Darf man sonntags arbeiten als Selbstständiger? – Regeln, Ausnahmen und Praxis

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 3 März, 2026
Lesezeit Minuten.
Als Selbstständiger unterliegen Sie grundsätzlich nicht dem Arbeitszeitgesetz – doch das bedeutet nicht, dass Sie sonntags völlig frei schalten und walten können. Sonntagsruhe, Lärmschutz und Nachbarschaftsrecht setzen auch Ihrer unternehmerischen Freiheit Grenzen. Ein Online-Unternehmer, der am Sonntag E-Mails beantwortet, hat dabei weniger Probleme als ein Handwerker, der auf seiner Baustelle den Presslufthammer anwirft.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kein generelles Arbeitsverbot für Selbstständige: 
    Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt primär für Arbeitnehmer. Als Einzelunternehmer ohne Angestellte fallen Sie nicht unter diese Regelung und unterliegen keinem direkten Sonntagsarbeitsverbot für Ihre eigene Tätigkeit.
  • Landesgesetze und Lärmschutz beachten: 
    Trotzdem greifen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer, das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie kommunale Verordnungen – besonders relevant, wenn Sie laute Arbeiten auf einer Baustelle, in der Werkstatt oder im Garten planen.
  • Mitarbeiter ändern die Rechtslage: 
    Sobald Sie Angestellte beschäftigen, werden Sie zum Arbeitgeber. Dann gelten die strengen Regeln des Arbeitszeitgesetzes vollständig, inklusive des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen sowie der Pflicht zu Ersatzruhetagen.
  • Art der Tätigkeit entscheidet: 
    Leise Schreibtischarbeit im Homeoffice ist meist unproblematisch. Gewerbliche, lärmintensive Sonntagsarbeit im Wohngebiet kann hingegen verboten oder genehmigungspflichtig sein – mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro bei Verstößen.

Rechtliche Grundlagen: Warum das Arbeitszeitgesetz Selbstständige kaum betrifft

Viele Informationen zur Sonn- und Feiertagsarbeit im Internet beziehen sich auf Arbeitnehmer. Für Sie gelten andere Vorschriften, die Sie kennen sollten, um rechtssicher zu handeln.

Das Arbeitszeitgesetz regelt primär den Schutz von abhängig Beschäftigten. Nach § 2 ArbZG ist ein Arbeitnehmer, wer in einem Arbeitsverhältnis steht – Selbstständige erfüllen diese Definition nicht. Daraus folgt: Für Ihre eigene Person gibt es keine gesetzliche Höchstarbeitszeit und kein direktes Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot nach dem Arbeitszeitgesetz.

Gilt das Arbeitszeitgesetz also überhaupt nicht für Sie? Nicht ganz. Andere Schutzgesetze wie das Mutterschutzgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz beziehen sich ebenfalls auf Beschäftigte, nicht auf selbstständige Unternehmer. Die Gewerbeordnung (GewO) und landesspezifische Feiertagsgesetze können jedoch durchaus Einschränkungen für Ihre Tätigkeit vorsehen – insbesondere, wenn diese öffentlich bemerkbar ist und die Feiertagsruhe stört.

Hinweis:

Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, werden Sie zum Arbeitgeber. Ab diesem Moment müssen Sie sämtliche arbeitszeitrechtlichen Vorgaben einhalten – inklusive der Sonntagsruhe nach § 9 Absatz 1 ArbZG für Ihr Personal.

Sonntagsarbeit für Selbstständige: Was ist konkret erlaubt?

Ja, Sie dürfen grundsätzlich sonntags arbeiten. Entscheidend sind jedoch die Art Ihrer Tätigkeit und der Ort, an dem Sie diese ausüben.

Büro- und Computerarbeit im Homeoffice

Arbeiten Sie am Sonntag an Ihrer Buchhaltung, beantworten E-Mails oder betreuen Ihren Online-Shop? Diese Tätigkeiten sind rechtlich unproblematisch. Sie erzeugen keinen Lärm, verursachen keinen Publikumsverkehr und fallen nicht unter Ladenöffnungszeiten.

Online-Business und digitale Dienstleistungen

Ihr Webshop kann technisch rund um die Uhr laufen – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die eigene Sonntagsarbeit zur Betreuung der Plattform, Versandvorbereitung oder Kundenservice ist zulässig, solange Sie keine Mitarbeiter sonntags einsetzen.

Freiberufliche Tätigkeiten

Als Freelancer – ob Designer, Berater, Coach oder Programmierer – dürfen Sie Ihre Leistungen auch an Sonntagen erbringen. Bei Tätigkeiten im Wohngebiet sollten Sie jedoch Rücksicht auf Ruhezeiten nehmen. Übermäßiger Besucherverkehr oder Lärmbelästigung kann zu Konflikten mit Nachbarn und Behörden führen.

