Schnellcheck Beteiligungsfinanzierung – die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Sie interessieren sich für die Unternehmensfinanzierung und speziell für das Beteiligungskapital? In diesem Zusammenhang tauchen häufig folgende Fragen auf:
Der nächste Abschnitt widmet sich der Erklärung, was zur Beteiligungsfinanzierung gehört und welche gesetzlichen Grundlagen es dafür gibt.
Beteiligungsfinanzierung im Überblick – einfach erklärt
Bei einer Beteiligungsfinanzierung fließt dem Unternehmen von außen Eigenkapital zu. Dabei kann „außen“ sowohl bedeuten, dass die aktuellen Gesellschafter ihre Einlagen einbringen bzw. erhöhen, als auch, dass natürliche oder juristische Personen als neue Gesellschafter mit zusätzlichen Einlagen aufgenommen werden. Das Gegenteil der Außenfinanzierung ist die Innenfinanzierung, bei welcher Unternehmensgewinn einbehalten wird oder Gewinnrücklagen bzw. stille Reserven aufgelöst werden, um das Eigenkapital zu erhöhen. Diese zählt nicht zur Beteiligungsfinanzierung.
Erfahren Sie in dem folgenden Video mehr über die Beteiligungsfinanzierung durch die KFW Förderung:
Beteiligungskapital umfasst meist finanzielle Einlagen, aber auch Sacheinlagen (z. B. Immobilien, Maschinen) und Rechte (z. B. Nutzungsrechte, Lizenzen) sind möglich. In Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens und der jeweiligen Vertragsgestaltung resultieren aus den Beteiligungen für die Gesellschafter Rechte und Pflichten wie die Gewinn- und Verlustbeteiligung, die Haftung gegenüber Gläubigern sowie Entscheidungs-, Mitsprache- und Informationsrechte. Eine Beteiligungsfinanzierung findet generell zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung statt und in vielen Fällen später in Form von Kapitalerhöhungen.
Gesetzliche Grundlagen
Je nach Rechtsform ist die Beteiligungsfinanzierung gesetzlich geregelt. Folgende Vorschriften sind zu beachten:
Beteiligungskapital kann auch von einer darauf spezialisierten Gesellschaft kommen, die in mehrere Unternehmen investiert und hauptsächlich durch die damit verbundenen Gewinnbeteiligungen bzw. Verkäufe der im Wert gestiegenen Anteile Einnahmen generiert. Zu unterscheiden ist diese Art von Beteiligungsgesellschaft von einer Holding, die Anteile an mehreren Tochtergesellschaften hält, welche alle zum gleichen Konzern gehören und deren Jahresabschlüsse deshalb konsolidiert werden. Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an Unternehmen, mit denen sie nicht innerhalb einer Konzernstruktur verbunden sind.
Besonderheiten in Abhängigkeit von der Rechtsform
Welche Möglichkeiten der Aufnahme von Beteiligungskapital ein Unternehmen hat, hängt von seiner Rechtsform ab. Lesen Sie im Folgenden, wie eine Beteiligungsfinanzierung in den jeweiligen Fällen funktioniert und was dabei zu beachten ist.
Aktiengesellschaft
Am einfachsten ist die Beschaffung von Beteiligungskapital für börsennotierte Aktiengesellschaften. Sie geben junge Aktien aus, die in relativ geringe Teilbeträge aufgeteilt und unkompliziert an der Börse gehandelt werden können. Die Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien ist auch nicht börsennotierten AGs möglich, nur sind die Aktien dann nicht an der Börse handelbar, was die Kapitalbeschaffung erschweren kann. In dieser Situation kommen oft Beteiligungsgesellschaften ins Spiel.
Man unterscheidet bei Aktiengesellschaften 3 Formen der Kapitalerhöhung
GmbH
Bei der Gründung wird der Nennbetrag der Geschäftsanteile bestimmt, wobei die Summe aller Anteile, also das Stammkapital, mindestens 25.000 Euro betragen muss. Einzelne Gesellschafter können auch mehrere Geschäftsanteile übernehmen. Jeder Gesellschafter kann seine Anteile verkaufen, verschenken oder vererben.
Für eine Kapitalerhöhung gibt es gemäß § 57h GmbHG zwei Möglichkeiten, und zwar entweder die Erhöhung des Nennbetrags der vorhandenen Geschäftsanteile, welcher von den Gesellschaftern dann eingebracht werden muss, oder die Bildung neuer Geschäftsanteile, womit auch neue Gesellschafter aufgenommen werden können. Die Erhöhung des Stammkapitals muss grundsätzlich von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Lediglich bis zu 5 Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft besteht auch bei der GmbH die Möglichkeit des genehmigten Kapitals (§55 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag das vorsieht. Das bedeutet, der Geschäftsführer darf zum Zweck einer Kapitalerhöhung neue Anteile bis zu einem bestimmten Nennbetrag ausgeben.
Im Zusammenhang mit der Beteiligungsfinanzierung ist auch die Nachschusspflicht relevant, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden kann. Sie ist in den §§ 26 – 28 GmbHG geregelt. Es handelt sich dabei um Einzahlungen der Gesellschafter, die über den Nennbetrag ihrer Anteile hinausgehen, und zu denen sie bei Bedarf durch die Gesellschafterversammlung verpflichtet werden können. Die Nachschüsse gehören jedoch nicht zum Stammkapital, sondern zu den Kapitalrücklagen.
