Schnellcheck Kita gründen
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Voraussetzungen: Was eine Kita-Leitung mitbringen sollte
Welche Qualifikationen Sie für die Kita-Leitung brauchen, unterscheidet sich je nach Bundesland. Oft wird ein pädagogischer Hochschulabschluss oder eine Ausbildung gefordert. Sie können für die pädagogische Leitung aber auch Personal einstellen, wenn Sie selbst fachfremd sind. In diesem Fall konzentrieren Sie sich auf die betriebswirtschaftliche Verwaltung.
Es ist günstig, wenn die Kita-Leitung Berufserfahrung aus einer ähnlichen Einrichtung mitbringt. Viele Kenntnisse können Sie aber auch in Vorbereitung Ihrer Gründung erwerben. Dazu gehört vor allem Wissen über die gesetzlichen Vorgaben, betriebswirtschaftliche Fragen sowie die Mitarbeiterführung.
Was persönliche Voraussetzungen angeht, so ist Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern am wichtigsten. Weiterhin kommt es auf sehr gute kommunikative Fähigkeiten an, sowohl im Umgang mit den Kindern als auch mit den Eltern, Ihren Mitarbeitern sowie externen Stellen. Vor allem gegenüber Kindern ist sehr viel Geduld und Einfühlungsvermögen gefragt.
Als Existenzgründer brauchen Sie Durchsetzungsvermögen und Organisationstalent. Sie müssen aber auch ein positives Arbeitsklima schaffen können. Denn dieses ist für Mitarbeiter und Kinder gleichermaßen wichtig.
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Wissen über Buchführung, Finanzmanagement, Personalführung und viele weitere betriebswirtschaftliche Fragen vermittelt Ihnen ein Gründercoaching. Wenn Sie Anspruch auf einen AVGS haben, können Sie dieses Angebot kostenlos nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie arbeitssuchend gemeldet sind. Das ist schon dann empfehlenswert, wenn Arbeitslosigkeit droht.
Rechtliche Anforderungen
Ohne eine Betriebserlaubnis des Jugendamtes dürfen Sie keine Kindertagesstätte betreiben. Lassen Sie sich dort bereits beraten, bevor Sie die ersten Gründungsschritte in Angriff nehmen.
Je nach Bundesland gibt es leichte Unterschiede, was die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis angeht, wie der Antragsprozess abläuft und welche Unterlagen Sie brauchen. Im Wesentlichen ist Folgendes dafür notwendig:
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Das A und O - das pädagogische Konzept für Ihre Kita
Das pädagogische Konzept ist nicht nur ein Teil des Antrags für die Betriebserlaubnis. Es dient als Leitfaden für die tägliche Arbeit in Ihrer Kita. Folgende Inhalte gehören dazu:
Viele Kitas orientieren sich dabei an einem bestimmten Ansatz, der Grundsätze für die pädagogische Arbeit vorgibt. Davon gibt es mehrere. Hier sind einige Beispiele dafür:
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Businessplan: Das sollte enthalten sein
Teile des Businessplans brauchen Sie für den Antrag auf Betriebserlaubnis. Aber auch wenn Sie Kredite oder Fördermittel beantragen, müssen Sie einen Businessplan vorlegen. Für Sie selbst ist er ebenfalls wichtig, da Sie damit Ihre Gründung intensiv vorbereiten.
Informieren Sie sich über die typische Struktur eines Businessplans. Bei der Erstellung kann Ihnen ein Gründungscoach helfen. Hier werden einige für die Gründung einer Kita relevanten Inhalte vorgestellt.
Der richtige Standort
Ein passender Standort ist wichtig, damit Ihre Kindertagestätte von den Familien angenommen wird und Sie für die Betreuung beste Bedingungen schaffen können. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jugendamt nach dem aktuellen Bedarf.
