Personalvermittlung gründen: Begriffsabgrenzung, Voraussetzungen und Vorgehensweise

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 10 September, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie möchten eine Personalvermittlung gründen? Dieser Service hat vor allem vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels in vielen Branchen eine große Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt. Lesen Sie hier, was zu den Aufgaben dieser Personaldienstleistung gehört, worin die Unterschiede zur Zeitarbeit bestehen und wie Sie dieses Geschäftsmodell umsetzen.  

Schnellcheck Personalvermittlung gründen

Wenn Sie sich für die Gründung einer Personaldienstleistung interessieren, haben Sie sich vielleicht bereits eine der folgenden Fragen gestellt.

  • Welche Aufgaben übernimmt eine Personalvermittlung?
    Personalvermittlungen suchen im Auftrag von Unternehmen nach geeigneten Arbeitskräften. Sie schreiben Stellen aus, überprüfen die eingegangenen Unterlagen, führen Interviews und übernehmen die Bewerberauswahl.
  • Was braucht man, um Personalvermittler zu werden?
    Sie brauchen Kenntnisse im Personalmanagement und generell in betriebswirtschaftlichen Fragen. Wichtige persönliche Fähigkeiten sind ausgeprägte Menschenkenntnis und Verhandlungsgeschick.
  • Wie viel Provision bekommt eine Personalvermittlung?
    Die Provision kann je nach Branche, Position und Schwierigkeitsgrad der Vermittlung variieren. Im Schnitt liegt sie zwischen 15 und 30 % des Jahresbruttogehalts der vermittelten Person.
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Was sind die Unterschiede zwischen Personalvermittlung und Zeitarbeit?

Sowohl Personalvermittlung als auch Zeitarbeit gehören zu den Personaldienstleistungen, die sich mit dem Rekrutieren und Auswählen von Arbeitskräften beschäftigen. Sie sprechen sowohl Arbeitgeber an, die Mitarbeiter suchen, als auch Arbeitnehmer.

Die von einer Personalvermittlung gegen Gebühr vermittelten Arbeitskräfte werden beim Kundenunternehmen angestellt. Danach ist die Aufgabe des Personaldienstleisters beendet. Einen Vertrag gibt es nur zwischen der Personalagentur und dem Unternehmen.

Ein Zeitarbeitsunternehmen stellt Arbeitnehmer selbst an und bezahlt sie auch. Diese werden jeweils für begrenzte Zeiträume gegen Gebühr an verschiedene Unternehmen ausgeliehen. Das Zeitarbeitsunternehmen schließt Arbeitsverträge mit den Arbeitskräften und Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den Entleihern ab.

Sie können auch beide Personaldienstleistungen aus einer Hand anbieten. Dieses Geschäftsmodell bietet zusätzliche Gewinnmöglichkeiten und Sie kommen damit den Bedürfnissen vieler Unternehmen entgegen.

Diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen

In dieser Branche brauchen Sie Menschenkenntnis, Verhandlungsgeschick, Kommunikationstalent und Sie müssen Vertrauen aufbauen können. Auch ein ausgeprägter Sinn fürs Kaufmännische, unternehmerisches Denken und Networking-Fähigkeiten sind wichtige Voraussetzungen für Ihren Erfolg.

Was das Fachliche angeht, so ist zwar offiziell kein bestimmter Befähigungsnachweis notwendig. Ohne spezielles Wissen aus dem Bereich Human Resources werden Sie jedoch nicht als Personalvermittler arbeiten können. Im Idealfall bringen Sie einen passenden Studien- oder Ausbildungsabschluss mit.

Sie müssen sowohl Stellenanforderungen analysieren als auch Bewerbungen bewerten können. Weiterhin brauchen Sie Kenntnisse im Arbeits-, Vertrags-, Sozialversicherungs- und Datenschutzrecht. Betriebswirtschaftliches Wissen ist ebenfalls wichtig.

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Umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt Ihnen auch ein AVGS-Gründungscoaching. Dieses deckt nicht nur die Inhalte des Businessplans ab, sondern umfasst auch intensives Training in für Sie wichtigen Bereichen. Einen AVGS können Sie einfach und kostenlos beantragen, wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind.

