USt-ID für Kleinunternehmer: Brauche ich die wirklich?

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 28 April, 2026
Lesezeit Minuten.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus – doch bedeutet das automatisch, dass Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen? Nicht unbedingt. Sobald Sie über Amazon, Etsy oder eBay verkaufen, digitale Dienstleistungen an EU-Kunden erbringen oder Waren im Ausland einkaufen, wird die USt-ID für Kleinunternehmer schnell relevant. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wann die Nummer sinnvoll ist und wie Sie sie korrekt beantragen.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kleinunternehmer können eine USt-ID beantragen: Auch wenn Sie nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, können Sie jederzeit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern – ohne Ihren Status zu verlieren.
  • Zentral für EU-B2B-Geschäfte: Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU ist die USt-ID unverzichtbar. Sie ermöglicht das Reverse-Charge-Verfahren und steuerfreie Lieferungen an andere Unternehmer.
  • Kostenlose Beantragung beim BZSt: Die USt-ID beantragen Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern oder über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Ihrem Finanzamt.
  • Ohne EU-Handel meist nicht nötig: Verkaufen Sie ausschließlich an deutsche Kunden, reicht Ihre Steuernummer. Bei internationalem Handel, Marktplätzen oder digitalen Leistungen im Ausland ist die USt-ID jedoch faktisch Standard.

Grundlagen: Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet kleinen Unternehmen administrative Erleichterungen. Hier erfahren Sie, was das konkret für Ihre Rechnungen und Steuerpflichten bedeutet.

Sie müssen die Umsatzgrenzen beachten, denn Sie profitieren von der Regelung, wenn Ihr Vorjahresumsatz maximal 22.000 € betrug und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigt. Achtung: Diese Schwellenwerte können sich durch Gesetzesänderungen anpassen.

Kleinunternehmer weisen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Dafür entfällt die Pflicht zur laufenden Umsatzsteuervoranmeldung.

Auch als Kleinunternehmer sind Sie umsatzsteuerlicher Unternehmer nach § 2 des Umsatzsteuergesetzes. Das ist entscheidend für EU-Regelungen und die Berechtigung zur USt-ID.

Sie müssen auf allen Rechnungen einen klaren Hinweis anbringen, etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” Ohne diesen Vermerk riskieren Sie Nachfragen von Kunden und Finanzamt.

Welche Nummer ist welche? Steuer-ID, Steuernummer, USt-ID & KU-IdNr.

Viele Unternehmer verwechseln die verschiedenen Identifikationsnummern. Dieser Abschnitt sortiert die wichtigsten Nummern nach Zweck und korrekter Verwendung.

NUMMERFORMATVERGABE DURCHVERWENDUNG
Steuer-ID11 ZiffernBundeszentralamtEinkommensteuer (persönlich, lebenslang)
Steuernummer10 - 11 ZiffernFinanzamtSteuererklärung, Inland-Rechnungen
USt-IdNr.DE + 9 ZiffernBZStEU-Umsatzsteuer, B2B-Handel
KU-IdNr.VariableBZStEU-weite Kleinunternehmerregelung (OSS)

Steuer-Identifikationsnummer: Diese lebenslange, persönliche Nummer erhalten natürliche Personen seit 2007. Sie dient der Einkommensteuer und gehört weder auf Rechnungen noch ins Impressum.

Steuernummer: Ihr Finanzamt vergibt diese Nummer für Steuererklärungen. Bei inländischen Geschäften können Sie sie auf Rechnungen angeben.

Umsatzsteuer-ID-Nummer: Das Format „DE123456789” identifiziert Sie im EU-Umsatzsteuerrecht. Für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte ist sie Pflicht.

Kleinunternehmer-Identifikationsnummer: Diese spezielle Nummer wird relevant, wenn Sie die neue EU-weite Kleinunternehmerregelung nutzen und Umsätze in mehreren EU-Ländern ohne Umsatzsteuer abrechnen möchten.

Hinweis: 

In Deutschland verwenden Sie Steuernummer oder USt-ID. Bei EU-Geschäften ist die USt-IdNr. zwingend. Die KU-IdNr. kommt nur in Spezialfällen zum Einsatz.

Brauchen Kleinunternehmer eine USt-ID?

Wann ist die USt-ID optional, wann empfehlenswert und wann praktisch Pflicht?

Verkaufen Sie ausschließlich an deutsche Privatkunden oder Unternehmen (keine EU-Geschäfte), genügt Ihre Steuernummer. Eine USt-ID hat dann keinen praktischen Nutzen.

Kaufen Sie Waren oder Dienstleistungen von Geschäftspartnern in anderen EU-Ländern? Mit USt-ID zahlen Sie netto statt brutto. Ein Beispiel: Bei einem Einkauf von 1.000 € in Dänemark sparen Sie mit USt-ID rund 250 € Voraus-Umsatzsteuer.

Verkäufer auf Amazon, Etsy oder eBay mit EU-weitem Versand benötigen praktisch immer eine USt-ID. Viele Plattformen verlangen sie für die Freischaltung internationaler Funktionen.

Die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ändert nichts an Ihrem Status nach § 19 UStG. Der Status hängt ausschließlich von Ihren Umsätzen ab.

