Das Wichtigste auf einen Blick
Was bedeutet Kleingewerbe und wie wirkt sich das auf den Verdienst aus?
Viele stellen sich die Frage, ab wann ein Kleingewerbe anzumelden ist und welche Umsatzgrenzen zu beachten sind. Das Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Status, der bestimmt, wie viel Bürokratie Sie bei steigendem Verdienst bewältigen müssen. Es stellt jedoch keine eigene Steuerart dar.
Definition Kleingewerbe: Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und Sie keine Kaufmannseigenschaft besitzen. In diesem Fall gelten die Regelungen des BGB und der Gewerbeordnung. Typischerweise betrifft dies Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Vereinfachte Buchführung: Kleingewerbetreibende können ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Dabei werden lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, wodurch die Buchhaltung deutlich einfacher bleibt als eine Bilanzierung.
Grenzen nach HGB: Seit dem 01.01.2024 gelten durch das Wachstumschancengesetz folgende Schwellenwerte: maximal 800.000 Euro Jahresumsatz und 80.000 Euro Gewinn. Werden diese Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, kann eine Einstufung als Kaufmann mit Bilanzierungspflicht erfolgen.
Hinweis:
Diese Grenzen betreffen ausschließlich den handelsrechtlichen Status und die Buchführungspflichten. Sie haben nichts mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu tun, die nur die Umsatzsteuer betrifft.
Wie viel Verdienst ist als Kleingewerbe steuerfrei?
In diesem Abschnitt erfahren Sie konkret, ab welchem Gewinn welche Steuerarten greifen und welche Einkünfte tatsächlich ohne Steuerbelastung bleiben können.
Steuerfreiheit je Steuerart: Der Begriff „steuerfrei“ hat je nach Steuerart eine unterschiedliche Bedeutung. Für die Einkommensteuer zählt immer Ihr gesamtes Einkommen aus allen Quellen – also etwa Gehalt, Rente, Mieteinnahmen und der Gewinn aus Ihrem Kleingewerbe zusammen.
Beispiel 1 – Nebenberufliches Kleingewerbe 2026: Sie verdienen 20.000 Euro brutto als Angestellter und erzielen zusätzlich 6.000 Euro Gewinn aus Ihrem Kleingewerbe. Ihr Gesamteinkommen von 26.000 Euro liegt damit über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, sodass Einkommensteuer anfällt – wenn auch in moderater Höhe.
Beispiel 2 – Nur Kleingewerbe 2026: Erzielen Sie ausschließlich Einkünfte aus Ihrem Kleingewerbe mit einem Gewinn von 9.000 Euro, liegt dieser unter dem Grundfreibetrag. In diesem Fall fällt keine Einkommensteuer an.
Hinweis:
Auch wenn aufgrund des Grundfreibetrags keine Einkommensteuer zu zahlen ist, müssen Sie bei einem bestehenden Gewerbe dennoch eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G beim Finanzamt einreichen.
Steuerliche Grenzen beim Kleingewerbe: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
Einkommensteuer auf den Verdienst im Kleingewerbe
Die Einkommensteuer ist für viele Kleingewerbetreibende die wichtigste Steuerart, da sie direkt Ihren Nettogewinn bestimmt.
Grundfreibeträge konkret: Für 2026 beträgt der steuerfreie Grundfreibetrag 12.348 Euro für Einzelpersonen und 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung. Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen diese Beträge übersteigt, beginnt die Einkommensteuerpflicht.
Gewinnermittlung per EÜR: Der Gewinn eines Kleingewerbes wird in der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Dabei werden Ihre Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der daraus entstehende Gewinn wird anschließend mit anderen Einkünften, etwa aus Gehalt oder Vermietung, zusammengerechnet.
Beispielrechnung 2026: Verdienen Sie beispielsweise 30.000 Euro brutto als Angestellter und erzielen zusätzlich 8.000 Euro Gewinn aus Ihrem Kleingewerbe, ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von insgesamt 38.000 Euro. Damit liegen Sie über dem Grundfreibetrag, sodass Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif anfällt.
Vorauszahlungen beachten: Wenn das Finanzamt aufgrund Ihrer Einkünfte eine jährliche Steuerlast erwartet, können vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden. Diese sollten Sie bei Ihrer finanziellen Planung berücksichtigen, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Gewerbesteuer auf den Gewinn des Kleingewerbes
Jedes Kleingewerbe ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Aufgrund des hohen Freibetrags zahlen viele Kleingewerbetreibende jedoch tatsächlich keine Gewerbesteuer.
Freibetrag von 24.500 Euro:
Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie die GbR profitieren von einem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Dieser Freibetrag gilt unverändert auch für das Jahr 2026.