Überprüfen Sie, ob es andere Kindergärten in der Nähe gibt. Ideal ist ein großes Außengelände zum Spielen. Ungünstig sind dagegen Standorte an stark befahrenen Straßen. Der Kindergarten sollte gut erreichbar sein, im Idealfall auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Das Konzept Ihrer Kita
Das Konzept müssen Sie für die Beantragung der Betriebserlaubnis ausarbeiten. In den Businessplan nehmen Sie eine kürzere Version davon auf. Diese sollte sich auf die wichtigsten Inhalte konzentrieren und den wirtschaftlichen Aspekt in den Mittelpunkt stellen.
Nennen Sie gegebenenfalls das Grundkonzept der Kita. Beschreiben Sie auch die Aufteilung in Krippe und Elementarbereich. Wenn es ein Alleinstellungsmerkmal
gibt, mit dem sich Ihr Kindergarten von den Angeboten in der Region abhebt, nennen Sie dieses hier ebenfalls.
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Gründer mit Qualifikationen
In diesem Abschnitt des Businessplans stellen Sie sich selbst und eventuell Ihre Mitgründer vor. Führen Sie jeweils pädagogische und/oder kaufmännischen Qualifikationen sowie relevante Berufserfahrungen auf. Erklären Sie auch Ihre Motivation, warum Sie die Kita gründen möchten.
Markt- und Wettbewerb analysieren
Untersuchen Sie die Bevölkerungsstruktur und Geburtenrate im Einzugsgebiet. Denn so können Sie die zukünftige Nachfrage nach Kitaplätzen abschätzen. Es kann günstig sein, wenn sich in der Nähe größere Arbeitgeber befinden, da viele Eltern einen Kindergarten in der Nähe der Arbeitsstelle suchen. Die Wettbewerbsanalyse bezieht sich auf die in der Nähe des geplanten Standorts vorhandenen Kitas. Untersuchen Sie, welche pädagogischen Konzepte diese verfolgen und ob sie den Familien sonstige Vorteile bieten.
Zielgruppe definieren
Erklären Sie, welche Altersgruppen Sie in welchem Umfang betreuen möchten. Unterschieden wird meist zwischen dem Krippenbereich und dem Elementarbereich. Dafür gelten jeweils auch unterschiedliche Personalschlüssel. Es ist günstig, beides anzubieten, damit die Kinder durchgehend in der Einrichtung bleiben können.
Analysieren Sie, aus welchen Gebieten die Kinder voraussichtlich kommen werden. Möglicherweise gibt es hier bestimmte kulturelle Prägungen, auf die Sie eingehen können. Untersuchen Sie auch, welche Betreuungszeiten für die Familien wichtig sind. Gehören viele Schichtarbeiter zur Zielgruppe, kann sich eine 24-Stunden-Kita lohnen.
Finanzierung klären
Mit der Finanzplanung klären Sie, wie viel Startkapital Sie brauchen und aus welchen Quellen dieses kommen soll. Dafür müssen Sie Investitionen, Anlaufkosten und Ausgaben im laufenden Betrieb abschätzen. Was alles dazu gehört, wird weiter unten noch beschrieben.
Ebenso müssen Sie die Einnahmen planen, die ebenfalls in einem der folgenden Abschnitte näher erläutert werden. Wesentliche Einnahmequellen sind die Kostenübernahme durch die Kommune, die Elternbeiträge und Zuschüsse aus Landesmitteln.
Wenn Ihre Kita in den öffentlichen Bedarfsplan aufgenommen wird, übernimmt die Kommune bestimmte Kosten, legt aber oft auch die Elternbeiträge fest. Das ist regional unterschiedlich geregelt. Falls Sie die Elternbeiträge selbst kalkulieren können, beachten Sie dafür sämtliche Einnahmen und Kosten. Planen Sie auch Rücklagen ein.
Die Elternbeiträge hängen von der Betreuungszeit ab, wofür viele Kitas ein gestaffeltes Preismodell verwenden. Essensgeld wird gesondert berechnet. Sofern Sie keine gemeinnützige Kita betreiben, soll mit den Beiträgen auch Gewinn erwirtschaftet werden.
