Selbstständig als Student: Die besten Tipps

Verfasst von Sybille Kachel. Zuletzt aktualisiert am 22 November, 2024
Lesezeit Minuten.
Die meisten Studierenden sind auf einen Zusatzverdienst angewiesen. Neben dem Jobben als studentische Hilfskraft oder Werkstudent eignen sich auch selbstständige Tätigkeiten dafür. Lesen Sie hier, wie Sie selbstständig als Student arbeiten können und worauf Sie dabei achten müssen.  

Schnellcheck: Selbstständigkeit als Student - so geht's

Sie suchen eine bestimmte Information zu diesem Thema? Hier sind einige der am häufigsten gestellten Fragen.

  • Kann man selbstständig sein und gleichzeitig studieren?
    Ja, es erfordert jedoch Disziplin und ein gutes Zeitmanagement, wenn Sie neben dem Studium selbstständig arbeiten.
  • Wie viel darf man als selbstständiger Student verdienen?
    Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen. Aber einige Vorteile wie die Familienversicherung bei der Krankenkasse oder BAföG-Ansprüche können bei einem zu hohen Verdienst entfallen.
  • Hat die Selbstständigkeit Auswirkungen auf den Studierendenstatus und BAföG-Leistungen?
    Sowohl der Studierendenstatus in der Krankenversicherung als auch BAföG-Ansprüche können entfallen, wenn Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auf das BAföG wird auch Ihr Gewinn ab einer bestimmten Höhe angerechnet.
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Voraussetzungen für die Selbstständigkeit im Studium

Wenn Sie neben dem Studium selbstständig arbeiten möchten, müssen Sie sich wie alle anderen Gründer beim Finanzamt und eventuell beim Gewerbeamt anmelden. Steuern zahlen Sie erst ab einem bestimmten Einkommen. Hierzu finden Sie weiter mehr Informationen.

Neben allen Formalitäten kommt es jedoch hauptsächlich auf eine Geschäftsidee an, für die eine Nachfrage besteht, die zu Ihren Fähigkeiten passt und die sich mit dem Studium vereinbaren lässt. Bedenken Sie, dass sowohl der Aufbau des eigenen Business als auch das Studium anspruchsvoll sind. Sie brauchen dafür Disziplin und ein gutes Zeitmanagement.

11 Geschäfsideen für Ihre studentische Selbstständigkeit

Hier sind einige Beispiele für Geschäftsideen, die sich für einen studentischen Nebenverdienst eignen, sofern die passenden Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind:

  • Kurse anbieten (online oder Präsenz)
  • Coaching
  • Nachhilfe
  • Übersetzer, Dolmetscher
  • Journalist, Texter
  • Mediendesign
  • Social-Media- oder Content-Management
  • Influencing
  • IT-Dienstleistungen
  • Foto-/Videografie und/oder Nachbearbeitung
  • Haushaltsdienstleistungen

Rechtsformen für selbstständige Studenten

Es gibt verschiedene Rechtsformen, die sich je nach Situation eignen können. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftungsfragen, den Aufwand für die Gründung sowie die laufenden Rechnungslegungspflichten und die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung.

Als Freiberufler während des Studiums arbeiten

Wenn Sie sich mit einem der sogenannten Katalogberufe gemäß § 18 Abs. 1 selbstständig machen, gelten Sie als Freiberufler. Das heißt, Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Ihren für die Besteuerung relevanten Gewinn dürfen Sie in jedem Fall mit der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln.

Für den Start müssen Sie sich lediglich beim Finanzamt anmelden, und zwar online über das ELSTER-Portal mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Danach erhalten Sie Ihre Steuernummer.

Bei vielen dieser freien Berufe sind die im Studium erworbenen Kenntnisse Grundlage der Berufsausübung. Beispiele dafür sind:

  • Übersetzer, Dolmetscher
  • Journalist
  • Autor, Texter
  • Grafikdesigner (mit kreativem Schwerpunkt)

  • Fotograf

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, klären Sie das mit dem Finanz- oder Gewerbeamt. Denn die Zuordnung ist nicht immer einfach. Freiberufler arbeiten oft als freie Mitarbeiter für Unternehmen, aber nicht jeder Freelancer ist automatisch Freiberufler.