Rechenbeispiel:
Erzielen Sie 2026 einen Gewinn von 20.000 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an, da der Betrag unter dem Freibetrag liegt. Bei einem Gewinn von 40.000 Euro in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 % wird nur der Teil über dem Freibetrag – also 15.500 Euro – zur Berechnung herangezogen. Die gezahlte Gewerbesteuer kann anschließend teilweise auf Ihre Einkommensteuer angerechnet werden.
Freiberufler ausgenommen:
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Sie betreiben jedoch auch kein Kleingewerbe, sondern üben eine freiberufliche Tätigkeit aus.
Gewerbesteuererklärung:
Eine Gewerbesteuererklärung wird meist erst relevant, wenn der Gewinn über dem Freibetrag liegt. Das Finanzamt kann jedoch auch bei geringeren Gewinnen eine Erklärung anfordern.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung: Wie viel dürfen Sie umsetzen?
Die Kleinunternehmerregelung ändert nichts an Ihrem Gewinn, beeinflusst aber direkt Ihren Nettoverdienst und den Verwaltungsaufwand bei der Buchhaltung.
| ZEITRAUM | VORJAHRESGRENZE | GRENZE LAUFENDES JAHR | BERECHNUNGSBASIS |
|---|---|---|---|
| Ab 2025 | 25.000 Euro | 100.000 Euro | Netto-Umsatz |
Grenzen ab 2026: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt weiterhin mit den Grenzen von 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Diese Grenzen beziehen sich auf den Netto-Umsatz.
Vorteile und Nachteile: Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung weisen Sie keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Dafür haben Sie keinen Vorsteuerabzug auf Ihre Einkäufe und Investitionen.
Beispiel 2026: Sie erzielen 30.000 Euro Umsatz mit Privatkunden und nutzen die Kleinunternehmerregelung. Sie behalten je Auftrag mehr Nettoverdienst, da keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden muss. Allerdings können Sie die Umsatzsteuer auf einen neuen Laptop oder Büroausstattung nicht zurückholen.
Achtung!
Wenn Sie die Umsatzgrenzen im laufenden Jahr überschreiten, gilt ab dem Folgejahr automatisch die Regelbesteuerung. Sie müssen dann regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen.
Typische Verdienstszenarien im Kleingewerbe (mit Rechenbeispielen)
Szenario: Kleingewerbe nebenberuflich mit kleinem Verdienst
Viele Personen starten mit wenigen Stunden pro Woche und einigen hundert Euro im Monat. Die Frage ist: Lohnt sich das steuerlich überhaupt?
Beispiel 2026: Sie verdienen 35.000 Euro brutto als Angestellter und erzielen zusätzlich 5.000 Euro Gewinn im Kleingewerbe mit Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Auf die zusätzlichen 5.000 Euro fällt Einkommensteuer nach Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz an – je nach Gesamteinkommen etwa 25-30 %, also circa 1.250-1.500 Euro.
Netto bleibt viel übrig: Trotz der Steuerbelastung verbleibt der größte Teil Ihres Gewinns als Netto. Beachten Sie jedoch die Sozialabgaben: Bei Überschreiten bestimmter Einkommensschwellen kann Ihre Krankenkasse höhere Beiträge verlangen.
Gewerbesteuer meist irrelevant: Bei einem Nebengewerbe mit 5.000 Euro Gewinn fällt keine Gewerbesteuer an, da Sie weit unter dem Freibetrag von 24.500 Euro liegen. Die Pflicht zur Steuererklärung besteht dennoch.
Empfehlung:
Trennen Sie von Anfang an private und gewerbliche Finanzen strikt. Nutzen Sie einfache Buchhaltungs-Tools für Ihre Einnahmen und Ausgaben, um den Überblick zu behalten und die Gewinnermittlung zu erleichtern.
Szenario: Kleingewerbe als Hauptberuf mit mittlerem Verdienst
Viele Vollzeit-Selbstständige bewegen sich im Bereich 20.000-40.000 Euro Jahresgewinn. Hier wird die Steuerbelastung deutlich spürbarer.
Beispiel 2026 mit Kleinunternehmerregelung: Sie erzielen 30.000 Euro Gewinn als einziges Einkommen und nutzen im ersten Jahr die Kleinunternehmerregelung. Nach Abzug des Grundfreibetrags von 12.348 Euro werden etwa 17.652 Euro versteuert. Die Einkommensteuer liegt bei ungefähr 2.500-3.000 Euro je nach Abzügen.
Beispiel mit Regelbesteuerung: Bei 40.000 Euro Gewinn ohne Kleinunternehmerregelung führen Sie zwar Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, können aber Vorsteuer auf Investitionen wie Laptop, Büroausstattung oder Fahrzeugkosten zurückholen. Je nach Investitionsvolumen kann sich die Regelbesteuerung lohnen.