Die Finanzierung kann durch Ihr Eigenkapital und eventuell das Ihrer Mitgründer erfolgen. Zusätzlich ist im Normalfall Fremdkapital in Form von Bankdarlehen notwendig, wobei auch die Chance auf geförderte Kredite besteht. Crowdfunding kann die Finanzierung ergänzen. Gemeinnützig betriebene Kitas dürfen Spendenquittungen ausstellen und haben deshalb auch Chancen auf entsprechende Zuwendungen.
Marketing planen
Welche Marketinginstrumente sich für Ihren Kindergarten eignen, wird weiter unten noch näher erläutert. In vielen Kindertagesstätten gibt es Wartelisten, sodass Sie hier kein zu großes Budget einplanen müssen. Verzichten Sie aber trotzdem nicht vollständig auf das Marketing, vor allem für Ihren Start. Führen Sie die dafür geplanten Maßnahmen im Businessplan auf, zum Beispiel die eigene Website, Pressearbeit oder Flyer.
Finanzen im Blick für Ihren Kindergarten
Im Vergleich zu anderen Existenzgründungen spielt bei der Finanzierung einer Kita die öffentliche Förderung eine wichtige Rolle. Dabei hängen die Möglichkeiten auch davon ab, ob die Kita in die öffentliche Bedarfsplanung aufgenommen wird oder nicht.
Diese Fördermittel können Sie beantragen
Kitas erhalten bestimmte Zuschüsse aus Landesmitteln. Der Bund hat einige förderfähige Handlungsfelder definiert, unter anderem die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots und die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels. Daraus haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche förderfähige Maßnahmen ausgewählt. Informieren Sie sich deshalb, wofür Sie in Ihrem Bundesland Zuschüsse erhalten können.
Darüber stehen Ihnen die generellen Fördermöglichkeiten für Existenzgründer zur Verfügung. Das sind günstige Kredite der KfW, gegebenenfalls regionale Fördermöglichkeiten und bei Anspruch auf Arbeitslosengeld der Gründungszuschuss.
Während der Startphase müssen Sie auch Ihre private Lebenshaltung finanzieren. Dafür gibt es den Gründungszuschuss. Dieser kann Ihnen bis zu etwa 20.000 Euro Fördermittel einbringen, in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation. Voraussetzung ist, dass Sie vor der Gründung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, und zwar seit wenigstens einem Tag und noch mindestens für weitere 150 Tage. Für den Antrag brauchen Sie:
Kosten: Von der Gründung bis zu den laufenden Kosten
Welche Kosten konkret für Ihre Gründung anfallen, hängt von der individuellen Situation ab. Als Anfangsinvestitionen und Anlaufkosten müssen Sie typischerweise folgende Positionen einplanen:
Weiterhin muss die Finanzplanung auch die Kosten für den laufenden Betrieb erfassen, damit Sie für die ersten Monate und Jahre planen und budgetieren können. Kalkulieren Sie Folgendes ein:
Mit diesen Einnahmen können Sie rechnen
Dass die Zuschüsse aus Landesmitteln unterschiedliche Zwecke verfolgen, wurde oben bereits erläutert. In einigen Bundesländern zahlt das Land auch die Elternbeiträge im letzten Kita-Jahr oder komplett.
Ihre Finanzierungsmöglichkeiten hängen weiterhin davon ab, ob Ihr Kindergarten in die öffentliche Bedarfsplanung aufgenommen wird. In diesem Fall übernimmt die Kommune bestimmte Kosten, kann zum Teil aber auch die Höhe der Elternbeiträge vorschreiben. Ist die Kita nicht im öffentlichen Bedarfsplan, muss sie nicht durch die Kommune finanziert werden. Landeszuschüsse sind aber oft trotzdem möglich.
