Fahrlehrer werden: Das sollten Sie wissen

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 23 August, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Sie anderen Menschen etwas beibringen? Dann können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden. Da es für diese Dienstleistung einen stetigen Bedarf gibt, stehen die Berufschancen gut. Die Ausbildung eignet sich perfekt für Quereinsteiger mit einer beliebigen Berufsausbildung oder Abitur. Nach 2 Jahren Berufspraxis dürfen Sie als Fahrschullehrer in die Selbstständigkeit starten.  

Sicher ans Ziel: Fahrlehrer werden

Drei Tätigkeitsbereiche prägen Ihren Arbeitsalltag als Fahrlehrer (m w d). Dazu zählen die theoretische Ausbildung, praktische Fahrstunden und organisatorische Aufgaben.

Im Gruppenunterricht vermitteln Sie Wissen, welches für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr notwendig ist. Dieses wird auch in der theoretischen Führerscheinprüfung abgefragt.

Während der praktischen Fahrausbildung lehren Sie Ihre Fahrschüler, auf den Straßen sicher zu fahren, und bereiten sie auf die praktische Fahrprüfung vor. Dafür trainieren Sie das Anfahren, Wenden und Parken und üben Fahrpraktiken für unterschiedliche Verkehrssituationen.

Verwaltungsarbeiten zählen ebenfalls zu Ihren Aufgaben als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer. Sie planen den Unterricht, vereinbaren Termine und führen Aufzeichnungen über absolvierte Stunden.

Wenn Sie als Fahrschullehrer selbstständig sind, kümmern Sie sich auch um kaufmännische Angelegenheiten, wie etwa die Buchhaltung Ihres Unternehmens. Weiterhin organisieren Sie die Fahrzeugwartung und halten alle Lehrmaterialien auf dem neuesten Stand.

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Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung zum Fahrlehrer?

Die Tätigkeit als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer und die dafür notwendige Fahrlehrerausbildung sind in Deutschland im Gesetz über das Fahrlehrerwesen geregelt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausbildung im engeren Sinne, sondern um eine Weiterbildung, die auf einem beliebigen Berufsabschluss aufbaut.

Im Gesetz sind auch die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrererlaubnis aufgezählt. Überprüfen Sie vor der Entscheidung für eine Ausbildung zum Fahrlehrer, ob Sie diese erfüllen können:

  • Für den Erhalt der Fahrlehrerlaubnis ist das Mindestalter 21 Jahre. Die Ausbildung darf schon vorher beginnen.
  • Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf. Abitur oder Fachabitur gelten als gleichwertig.
  • Um Ihre körperliche und geistige Eignung für eine Tätigkeit als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer nachweisen zu können, brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung.
  • Für die Fahrerlaubnisklasse, in der Sie Schüler unterrichten wollen, müssen Sie selbst einen Führerschein besitzen. Zusätzlich brauchen Sie für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE mindestens drei Jahre Fahrpraxis und für alle weiteren Klassen wenigstens zwei Jahre auf den jeweiligen Fahrzeugen.
  • Um die Fahrlehrerlaubnis erhalten zu können, müssen Sie die Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre absolviert und mit den gesetzlich vorgesehenen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Für die Beantragung der Fahrlehrerlaubnis brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf.

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen sollten auch einige persönliche Voraussetzungen gegeben sein. Kontaktfreude und Offenheit helfen Ihnen bei der Arbeit mit ganz unterschiedlichen Menschen. Geduld ist wichtig, damit Sie auch in Stresssituationen souverän reagieren. Von Vorteil sind weiterhin gute Kommunikations- und Motivationsfähigkeiten.

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Ausbildung zum Fahrlehrer: Inhalte & Dauer

Die Fahrlehrerausbildung gilt als Weiterbildung. Dabei erfolgt die Grundausbildung für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE. Diese berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B, BE und L. Beachten Sie den Unterschied zwischen den Begriffen Fahrerlaubnis und Fahrlehrerlaubnis. Auf die Klasse BE aufbauend können Sie die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klassen A, CE und/oder DE erwerben.

Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 sowie A. Sie erfordert einen zusätzlichen Weiterbildungsmonat.