Formalien, Genehmigungen & Co. für Ihre Personalvermittlung

Die Personalvermittlung ist in Deutschland grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Es gibt jedoch zwei Geschäftsbereiche, für die Sie bestimmte Formalitäten beachten müssen: Wenn Sie zusätzlich Zeitarbeit anbieten und wenn Sie über Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters abrechnen möchten.

Personalvermittlung mit Zeitarbeit

Wenn Sie zusätzlich zur reinen Personalvermittlung auch Zeitarbeit anbieten, brauchen sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG-Erlaubnis). Je nach Bundesland stellen Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg. Dafür müssen Sie umfangreiche Anlagen vorlegen, unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis sowie den Nachweis über ausreichende liquide Mittel.

Sie erhalten die Erlaubnis zunächst für ein Jahr und können dann eine Verlängerung beantragen. Nach drei Jahren ist ein Antrag auf unbefristete Erlaubnis möglich. Der Erstantrag kostet 377 Euro, der erste Verlängerungsantrag sowie der Antrag auf unbefristete Erlaubnis 2.060 Euro und alle anderen Verlängerungsanträge 218 Euro (Stand 2024).

Personalvermittlung mit Vermittlungsgutscheinen

Arbeitssuchende können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung erhalten. Wenn Sie auch diese Einnahmequelle nutzen möchten, brauchen Sie dafür eine Akkreditierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Dafür wenden Sie sich an eine fachkundige Stelle. Diese finden Sie über die Datenbank auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle. Wählen Sie dafür zunächst „Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen“ aus und filtern Sie dann unter „Bereiche“ nach „Arbeitsförderung (AZAV)".

Je nach Größe Ihres Unternehmens fallen für die Akkreditierung Kosten zwischen etwa 2.500 und 3.500 Euro an. Nachdem Sie die Zulassung erhalten haben, die fünf Jahre lang gilt, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Vermittler registrieren lassen.

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Warum Datenschutz für eine Personalvermittlung so wichtig ist

Als Personaldienstleister arbeiten Sie mit sensiblen personenbezogenen Daten, denn diese bilden die Basis Ihres Geschäfts. Daher spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle. Die wichtigste gesetzliche Grundlage dafür ist die DSGVO.

Sie dürfen zum Beispiel nur Daten erheben, die für die Personalvermittlung notwendig sind, diese auch nur für diesen Zweck verarbeiten und nicht länger speichern als erforderlich. Die Daten müssen durch angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Es ist empfehlenswert, sich im Hinblick auf den Datenschutz fachkundig beraten zu lassen.

Datenschutz ist zum einen wichtig, weil Verstöße zu hohen Bußgeldern führen können. Zum anderen würden Pannen in diesem Bereich massiven Vertrauensverlust bei Unternehmen und Bewerbern zur Folge haben.

Businessplan schreiben: Das sollte enthalten sein

Mit einem Businessplan bereiten Sie Ihre Gründung detailliert vor. Weiterhin brauchen Sie ihn, wenn Sie einen Kredit beantragen oder Investoren gewinnen möchten. Auch Fördermittel erhalten Sie nur nach Vorlage des Businessplans. Lernen Sie einige der wichtigsten Inhalte kennen.

Geschäftsmodell & Konzept

Mit dem Geschäftsmodell beschreiben Sie, welche Dienstleistungen Sie anbieten und wie Sie damit Geld verdienen. Benennen Sie dafür Ihre Zielgruppen auf den Seiten der Unternehmen und Bewerber. Erklären Sie für beide Gruppen, welche konkreten Probleme Sie mit Ihrem Angebot lösen.

Beschreiben Sie Ihre hauptsächlichen Leistungen. Dazu können beispielsweise die Vermittlung von Arbeitskräften in bestimmten Branchen, die Konzentration auf Arbeitssuchende mit Vermittlungsgutschein beziehungsweise die Spezialisierung auf Führungsposition oder bestimmte Fachexperten gehören.

Erklären Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal. Was ist das Besondere an Ihrer Personaldienstleistung im Vergleich zur Konkurrenz?

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Markt- und Wettbewerbsanalyse

Mithilfe der Markt- und Wettbewerbsanalyse können Sie das Marktpotenzial besser abschätzen und darauf Ihre weitere Planung aufbauen. Sie erhalten eine Vorstellung davon, mit wie vielen Kunden Sie rechnen können und welche Preise realistisch sind.

