Privaten Versicherungsbedarf prüfen
Neugründer oder Inhaber kleiner Firmen, müssen sowohl die privaten, als auch die betrieblichen Risiken absichern. Zum privaten Versicherungsschutz zählen:
- Krankenversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Hausratversicherung
Unter Umständen kann es für Selbstständige sinnvoll sein, aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Anbieter zu wechseln. Es empfiehlt sich, die individuellen Kosten der beiden Option untereinander zu vergleichen. Auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Firmeninhaber und Neugründer gründlich nachdenken und ihr individuelles Risiko ermitteln. Ab auch zusätzliche private Versicherungen sinnvoll sind, kommt immer auf den eigenen Anspruch an.
Darüber hinaus stehen nun die gewerblichen Versicherungen zur Verfügung, die für Selbstständige eine besondere Rolle spielen.
Den gewerblichen Versicherungsbedarf ermitteln
Generell kann man sagen, dass der Versicherungsbedarf eines Unternehmens stark von der jeweiligen Risikofreude zusammenhängt. Je mehr Risiko eingegangen wird, desto geringer ist dementsprechend der Bedarf an entsprechenden Policen. Darüber hinaus entscheidet sicherlich auch die jeweilige Branche darüber, welche Versicherungen einen optimalen Schutz bieten. Ein IT-Dienstleister braucht selbstverständlich eine andere Zusammenstellung als ein Handwerker oder ein Transportunternehmen.
Zunächst einmal sollten die existenzbedrohenden Risiken abgesichert werden. Da dies von Fall zu Fall höchst unterschiedlich sein kann, ist es wichtig, die persönlichen Risiken zu prüfen und den individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln. Folgende Versicherungen sind die wichtigsten für Selbstständige und Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße:
Welche Versicherungen sollten Neugründer und Inhaber kleiner Firmen im Blick haben? Bildquelle: Depositphotos.com
Betriebshaftpflichtversicherung
Es besteht keine generelle Pflicht für Kleinunternehmer, eine Betriebshaftpflichtversicherung anzuschließen. Sinnvoll ist eine solche Versicherung dann, wenn Tätigkeiten des Unternehmers zu Schäden bei Kunden führen können. Berücksichtigen sollte man bei der Entscheidung für oder wider eine Betriebshaftpflichtversicherung allerdings, dass auch einfache Arbeiten Folgeschäden hervorrufen können.
Berufshaftpflichtversicherung
Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- oder Personenschäden abdeckt, greift die Berufshaftpflichtversicherung, wenn es sich um einen Vermögensschaden geht. Dabei handelt es sich um einen Schaden, der nicht einer Person oder an einer Sache entstand, aber dennoch zu einem finanziellen Nachteil des Geschädigten führte. Dies kann beispielsweise bei beratenden Tätigkeiten der Fall sein. Neben Anwälten und Ärzten besteht auch für selbstständige Versicherungsvermittler eine gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung.
Inventarversicherung
Die Inventarversicherung ist eine Art Hausratversicherung für das Gewerbe und deckt Schäden an der Einrichtung des Betriebs ab. In der Regel sind das Schäden, die durch Feuer, Wasser, Einbruch und sogenannten Elementargefahren (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben) entstehen können. Ein solcher Versicherungsschutz ist nur dann sinnvoll, wenn sich teure Maschinen oder Werkzeuge, Warenbestände und Vorräte oder weiteres teures Equipment innerhalb des Betriebs befindet.
Sofern das Risiko besteht, dass der Betrieb durch den entstandenen Schaden unterbrochen wird, kann unter Umständen eine ergänzende Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein.
Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Streitigkeiten können in vielen Bereichen entstehen und auch kleine Unternehmen oder Solo-Selbstständige schnell vor finanzielle Probleme stellen. Dabei geht ein potenzielles Risiko nicht nur von Auftraggebern und Kunden aus, sondern auch von folgenden Akteuren:
- Finanzamt und andere Behörden
- Vermieter
- Angestellte
- Geschäftspartner
- Berufsgenossenschaft
Wie im Privaten sollte man daher auch im gewerblichen Bereich für einen passenden Rechtsschutz sorgen.
Was sollte man beachten?
Unter Umständen kann es sein, dass auch Kleinunternehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten muss. Bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Erzieher oder Künstler müssen beispielsweise verpflichtend in die Sozialversicherung einzahlen. Neugründer können unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Unabhängig von der Pflicht sollte jeder Selbstständige über eine private Rentenversicherung nachdenken, um für das Alter vorzusorgen.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Versicherungen die Kostenübernahme verweigern. Da es häufig um hohe Summen geht, ist es im Interesse der Versicherungen, ihre Leistungen so gering wie möglich zu halten. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau oder eben der Region in der man ansässig ist zu wenden und sich über bestehende Möglichkeiten beraten zu lassen.
Fazit
Nicht nur KMU und große Firmen, auch Neugründer und Inhaber kleiner Firmen sollten das Thema Versicherungen nicht außer Acht lassen. Die passende Absicherung ist für jedes Unternehmen unabdingbar, ohne Versicherungsschutz steht im Schadensfall die berufliche Existenz von Unternehmern auf dem Spiel.
Da es abhängig von der jeweiligen Branche und Ausrichtung sehr komplex werden kann, ist es unter Umständen sinnvoll, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann verhindert werden, dass es zu einer Unter- oder Überversicherung kommt.