Vermietung und Airbnb-Betrieb

Betreiben Sie Ferienwohnungen oder vermieten über Airbnb? Reinigungsarbeiten und Gästeanreisen am Sonntag sind grundsätzlich möglich. Beachten Sie dabei kommunale Vorschriften und die allgemeine Nachtruhe.

Tipp: 

Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ist Sonntagsarbeit für Selbstständige unproblematisch. Aus gesundheitlicher Sicht sollten Sie jedoch auf ausreichende Erholungszeiten achten – das Burn-out-Risiko steigt, wenn die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit dauerhaft verschwimmen.

Einschränkungen: Lärmschutz, Nachbarschaftsrecht und Ladenöffnung

Trotz grundsätzlicher Erlaubnis zur Sonntagsarbeit gibt es zahlreiche praktische Schranken. Lärmschutz und Ladenöffnungsrecht können Ihre Pläne durchkreuzen.

Lärmschutz und Sonntagsruhe

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und lokale Lärmschutzverordnungen schützen die typische Sonntagsruhe von 0 bis 24 Uhr. Für Handwerker, Garten- und Bauunternehmen ist dies besonders relevant.

GERÄT / TÄTIGKEITSONNTAGS ERLAUBT?
RasenmäherIn der Regel verboten
LaubbläserVerboten
SchlagbohrmaschineStark eingeschränkt bis verboten
KreissägeVerboten
Leise HandarbeitenMeist erlaubt

Je nach Gemeinde drohen bei Verstößen Bußgelder. Die genauen Regelungen variieren zwischen den Bundesländern.

Nachbarschaftsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Die Störung der Sonn- und Feiertagsruhe kann nach Landesimmissionsschutzgesetzen und § 117 OWiG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Geldbußen sind die Folge – und die Beziehung zu Ihren Nachbarn leidet ebenfalls.

Sonntagsverkauf

Als Selbstständiger mit Ladengeschäft unterliegen Sie den Ladenöffnungsgesetzen der Bundesländer. Der Verkauf an Sonntagen ist – abgesehen von verkaufsoffenen Sonntagen und klar geregelten Ausnahmen wie Apotheken, Tankstellen oder Bäckereien – meist unzulässig.

Körpernahe Dienstleistungen und Praxen

Für Friseure, Kosmetikstudios oder Physiotherapeuten ist der Sonntagsbetrieb in vielen Bundesländern nur eingeschränkt oder mit Sondergenehmigung zulässig. Prüfen Sie die Vorgaben bei Ihrer lokalen Kammer oder Aufsichtsbehörde.

Selbstständig mit Mitarbeitern: Wann gilt das Sonntagsarbeitsverbot doch?

Die Rechtslage ändert sich spürbar, sobald Sie Angestellte in Ihrem Betrieb beschäftigen. Dann greifen die vollen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.

Das generelle Arbeitsverbot

Für angestellte Mitarbeiter gilt das Arbeitsverbot an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach § 9 Abs. 1 ArbZG – von 0 bis 24 Uhr. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie selbst als Arbeitgeber selbstständig sind.

Gesetzliche Ausnahmen nach § 10 ArbZG

Das Gesetz kennt Ausnahmen für bestimmte Branchen:

  • Gaststätten und Gastronomie
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk und Presse
  • Landwirtschaft
  • Not- und Rettungsdienste
  • Notdienste allgemein
  • Bäckereien (Produktion und Verkauf in engen zeitlichen Grenzen)

Ersatzruhetage und Arbeitszeiten

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für jeden eingesetzten Mitarbeiter Ersatzruhetage zu gewähren:

Bei Sonntagsarbeit: Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.

Bei Feiertagsarbeit: Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.

Zusätzlich gelten die üblichen Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitstagen sowie Regelungen zu Pausen und maximalen Arbeitsstunden.

Zuschläge für Sonn und Feiertagsarbeit

Sonntagszuschläge sind rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Sie werden jedoch häufig durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. Für Angestellte können Zuschläge bis zu bestimmten Prozentsätzen (z.B. 50% an Sonntagen, 125% an Feiertagen) steuerfrei sein – sofern der Grundlohn unter 50 Euro pro Stunde liegt.

Strafen bei Verstößen

Setzen Sie Mitarbeiter ohne Genehmigung an Sonntagen und Feiertagen ein, drohen empfindliche Konsequenzen:

VERSTOSSMÖGLICHE FOLGEN
OrdnungswidrigkeitBußgeld bis 30.000 Euro
Wiederholte VerstößeStrafrechtliche Konsequenzen nach §§ 22/23 ArbZG
Schwere FälleFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Achtung!

Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls die Beantragung einer Genehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt sind daher unerlässlich.

Branchenspezifische Besonderheiten für Selbstständige

Die tatsächlichen Möglichkeiten zur Sonntagsarbeit hängen stark von Ihrer Branche ab. Von IT-Freelancern bis zu Handwerksbetrieben oder Bäckereien unterscheiden sich die Rahmenbedingungen erheblich.