Ohne kommunale Kostenübernahme müssen Sie den Eltern mehr berechnen. Das kann sich trotzdem lohnen, wenn Sie ein besonderes Konzept oder Vorzüge anbieten, wofür die Familien gern mehr bezahlen.
Spenden sind eine weitere Einnahmemöglichkeit. Gemeinnützige Kitas haben dabei bessere Chancen, da sie Spendenquittungen ausstellen können.
Checkliste für Ihre Kita: Das müssen Sie beachten
Die Gründung einer Kindertagesstätte ist eine komplexe Aufgabe. Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zusammengefasst.
Standort wählen
Neben den oben bereits beschriebenen Anforderungen an den Standort muss sich auch die Immobilie für eine Kita eignen. Es gibt Mindestanforderungen, was die Größe der Räume pro Kind betrifft. Sanitäreinrichtungen, Pausen- und Lagerräume, Küche und Büro sind ebenfalls notwendig. Die Gruppenräume brauchen ausreichend Tageslicht und gute Belüftungsmöglichkeiten.
Empfehlenswert ist ein großer, abgesicherter Außenspielbereich. Insgesamt soll das Gebäude in einem guten baulichen Zustand sein, auch wegen der Energieeffizienz. Achten Sie auf Sicherheitsanforderungen und Brandschutzbestimmungen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Baurechtsbehörde, ob Sie das Gebäude als Kindergarten nutzen dürfen.
Konzept definieren
Was alles zum Konzept gehört, wurde bereits erklärt. Nehmen Sie für diese komplexe Aufgabe nach Möglichkeit die Unterstützung des Jugendamtes oder anderer geeigneter Beratungsstellen in Anspruch. Ausgangspunkt sollte in jedem Fall sein, was für die Kinder und Familien im Einzugsgebiet der Kindertagesstätte besonders wichtig ist.
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Betriebserlaubnis beantragen
Diese beantragen Sie beim Jugendamt, wie oben bereits beschrieben. Lassen Sie sich dort am besten noch vor der Antragstellung beraten. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen und wo Sie Hilfe bekommen. Da auch Sicherheits- und Hygienevorgaben eine Rolle spielen, erhalten Sie die Betriebserlaubnis möglicherweise erst nach zusätzlichen Prüfungen.
Rechtsform wählen
Grundsätzlich lassen sich gemeinnützige und gewinnorientierte Kitas unterscheiden. Die gemeinnützige Variante wird oft von Elterninitiativen gewählt. Das angestellte Personal inklusive der Kita-Leitung wird normal bezahlt. Es darf aber kein Gewinn an Anteilseigner ausgeschüttet werden. Vorteile bestehen in Steuerbefreiungen und der Berechtigung, Spendenquittungen auszustellen.
Als Rechtsformen für gemeinnützige Kitas eignen sich die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und der eingetragene Verein (e. V.). Die gGmbH wird in das Handelsregister eingetragen. Für einen eingetragenen Verein brauchen Sie mindestens 7 Gründungsmitglieder. Es erfolgt ein Eintrag in das Vereinsregister. Bei beiden Rechtsformen haftet niemand mit seinen Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Kita.
Wenn Sie eine gewinnorientiert arbeitende Kita gründen möchten, ist im Grunde genommen jede Rechtsform möglich. Häufig wird die GmbH gewählt, oder für kleine Kindergärten die UG (haftungsbeschränkt). Beide können Sie allein oder im Team gründen.
Gewerbe anmelden
Ein gemeinnütziger Kindergarten gilt grundsätzlich nicht als Gewerbe und muss deshalb auch nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. In bestimmten Fällen kann jedoch durch einzelne wirtschaftliche Tätigkeiten trotzdem ein Gewerbebetrieb vorliegen. Lassen Sie sich dazu beraten. Eine gewinnorientiert arbeitende Kita melden Sie als Gewerbe an.
Darüber hinaus ist in jedem Fall auch die Anmeldung beim Finanzamt notwendig, was Sie online über das ELSTER-Portal erledigen können. Weiterhin müssen Sie Ihre Kita bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege melden.
