Das Wichtigste auf einen Blick
Wann Kleinunternehmer ein Impressum brauchen
Bei jeder geschäftsmäßigen Online-Nutzung besteht Impressumspflicht – auch ohne große Umsätze oder Mitarbeiter. Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung ändert daran nichts.
Definition Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG: Unternehmer mit Umsatz von maximal 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro im laufenden Jahr. Dieser Status betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Impressumspflichten.
Impressumspflicht besteht, wenn Sie auf einer Internetseite dauerhaft Produkte, Dienstleistungen, Coaching, Handwerk, digitale Güter, Werbung, Affiliate Links oder Sponsoring anbieten oder bewerben.
Typische Beispiele: Fotografin mit Portfolioseite, Etsy- oder Shopify-Shop, Freelancer-Landingpage, Handwerker-Onepager, Coach mit Buchungsformular, lokale Dienstleister mit Kontaktformular.
Social Media zählt mit: Die Impressumspflicht gilt auch für geschäftliche Profile auf Instagram, Facebook-Pages, LinkedIn, XING, TikTok, YouTube und Etsy-Shops. Nutzen Sie das Impressumsfeld oder verlinken Sie auf Ihre Website.
Achtung!
Reine private Hobby-Blogs ohne Werbung, ohne Affiliate Links und ohne geschäftliche Absicht benötigen kein Impressum. Sobald jedoch Monetarisierung erfolgt, ändert sich dies.
Pflichtangaben im Impressum für Kleinunternehmer nach DDG
§ 5 DDG hat seit 2024 das frühere TMG abgelöst. Als Anbieter müssen Sie dieselben Basisangaben machen wie jedes andere Unternehmen – unabhängig von Ihrer Rechtsform oder Ihrem Gewerbe.
Vollständiger Name des Verantwortlichen – Bei Einzelunternehmern immer der bürgerliche Vor- und Nachname, ggf. mit Unternehmensbezeichnung: „Max Mustermann, handelnd unter ‚Musterdesign Grafikstudio’”. Titel wie „Geschäftsführer” gehören hier nicht hin.
Ladungsfähige Anschrift und zwar Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort in Deutschland oder der EU. Kein Postfach, kein reiner Coworking-Name ohne rechtlich erreichbare Adresse.
Schnelle elektronische Kontaktaufnahme durch mindestens eine gültige E-Mail Adresse. Zusätzlich empfehlenswert: Telefon oder Fax. Ein reines Online-Formular ohne direkte E Mail oder Telefonnummer gilt als kritisch.
Handelsregistereintrag, falls vorhanden: Handelsregisternummer und Registergericht bei eingetragenem Kaufmann (e.K.), UG oder GmbH. Viele Kleinunternehmer als nicht eingetragene Einzelunternehmer haben keine Registereintragung.
Aufsichts- oder Zulassungsbehörde bei regulierten Berufen und zwar zuständige Behörde mit Anschrift (z.B. Handwerkskammer, IHK, Steuerberaterkammer, Rechtsanwaltskammer).
Berufsspezifische Informationen bei reglementierten Tätigkeiten wie Handwerk nach HwO, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekt: gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung, berufsrechtliche Vorschriften mit Link.
USt-IdNr. bei Umsatzsteuerpflicht: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei reinen Kleinunternehmern ohne USt-ID bleibt diese Zeile leer. Die normale Steuernummer darf niemals genannt werden.
Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV nur optional bei journalistisch-redaktionellen Inhalten wie Blogs mit Meinungsbildung: Angabe einer verantwortlichen Person.
Musterimpressum für Kleinunternehmer 2026
| ANGABE | BEISPIEL |
|---|---|
| Name | Max Mustermann |
| Firma | Musterdesign Grafikstudio |
| Anschrift | Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
| [email protected] | |
| Telefon | +49 123 456789 |
| USt-IdNr. | DE123456789 (falls vorhanden) |
| Behörde | Mitglied IHK München (falls zutreffend) |
| Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV | Max Mustermann |
Besonderheiten für Kleinunternehmer: Steuer, Adresse & Datenschutz
Kleinunternehmer haben besondere Fragen zur Steuernummer, zur privaten Wohnadresse im Homeoffice und zum Zusammenspiel mit dem Datenschutz. Hier die wichtigsten Klarstellungen.
Keine Steuernummer im Impressum: Die persönliche Steuernummer oder die steuerliche Identifikationsnummer gehören nie ins Impressum. Sie sind vertrauliche Daten und erhöhen Missbrauchsrisiken.
USt-ID nur wenn vorhanden: Kleinunternehmer geben die Umsatzsteuer ID nur an, wenn sie eine vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Ansonsten bleibt diese Zeile leer.
Homeoffice-Problem: Über 60 % der Kleinunternehmer arbeiten von der Privatwohnung. Im Impressum muss dennoch eine ladungsfähige Adresse stehen – meist die Privatadresse. Daraus können ungewollte Besuche folgen, es entsteht ein Risiko von Belästigung oder Einblicken in den Wohnort. Alternativen: Geschäftsadresse, Büroservice oder virtuelles Büro (ca. 10–50 Euro pro Monat), sofern ladungsfähig.