IT- und Kreativberufe

Als Programmierer, Designer oder Texter können Sie nahezu frei entscheiden, wann Sie arbeiten. Ihre Tätigkeit erzeugt kaum Lärm und keinen Publikumsverkehr. Sonntagsarbeit ist hier vor allem eine Frage der persönlichen Work-Life-Balance und Zeiteinteilung.

Handwerk und Bau

Selbstständige Handwerker dürfen zwar auf eigene Rechnung sonntags arbeiten, stoßen aber oft an Grenzen. Baulärmregeln, kommunale Ruhezeiten und mögliche Beschwerden der Nachbarn schränken die Möglichkeiten ein. Auf einer privaten Baustelle sind leise Tätigkeiten wie Malerarbeiten oder Montagen ohne Maschinen meist unproblematisch – Arbeiten mit Kreissäge oder Schlagbohrer hingegen nicht.

Gastronomie

Als selbstständiger Restaurant- oder Cafébetreiber arbeiten Sie regelmäßig an Wochenenden. Das gehört zum Geschäft. Für Ihr angestelltes Personal greifen jedoch die arbeitszeitrechtlichen Ausnahmen nach § 10 ArbZG. Ruhetage müssen Sie konsequent einplanen – mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr für jeden Mitarbeiter.

Bäcker und Konditoren

Sonntagsarbeit ist für selbstständige Bäcker typisch. Frische Brötchen zum Frühstück erwarten viele Kunden auch am Wochenende. Allerdings gelten strenge Vorgaben: Bäckereien dürfen sonntags maximal 3 Stunden für Produktion und Verkauf öffnen. Regionale Unterschiede bestehen, und Kontrollen durch Aufsichtsbehörden sind nicht selten.

Gesundheitswesen

Selbstständige Ärzte, Heilpraktiker oder Therapeuten dürfen grundsätzlich auch sonntags Sprechstunden anbieten. Dabei sollten jedoch der Mietvertrag und die Hausordnung der Praxisräume, die Berufsordnung der zuständigen Kammer sowie örtliche Ruhezeiten und das Nachbarschaftsrecht beachtet werden. Notdienste und dringende Behandlungen sind ohnehin von Einschränkungen ausgenommen.

Häufig gestellte Fragen

1. Darf ich als selbstständiger Handwerker sonntags an meiner privaten Baustelle arbeiten?

2. Wie sieht es mit Sonntagsarbeit in meiner Wohnung oder im Homeoffice aus?

3. Darf ich meine freiberuflichen Leistungen (z.B. Coaching, Fotografie) sonntags anbieten?

4. Bekomme ich als Selbstständiger Zuschläge für Sonntagsarbeit?

5. Was passiert, wenn ich meine Mitarbeiter sonntags ohne Erlaubnis arbeiten lasse?

6. Gilt die Nachtruhe auch für Selbstständige?

Fazit

Als Selbstständiger können Sie sonntags grundsätzlich arbeiten, da die eigene Tätigkeit in Deutschland meist erlaubt ist. Rechtliche Risiken entstehen jedoch durch laute Arbeiten, Publikumsverkehr sowie den Einsatz von Mitarbeitern, da hier Lärmschutz-, Ladenöffnungs- und arbeitsrechtliche Vorgaben greifen. Wer diese drei Faktoren beachtet, kann seine Sonntagsarbeit rechtssicher gestalten. Bei Unsicherheiten helfen eine Rechtsberatung oder die zuständige Handwerkskammer beziehungsweise Industrie- und Handelskammer. Unabhängig von der Rechtslage ist eine bewusste Work-Life-Balance wichtig, um Gesundheit und Arbeitsqualität langfristig zu sichern.


Weitere hilfreiche Beiträge

Selbstständigkeit bedeutet Freiheit, Gestaltungsspielraum und unternehmerische Verantwortung. Gleichzeitig bedeutet sie auch lange Arbeitstage, hohe Eigenverantwortung und oft eine dauerhafte mentale... Mehr lesen.
Leistungsfähig bleiben in der Selbstständigkeit: Warum Mikronährstoffe eine unterschätzte Rolle spielen
Immer mehr Menschen in Deutschland wagen den Schritt, neben ihrer Festanstellung ein eigenes Business aufzubauen. Die Kombination aus Sicherheit und... Mehr lesen.
Angestellt und selbständig: So kombinieren Sie Job und eigenes Business
Seit dem Homeoffice-Boom ab 2020 ist eine stabile Internetverbindung für Selbstständige nicht mehr nur praktisch – sie ist geschäftskritisch. Ob... Mehr lesen.
Selbstständig im Internet: So finden Sie den passenden Business-Anschluss
Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

selbststaendigkeit.de auch hier:
Kritische Infos und Tools für Ihren Gründungserfolg direkt ins Postfach.
  • Praxisbezogene Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
  • Wichtige Tools und exklusive Sonderrabatte für unsere Leser.
  • Umfassende Übersichten und Entscheidungshilfen für Ihren nächsten Schritt.
Roul Radeke
Roul-Radeke-zeigen-small
* Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Success message!
Warning message!
Error message!