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Die Anlage EÜR – das offizielle Elster-Formular zur Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung ergibt sich der Unternehmensgewinn durch den Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen. Aber auch bei dieser vereinfachten Gewinnermittlungsmethode sind wichtige Details zu beachten. Damit das Finanzamt die Gewinnentstehung nachvollziehen kann, ist die Ergänzung der Steuererklärung durch die Anlage EÜR in diesem Fall Pflicht. Wir stellen das Formular zum Download bereit und erklären, was man bei der Anlage EÜR alles beachten sollte.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer und was?
  • Download Anlage EÜR
  • Erklärung und Download Anlage AVEÜR 
  • Ausfüllhilfe
  • Versendung über Elster
  • Fazit

Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen und was ist zu beachten?

Wenn Sie den Gewinn Ihres Unternehmens mit der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, müssen Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage EÜR beifügen. Denn der Gewinn ist die Grundlage zur Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Beachten Sie, dass seit dem Jahr 2017 in jedem Fall die Pflicht besteht, für die EÜR das offizielle Formular des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu verwenden. Vorher gab es für Kleinunternehmer die Möglichkeit der formlosen Gewinnermittlung.

Im Gegensatz zu Privatpersonen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Ihre Steuererklärung inklusive der Anlagen auf elektronischem Weg über Elster an das Finanzamt zu senden. Den ermittelten Gewinn übertragen Sie, je nach Einkunftsart, in die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) Ihrer Einkommensteuererklärung. Spätester Termin für die Abgabe ist der 31. Mai des Folgejahres, wobei eine Fristverlängerung beantragt werden kann.

Anlage EÜR – Ausfüllbare PDF als Download

Die Anlage EÜR 2020 füllen Sie mithilfe der Elster-Software aus oder Sie übernehmen die Daten aus Ihrem Buchhaltungsprogramm. Es ist jedoch sinnvoll, dass Sie sich bereits vorab mit dem Formular beschäftigen und auch die Werte in eine Vorlage eintragen. Deshalb können Sie hier das offizielle Formular des BMF zur Anlage EÜR 2020 als ausfüllbare PDF herunterladen.

Download Anlage EÜR 2020


Download Anlage EÜR 2019


Download Anlage EÜR 2018


Download Anlage EÜR 2017


Download Anlage EÜR 2016


Download Anlage EÜR 2015

Die Anlage AVEÜR – Erklärung

Zur Anlage EÜR gehört auch die Anlage AVEÜR, auf der Sie das Anlagevermögen inklusive der Abschreibungsbeträge und bestimmte Teile des Umlagevermögens ausweisen. Tragen Sie hier alle Vermögensgegenstände entsprechend der vorgegebenen Kategorien ein, sofern Sie diese nicht sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben. Sammelposten entstehen, wenn Sie für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro (ab 2018 250 Euro) und 1.000 Euro die Poolabschreibung wählen. Das bedeutet, die Güter werden in einem Sammelposten zusammengefasst, der über 5 Jahre vollständig abgeschrieben wird.

Anlage AVEÜR 2020

Ausschnitt Anlage AVEÜR 2020

Die in den einzelnen Spalten vorzunehmenden Eintragungen beziehen sich jeweils auf die zusammengefassten Vermögensgruppen. Daher sind meist die Werte mehrerer Positionen zu addieren. Der Buchwert zu Beginn des Jahres entspricht dem zum Ende des Vorjahres. Die AfA-Beträge und weitere Beträge aus der Anlage AVEÜR übernehmen Sie in die Zeilen 28 bis 35 der Anlage EÜR.

Das offizielle Formular für die Anlage AVEÜR 2020 ist Teil der Anlage EÜR. 

Ausfüllhilfe: Das Formular der Anlage EÜR im Detail

Einnahmen und Ausgaben sind in der Anlage EÜR nach einem vorgegebenen Schema aufgeschlüsselt. Falls Sie nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, tragen Sie diese mit dem Nettowert ein und erfassen die Umsatzsteuer- und Vorsteuerzahlungen separat.