Mit der Marktanalyse beschreiben Sie die für Ihre Personaldienstleistung relevanten Marktsegmente, zum Beispiel was die Branche, Unternehmensgröße oder geografische Region betrifft. Analysieren Sie die voraussichtliche Nachfrage nach Personalvermittlungen in diesen Segmenten und untermauern Sie das mit geeigneten Zahlen und Statistiken.

Für die Wettbewerbsanalyse identifizieren Sie die wichtigsten Konkurrenten in Ihrem Zielmarkt. Dazu gehören sowohl Personalvermittlungen als auch Online-Jobbörsen. Untersuchen Sie, was Ihre Wettbewerber anbieten, welche Marktpositionen sie halten und mit welchen Alleinstellungsmerkmalen sie überzeugen.

Finanzplanung

Auf der Grundlage einer sorgfältigen Finanzplanung können Sie Ihr Unternehmen solide finanzieren und nachhaltig wachsen lassen. Auch Kreditgeber und Investoren interessieren sich ganz besonders für diesen Teil des Businessplans, der mehrere Teilpläne umfasst.

Sie starten mit der Umsatzplanung, die von Prognosen ausgeht, welche auf Ihrer Markt- und Wettbewerbsanalyse beruhen. Weitere Schritte sind die Planung der Investitionen und Kosten. Mit der Rentabilitätsanalyse berechnen Sie, ab wann Ihr Unternehmen voraussichtlich Gewinn erwirtschaften wird.

Ein wichtiger Teil ist die Liquiditätsplanung, bei der Sie für die ersten Monate und Jahre periodenweise Einzahlungen und Auszahlungen gegenüberstellen. Planen Sie immer eine angemessene Reserve ein, die unerwartete Ausgaben oder ausbleibende Einnahmen abfedern kann.

Aus der Liquiditätsplanung ergibt sich der Kapitalbedarf. Legen Sie fest, welches Eigenkapital Sie und eventuell Ihre Gesellschafter in das Unternehmen einbringen können. Was zur Deckung des Kapitalbedarfs noch fehlt, finanzieren Sie mit Darlehen. In diesem Bereich gibt es für Gründer interessante Fördermöglichkeiten. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie darüber hinaus den Gründungszuschuss beantragen.

Unterstützung sichern für Ihren Finanzplan

Die Erarbeitung des Finanzplans ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es empfiehlt sich, dafür die Unterstützung eines Gründungscoaches in Anspruch zu nehmen. Mit einem AVGS ist diese Leistung für Sie kostenlos. Diesen beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind. Das geht schon, sobald Arbeitslosigkeit droht.

Ertragsmodell

In der Personalvermittlung sind verschiedene Ertragsmodelle üblich. Sie können mehrere miteinander kombinieren, um unterschiedliche Situationen und Kundenbedürfnisse abzudecken.

Häufig wird die Provision als Prozentsatz des Jahresgehalts der vermittelten Arbeitskraft berechnet. Dieser liegt üblicherweise zwischen 15 und 30 Prozent. Das Risiko für die Arbeitgeber ist gering, da die Provision nur nach einem Vermittlungserfolg fällig ist.

Ähnlich funktioniert das Festhonorar. Der Unterschied besteht darin, dass es nicht als Prozentsatz berechnet, sondern vorab fest definiert wird.

Für die Personalvermittlung sicherer, aber für Unternehmen weniger attraktiv, ist die feste Gebühr. Diese zahlt der Kunde im Voraus für die Bemühungen des Personaldienstleisters, unabhängig vom Erfolg.

Beim Abonnementmodell zahlen Arbeitgeber eine regelmäßige Gebühr und können dafür kontinuierlich Personalvermittlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Sie erhalten zum Beispiel Zugang zu einer exklusiven Bewerberdatenbank.

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Welche Rechtsform eignet sich für eine Personalvermittlung?