Mit der Fahrlehrerlaubnis CE dürfen Sie Fahrschüler in den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T ausbilden. Die Ausbildung dauert in diesem Fall zwei Monate länger, oder nur einen Monat, wenn Sie die Lehrerlaubnis für die Klasse DE bereits haben.

Als Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE können Sie Schüler für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE unterrichten. Dafür brauchen Sie ebenfalls mindestens zwei zusätzliche Weiterbildungsmonate, oder nur einen, wenn die Klasse CE schon vorhanden ist.

Ein Vollzeitkurs für den Erwerb der grundlegenden Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dauert mindestens ein Jahr und ist typischerweise folgendermaßen gegliedert:

  • 1 Monat Einführungsphase: Kennenlernen der Fahrlehrerausbildungsstätte und der Ausbildungsfahrschule
  • 7 Monate Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte: schriftliche, mündliche und fahrpraktische Prüfung
  • 4 Monate Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule: Unterrichten von Fahrschülern in Theorie und Praxis unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers, zwei einwöchige Reflexions-Seminare, Abschluss mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe

Während des Lehrgangs an der Fahrlehrerfachschule beschäftigen Sie sich mit Fragen des Verkehrsverhaltens. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsregeln, potenzielle Gefahren und die Kommunikation im Straßenverkehr.

Auch der Kompetenzbereich Recht gehört zu den Unterrichtsinhalten. Hier geht es um die Straßenverkehrsordnung, das Fahrlehrergesetz, das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Datenschutz und Versicherungsfragen.

Ebenso eignen Sie sich technische Kenntnisse an. Diese umfassen unter anderem Fragen zu Sicherheitssystemen, Fahrzeugwartung und Fahrphysik.

Weiterhin ist es wichtig, dass Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten effizient vermitteln können. Deshalb erwerben Sie Wissen aus den Bereichen Didaktik, Verkehrspädagogik und Psychologie.

Dieser Ausbildungsabschnitt schließt mit drei Prüfungen ab. Dazu gehören die schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung sowie die fahrpraktische Prüfung. Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE dauert die schriftliche Prüfung 5 Stunden, für die zusätzlichen weiteren Klassen jeweils 2,5 Stunden. Die mündliche Prüfung nimmt 30 Minuten in Anspruch.

Die fahrpraktische Prüfung dient dem Test Ihrer eigenen Fahrkompetenzen auf einem Fahrzeug der beantragten Klasse. Sie dauert für die Klassen BE und A 60 Minuten sowie für die Klassen CE und DE 90 Minuten.

Nach bestandener Fachkundeprüfung erhalten Sie eine Anwärterbefugnis, mit der Sie unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers Fahrschüler unterrichten dürfen. Diese brauchen Sie für das vorgeschriebene Lehrpraktikum an der Ausbildungsfahrschule, in der Sie als Fahrlehreranwärter selbst theoretischen und praktischen Unterricht erteilen.

Das Praktikum schließen Sie mit jeweils einer Lehrprobe für den theoretischen und praktischen Unterricht ab. Diese Prüfungsleistungen sind nur für den Erhalt der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE notwendig. Beide Lehrproben müssen Sie mit Fahrschülern durchführen, für die Sie selbst während Ihres Praktikums Ausbilder waren. Sie dauern jeweils 45 Minuten.

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Kosten und Förderungen

Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie die Ausbildung grundsätzlich selbst bezahlen. Es gibt jedoch mehrere Fördermöglichkeiten.

Die Höhe der Kosten variiert stark, je nach Region und Anbieter. Rechnen Sie mit einem Gesamtbetrag zwischen 7.000 und 16.000 Euro. Holen Sie Angebote von mehreren Fahrlehrerausbildungsstätten ein und überprüfen Sie jeweils, ob alles im Gesamtpreis enthalten ist, oder noch Zusatzkosten anfallen.

Bedenken Sie weiterhin, dass zusätzliche Prüfungsversuche extra kosten und auch für das Führungszeugnis und das ärztliche Gutachten Gebühren anfallen. Eventuell müssen Sie weitere Kosten für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für die auswärtige Unterbringung einkalkulieren. 

