorschriften
  • Vertragsrecht für die Verträge mit Patienten und Pflegekassen
  • Abrechnung mit den Kassen
  • Arbeit mit spezieller Pflegesoftware
  • Pflegemanagement

Pflegedienst gründen in 11 Schritten

Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes erfordert Zeit. Denn dafür sind bestimmte Vorbereitungen und Genehmigungsverfahren notwendig. Die gesamte Gründungsphase dauert etwa drei Monate.

1. Markt- und Standortanalyse

Informieren Sie sich über die Altersstruktur in Ihrer Region und leiten Sie daraus ab, wie sich die Nachfrage nach ambulanten Pflegedienstleistungen in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Überprüfen Sie, welche Pflegedienste es in der Nähe des geplanten Standortes gibt. Wie viele sind es, wie groß sind sie und welche Dienstleistungen bieten sie an?

So identifizieren Sie Bereiche, in denen Sie sich von Ihrer Konkurrenz abheben können. Es gibt einige Möglichkeiten, sich neben den häufig benötigten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege zu spezialisieren, wofür Sie entsprechend qualifiziertes Personal brauchen

2. Passende Rechtsform wählen

Viele Pflegedienste werden als Einzelunternehmen gegründet. Es gibt jedoch noch weitere Alternativen. Die Rechtsform hat Auswirkungen darauf, ob Sie auch mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und wie komplex der Gründungsprozess wird. Beachten Sie bei Ihren Überlegungen auch langfristige Ziele und Expansionsabsichten.

Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, sind Sie Inhaber und treffen alle unternehmerischen Entscheidungen selbst. Sie haften mit Ihrem Privatvermögen für das Unternehmen. Die Gründung ist relativ einfach und es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Mittlere und größere Pflegeeinrichtungen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, wenn für ihren Betrieb ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist.

Eine weitere mögliche Rechtsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese gründen und führen Sie gemeinsam mit mindestens einer anderen Person. Auch bei dieser Rechtsform haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, zusammen mit Ihren Gesellschaftern. Für die Gründung ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Eine GbR eignet sich für kleine Pflegedienste und wird nicht in das Handelsregister eingetragen, nur in das Gesellschaftsregister.

Ähnlich wie die GbR ist auch die OHG (offene Handelsgesellschaft) eine Personengesellschaft, für die Sie mindestens zwei Gesellschafter brauchen. Diese haften ebenfalls mit ihrem Privatvermögen und führen die Geschäfte gemeinsam. Im Gegensatz zur GbR wird eine OHG immer in das Handelsregister eingetragen.

Wenn Sie die Haftung für die Verbindlichkeiten des Pflegedienstes auf Ihre Unternehmensanteile beschränken und so Ihr Privatvermögen schützen möchten, können Sie eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) gründen. In beiden Fällen brauchen Sie dafür nicht unbedingt Partner. Der Gründungsprozess ist aufwendiger und teurer als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Kapitalgesellschaften werden immer in das Handelsregister eingetragen. Eine GmbH braucht mindestens 25.000 € Stammkapital, das zum Gründungszeitpunkt wenigstens zur Hälfte in das Unternehmen eingebracht sein muss. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) können Sie hingegen theoretisch mit einem Euro gründen, müssen danach jedoch regelmäßig einen Teil des Gewinns ansparen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.

Kostenloses Gründercoaching zu Ihrer Geschäftsidee!

Wir erstellen dank AVGS kostenlos Ihr Geschäftskonzept und machen Ihr Unternehmen erfolgreich.

3. Geeignete Räumlichkeiten finden

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst gründen möchten, brauchen Sie dafür geeignete Räume. Diese dienen zum einen der Verwaltung und dem Empfang von Besuchern. Weiterhin sind Sie eine wichtige Anlaufstelle für Ihre Mitarbeiter, die sich hier umziehen, Besprechungen durchführen und die Pausen verbringen.