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Als Student ein Kleingewerbe anmelden

Ihre unternehmerische Tätigkeit gehört nicht zu den Katalogberufen oder Sie haben eine ins Handelsregister einzutragende Gesellschaft gegründet? Dann betreiben Sie ein Gewerbe, das Sie zunächst beim kommunalen Gewerbeamt anmelden müssen, und danach ebenfalls beim Finanzamt.

Sie sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es hier jedoch einen Freibetrag von 24.500 €, sodass viele nebenberuflich gewerbetreibende Studenten keine Gewerbesteuer zahlen.

Um ein Kleingewerbe handelt es sich, wenn das Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dafür definiert das Gesetz keine klaren Grenzen, sodass die Situation immer individuell beurteilt werden muss. Studentische Nebenerwerbe haben in der Regel kleingewerblichen Charakter.

Ein Kleingewerbe müssen Sie nicht in das Handelsregister eintragen lassen und Sie dürfen Ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Als Rechtsformen kommen dafür nur das Einzelunternehmen und die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) infrage.

Hier finden Sie einige Beispiele für ein studentisches Kleingewerbe:

  • Onlineshop, auch Dropshipping
  • Social-Media-Influencer
  • Mobiler Service für Autoreinigung
  • Eventplanung und -organisation
  • Haushaltsservices (Reinigung, Gartenpflege)

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Weitere mögliche Rechtsformen für die Selbstständigkeit

Wenn Sie mit einer selbstständigen Tätigkeit Ihr Studium finanzieren möchten, empfiehlt sich in vielen Fällen das Einzelunternehmen oder für Teamgründungen die GbR. Nachteilig ist bei diesen Rechtsformen, dass Sie für Geschäftsschulden auch mit Ihrem kompletten Privatvermögen haften.

Falls Ihr Geschäftsmodell ein höheres finanzielles Risiko birgt, kann auch die UG (haftungsbeschränkt) eine Option sein. Diese Kapitalgesellschaft ist eine Rechtsformvariante der GmbH mit geringeren Anforderungen an das Stammkapital. Die Haftung jedes Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt.

Sie wollen größer starten und Ihr Geschäftsmodell erfordert mindestens 25.000 Eigenkapital? Dann können Sie auch direkt eine GmbH gründen. Sie eignet sich beispielsweise, wenn Sie aus dem Studium heraus ein Start-up aufbauen möchten. Die Eigenkapitalbeschaffung erfolgt in diesem Fall häufig über Investoren, die sich als Gesellschafter beteiligen.

Es gibt noch weitere Rechtsformen, etwa Personengesellschaften wie die OHG und KG oder Mischformen wie die GmbH & Co. KG. Je nach Geschäftsmodell und individueller Situation können sich auch diese für eine studentische Existenzgründung eignen.

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Finanzielle Aspekte der Selbstständigkeit

Wenn Sie als Student selbstständig arbeiten möchten, müssen Sie sich wie jeder Gründer beim Finanzamt anmelden und Steuererklärungen abgeben. Das gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Einkommensteuer wird jedoch erst fällig, wenn Ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro. Ihr Gesamteinkommen kann sich aus mehreren Einkunftsarten zusammensetzen, etwa wenn Sie zusätzlich noch angestellt arbeiten oder Mieteinnahmen erzielen.

Beachten Sie bei Ihrer Finanzplanung auch den eventuellen Aufwand für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ob Sie noch in der Familienversicherung Ihrer Eltern bleiben oder den Studierendenstatus für eine eigene Versicherung behalten können, wird weiter unten näher erklärt.

Ob als Freiberufler oder mit einem Gewerbe, Sie sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. In diesem Zusammenhang ist für viele selbstständige Studenten die Kleinunternehmerregelung interessant. Bleibt Ihr Jahresumsatz unter 25.000 € (ab 2025), sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Das spart bürokratischen Aufwand. Es lohnt sich wirtschaftlich jedoch nicht für jedes Geschäftsmodell, da Sie keine Vorsteuer abziehen dürfen. Daher kann der Verzicht auf diese Befreiung sinnvoll sein.

