Das Wichtigste auf einen Blick
Was bedeutet Kleinunternehmer im Zusammenhang mit der Einkommensteuer?
Der Kleinunternehmerstatus betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer gelten die normalen Regeln, die für alle Steuerpflichtigen in Deutschland angewendet werden.
Abgrenzung Kleinunternehmer vs. Kleingewerbe: Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus § 19 UStG und bezeichnet Unternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind (Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 Euro, im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro ab 2025). Früher lag die Grenze bei 22.000 Euro. Ein Kleingewerbe hingegen ist ein bilanzrechtlicher Begriff nach HGB und beschreibt Betriebe mit vereinfachter Buchhaltung.
Keine Sonderregelung bei der Einkommensteuer: Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht nur die Umsatzsteuer – keine Umsatzsteuer Voranmeldung, kein Ausweis auf Rechnungen. Einen eigenen Einkommensteuertarif für Kleinunternehmer gibt es nicht.
Einkunftsarten: Gewinne aus einem Kleingewerbe fließen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Steuererklärung ein. Freiberufler melden ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Beide unterliegen denselben Einkommensteuertarifen.
Pflicht zur Steuererklärung: Auch nebenberufliche Selbstständige müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt erwartet zudem bei der Gewerbeanmeldung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Grundlagen der Einkommensteuer für Kleinunternehmer (2024 & 2025)
Bevor Sie die Tabellen nutzen, sollten Sie die grundlegenden Parameter verstehen: Grundfreibetrag, Steuersätze und das Prinzip der Progression. Diese bilden die Grundlage für alle Berechnungen.
Zu versteuerndes Einkommen: Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) ergibt sich aus allen Einkunftsarten (Lohn, Gewinn aus Kleinunternehmen, Vermietung etc.) abzüglich Sonderausgaben, Werbungskosten und Steuerfreibeträge. Bei Kleinunternehmen ermitteln Sie den Gewinn in der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Aktuelle Grundfreibeträge:
| JAHR | LEDIGE | VERHEIRATETE |
|---|---|---|
| 2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
| 2025 | 12.096 Euro | 24.192 Euro |
| 2026 (geplant) | 12.348 Euro | 24.696 Euro |
Tarifzonen: Bis zum Grundfreibetrag zahlen Sie 0 % Steuern. Darüber beginnt die progressive Zone mit 14 % Eingangssteuersatz. Ab rund 66.000-67.000 Euro (je nach Jahr) greift der Steuersatz von 42 %. Die Reichensteuer von 45 % gilt ab 277.826 Euro bei Ledigen.
Durchschnitts- vs. Grenzsteuersatz: Der Durchschnittssteuersatz zeigt Ihre Gesamtbelastung (Steuer geteilt durch Einkommen). Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuern auf jeden zusätzlich verdienten Euro anfallen. Für nebenberufliche Unternehmer ist der Grenzsteuersatz entscheidend.
Hinweis:
Kleinunternehmer profitieren nicht von einem reduzierten Tarif. Allerdings bleiben viele durch geringe Gewinne unter dem Grundfreibetrag und zahlen entsprechend wenig oder keine Einkommensteuer.
Einkommensteuer-Tabelle für Kleinunternehmer ohne weiteren Job
Die folgende Tabelle zeigt typische Steuerbelastungen für Vollzeit-Kleinunternehmer ohne weitere Einkünfte. Die Werte gelten für ledige Steuerpflichtige ohne Kinder.