Es müssen ausreichend Räume für das Büro und das Personal, Sanitäranlagen sowie ein Materiallager vorhanden sein. Falls Sie aktuell oder später Tagespflege anbieten möchten, brauchen Sie noch mehr Platz bzw. Erweiterungsmöglichkeiten. Achten Sie auch auf ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Nähe für Ihre Fahrzeugflotte und für Besucher.

4. Konzept der Pflegeeinrichtung definieren

Das Konzept der Pflegeeinrichtung ist für die interne Organisation wichtig, dient aber auch der Kommunikation nach außen. Sie brauchen es außerdem für die Beantragung der Kassen-Zulassung.

Geben Sie zunächst Name, Anschrift und Kontaktdaten an. Begründen Sie danach kurz, warum sich der Standort für Ihren Pflegedienst eignet. Beschreiben Sie die Räume und wofür Sie diese nutzen. 

Erklären Sie weiterhin, für welche Patienten Sie vorwiegend arbeiten werden und listen Sie auf, welche Leistungen Sie anbieten:

  • Grundpflege (Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Behandlungspflege (medizinische Leistungen wie Wundversorgung und Medikamentengabe)
  • Spezialisierungen (z. B. Intensivpflege, Palliativpflege)
  • Zusatzleistungen (z. B. Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung)

Zum Konzept gehören weiterhin Angaben über das Personal. Wer übernimmt die Pflegedienstleitung und ihre Vertretung? Wie viele Pflegekräfte sind bei Ihnen angestellt und welche Qualifikationen haben diese? Daneben beschäftigen die meisten Pflegedienste noch Hilfskräfte und angelernte Kräfte, die Sie in der Pflege nur unter der fachlichen Anleitung einer Pflegefachkraft arbeiten lassen dürfen. Je nach Größe des Pflegedienstes brauchen Sie weiteres Personal für interne Aufgaben.

Beschreiben Sie die Organisation Ihres ambulanten Pflegedienstes. Dazu gehören das Pflegesystem (Bezugspflege, Einzelpflege, Kombinationen daraus), der Pflegeprozess (z. B. 4-Phasen-Modell) und die Organisation der Pflegedokumentation. Ein wichtiger Punkt ist die Qualitätssicherung. Diese kann unter anderem folgende Maßnahmen umfassen:

  • Qualitätsmanagementhandbuch
  • Dienstbesprechungen
  • Einarbeitungskonzepte
  • Weiterbildungen
  • Inanspruchnahme externer Beratung
  • Teilnahme an Fachveranstaltungen
  • Beschwerdemanagement

5. Pflegefachkräfte finden

Qualifizierte Fachkräfte für die Pflege zu finden und zu halten, ist aktuell eine Herausforderung. Denn es besteht insgesamt ein großer Bedarf, der durch das auf dem Arbeitsmarkt verfügbare Personal oft nicht abgedeckt werden kann. Das liegt nicht zuletzt an der großen Belastung, die ein Pflegejob mit sich bringt.

Gute Mitarbeiter mit passenden Qualifikationen sind jedoch essenziell für die Qualität Ihrer Pflegeleistungen. Für die Personalsuche haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Unkomplizierte Online-Bewerbung über Ihre Website
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter
  • Online-Jobportale
  • Soziale Netzwerke
  • Teilnahme an Jobmessen
  • Kooperation mit Pflegefachschulen
  • Personaldienstleister und Zeitarbeitsfirmen

Planen Sie für neue Mitarbeiter umfassende Einarbeitungsprogramme. Der Mangel an Pflegefachkräften erfordert es, dass Sie sich besondere Mühe geben müssen, gutes Personal zu halten. Achten Sie deshalb neben einer angemessenen Bezahlung auf ein unterstützendes Arbeitsumfeld und Möglichkeiten der Mitarbeiterentwicklung.