Studiengebühren von der Steuer absetzen

Private Hochschulen verlangen Studiengebühren, aber auch an einer öffentlichen Uni fallen für das Studium Kosten an, etwa für den Semesterbeitrag oder für Fachliteratur. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, diese von der Steuer abzusetzen.

Wenn Ihr Studium als Erstausbildung gilt, was beispielsweise auf ein Bachelor-Studium direkt nach dem Abitur zutrifft, können Sie die im Kalenderjahr angefallenen Studienkosten in Höhe von bis zu 6.000 Euro bei der Einkommensteuerklärung als Sonderausgaben geltend machen. Davon profitieren Sie jedoch nur, wenn Ihr Gesamteinkommen im betreffenden Jahr oberhalb des Grundfreibetrags liegt.

Befinden Sie sich in einer Zweitausbildung, etwa in einem Masterstudium oder einem Studium nach einer Ausbildung, sind zwei Fälle zu unterscheiden. Wenn das Studium als Weiterbildung für die ausgeübte Selbstständigkeit betrachtet werden kann, tragen Sie die Studienkosten ohne betragsmäßige Beschränkung als Betriebsausgaben in die Anlage EÜR ein, und zwar als Fortbildungskosten.

Ist das nicht der Fall, können Sie die Kosten nicht als Betriebsausgaben abziehen, stattdessen aber die Anlage N ausfüllen und die kompletten Studienkosten als Werbungskosten angeben. Der Zweck besteht darin, dem Finanzamt einen Verlust zu erklären, den Sie in spätere Jahre vortragen können. Dieser mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen, wenn Sie nach dem Studium im Angestelltenverhältnis arbeiten.

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Versicherungen für selbstständige Studenten

Was die Sozialversicherung angeht, so sind selbstständig arbeitende Studierende von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung und grundsätzlich auch zur Rentenversicherung befreit. Rentenversicherungspflicht kann für Künstler, Publizisten, bestimmte Handwerker und einige andere Berufe bestehen, sofern der Gewinn die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.

Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist in jedem Fall Pflicht. Bis zum Ende des 25. Lebensjahres sind die meisten Studierenden über einen Elternteil gesetzlich familienversichert. Verheiratete Studenten können auch ohne Altersbegrenzung über ihren Ehepartner versichert bleiben. Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ein Siebentel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Im Jahr 2025 sind das 535 Euro.

Ist die Familienversicherung nicht möglich, so können Sie sich bei einer frei gewählten gesetzlichen Krankenkasse versichern. Solange Sie Ihren Studierendenstatus behalten, ist das zu einem günstigen Tarif möglich. Die Beitragshöhe unterscheidet sich leicht je nach Kasse. BAföG-Empfänger erhalten auf Antrag einen monatlichen Zuschuss von 137 Euro (Stand Wintersemester 2024/25) zur Kranken- und Pflegeversicherung, was auch ungefähr dem tatsächlichen Beitrag entspricht.

Den Studierendenstatus können Sie grundsätzlich bis zum 30. Geburtstag behalten, sofern Sie wöchentlich höchstens 20 Stunden arbeiten. Lediglich in der vorlesungsfreien Zeit und für maximal 26 Wochen pro Jahr dürfen Sie diese Grenze überschreiten.

Verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, können Sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, was jedoch mit höheren Beiträgen verbunden ist. Eine private Krankenversicherung ist ebenfalls möglich. Sie können dann aber erst mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses wieder zu einer gesetzlichen Kasse wechseln.

Denken Sie auch an weitere betriebliche Versicherungen. Wichtig ist in vielen Fällen eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht. Einige selbstständige Nebentätigkeiten werden eventuell durch Ihre Privathaftpflicht mit abgedeckt. Je nach Art Ihres Unternehmens kann weiterhin eine Rechtsschutz- und Geschäftsinhaltsversicherung sinnvoll sein.

Start-up während des Studiums gründen

Sobald Sie mit einer Tätigkeit Gewinn erzielen möchten, müssen Sie diese anmelden, wie oben bereits beschrieben. Das gilt auch für Nebeneinkommen zur Finanzierung des Studiums.