Kommanditgesellschaft
Bei der Gründung einer Kommanditgesellschaft bringen sowohl der Komplementär als auch die Kommanditisten die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlagen ein. Kapitalerhöhungen müssen durch alle Gesellschafter gemeinsam beschlossen werden. Sie können entweder durch Einlagenerhöhungen der bisherigen Gesellschafter oder die Aufnahme neuer Kommanditisten erfolgen. Das ist bei der Kommanditgesellschaft tendenziell einfacher als bei der OHG, da Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Hafteinlage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Hafteinlage entspricht in den meisten Fällen der tatsächlichen Einlage, kann aber auch davon abweichen.
OHG
Sowohl im Rahmen der Gründung als auch der Kapitalerhöhung läuft die Beteiligungsfinanzierung bei der OHG grundsätzlich ähnlich ab wie bei der Kommanditgesellschaft: durch zusätzliche Einlagen bisheriger oder die Aufnahme neuer Gesellschafter. Dafür ist jeweils die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig. Allerdings haben OHG-Gesellschafter umfangreiche Mitbestimmungsrechte und können, je nach Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, auch gemeinschaftlich zur Geschäftsführung berechtigt sein. Deshalb ist die Aufnahme eines neuen Anteilseigners eine tiefgreifende Entscheidung.
Einzelunternehmen
Beteiligungsfinanzierung bei einem Einzelunternehmen bedeutet, dass der Eigentümer Kapital aus seinem privaten Vermögen in das Unternehmensvermögen überträgt. Andere Beteiligungen fremder Gesellschafter würden grundsätzlich zu einem Rechtsformwechsel führen, denn wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind, handelt es sich nicht mehr um ein Einzelunternehmen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme davon, und zwar die stille Beteiligung, die übrigens auch bei den anderen Rechtsformen eine Möglichkeit der Beteiligungsfinanzierung bildet. Ein stiller Gesellschafter bringt Kapital in das Unternehmen ein und erhält dafür Gewinnanteile, wird aber nicht zum Gesellschafter. Eine Verlustbeteiligung kann vertraglich ausgeschlossen werden oder ist auf die Einlage beschränkt.
Sonderfälle der Beteiligungsfinanzierung im Schnellcheck
Im Zusammenhang der stillen Beteiligung soll noch auf zwei weitere Finanzierungsinstrumente verwiesen werden, die in ihrer Gestaltung ebenfalls von den typischen Eigenkapitaleinlagen abweichen.
Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung auf einen Blick
Ob die Beteiligungsfinanzierung eine lohnenswerte Option ist, hängt u. a. von der Rechtsform und den möglichen Alternativen ab. Folgende Tabelle stellt wesentliche Vor- und Nachteile des Beteiligungskapitals aus Sicht des zu finanzierenden Unternehmens gegenüber.
Beim Abwägen der Vor- und Nachteile muss aber immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Die in der Wirtschaft möglichen Konstellationen sind zu verschieden, als dass bestimmte Sachverhalte pauschal als vorteilhaft oder nachteilig gelten könnten.
Beispiele für eine Beteiligungsfinanzierung
Folgendes Beispiel zeigt, wie eine Beteiligungsfinanzierung bei einer GmbH funktionieren kann, und dass es dafür unterschiedliche Möglichkeiten gibt:
Ein Maschinenbauunternehmen wird als GmbH mit 5 Gesellschaftern geführt. Das Stammkapital beträgt 500.000 Euro und die Anteile sind gleichmäßig aufgeteilt, sodass jeder Gesellschafter eine Beteiligung mit einem Nennbetrag von jeweils 100.000 Euro hält. Das Unternehmen hat eine neue Maschine entwickelt, für die es bereits Interessenten gibt, und möchte für die Bewältigung des größeren Auftragsvolumens seine Produktionsmöglichkeiten ausbauen. Abzüglich der dafür von der Bank in Aussicht gestellten Fremdfinanzierung durch ein Darlehen besteht noch ein Kapitalbedarf von 100.000 Euro.
Für eine Beteiligungsfinanzierung gibt es nun mehrere Möglichkeiten, u. a. folgende:
- Die GmbH nimmt einen weiteren Gesellschafter auf, der 100.000 Euro Einlage mitbringt.
- Die Anteile der 5 bisherigen Gesellschafter werden um je 20.000 Euro erhöht.
- Die Anteile der bisherigen Gesellschafter werden um je 10.000 Euro erhöht und es werden zwei neue Gesellschafter mit Einlagen von je 30.000 Euro und 20.000 Euro aufgenommen.
Typische Einsatzbereiche einer Beteiligungsfinanzierung
Unternehmen suchen aus verschiedenen Gründen nach Beteiligungskapital. Typisch sind folgende Situationen, in denen ein höherer Kapitalbedarf besteht:
Die Beteiligungsfinanzierung ergänzt dabei die Innenfinanzierung, d. h. die Einbehaltung und Reinvestition von Gewinnanteilen, als weitere Form der Eigenfinanzierung.
Ergänzungen und Alternativen zur Beteiligungsfinanzierung
Lernen Sie im Folgenden noch einige Finanzierungsinstrumente und spezielle Unterstützungsmöglichkeiten für Startups kennen:
Häufig finanzieren sich Unternehmen nicht nur durch Eigenkapital, sondern nehmen auch Fremdkapital z.B. in Form von Darlehen und Krediten auf.
Fazit: Beteiligungsfinanzierung individuell planen
Die Beteiligungsfinanzierung kann grundsätzlich für jedes Unternehmen ein Thema sein, das bereits im Rahmen der Gründung Eigenkapital von außen einbringen muss. In späteren Unternehmensphasen kommt es dann oft zu Kapitalerhöhungen, z. B. wenn das Unternehmen expandieren will. Was bei einer Beteiligungsfinanzierung zu beachten ist und ob damit nur Vorteile oder auch Probleme verbunden sein können, hängt stark von der Rechtsform ab. Auch Beteiligungsgesellschaften kommen als Eigenkapitalgeber infrage.