Sie können als Einzelunternehmen starten. In diesem Fall haben Sie die volle Entscheidungsfreiheit, haften aber für Geschäftsschulden unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Die Gründung kann vergleichsweise einfach und kostengünstig erfolgen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) braucht mindestens zwei Gesellschafter, die beide gesamtschuldnerisch mit ihrem kompletten Privatvermögen für Unternehmensschulden haften und alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Auch diese können Sie ohne großen Aufwand gründen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die Sie allein oder mit Gesellschaftern gründen können. Die Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine GmbH braucht ein Stammkapital (Eigenkapital) von mindestens 25.000 Euro, wovon zum Gründungszeitpunkt wenigstens die Hälfte eingezahlt sein muss. Sowohl die Gründung als auch die laufende Verwaltung sind aufwendiger und kostenintensiver.

Die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsformvariante der GmbH. Der Unterschied besteht darin, dass sie theoretisch mit einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Dafür müssen Sie regelmäßig 25 % des Jahresüberschusses in das Stammkapital einstellen, bis 25.000 Euro erreicht sind.

Die hier genannten Rechtsformen werden für die Gründung am häufigsten gewählt, grundsätzlich ist aber auch jede andere möglich. Später kann bei Bedarf eine Umwandlung erfolgen, etwa wenn das Unternehmen wächst.

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Die Finanzierung Ihrer Personalvermittlung planen - so geht's

Wie viel Startkapital Sie für Ihre Personalvermittlung brauchen, hängt vor allem von der geplanten Unternehmensgröße ab. Rechnen Sie mit notwendigen Ausgaben zwischen etwa 10.000 und 50.000 Euro. Bedenken Sie folgende Investitionen und Anlaufkosten:

  • Beratungskosten (z. B. für AGB, Musterverträge, IT, Datenschutz, Steuerberatung)
  • ggf. Notar und HR-Eintrag
  • Namensrechte ggf. schützen lassen
  • ggf. Kosten für AÜG-Erlaubnis und/oder AZAV-Akkreditierung
  • Gewerbeanmeldung
  • Erste Mieten inklusive Nebenkosten, Mietkaution
  • Büroeinrichtung inklusive IT-Ausstattung
  • Internet- und Telefonanschluss
  • ggf. Fahrzeuge
  • Personalkosten (Rekrutierung, Schulung, erste Gehälter)
  • Website-Erstellung einschließlich Hosting und Domainregistrierung
  • Kosten für die Entwicklung des Corporate Designs
  • Marketingkampagne für den Start
  • Erste Versicherungsbeiträge
  • Erstausstattung mit Büro- und Verbrauchsmaterial

Der Gründungszuschuss für Ihr Business

Sie müssen während der Gründungs- und Startphase nicht nur Ihr Unternehmen finanzieren, sondern auch Ihre private Lebensführung. Beantragen Sie deshalb nach Möglichkeit den Gründungszuschuss. Das geht, wenn Sie zum Zeitpunkt der Gründung seit mindestens einem und für wenigstens noch weitere 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. In Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation sind so Fördermittel von bis zu 20.000 Euro möglich. Für den Antrag brauchen Sie:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Businessplan
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Qualifikationsnachweise

Um professionelle Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans in Anspruch nehmen zu können, beantragen Sie rechtzeitig einen AVGS für das Gründungscoaching.

Für Ihre Kostenplanung müssen Sie auch prognostizieren, welche laufenden Kosten während des Geschäftsbetriebs anfallen werden. Beachten Sie dafür folgende Positionen:

  • Miete und Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Reinigung)
  • Personalkosten (Gehälter, Sozialabgaben, Weiterbildung)
  • Versicherungen
  • Marketing und PR (online, Print, Veranstaltungen)
  • IT-Kosten (Software-Abos, Website-Hosting, IT-Support)
  • Dienstleistungen (u. a. Buchhaltung, Steuer- und Rechtsberatung)
  • Reisekosten für Kundenbesuche oder Events
  • Finanzierungskosten (Kreditzinsen, Leasingraten)
  • Steuern
  • Büro- und Verbrauchsmaterial

Checkliste für Ihre Personalvermittlung

Für die Gründung Ihrer Personaldienstleistung müssen Sie bestimmte Schritte absolvieren. In unserer praktischen Checkliste finden Sie das Wichtigste auf einen Blick:

Ausschnitt - Personalvermittlung gründen

Geschäftsidee und Zielgruppe definieren

Beschreiben Sie Ihre Dienstleistungen, die neben der reinen Personalvermittlung beispielsweise auch Personalplanung oder ähnliche Services umfassen können. Definieren Sie Ihre Zielgruppen, sowohl im Bereich der Unternehmen als auch im Bereich der Arbeitnehmer. Legen Sie zum Beispiel fest, auf welche Branchen und Unternehmensgrößen Sie sich spezialisieren. Möchten Sie Akademiker, Facharbeiter, gering qualifizierte Arbeitskräfte, Berufs- oder Quereinsteiger ansprechen?