6. Anmeldung beim Gesundheitsamt

Sie müssen Ihren Pflegedienst beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Dieses überwacht vor allem die Einhaltung von Hygienestandards und Maßnahmen des Infektionsschutzes. Für die Anmeldung gibt es ein spezielles Formular. 

Hier tragen Sie unter anderem folgende Informationen ein:

  • Pflegedienstleitung und Stellvertretung
  • Hygienebeauftragte Pflegekraft
  • Gerätebeauftragte Pflegekraft für Medizinprodukte
  • Notfallmanagement bei Intensivpflege
  • Umgang mit Medizinprodukten
  • Hygienemanagement

Das Gesundheitsamt überprüft die Angaben und kontrolliert, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Danach erhalten Sie die Genehmigung zur Eröffnung.

7. Qualitätsmanagement einführen

Das Qualitätsmanagement ist ebenfalls Bestandteil des Konzepts, weshalb einige Maßnahmen oben bereits aufgeführt wurden. Es geht darum, die Qualität der Pflege fortlaufend zu überprüfen und zu steuern. Wichtige Bestandteile sind der Hygieneplan und die Pflegedokumentation.

Bundeslandabhängig gibt es Rahmenhygienepläne, an denen Sie sich bei der Erstellung Ihres eigenen Planes orientieren können. Zu den Inhalten gehören unter anderem Verantwortlichkeiten, das Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen und Vorschriften zur Desinfektion.

Die Pflegedokumentation aller im Pflegeprozess durchgeführten Maßnahmen ist wichtig, damit Sie die erledigten Arbeiten abrechnen können. Sie hat aber auch für Ihr Qualitätsmanagement Bedeutung. Die Art und Weise der Dokumentation folgt klaren Regeln.

Optional können Sie eine Zertifizierung nach ISO 9001 anstreben. Das ist eine Norm für Qualitätsmanagementsysteme.

8. Weitere Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen

Bevor Sie die Kassenzulassungen für Ihren Pflegedienst beantragen können, sind noch einige Schritte zu erledigen. Dazu gehört Folgendes:

  • Offizielle Gründung und gegebenenfalls Eintragung in das Handelsregister
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • IK-Nummer bei der Sammel- und Verteilungsstelle der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen
  • Betriebsnummer für die Meldungen zur Sozialversicherung online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen
  • Meldung (online) bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für die gesetzliche Unfallversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung abschließen
  • Anmeldung beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Elster-Portal

9. Zulassung beantragen

Als ambulanter Pflegedienst rechnen Sie im Wesentlichen mit den Pflege- und Krankenkassen ab. Dabei zahlt die Pflegekasse für die Grundpflege, Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgung und die Krankenkasse für Behandlungspflege wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen.

Damit Sie Ihre Leistungen mit den Pflegekassen und Krankenkassen abrechnen können, brauchen Sie die entsprechenden Zulassung. Diese beantragen Sie jeweils bei den Landesverbänden der Kassen. Dafür gibt es Antragsformulare, die Sie ausfüllen und denen Sie umfangreiche Unterlagen beifügen müssen. Was das Verfahren angeht, so kann es leichte Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben.

Im Normalfall sind folgende Informationen und Nachweise notwendig:

  • Für die PDL und Stellvertretung: Nachweise über Ausbildung, Berufspraxis und PDL-Qualifikation
  • Bei angestellter PDL: zusätzlich Arbeitsvertrag, Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Inhabers und der angestellten PDL
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
  • Meldebescheinigung Berufsgenossenschaft
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Genehmigung des Gesundheitsamtes
  • Nachweis über die Anmeldung beim Finanzamt
  • Pflegekonzept
  • Mietvertrag und Lageplan der Räume
  • ggf. Nachweis über Gesellschaftsvertrag und Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister
  • ggf. Information über Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Die Kassen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auch vor Ort prüfen lassen, ob Ihr Pflegedienst alle Anforderungen für die Zulassung erfüllt.

