Arbeitskleidung: Wissenswertes und Tipps

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 12 März, 2024
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Viele Berufe erfordern das Tragen spezieller Kleidung. Ob als Warnwesten im Straßenbau, Uniformen bei der Polizei oder einheitliche Shirts für Supermarkt-Mitarbeiter. Es gibt gesetzliche Bestimmungen dafür, wann bestimmte Kleidung Pflicht ist, wer die Kosten dafür trägt und inwiefern sich die Ausgaben dafür bei der Steuer absetzen lassen. Dabei ist jedoch zwischen verschiedenen Situationen zu differenzieren.  

Was unterscheidet Schutzkleidung von einfacher Arbeitskleidung?

Wichtig ist zunächst vor allem der Unterschied zwischen Schutzkleidung und Arbeitskleidung. Schutzkleidung ist für viele Berufe gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es sehr detaillierte Richtlinien, welche Anforderungen die Kleidung für bestimmte Berufe und Tätigkeiten erfüllen muss. Es geht darum, Unfälle, Erkrankungen oder Kontaminationen zu vermeiden.

Reine Arbeitskleidung ersetzt, ergänzt oder schützt hingegen die Alltagskleidung. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Berufskleidung, die keine Schutzkleidung ist. Trotzdem kann der Arbeitgeber bestimmte Kleidungsstücke vorschreiben, sofern ein begründetes Interesse vorliegt. Die Vorschriften dürfen sich jedoch nur auf sichtbare Kleidung beziehen und gelten nicht für den Arbeitsweg.

Ein berechtigtes Interesse liegt zum einen vor, wenn der Träger einer Uniform oder anderer typischer Kleidung als Vertreter eines bestimmten Berufs erkennbar sein soll. Zum anderen möchten viele Unternehmen mit einheitlicher Arbeitsbekleidung ihr Corporate Design zum Ausdruck bringen. Das erhöht sowohl der Wiedererkennungswert in der Öffentlichkeit als auch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen.

Komfort, Haltbarkeit und Design sind sowohl für Arbeits-, als auch für Schutzkleidung wichtige Qualitätsmerkmale. Die Passform muss Bewegungsfreiheit garantieren und das Material einen angemessenen Temperatur- und Feuchtigkeitsausgleich ermöglichen. Berufsbekleidung sollte aus strapazierfähigem Material bestehen und hochwertig verarbeitet sein, da sie im Arbeitsalltag oft besonderen Beanspruchungen unterliegt und in vielen Fällen sehr intensiv gereinigt werden muss. Aber auch das Design ist ausschlaggebend dafür, dass sich die Mitarbeiter in der Berufsbekleidung wohlfühlen und diese gern tragen.

Schutzkleidung: Arten und Einsatzbereiche

Bei Schutzbekleidung unterscheidet man im Wesentlichen den Schutz vor Verletzungen, Witterungseinflüssen und Kontaminationen mit Krankheitserregern oder gesundheitsschädlichen Substanzen. Auf dem Bau, in vielen Handwerksberufen und in der Forstwirtschaft stehen der Unfall- und Wetterschutz im Mittelpunkt. Dafür kommen Sicherheitsschuhe, -bekleidung und -zubehör zum Einsatz.

Sicherheitsschuhe gibt es in mehreren genormten Klassen, auf welche die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz für einzelne Tätigkeiten Bezug nehmen. Jede ist durch besondere Eigenschaften gekennzeichnet, wozu hauptsächlich die Beschaffenheit der Zehenschutzkappe, Nässeschutz und Durchtrittsicherheit gehören. Bei vielen Tätigkeiten ist es auch wichtig, dass die Sohle antistatisch oder rutschhemmend ist. Andere erfordern Shock-Absorber im Fersenbereich. Vor allem in der Forstwirtschaft kommt es auf Schnittfestigkeit an.