Folgendes Beispiel zeigt eine grobe Schätzung der Kostenspanne für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE:

  • Theoretische Ausbildung: 4.000 – 9.000 €
  • Lehrmittel: 200 – 300 €
  • Lehrpraktikum: 1.500 – 4.000 €
  • Reflexions-Seminare: 1.000 – 2.000 €
  • Prüfungsgebühren: 500 – 1.000 €

Aufbauend auf der Fahrlehrerlaubnisklasse BE können Sie Ergänzungskurse für die Klassen A, CE und DE ablegen. Rechnen Sie pro Kurs mit zusätzlichen Kosten zwischen 2.500 und 3.500 €.

In Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation gibt es eventuell die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Fahrlehrerausbildung zu erhalten. Einige Förderprogramme sollen hier kurz vorgestellt werden. Informieren Sie sich jeweils über die genauen Voraussetzungen und Leistungen.

Vom Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können Sie profitieren, wenn Sie aktuell als arbeitssuchend gemeldet sind, aber auch falls Ihnen Arbeitslosigkeit droht. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Sofern die persönlichen Voraussetzungen stimmen, übernimmt die Behörde die kompletten Lehrgangskosten inklusive des Lehrmaterials und der Prüfungsgebühren. Auch Kosten für Fahrten, auswärtige Unterbringung, Lebensunterhalt und Kinderbetreuung bekommen Sie erstattet.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG oder Aufstiegs-BAföG, ist eine Unterstützung aus Mitteln von Bund und Ländern. Mögliche Förderleistungen sind Zuschüsse zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei einer Vollzeit-Maßnahme auch zum Lebensunterhalt. Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzlich ein zinsgünstiges KfW-Darlehen. Diese Förderung kommt nur infrage, wenn Sie über keinen höheren Bildungsabschluss als einen Bachelor oder ein FH-Diplom verfügen. Den Antrag stellen Sie online.

Eine Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung ist möglich, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Ob eine Fahrlehrerausbildung förderfähig ist, wird individuell bewertet. Zu den Leistungen gehören die Übernahme der kompletten Lehrgangskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Übergangsgeld und gegebenenfalls die Erstattung von Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Haushaltshilfe.

Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! richtet sich an Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter qualifizieren möchten. Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Sie können diese Leistung nicht selbst beantragen, aber vielleicht bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit. Die Kosten für den Kurs, Lehrmaterial und Fahrten werden für Kleinstunternehmen vollständig und für größere Unternehmen anteilsmäßig übernommen.

Die komplette Finanzierung der Fahrlehrerausbildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistende möglich, entweder bereits während der Dienstzeit oder nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Ansprechpartner ist die für Ihren Standort beziehungsweise Wohnort zuständige Stelle des BFD.

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Gründungszuschuss sichern für Ihre Startphase

Insbesondere in der Gründungsphase sollten Sie auch Ihre privaten Lebenshaltungskosten nicht aus dem Blick verlieren. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, um einen Gründungszuschuss zu beantragen. Dies ist noch vor der Gründung möglich. Als Anlage benötigen Sie hierfür u.a. Ihren Businessplan. 

Berufliche Perspektiven von Fahrlehrern

Nach einer erfolgreich absolvierten Fahrlehrerausbildung arbeiten Sie im Angestelltenverhältnis in einer Fahrschule. Laut Fahrlehrergesetz müssen Sie alle vier Jahre eine mehrtägige Fortbildung absolvieren.

Nach mindestens drei Jahren Berufspraxis und einem fünftägigen Einweisungsseminar können Sie die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis erhalten. Sie dürfen dann selbst Fahrlehrer ausbilden.

Weitere mögliche Zusatzqualifikationen sind Verkehrssicherheitstrainer oder MPU-Berater. Eine Selbstständigkeit als Fahrlehrer ist frühestens nach 2 Jahren Berufspraxis möglich.

Die erfolgreich abgeschlossene Fahrlehrerausbildung ermöglicht ihnen auch ein Bachelor-Studium ohne Abitur, etwa für Fahrzeugtechnik, Verkehrsbetriebswirtschaft oder Verkehrsingenieurwesen.