Betriebseinnahmen

Der erste Abschnitt nach den allgemeinen Angaben widmet sich den Betriebseinnahmen. Das sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse. Beachten Sie die separaten Zeilen, falls Sie Kleinunternehmer sind oder als Land- und Forstwirt die Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen gewählt haben.

Umsatzsteuerfreie sowie nicht umsatzsteuerbare Erlöse führen Sie getrennt von den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen auf. Bei der Einnahmenüberschussrechnung zählen sowohl die von den Kunden vereinnahmte als auch die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen, die Sie separat in die entsprechenden Felder eintragen.

Als Einnahmen gelten auch Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Privatentnahmen. Letztere beziehen sich nicht nur auf die Entnahme von Geld, sondern ebenso von Sachen und Leistungen. Dazu gehört auch die private Kfz-Nutzung, wobei Sie den privaten Nutzungsanteil mit dem Fahrtenbuch ermitteln oder pauschal berechnen können.

Betriebsausgaben

Die Angaben zu den Betriebsausgaben sind umfangreicher. Dabei besteht für bestimmte Berufe die Möglichkeit, eine Betriebsausgabenpauschale abzuziehen. So wird die Einnahmenüberschussrechnung einfacher. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob sich das auch finanziell lohnt.

Zuerst tragen Sie die Ausgaben für Waren und Material, Fremdleistungen sowie Personal ein, welche für die meisten Unternehmen die größten Positionen bilden. Im nächsten Abschnitt folgen die AfA-Beträge beziehungsweise damit zusammenhängende Angaben. Diese übernehmen Sie im Wesentlichen aus der Anlage AVEÜR. Die Abschreibungen bilden innerhalb der EÜR einen Sonderfall, da sie als Betriebsausgaben gelten, obwohl ihnen keine Zahlungsvorgänge zugrunde liegen.

Die nächsten Zeilen erfassen Raumkosten und Grundstücksaufwendungen, allerdings ohne die nur beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Hier sind die Betriebsausgaben in beschränkt und unbeschränkt abziehbar zu unterteilen. Beschränkt abziehbar bedeutet, dass jeweils nur ein individuell festgelegter Prozentsatz als Betriebsausgabe gilt. Analog zur eingenommenen oder erstatteten Umsatzsteuer, die als Betriebseinnahme betrachtet wird, gelten die gezahlte Vorsteuer und die an das Finanzamt entrichtete Umsatzsteuer als Betriebsausgaben.

Im letzten Abschnitt zu den Betriebsausgaben sind Kosten für Kraftfahrzeuge und andere Fahrten aufgeführt. Neben Kfz-Kosten für Treibstoff, Versicherung, Reparaturen oder Leasingraten finden hier auch Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel Beachtung. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienfahrten bei doppelter Haushaltsführung verursachen ebenfalls Betriebsausgaben. Wenn Sie hingegen Privatfahrzeuge für betriebliche Fahrten verwenden, gilt das als Nutzungseinlage.

Anlage EÜR 2020

Ausschnitt Anlage EÜR 2020

Gewinnermittlung und zusätzliche Angaben

Zur Ermittlung des Gewinns übernehmen Sie die vorher ermittelten Summen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus den jeweiligen Feldern. Der Gewinn ergibt sich durch Abzug der Ausgaben von den Einnahmen. In bestimmten Fällen sind jedoch noch einige Kürzungen oder Hinzurechnungen vorzunehmen.

Die nächsten Zeilen befassen sich mit dem Investitionsabzugsbetrag. Dieser ermöglicht es, zukünftige Investitionen bereits vorab als Abschreibungen gewinnmindernd geltend zu machen. Je nachdem, ob diese Möglichkeit in den Vorjahren in Anspruch genommen wurde oder aktuell genutzt werden soll, sind Hinzurechnungen oder Kürzungen erforderlich. Die folgenden Felder sind ebenfalls für Korrekturen vorgesehen, die in bestimmten Fällen notwendig sind, unter anderem beim Wechsel der Gewinnermittlungsart, bei Beteiligungen oder wenn durch Überentnahmen Schuldzinsen entstehen.