Personal suchen
Sie brauchen sowohl pädagogisches Personal als auch Mitarbeiter für andere Aufgaben wie Verwaltung, Küche und Reinigung. Ermitteln Sie den Bedarf an pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften unter Beachtung des Betreuungsschlüssels für die unterschiedlichen Altersgruppen.
Alle Kita-Mitarbeiter müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Nutzen Sie für die Personalsuche die gängigen Jobportale, Arbeitsagentur und Jobcenter. Bieten Sie auch unkomplizierte Bewerbungsmöglichkeiten über die eigene Website an.
Buchhaltung aufsetzen
Die Buchhaltung ist gesetzlich reguliert, aber auch wichtig für Ihr Controlling und die Planung. Verwenden Sie dafür eine geeignete Software und lassen Sie sich durch ein Steuerbüro unterstützen. Dort können auch einzelne Buchführungsaufgaben erledigt werden, darüber hinaus Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
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Geschäftskonto eröffnen
Ein Geschäftskonto brauchen Sie für die Abwicklung aller Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Kindergarten. Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Banken, insbesondere die Gebühren für Kontoführung, Transaktionen und Karten. Günstig ist auch ein Dispositionskredit, falls vorübergehende Liquiditätsengpässe auftreten.
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Da die Nachfrage nach Kita-Plätzen in vielen Regionen das Angebot übersteigt, kann sich der Aufwand für das Marketing in Grenzen halten. Wichtig ist eine ansprechende Website, auch als Informationsquelle für die Eltern.
Informieren Sie lokale Medien über die Eröffnung, wichtige Ereignisse oder besondere Projekte. Auch die Gestaltung von Flyern bietet sich an. Organisieren Sie Tage der offenen Tür, an denen Eltern die Kita besichtigen können.
Lohnt es sich, eine Kita zu gründen?
Ob sich eine Kita-Gründung für Sie lohnt, hängt von Ihren persönlichen Motiven ab. Möchten Sie mit einer Elterninitiative für Ihre eigenen Kinder eine Betreuungsmöglichkeit nach Ihren Vorstellungen schaffen? Oder geht es darum, eigene unternehmerische Ideen zu verwirklichen?
Ein gutes, regelmäßiges Einkommen ist möglich, wenn Sie Ihre Kita erfolgreich führen. Je nach Größe der Einrichtung, Region und Zielgruppe können Sie für die Kita-Leitung, die Sie übernehmen, ein Gehalt zwischen etwa 3.000 und 5.000 Euro pro Monat einkalkulieren.
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Welche Versicherungen brauche ich für meine Kita?
Vorgeschrieben ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie selbst und alle Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Empfehlenswert ist weiterhin eine Inhaltsversicherung, welche bei Schäden an der Einrichtung durch Brand, Wasser oder Einbruchdiebstahl entstehen.
Denken Sie in diesem Zusammenhang auch über eine Betriebsunterbrechungsversicherung nach, falls Sie den Kindergarten aufgrund einer Katastrophe vorübergehend schließen müssen und deshalb keine Einnahmen erzielen.
Falls Sie die Einrichtung in einem eigenen Gebäude betreiben, ist eine Gebäudeversicherung sinnvoll. Diese greift bei Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter und Naturkatastrophen.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind beim Betrieb einer Kita aus unterschiedlichen Gründen möglich. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.
Generell sind alle Kinder, die eine Kita besuchen, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Zuständig ist die Unfallkasse Ihres Bundeslandes.
Fazit: Selbstständig in der Kinderbetreuung
Wenn Sie eine Kita gründen möchten, stehen Sie vor einer komplexen Aufgabe. Auch zum Schutz der Kinder müssen Sie dabei viele Vorschriften beachten. Die Gründung einer eigenen Kita kann jedoch eine erfüllende und auch finanziell lohnenswerte Aufgabe sein.