Das Ziel einer studentischen Gründung kann aber ebenso ein Start-up sein, auf dem Sie Ihre berufliche Zukunft aufbauen. Erstellen Sie in diesem Fall einen Businessplan. Denn diesen brauchen Sie, um Fördermittel zu beantragen, Investoren zu gewinnen und Kredite aufzunehmen. Inhalte des Businessplans sind unter anderem die Beschreibung Ihres Geschäftsmodells, eine Markt- und Wettbewerbsanalyse sowie die detaillierte Finanzplanung.

Buchhaltung für Ihre studentische Gründung

Ob für ein Start-up oder eine Nebentätigkeit, in jedem Fall müssen Sie die gesetzlich regulierten Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften beachten. Mit einem passenden Tool erledigen Sie diese Aufgaben gesetzeskonform und effizient. Eröffnen Sie auch ein Geschäftskonto, um geschäftliche von privaten Zahlungen trennen zu können. In vielen Fällen ist eine professionelle Steuerberatung empfehlenswert.

Finanzierung und Förderprogramme für Start-ups

In vielen Hochschulen gibt es Gründungsberatungen, wo Sie sich auch über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten informieren können. Speziell für wissensbasierte oder technologieorientierte Gründungsvorhaben aus der Hochschule heraus gibt es interessante Fördermöglichkeiten wie das EXIST-Gründerstipendium. Weitere aktuelle Programme des Bundes und der Länder finden Sie in der Förderdatenbank des BMWK.

Für Start-ups ist die Beteiligungsfinanzierung durch Investoren relevant. Diese erwarten, dass ihre Unternehmensanteile an Wert gewinnen. Deshalb müssen Sie potenzielle Kapitalgeber von Ihren Erfolgschancen überzeugen. Auch in diesem Zusammenhang gibt es Fördermöglichkeiten, wie etwa das INVEST-Programm.

Darüber hinaus existieren einige öffentlich oder privatwirtschaftlich geförderte Inkubator- und Accelerator-Programme. Diese bieten jungen Start-ups neben Mentoring und der Unterstützung mit Sachmitteln oft ebenfalls eine Beteiligungsfinanzierung an.

Für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, der je nach individueller Situation bis zu etwa 20.000 Euro Fördermittel einbringen kann, erfüllen die meisten Studierenden die Voraussetzungen nicht. Er kann eventuell infrage kommen, wenn Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld aus einem früheren Arbeitsverhältnis haben und sich arbeitslos melden.

Auswirkungen auf das BAföG

Mit einer selbstständigen Nebentätigkeit können Sie in vielen Fällen trotzdem BAföG beziehen, wenn Sie im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei der Berechnung des auf den BAföG-Anspruch anzurechnenden Einkommens wird hier, anders als bei Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis, keine Werbungskostenpauschale abgezogen.

BAföG-Anspruch berechnen - so geht's

Das im Bewilligungszeitraum auf den BAföG-Anspruch anzurechnende Einkommen aus selbstständiger Arbeit berechnen Sie folgendermaßen:

Gewinn vor Steuern im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten (§ 22 Abs. 1 S. 1 BAföG)

- 22,3 % Sozialversicherungspauschale (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 BAföG)

- 4.236 € Freibetrag (353 € x 12) (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BAföG)

= anzurechnendes Einkommen

Demnach mindert ein Gewinn von ungefähr 5.450 Euro im Bewilligungszeitraum Ihren BAföG-Anspruch nicht, sofern Sie kein zusätzliches anrechenbares Einkommen haben. Wenn sich bei der Berechnung ein positiver Wert ergibt, wird nur dieser Betrag vom BAföG abgezogen.

Die genannten Werte gelten ab dem Wintersemester 2024/25 und können sich in Zukunft ändern. Informieren Sie das BAföG-Amt über Ihre selbstständige Tätigkeit und erbringen Sie Einkommensnachweise.

Fazit: Lohnt sich die Selbstständigkeit als Student?

Eine Selbstständigkeit neben dem Studium lohnt sich fast immer. Das gilt nicht nur hinsichtlich der Finanzen. Sie sammeln damit auch wertvolle Erfahrungen und erwerben Fähigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.


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Jetzt mit Sybille Kachel, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

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