Standort finden

Der Standort Ihrer Personalvermittlung sollte sich in einer Region mit ausreichend Unternehmen und Arbeitskräften der für Sie relevanten Branchen befinden. Gute IT-Infrastruktur und Verkehrsanbindung sowie Sichtbarkeit sind ebenfalls wichtig. Nicht zuletzt spielen die Miet- oder Immobilienpreise eine Rolle.

Formalitäten vor der Gründung

Möglicherweise notwendige Zulassungen wurden bereits beschrieben. Hier ist noch einmal zusammengefasst, welche Formalitäten vor dem Start zu erledigen sind:

  • Beim örtlichen Gewerbeamt anmelden
  • Anmeldung beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (online, kostenlos)
  • ggf. AÜG-Erlaubnis
  • ggf. AZAV-Akkreditierung
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Meldung der Mitarbeiter zur Sozialversicherung

Personal rekrutieren

Sie können allein starten. Je nach geplantem Geschäftsumfang ist jedoch meist die Einstellung von Mitarbeitern notwendig. Dabei brauchen Sie vor allem Personalvermittler. Für administrative Aufgaben kann weiterhin die Beschäftigung von Assistenten sinnvoll sein. Größere Personalvermittlungen beschäftigen mitunter auch Spezialisten für Marketing oder IT.

Marketingstrategie entwickeln

Lassen Sie ein Corporate Design entwickeln und eine suchmaschinenoptimierte Website erstellen. Mit Content-Marketing in Form von informativen Artikeln oder Videos wecken Sie das Interesse Ihrer Zielgruppen. Nutzen Sie weiterhin Netzwerke wie LinkedIn, um die eigene Marke zu stärken und mit potenziellen Kundenunternehmen und Bewerbern in Kontakt zu treten.

Buchhaltung einführen

Die Buchhaltung ist wichtig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die finanzielle Situation richtig einschätzen zu können. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto. Entscheiden Sie sich weiterhin für ein Buchführungstool und lassen Sie sich eventuell bei der Einrichtung der Buchführung in einem Steuerbüro beraten.

Versicherungen abschließen

Versicherungen federn Risiken ab, die Ihre unternehmerische Existenz bedrohen können. Bedenken Sie folgende Optionen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung für die Absicherung gegen Schadenersatzforderungen nach Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
  • Berufshaftpflichtversicherung für Personalvermittler gegen Schadenersatzforderungen nach Vermögensschäden
  • Rechtsschutzversicherung
  • Inhaltsversicherung, die Schäden an der Büroausstattung ersetzt, beispielsweise verursacht durch Feuer oder Leitungswasser
  • Eigene Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge
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Lohnt es sich, eine Personalvermittlung zu gründen?

Unternehmen sind aufgrund des Fach- und Arbeitskräftemangels in vielen Branchen bei der Stellenbesetzung zunehmend auf spezialisierte Personalvermittler angewiesen. Der Markt für diese Dienstleistungen ermöglicht daher attraktive Margen.

Die Gründung einer Personalvermittlung bietet vielversprechende Perspektiven, erfordert aber hohes Engagement sowie die Fähigkeit, sich schnell auf Marktveränderungen einstellen zu können. Sie lohnt sich vor allem in Branchen mit hoher Nachfrage nach Arbeitskräften.

Fazit: Personal vermitteln mit Erfolg

Wenn Sie eine Arbeitsvermittlung gründen, starten Sie damit in eine lohnenswerte berufliche Selbstständigkeit. Gute Voraussetzungen bringen Sie mit, wenn Sie über Fachkenntnisse im Bereich Personalwesen und Erfahrungen in der jeweiligen Branche verfügen. Analysieren Sie, in welcher Nische die größten Erfolgschancen bestehen und spezialisieren Sie sich dahingehend.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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