10. Versorgungsverträge abschließen

Wenn die Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen Ihren Antrag überprüft und Ihnen die Zulassung erteilt haben, können Sie Versorgungsverträge abschließen. Vorher sind Verhandlungen über Leistungsdetails, Vergütungssätze, Abrechnungsmodalitäten, Berichtspflichten, Qualitätskontrollen und ähnliche Vertragsbedingungen notwendig. Bis zur Unterzeichnung kann es vier bis sechs Wochen dauern.

11. Kunden akquirieren

Die Nachfrage nach Pflegeleistungen ist in den meisten Regionen hoch, sodass Sie schnell Kunden finden werden. Knüpfen Sie Kontakte zu Arztpraxen, Krankenhäusern, Sozialdiensten und Pflegeberatern, damit diese Ihren Pflegedienst empfehlen. Übergeben Sie dafür auch Visitenkarten und Flyer, die Sie ebenso an anderen geeigneten öffentlichen Plätzen auslegen können. 

Tipp:

Veröffentlichen Sie eine Website, registrieren Sie Ihr Angebot auf Pflegeportalen und schalten Sie für den Start gezielt Anzeigen, ob in lokalen Medien, über Google Ads oder in sozialen Netzwerken.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegedienst und Betreuungsdienst?

Sowohl Pflegedienste als auch Betreuungsdienste unterstützen pflegebedürftige Menschen. Das Leistungsspektrum eines Betreuungsdienstes ist jedoch eingeschränkt, weshalb dieser andere Schwerpunkte setzt.

Ein Pflegedienst erbringt sowohl pflegerische als auch medizinische Leistungen. Dafür braucht es qualifizierte Pflegefachkräfte. Die Grundpflege umfasst beispielsweise Körperpflege und Ernährung. Zur Behandlungspflege gehören ärztlich verordnete Maßnahmen. Die Komplexität der Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes erfordert weiterhin die Beratung der Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Betreuungsdienste führen weder medizinische noch andere körperbezogene Pflegemaßnahmen durch. Es geht hier eher um die Entlastung und Begleitung im Alltag. Dazu gehören Hilfe im Haushalt, gemeinsames Spazierengehen, Vorlesen oder andere Formen der Alltagsbegleitung. Die Betreuung dient häufig auch der Entlastung pflegender Angehöriger. Betreuungskräfte müssen als solche qualifiziert sein, brauchen aber keine medizinische Ausbildung. Die Abrechnung kann über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung oder privat mit den Patienten erfolgen.

Betreuungsdienste unterliegen ähnlichen Qualitätsanforderungen wie Pflegedienste. Sie brauchen eine PDL, die Zulassung und werden durch den MDK überprüft. Die Personalkosten sind tendenziell geringer, da Betreuungskräfte weniger spezialisiert sein müssen.

AVGS-Gründercoaching für Ihren Erfolg!

Gründerzuschuss und kostenloses Coaching für den erfolgreichen Start in Ihr Business!

Pflegedienst als Franchise gründen

Es gibt auch einige Franchiseketten im Bereich der Pflege. Dabei hat der Start als Franchisenehmer Vor- und Nachteile. Vorteilhaft ist, dass Sie ein erprobtes Geschäftsmodell mit standardisierten Abläufen und bewährten Prozessen umsetzen. Das ermöglicht Ihnen einen schnelleren und risikoärmeren Start. Die Marke ist bereits bekannt und Sie erhalten vom Franchisegeber Unterstützung in vielen Bereichen.

Nachteilig sind vor allem die Franchisegebühren, die regelmäßig und oft zusätzlich beim Start anfallen. Auch haben Sie als Franchisenehmer weniger Spielraum zur Umsetzung Ihrer eigenen Ideen, weil Sie die Vorgaben des Franchisegebers einhalten müssen.

Brauche ich einen Businessplan für meinen ambulanten Pflegedienst?