Hosen, Jacken und Overalls gibt es ebenfalls mit Schnittschutz, der Verletzungen beim Umgang mit Motorsägen verhindert. Weiterhin kann geeignete Berufsbekleidung vor Nässe, Kälte und Hitze schützen. Warnkleidung in Form von Hosen, Jacken und Westen ist vor allem im Straßenbau, für Sanitäter und Feuerwehrleute ein Thema. In einigen Berufsfeldern gehören auch Helme, Handschuhe sowie Mund- und Augenschutz zur vorgeschriebenen Sicherheitsbekleidung.

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Bei Schutzbekleidung unterscheidet man im Wesentlichen den Schutz vor Verletzungen, Witterungseinflüssen und Kontaminationen mit Krankheitserregern oder gesundheitsschädlichen Substanzen, Selbststaendigkeit.de

Anders sind die Anforderungen an Schutzbekleidung, wenn es um die Einhaltung von Hygienevorschriften geht. Das hat Bedeutung für medizinische und Pflegeberufe, aber auch für den Umgang mit Lebensmitteln. Es gibt in diesen Bereichen bestimmte Risikoklassen, die spezielle Anforderungen an die Kleidungsstücke stellen. Zu beachten ist auch, dass diese Schutzbekleidung getrennt von der Alltagskleidung aufbewahrt und gereinigt werden muss.

Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zur Pflicht des Arbeitgebers gehört es, die Arbeitnehmer hinsichtlich der Verwendung gesetzlich vorgeschriebener Schutzbekleidung zu unterweisen. Diese müssen sich an die Anweisungen halten. Tun sie das nicht, sind Abmahnungen und Kündigungen möglich. Berufsgenossenschaften und Gewerbeämter kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften und können Bußgelder verhängen. Nach einem Unfall oder gesundheitlichen Schaden leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht, wenn der Arbeitnehmer die vorgeschriebene Kleidung nicht getragen hat.

Schutzkleidung, die für die jeweilige Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen und auch bezahlen. Ebenso ist er für die Reinigung, Funktionsprüfung und Instandhaltung verantwortlich. Die dafür entstehenden Kosten sind Betriebsausgaben, die im Rahmen der Gewinnermittlung gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer von sich aus Schutzkleidung trägt, ohne dass er dazu verpflichtet ist. Dann muss der Arbeitgeber die Kosten nicht übernehmen.

So setzen Arbeitnehmer die Kosten für Berufsbekleidung von der Steuer ab

Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern auch Arbeitskleidung zur Verfügung, die keine gesetzlich regulierte Schutzfunktion erfüllt, oder sie zahlen einen Zuschuss. Dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht. Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitskleidung selbst bezahlen muss, kann er sowohl die Anschaffungs- als auch die Reinigungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Das gilt jedoch nur für typische Berufsbekleidung, die man üblicherweise nicht in der Freizeit trägt, z. B. Uniformen, Amtsroben oder Kleidung in den Unternehmensfarben. Für Alltagskleidung, z. B. den Anzug fürs Büro, gibt es diese Möglichkeit nicht. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber einen Dresscode festgelegt hat oder der Mitarbeiter die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung trägt.

Die Anschaffungs- und Reinigungskosten gelten als Werbungskosten, die Arbeitnehmer in der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter Arbeitsmittel eingetragen. Als Reinigungskosten setzt man entweder die an Wäschereien gezahlten Beträge oder Pauschalen für die Reinigung zu Hause an. Für den letzteren Fall gibt es Tabellen, die mehrere Faktoren beachten. Der steuermindernde Effekt tritt jedoch nur ein, wenn die gesamten Werbungskosten, wozu unter anderem auch Fahrtkosten gehören, über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € liegen.

Fazit: Unterschiede bei der Kostenübernahme

Arbeitgeber müssen überprüfen, ob für die Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter Schutzbekleidung vorgeschrieben ist, und diese zur Verfügung stellen. Einfache Arbeitskleidung brauchen sie hingegen nicht zu bezahlen. Dafür können Arbeitnehmer die Kosten für die Anschaffung und Reinigung spezieller Berufsbekleidung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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