Nach dem Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen und gegebenenfalls der Korrektur durch Hinzurechnungen und Abzüge ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn oder der Verlust. Diesen Wert tragen Sie in die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

In Abschnitt 2 führen Sie gegebenenfalls ergänzende Angaben zu Rücklagen und stillen Reserven auf, die auf einem gesonderten Blatt erläutert werden müssen. Abschnitt 3 fordert von Einzelunternehmern die Angabe der Entnahmen und Einlagen. Hier geht es um die Feststellung, ob es zu Überentnahmen gekommen ist. Das hat Auswirkungen auf die Abziehbarkeit der Schuldzinsen.

Als Unternehmer die Steuererklärung über Elster einreichen: So funktioniert es!

Im Gegensatz zu Privatpersonen müssen Unternehmer ihre Steuererklärung dem Finanzamt elektronisch authentifiziert übermitteln. Das dafür notwendige Zertifikat erhalten Sie kostenlos, nachdem Sie sich auf der Seite www.elster.de registriert haben. Planen Sie dafür eine Wartezeit von bis zu zwei Wochen ein, da Sie den Anmeldecode mit der Post erhalten. Für die Beantragung des Elster-Zertifikats haben wir für Sie im Beitrag Gewinnermittlung – die richtige Methode für Ihr Unternehmen finden eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Beschreibung erstellt.

Ihre gesamte Steuererklärung inklusive aller Anlagen können Sie mit dem Programm ElsterFormular ausfüllen, auf Plausibilität prüfen lassen und an das Finanzamt senden. Diese Software steht ebenfalls auf der Elster-Website zum kostenlosen Download bereit.

Alternativ lässt sich die Steuererklärung auch mit einem Buchführungsprogramm übermitteln, wenn dieses eine Elster-Schnittstelle hat. Der Vorteil besteht in diesem Fall darin, dass Sie die Werte direkt aus Ihrer Buchhaltung in die Anlage EÜR übernehmen können. Empfehlenswert für Existenzgründer, aber auch fortgeschrittene Unternehmer, ist hier insbesondere das Buchführungsprogramm Lexoffice Buchhaltung.

Fazit zur Anlage EÜR 2020: Verpflichtend, aber machbar

Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung als vereinfachter Gewinnermittlungsmethode sind viele Besonderheiten zu beachten. Es kann deshalb sinnvoll sein, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Denken Sie daran, dass Sie als Unternehmer Ihre Steuererklärungen auf elektronischem Weg und authentifiziert übermitteln müssen. Verwenden Sie für die Einnahmenüberschussrechnung auf jeden Fall die vom Ministerium herausgegebenen Formulare für die Anlage EÜR und AVEÜR.

Kommentare

Günter Deininger

20. Februar 2020 - 16:14

Permanenter Link

Anlagen G, EÜR und AV EÜR

Sachsen, den 20.02.2020

Mein Kommentar und meine Meinung zur EÜR

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Glück ist für mich ein verständnisvolles Finanzamt zuständig und in der Lage, meine Fehler bei der Eingabe über Elster zu korrigieren. Ich habe es deswegen in der diesbezüglichen Umfrage auch als „freundlich“ eingestuft.

Ich betreibe eine kleine PV-Anlage mit nur 5,4 kWp, welche – auch wenn sie noch so klein ist – mit zum Umweltschutz beiträgt. Ich bin leider gezwungen meine EStE über Elster abzugeben. Die Komplexität von Elster selbst und der dort vorgegeben und die erzwungene Hintereinanderschaltung mehrerer Formulare (Anlagen G, EÜR und AV EÜR) macht mir erheblich zu schaffen. Dabei habe ich seit meiner Verheiratung – das sind nicht weniger als 54 Jahre – meine Steuererklärungen ohne Hilfe (!!!) und ohne Beanstandungen (!!!) durch meine verschiedenen Finanzämter papiermäßig erledigt.