Erstellen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Pflegedienst gründen möchten. Dieser dient Ihnen als Leitfaden für den Gründungsprozess. Aber auch gegenüber Banken und gegebenenfalls Investoren, oder bei der Beantragung von Fördermitteln, müssen Sie Ihre Erfolgschancen als Existenzgründer kommunizieren können.

Executive Summary

Der Plan beginnt mit einer Executive Summary. Das ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen des Businessplans auf ein bis zwei Seiten. Stellen Sie Ihr Vorhaben überzeugend dar, um das Interesse der Leser zu wecken.

Gründer oder Gründerteam

Stellen Sie sich selbst vor. Zu diesem Abschnitt gehören Ihr Lebenslauf, alle für die Gründung wichtigen Qualifikationen und Erfahrungen sowie persönliche Eigenschaften, die für die geplante Tätigkeit relevant sind. Erklären Sie auch, warum Sie den Pflegedienst gründen möchten.

Markt- und Wettbewerbsanalyse

Bei dieser Analyse präsentieren Sie einen Überblick über den Pflegemarkt in der Region und in Ihrem Einzugsgebiet. Sammeln Sie Daten zur Marktgröße und zur Altersstruktur der Bevölkerung. Identifizieren Sie auch Pflegedienste in Ihrem Umfeld und analysieren Sie deren Eigenschaften, Angebote und Konditionen.

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell ist bei einem ambulanten Pflegedienst zum Teil standardisiert. Bringen Sie hier Ihre Besonderheiten zum Ausdruck. Dazu gehören Ihre Zielgruppen, die detaillierte Beschreibung der angebotenen Leistungen und nach Möglichkeit ein Alleinstellungsmerkmal. Stellen Sie weiterhin Ihre kurz- und langfristigen Ziele vor.

Realisierungsfahrplan

Der nächste Abschnitt ist der Realisierungsfahrplan. Hier führen Sie auf, welche konkreten Schritte Sie für die Gründung planen und bis wann diese abgeschlossen sein sollen. Was dazu gehört, wurde oben bereits beschrieben.

Organisation & Rechtsform

Stellen Sie die Unternehmensstruktur mit allen Verantwortlichkeiten dar. Geben Sie an, wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen werden und welche Qualifikation diese mitbringen. Geplante Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung können Sie hier ebenfalls anbringen.

Marketing

Wie Sie Kunden akquirieren können, wurde oben bereits erwähnt. Beschreiben Sie kurz, welche Maßnahmen Sie in Betracht ziehen. Geben Sie auch das für Marketingmaßnahmen eingeplante Budget an.

Finanzplan

Der umfangreichste Teil Ihres Businessplans ist der Finanzplan, der aus 6 Teilplänen besteht. Dazu gehört der Umsatzplan, in dem Sie Umsatzprognosen für die ersten Monate und Jahre angeben. Orientieren Sie sich dabei an den Umsätzen ähnlich großer und strukturierter Pflegedienste.

Teilpläne im Finanzplan

Es folgt der Kostenplan mit einer detaillierten Aufstellung der laufenden Kosten. Im Investitionsplan erfassen Sie Startinvestitionen, beispielsweise für die Einrichtung der Räume, den Fahrzeugkauf und die IT-Technik.

Prognostizieren Sie für die Rentabilitätsvorschau Ihre Erträge und Aufwendungen. Daraus können Sie das voraussichtliche Unternehmensergebnis für die folgenden Perioden ableiten.

Wie viel Startkapital Sie brauchen, ergibt sich aus dem Kapitalbedarfsplan, der auf den anderen Teilen der Finanzplanung aufbaut. Ausgehend vom Kapitalbedarf und Ihren vorhandenen eigenen Mitteln können Sie berechnen, in welcher Höhe Sie ein Darlehen aufnehmen müssen.