Die im Impressum genannte Adresse muss nicht mit der beim Finanzamt hinterlegten identisch sein, solange sie rechtlich erreichbar und aktuell ist.
Sie sollten Impressum und Datenschutz trennen. Beide Rechtstexte gehören auf getrennte Unterseiten, jeweils eigenständig verlinkt im Footer als „Impressum” und „Datenschutz”.
Achtung!
Folgendes gehört nichts ins Impressum: Bankverbindungen, private Mobilnummern, persönliche Social Media Accounts und Kopien von Ausweisen sind aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen zu vermeiden.
So erstellen und platzieren Sie ein rechtssicheres Impressum
Mit einer strukturierten Checkliste vermeiden Sie als Betreiber typische Fehler und halten Ihre Angaben dauerhaft aktuell.
- Eigene Unterseite anlegen: Erstellen Sie auf Ihrer Webseite eine separate Seite „Impressum”, nicht nur einen Absatz in den AGB. URL möglichst kurz: /impressum/.
- Platzierung beachten: Der Link „Impressum” muss gut sichtbar im Footer und idealerweise zusätzlich im Menü stehen. Die Zwei-Klick-Regel muss eingehalten werden. Die Bezeichnung darf nicht kryptisch sein.
- Social Media richtig einrichten: In Instagram-Bio, Facebook-Seiteninfo, LinkedIn-Info-Bereich oder YouTube-Kanalbeschreibung tragen Sie das Impressum direkt ein oder setzen einen anklickbaren Link.
- Generatoren als Basis: Impressums-Generatoren bieten einen sinnvollen Ausgangspunkt. Füllen Sie diese mit Ihren aktuellen Daten und prüfen Sie halbjährlich auf Aktualität.
- Anwaltliche Prüfung bei Komplexität: Bei mehreren Tätigkeiten, internationalen Kunden oder regulierten Berufen reduziert eine einmalige Prüfung (ca. 200–500 Euro) das Abmahnrisiko um bis zu 90 %.
- Vor Livegang prüfen: Sind Name, Adresse, Kontaktdaten, Registerangaben, Behörde, Berufsangaben und Kleinunternehmer USt ID korrekt? Stimmen diese mit anderen Kanälen wie Rechnungen überein?
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Was droht bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?
Fehlende oder fehlerhafte Impressen sind seit Jahren ein häufiger Abmahngrund – auch im Kleingewerbe. Die Informationspflichten werden aktiv überwacht.
Wer?: Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände (vzbv) und spezialisierte Kanzleien durchsuchen Plattformen algorithmisch nach Verstößen.
Typische Folgen: Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Anwaltskosten liegen oft zwischen 300 und 1.000 Euro. Bei Wiederholung drohen Vertragsstrafen von 5.000 Euro pro Verstoß.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen können Behörden Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen, insbesondere bei systematischer Täuschung.
Häufige Fehler sind Impressumslink nur im Bild versteckt, unlesbare Schriftfarbe im Footer, nicht mehr aktuelle Adressdaten nach Umzug oder eine fehlende Telefonnummer trotz Angebot telefonischer Beratung.
2024-2025 gab es über 15.000 Impressen-Abmahnungen. 80 % der Fälle betrafen Unternehmer mit unter 50.000 Euro Umsatz.
Tipp:
Ein vollständiges Impressum mindert nicht nur rechtliche Risiken, sondern erhöht die Seriosität. Studien zeigen 70 % Abbruchrate bei nicht-transparenten Seiten.
Häufig gestellte Fragen
1. Muss ich als Kleinunternehmer mit reinem Instagram-Account ohne Website ein Impressum haben?
2. Reicht ein Postfach im Impressum?
3. Muss ich eine Telefonnummer im Impressum angeben?
4. Wie oft sollte ich mein Impressum prüfen?
5. Gibt es Unterschiede zwischen Impressum für Einzelunternehmer und Kleinunternehmer?
6. Kann ich ein kostenloses Muster oder einen Generator bedenkenlos nutzen?
Fazit
Kleinunternehmer unterliegen trotz geringer Umsätze denselben Impressumspflichten nach dem DDG wie größere Unternehmen – unabhängig davon, ob es sich um Website, Online-Shop oder Social-Media-Profile handelt. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ändert daran nichts. Zu den Pflichtangaben gehören insbesondere der vollständige Name, eine ladungsfähige Anschrift, E-Mail, Telefonnummer sowie gegebenenfalls Register- und Behördenangaben und die USt-ID – jedoch niemals die Steuernummer. Ein korrekt platziertes und regelmäßig aktualisiertes Impressum schützt vor Abmahnungen und stärkt zugleich die Professionalität Ihres Auftritts. Prüfen Sie Ihr Impressum daher regelmäßig anhand einer Checkliste. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich rechtlicher Rat, bevor Sie neue Online-Projekte veröffentlichen.