Achtung!

Bei Nutzung der USt-ID im EU-Handel können zusätzliche Pflichten entstehen – etwa die Zusammenfassende Meldung bei B2B-Umsätzen über 50.000 € oder die OSS-Regelung bei B2C-Verkäufen über 10.000 €. Sprechen Sie bei komplexeren Geschäftsmodellen mit einem Steuerberater.

USt-ID für Kleinunternehmer beantragen: So gehen Sie konkret vor

Die Online-Beantragung der USt-ID ist unkompliziert und kostenlos. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.

  1. Zuständige Stelle: Die USt-ID wird ausschließlich beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis vergeben – entweder direkt über das BZSt-Online-Portal oder indirekt bei der Gewerbeanmeldung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  2. Online-Beantragung für bestehende Unternehmer: Besuchen Sie die BZSt-Webseite und geben Sie Ihre Steuernummer, das zuständige Finanzamt, Ihre Unternehmensform, Anschrift und wirtschaftliche Tätigkeit an. Der Antrag ist gebührenfrei.
  3. Schriftlicher Antrag als Alternative: Senden Sie ein formloses Schreiben mit Name, Anschrift, Steuernummer, Finanzamt und dem Vermerk „Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG” an das BZSt.
  4. Bestätigung durch das Finanzamt: Bevor das BZSt Ihre USt-ID vergibt, muss Ihr Finanzamt Ihre Unternehmereigenschaft elektronisch bestätigen. Dieser Schritt kann einige Tage in Anspruch nehmen.
  5. Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit 5-10 Werktagen bei Standardfällen. Bei Neugründungen kann die Erfassung bis zu mehreren Wochen dauern. Sie erhalten die Nummer per Post an Ihren Unternehmenssitz.

Tipp: 

Planen Sie den Antrag vor Aufnahme von EU-Geschäften oder vor der Listung auf internationalen Marktplätzen. So vermeiden Sie Verzögerungen beim Verkauf oder Sperrungen Ihres Händlerkontos.

So nutzen Sie die USt-ID als Kleinunternehmer korrekt

Nach der Beantragung kommt die praktische Anwendung. Hier erfahren Sie, wie Sie die USt-ID auf Rechnungen, im Impressum und bei EU-Geschäften richtig einsetzen.

Rechnungen an EU-Unternehmer: Geben Sie sowohl Ihre USt-ID als auch die Ihres Kunden an. Vermerken Sie klar, dass der Leistungsempfänger die Steuerschuld trägt – etwa: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG”.

Reverse-Charge-Hinweis: Bei B2B-Leistungen im EU-Ausland ist dieser Vermerk Pflicht. Beispiel: Sie erbringen eine Beratungsleistung für 1.000 € an eine französische Firma – die Rechnung weist 1.000 € netto aus, die französische Umsatzsteuer führt Ihr Kunde selbst ab.

Inlandsgeschäfte bleiben unverändert: Trotz USt-ID weisen Sie in Deutschland weiterhin keine Umsatzsteuer aus, solange Sie die Umsatzgrenze einhalten. Der § 19-Hinweis bleibt auf deutschen Rechnungen Pflicht.

Betreiben Sie eine Website oder einen Online-Shop, müssen Sie die USt-ID im Impressum angeben – sofern vorhanden. Steuernummer oder Steuer-ID sind kein Ersatz für die USt-ID.

Vermeiden sie typische Fehler. Verwechseln Sie nicht Steuer-ID und USt-ID im Impressum Kleinunternehmer. Dokumentieren Sie bei EU-Geschäften immer die USt-ID Ihres Geschäftspartners. Unvollständige Angaben können zu Haftungsrisiken führen.

Tipp: 

Nutzen Sie das Bestätigungsverfahren des BZSt (einfach oder qualifiziert), um die Gültigkeit der USt-ID Ihres Geschäftspartners zu überprüfen. So minimieren Sie Vorsteuer- und Haftungsrisiken.

Häufig gestellte Fragen

1. Verliere ich meinen Kleinunternehmerstatus, wenn ich eine USt-ID beantrage?

2. Muss ich als Kleinunternehmer eine USt-ID im Impressum angeben?

3. Was passiert, wenn ich ohne USt-ID Waren an EU-Unternehmer verkaufe?

4. Brauche ich eine USt-ID für Verkäufe an Privatkunden im EU-Ausland?

5. Gibt es mehrere USt-IDs, wenn ich mehrere Tätigkeiten habe?

6. Wie erkenne ich, ob meine USt-ID noch gültig ist?

Fazit

Die USt-ID ist auch für Kleinunternehmer ein wichtiges Instrument im internationalen Geschäftsverkehr. Trotz Steuerbefreiung bleiben Sie Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne und sollten die USt-ID bei EU-Geschäften gezielt einsetzen. Die Beantragung ist einfach, kostenlos und bringt klare Vorteile im grenzüberschreitenden Handel. Entscheidend ist die korrekte Verwendung, um rechtliche Risiken und Nachforderungen zu vermeiden. Bei komplexeren Konstellationen empfiehlt sich professionelle Beratung. Richtig genutzt erleichtert die USt-ID Ihre Geschäftsabläufe und schafft Sicherheit.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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