Den Liquiditätsplan erstellen Sie für die nächsten drei bis fünf Jahre und untergliedern ihn im ersten Jahr in Monate. Für jede Periode stellen Sie den prognostizierten Anfangsbestand an liquiden Mitteln, Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber. So erkennen Sie, wann Liquiditätsengpässe drohen und können rechtzeitig gegensteuern.

SWOT-Analyse

Die SWOT-Analyse ist ein Instrument der strategischen Planung. Dafür analysieren Sie die Stärken und Schwächen Ihres eigenen Vorhabens und die Chancen und Risiken, die Ihr Umfeld bietet. Für die verschiedenen Kombinationen aus internen und externen Faktoren werden jeweils bestimmte Strategien empfohlen.

Swot Analyse

Finanzierung sichern: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst gründen möchten, brauchen Sie dafür bestimmte Startinvestitionen. Unterschätzen Sie auch nicht die laufenden Kosten, die Sie sorgfältig planen müssen.

Startkapital für die Gründung eines Pflegedienstes

Planen Sie zunächst die direkten Gründungskosten ein, die für die Rechts-, Unternehmens- und Steuerberatung vor dem Start und eventuell als Notarkosten für den Handelsregistereintrag anfallen. Weitere Gebühren entstehen für behördliche Leistungen, etwa für die Gewerbeanmeldung und das polizeiliche Führungszeugnis.

Wenn Sie Ihre Fahrzeuge kaufen statt leasen, rechnen Sie diese Investitionen zu den Startausgaben. Die Geschäftsräume werden in den meisten Fällen gemietet, aber auch hier ist ein Kauf der Immobilie möglich. Ihre Räumlichkeiten müssen Sie eventuell renovieren und in jedem Fall mit Möbeln, technischen Geräten und der IT-Infrastruktur ausstatten. Ebenso brauchen Sie einen Anfangsbestand an Arbeitskleidung, medizinischem Zubehör und Verbrauchsmaterial.

Achtung!

Die Rekrutierung von geeignetem Personal ist schwierig und kann entsprechende Kosten verursachen. Sie müssen die Mitarbeiter einarbeiten und bezahlen, auch wenn Sie noch keine Umsätze erarbeiten. Planen Sie auch die Ausgaben für die Erstellung einer Website ein.

Laufende Kosten

In der laufenden Kostenplanung müssen Sie viele Positionen berücksichtigen, die regelmäßig anfallen. Dazu gehört im Wesentlichen Folgendes:

  • Personal (Gehälter, Sozialabgaben, Weiterbildungen, eventuell Zeitarbeitskräfte)
  • Miete
  • Nebenkosten (Energie, Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Reinigung)
  • Fahrzeugkosten (Wartung, Kraftstoff oder Strom, Versicherungen, eventuell Leasingraten)
  • Software-Abonnements
  • Verbrauchsmaterial (Pflege- und Hygieneartikel, Büromaterial)
  • Internet- und Telefonkosten
  • Versicherungen
  • Dienstleistungen (Steuerbüro, Anwalt, IT-Dienstleistungen)
  • Marketing (Flyer, Visitenkarten, Anzeigenwerbung, Online-Marketing)
  • Finanzkosten (Kreditzinsen, Bankgebühren)
  • Steuern (Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Liquidität immer im Blick behalten

Die Liquiditätsplanung ist bereits Teil des Businessplans und sollte auch nach der Gründung regelmäßig fortgeführt werden. Planen Sie für das jeweils nächste Quartal eventuell sogar wöchentlich. So erkennen Sie mögliche Engpässe rechtzeitig und können sich zum Beispiel um einen Kredit kümmern, Ausgaben aufschieben oder ähnliche liquiditätssichernde Maßnahmen treffen. Das trägt dazu bei, eine Insolvenz zu verhindern. Planen Sie auch angemessene finanziellen Puffer für unvorhersehbare Schwierigkeiten ein.

Lohnt es sich, einen ambulanten Pflegedienst zu gründen?