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Eigene Fahrschule gründen - so geht's

Wenn Sie sich als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer selbstständig machen möchten, müssen Sie bereits zwei Jahre lang in diesem Beruf gearbeitet haben. Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren. Pflicht ist weiterhin die Teilnahme an einem Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft mit 70 Unterrichtsstunden.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten zu gründen. Entweder eröffnen Sie eine neue Fahrschule, übernehmen einen bestehenden Betrieb oder beteiligen sich daran. Eine weitere Alternative ist Franchising, denn auch in diesem Bereich gibt es einige Franchisegeber.

Die Wahl eines guten Standortes ist für Fahrschulen besonders wichtig. Von Vorteil ist die Nähe zu einem Gymnasium oder einer Berufsschule, da aus dieser Altersgruppe die meisten Fahrschüler kommen.

Analysieren Sie Ihre Konkurrenz. Eventuell müssen Sie sich von dieser mit besonderen Angeboten abheben. Das können Ferienkurse sein, Lehrgänge in anderen Sprachen oder Fahrtrainings für Führerscheinbesitzer mit Übungsbedarf. Legen Sie Wert auf eine informative Website und ein zielgruppengerechtes Social-Media-Marketing.

Im Rahmen der Gründung sind einige organisatorische Angelegenheiten zu klären. Dazu gehören in Deutschland unter anderem die Beantragung einer Fahrschulerlaubnis, die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls ein Handelsregistereintrag. Wichtig sind weiterhin speziell auf Ihren Fahrschulbetrieb zugeschnittene Versicherungen sowie die Eröffnung eines Geschäftskontos. Eventuell brauchen Sie Personal. Auch Ihre Räumlichkeiten müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.

Für eine solide Finanzierung erstellen Sie eine Finanzplanung, die Teil Ihres Businessplans ist. Es kann sinnvoll sein, die Lehrfahrzeuge zu leasen, um die Ausgaben zum Start gering zu halten. Bei vielen Autohäusern erhalten Sie speziell auf die Anforderungen von Fahrschulen zugeschnittene Angebote.

Fahrschule mit Konzept: Ihr Businessplan

Wenn Sie eine eigene Fahrschule eröffnen, erstellen Sie zur Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit einen Businessplan. Damit planen Sie Ihre Gründung konkret und durchdenken Ihr Konzept gründlich. Aber auch für die Beantragung von Krediten, Fördermitteln und eventuell Kapitalbeteiligungen brauchen Sie den Businessplan. So können Sie die jeweiligen Adressaten von Ihrem Geschäftsmodell überzeugen.

Der Businessplan beleuchtet viele Aspekte einer Gründung. Unter anderem erklären Sie Ihre Standortwahl, analysieren den Markt und prognostizieren die Umsätze für die erste Zeit. Weiterhin kalkulieren Sie die voraussichtlichen Kosten für Miete, Personal, Fahrzeuge, Lehrmittel, Versicherungen und Energie.

Wenn Sie vor der Gründung auf Jobsuche sind, können Sie bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Gründercoaching beantragen. Sie erhalten Unterstützung bei der Erstellung Ihres Businessplans. Insbesondere der Finanzplan ist sehr anspruchsvoll, daher lohnt sich professionelle Hilfe.

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FAQ - Fragen zum Fahrlehrer-Job

Sie würden gern Fahrlehrer werden und möchten noch etwas ganz Bestimmtes wissen? Vielleicht finden Sie die Information in folgenden FAQ-Antworten.

1. Wie wird man eigentlich Fahrlehrer?

2. Wie lange dauert die Ausbildung zum Fahrlehrer?

3. Welche Kosten bringt die Fahrlehrerausbildung mit sich?

4. Wo arbeitet ein Fahrlehrer?

5. Wie viel verdient man als Fahrlehrer?

6. Ist die Gründung einer Fahrschule ohne Eigenkapital möglich?

Fazit: Lohnt sich der Beruf des Fahrlehrers?

Für die Dienstleistungen von Fahrlehrern besteht ein kontinuierlicher Bedarf, denn regelmäßig erwerben sowohl junge Leute als auch ältere Interessenten ihren Führerschein. Daher können Sie von einer guten beruflichen Perspektive ausgehen.

Wenn Sie lieber selbstständig arbeiten, ist die Gründung einer eigenen Fahrschule eine Option. In jedem Fall müssen Sie eine gesetzlich regulierte Ausbildung absolvieren, wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten.


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Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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