Nebenbei und nicht als Vorwurf zu interpretieren: Über die Jahre haben die FÄ in meinen EStB mehr Fehler gemacht, als ich. Sie wurden auch anstandslos behoben.

Verzeihen Sie bitte, dass ich bei so vernachlässigbar kleinen gewerblichen Einkünften das komplizierte Verfahren – ob in oder außerhalbe Elster – als einfach nur lächerlich betrachte. Die Empfehlung, einen Steuerberater hinzuzuziehen, kann ja in so einem Zusammenhang nur als absurd angesehen werden. Der würde entweder den „Fall“ ablehnen oder ein Honorar verlangen, welches jeden „Gewinn“ auffrisst.

Wie wäre es denn, wenn die zugrunde liegende Gesetzgebung „bürgerfreundlich“ wäre, anstatt „bürgerunfreundlich“ dem Gewerbe der „Steuerberater“ Kunden in die Arme zu treiben?

Ich konnte bisher für mich als einfacher Steuerzahler auch keinen wirklichen Vorteil von Elster gegenüber der papiermäßigen EStE erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Deininger

  • Antworten

Oliver Hein

15. Mai 2020 - 21:03

Permanenter Link

Update im Vordruck 2019?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben in Ihrem Beitrag im Absatz "Gewinnermittlung und zusätzliche Angaben"
"Zur Ermittlung des Gewinns übernehmen Sie die vorher ermittelten Summen..."

So kannte ich es auch aus dem Elster-Formular EUER2018.

Im Elster-Formular EUER2019 ist jedoch jedes Eingabefeld für Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben um das Feld "Bezeichnung" erweitert worden.
Dieses Feld suggeriert (mir), da die Einnahmen und Ausgaben ja durch das Formblatt bereits zu "Gruppen" unterteilt wurden, dass nunmehr alle Einnahmen und Ausgaben innerhalb der "Gruppe" einzeln aufgeschlüsselt werden müssen.
Lässt man das Feld leer (z.B. nach dem Datenimport aus dem Vorjahr), erscheint unmittelbar eine Fehlermeldung mit z.B. "Die Bezeichnung und der Betrag zu umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden" Diese Fehlermeldung zieht sich sprichwörtlich wie ein roter Faden durch die elsterinterne Plausibilitätsprüfung.
Auch stehen im Elsterforumlar EUER2019 je Eingabezeile 98 Erweiterungszeilen zur Verfügung (was andererseits jedoch recht wenig ist, um jeden Umsatz einzeln als Betriebseinnahme aufzuschlüsseln).

Habe ich die Felder "Bezeichnung" fehlinterpretiert, oder ist Ihr Beitrag im Punkt "übernehmen Sie die vorher ermittelten Summen" zu aktualisieren?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hein

  • Antworten

Angelika Klein

24. Juni 2020 - 20:08

Permanenter Link

Kommentar von Günter Deininger

Hallo, sehr geehrte Damen und Herren,
den Kommentar von Herrn G.Deininger können wir nur bestätigen. Mein Mann ist Künstler, hat wenig Einnahmen pro Jahr, ist überhaupt nicht vertraut mit solchen komplizierten online -Formularen, die womöglich auch zwischendurch noch verschwinden und ganz von Vorne wieder eingetragen werden müssen - wie einfach war doch die Papierform. In diesem Jahr sollte er wie schon in den letzten Jahren seine Abrechnungsnachweise an das Finanzamt schicken (Kreis Waldshut), hat dies getan, bekommt nach ein paar Wochen die neuerliche Aufforderung, diese in elektronischer Form zu senden- kein Hinweis darauf, wie man das macht- das ist alles andere als bürgerfreundlich, und schon gar nicht barrierefrei. - und wen kümmern eigentlich solche Kommentare? das ist wohl die große Frage - wer gibt uns ein einleuchtende Antwort oder die "Härtefall"- Anerkennung?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Klein

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