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst gründen, können Sie aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren voraussichtlich mit einer anhaltend guten Auftragslage rechnen. Ihr möglicher Gewinn hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von der Größe Ihres Pflegedienstes, den angebotenen Dienstleistungen und der Effizienz ihrer Betriebsführung.

Durchschnittliche Pflegedienste betreuen zwischen 50 und 150 Patienten. Pro Pflegetag und Patient können im Schnitt zwischen 30 und 150 € abgerechnet werden. Spezialisierte Leistungen wie die häusliche Intensivpflege bringen deutlich höhere Beträge ein, erfordern aber auch einen größeren Aufwand.

Professionelle Buchhaltung für Ihren Pflegedienst

Für Pflegedienste gilt die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, die auch als „Pflege-Buchführungsverordnung“ (PBV) bekannt ist. Diese enthält konkrete Anweisungen zur Buchführung sowie zur Kosten- und Leistungsrechnung. Kleinere Pflegedienste sind von diesen Vorschriften ganz oder teilweise befreit.

Suchen Sie sich für die Unterstützung bei der Buchhaltung und Steuererklärung ein auf die Pflegebranche spezialisiertes Steuerbüro. Lassen Sie sich dort noch vor der Gründung beraten und implementieren Sie geeignete Buchführungssoftware.

Sicher ist sicher: Versicherungen für Ihre Pflegeeinrichtung

Für einen ambulanten Pflegedienst ist eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Weitere Versicherungslösungen sind sinnvoll. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsbedarf individuell und suchen Sie nach Angeboten, die speziell auf Pflegedienste zugeschnitten sind. Folgende Versicherungsprodukte kommen infrage:

  • Betriebshaftpflicht (Schutz vor Schadenersatzansprüchen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht haben)
  • Kfz-Versicherungen (für Pflegedienste Komplett-Versicherung der gesamten Fahrzeugflotte möglich)
  • Rechtsschutzversicherung (Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Pflege- oder Krankenkassen, Behörden, Mitarbeitern und Kunden)
  • Betriebsinhaltsversicherung (Schutz der Einrichtung und der Vorräte vor Feuer, Leitungswasser Einbruchdiebstahl, Elementarereignissen)

Fazit: Chancen im Wachstumsmarkt Pflege

Der Start in die Selbstständigkeit mit einem ambulanten Pflegedienst ist nicht nur eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, sondern kann sich dank der aktuellen demografischen Situation auch finanziell lohnen. Bereiten Sie Ihre Gründung gut vor, da viele Details und rechtliche Vorgaben zu bedenken sind. Lassen Sie sich professionell beraten und holen Sie sich Tipps von Pflegefachkräften, wenn Sie einen Pflegedienst gründen möchten.


Weitere hilfreiche Beiträge

Sie haben für die Wirtschaft relevantes Expertenwissen? Dann können Sie Berater werden. Viele Unternehmen sind auf externe Wissensträger angewiesen, wenn... Mehr lesen.
Berater werden: Ihr Einstieg in die Consulting-Branche
Sie möchten ein Transportunternehmen gründen? Das kann ein lohnenswertes Vorhaben sein, denn durch den anhaltenden Erfolg des Onlinehandels ist der... Mehr lesen.
Transportunternehmen gründen: Ihr Weg zum Erfolg
Sie würden gern flexibel arbeiten und mögen neue Herausforderungen? Dann können Sie Freelancer werden. Lesen Sie hier, was das Freelancing... Mehr lesen.
Freelancer werden: Tipps für eine erfolgreiche Selbstständigkeit
Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

selbststaendigkeit.de auch hier:
Kritische Infos und Tools für Ihren Gründungserfolg direkt ins Postfach.
  • Praxisbezogene Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
  • Wichtige Tools und exklusive Sonderrabatte für unsere Leser.
  • Umfassende Übersichten und Entscheidungshilfen für Ihren nächsten Schritt.
* Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Success message!
Warning message!
Error message!