Gewerbesteuer prüfen: Bei einem Gewinn nahe oder über 24.500 Euro sollten Sie prüfen, ob Gewerbesteuer relevant wird. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer mildert die Belastung jedoch deutlich ab.
Steuerplanung aufbauen: Bei dieser Größenordnung empfiehlt sich eine individuelle Steuerplanung. Legen Sie 30-40 % Ihres Gewinns als Rücklage für Steuern und Vorauszahlungen zurück.
Szenario: Hohes Einkommen im Kleingewerbe – Grenzen und Pflichten
Ein Kleingewerbe kann auch sehr hohe Umsätze erzielen. Dann werden sowohl steuerliche als auch handelsrechtliche Schwellen erreicht.
Beispiel 2026: Sie erzielen 250.000 Euro Umsatz und 70.000 Euro Gewinn. Der Kleingewerbestatus nach HGB ist noch möglich, da Sie unter den Grenzen von 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn liegen. Überschreiten Sie diese Werte an zwei aufeinanderfolgenden Jahren, droht die Bilanzierungspflicht.
Progressive Steuerbelastung: Bei einem Gewinn von 70.000 Euro steigt die Einkommensteuer stark progressiv an. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab etwa 69.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, die aber teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Kleinunternehmerregelung nicht mehr möglich: Bei solchen Umsätzen greifen die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Die Regelbesteuerung mit regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen ist Pflicht.
Rechtsformwechsel prüfen: Ab einem Gewinn jenseits von circa 50.000 Euro jährlich lohnt sich die steuerliche Prüfung einer Umwandlung in andere Rechtsformen wie eine GmbH. Die steuerlichen Vorteile können erheblich sein.
Wie wirkt sich der Verdienst im Kleingewerbe auf Sozialabgaben aus?
Nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge werden vom Verdienst im Kleingewerbe beeinflusst – je nachdem, ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind.
Nebengewerbe mit Anstellung: Als Angestellter mit Nebengewerbe bleiben Sie in der Regel über Ihren Arbeitgeber sozialversichert. Bei steigenden Gewinnen besteht jedoch eine Meldepflicht gegenüber Ihrer Krankenkasse. Ab bestimmten Grenzen kann die Kasse höhere Beiträge verlangen oder Sie als hauptberuflich Selbstständig einstufen.
Hauptberuflich Selbstständige: Wenn Ihr Kleingewerbe die Haupttätigkeit ist, zahlen Sie Ihre Krankenversicherung selbst – entweder freiwillig gesetzlich oder privat. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen und können mehrere hundert Euro monatlich betragen.
Rentenversicherung: Die freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist möglich. Bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer oder Künstler in der Künstlersozialkasse sind sogar versicherungspflichtig.
Tipp:
Sozialabgaben sind zwar keine Steuern, beeinflussen aber Ihren verfügbaren Nettoverdienst erheblich. Kalkulieren Sie diese Kosten bei der Planung Ihres Kleingewerbe-Verdienstes unbedingt mit ein.
Häufig gestellte Fragen
1. Wie viel darf ich im Kleingewerbe steuerfrei verdienen?
2. Gibt es eine feste Verdienstgrenze für ein Kleingewerbe?
3. Ab wann muss ich als Kleingewerbe Steuern nachzahlen?
4. Kann ich neben meinem Job unbegrenzt mit Kleingewerbe dazuverdienen?
5. Zählt der Gewinn oder der Umsatz für die Grenzen?
Fazit
Die Frage „Wie viel darf man im Kleingewerbe verdienen?” lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Entscheidend ist, welche Steuerart Sie betrachten und welche Erleichterungen Sie nutzen möchten.
Zentrale Grenzen im Überblick: Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Der Gewerbesteuer Freibetrag beträgt unverändert 24.500 Euro. Die Kleinunternehmerregelung erlaubt Umsätze von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Für den Kleingewerbe-Status nach dem Handelsgesetzbuches gelten 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn.
Steuererklärung ist Pflicht: Auch bei scheinbar kleinen Verdiensten müssen Sie eine Steuererklärung mit Anlage G einreichen, sobald ein Gewerbe besteht. Dank der verschiedenen Freibeträge zahlen viele Gewerbetreibende jedoch nur wenig oder gar keine Steuern.
Vorausschauend planen: Kalkulieren Sie Ihren geplanten Verdienst realistisch und bilden Sie Rücklagen von 30-40 % für Steuern und Sozialabgaben. Bei wachsenden Gewinnen lohnt sich professionelle Hilfe durch einen Steuerberater oder spezialisierte Buchhaltungssoftware. So behalten Sie auch nach der Gewerbeanmeldung und dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stets den Überblick über Ihre Finanzen.