Einkommensteuer-Tabelle 2024
| JAHRESGEWINN | zvE (NACH PAUSCHALEN) | EINKOMMENSTEUER 2024 | DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ |
|---|---|---|---|
| 5.000 Euro | ca. 3.770 Euro | 0 Euro | 0 % |
| 10.000 Euro | ca. 8.770 Euro | 0 Euro | 0 % |
| 15.000 Euro | ca. 13.770 Euro | ca. 350 Euro | ca. 2,5 % |
| 20.000 Euro | ca. 18.770 Euro | ca. 1.200 Euro | ca. 6,4 % |
| 30.000 Euro | ca. 28.770 Euro | ca. 3.800 Euro | ca. 13,2 % |
| 40.000 Euro | ca. 38.770 Euro | ca. 7.200 Euro | ca. 18,6 % |
| 50.000 Euro | ca. 48.770 Euro | ca. 11.000 Euro | ca. 22,6 % |
| 60.000 Euro | ca. 58.770 Euro | ca. 15.000 Euro | ca. 25,5 % |
Einkommensteuer-Tabelle 2025
| JAHRESGEWINN | zvE (NACH PAUSCHALEN) | EINKOMMENSTEUER 2025 | DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ |
|---|---|---|---|
| 5.000 Euro | ca. 3.770 Euro | 0 Euro | 0 % |
| 10.000 Euro | ca. 8.770 Euro | 0 Euro | 0 % |
| 15.000 Euro | ca. 13.770 Euro | ca. 270 Euro | ca. 2,0 % |
| 20.000 Euro | ca. 18.770 Euro | ca. 1.050 Euro | ca. 5,6 % |
| 30.000 Euro | ca. 28.770 Euro | ca. 3.600 Euro | ca. 12,5 % |
| 40.000 Euro | ca. 38.770 Euro | ca. 6.900 Euro | ca. 17,8 % |
| 50.000 Euro | ca. 48.770 Euro | ca. 10.600 Euro | ca. 21,7 % |
| 60.000 Euro | ca. 58.770 Euro | ca. 14.500 Euro | ca. 24,7 % |
Hinweise zur Berechnung:
Die Werte basieren auf der Annahme, dass nur der Grundfreibetrag und Standardpauschalen (Werbungskostenpauschale 1.230 Euro) abgezogen werden. Kinderfreibeträge, Ehegattensplitting oder außergewöhnliche Belastungen sind nicht berücksichtigt. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Steuerpflichtigen bei niedriger Einkommensteuer vollständig.
Tipp:
Diese Tabelle dient der Orientierung. Für eine exakte Berechnung nutzen Sie den BMF-Einkommensteuerrechner oder eine Steuersoftware.
Einkommensteuer-Tabelle für Kleinunternehmer mit Vollzeitjob
Für Arbeitnehmer mit einem Nebengewerbe ist der Grenzsteuersatz entscheidend. Ihr Gehalt wird bereits über die Lohnsteuer versteuert. Der zusätzliche Gewinn aus dem Kleinunternehmen erhöht Ihr Gesamteinkommen und wird entsprechend nachversteuert.
Beispiel-Tabelle 2024: Gehalt + Nebengewerbe
| BRUTTO-JAHRESGEHALT | GEWINN KLEINUNTERNEHMEN | GESAMT-zvE | GESAMTSTEUER | MEHRSTEUER DURCH NEBENGEWERBE |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | 3.000 Euro | ca. 28.000 Euro | ca. 3.400 Euro | ca. 700 Euro |
| 30.000 Euro | 6.000 Euro | ca. 31.000 Euro | ca. 4.300 Euro | ca. 1.600 Euro |
| 40.000 Euro | 3.000 Euro | ca. 38.000 Euro | ca. 6.800 Euro | ca. 750 Euro |
| 40.000 Euro | 6.000 Euro | ca. 41.000 Euro | ca. 7.800 Euro | ca. 1.750 Euro |
| 50.000 Euro | 6.000 Euro | ca. 51.000 Euro | ca. 10.800 Euro | ca. 1.700 Euro |
| 50.000 Euro | 10.000 Euro | ca. 55.000 Euro | ca. 12.500 Euro | ca. 3.400 Euro |
Beispiel 2024
Ein lediger Angestellter verdient 50.000 Euro brutto pro Jahr. Zusätzlich erwirtschaftet er mit seinem Kleinunternehmen einen Gewinn von 6.000 Euro.
Ohne Nebengewerbe: zvE ca. 45.000 Euro → Einkommensteuer ca. 9.100 Euro
Mit Nebengewerbe: zvE ca. 51.000 Euro → Einkommensteuer ca. 10.800 Euro
Mehrsteuer: ca. 1.700 Euro
Effektiver Grenzsteuersatz auf den Gewinn: ca. 28 %
Beispiel-Tabelle 2025: Gehalt + Nebengewerbe
| BRUTTO-JAHRESGEHALT | GEWINN KLEINUNTERNEHMEN | GESAMT-zvE | GESAMTSTEUER | MEHRSTEUER DURCH NEBENGEWERBE |
|---|---|---|---|---|
| 40.000 Euro | 6.000 Euro | ca. 41.000 Euro | ca. 7.500 Euro | ca. 1.650 Euro |
| 50.000 Euro | 6.000 Euro | ca. 51.000 Euro | ca. 10.400 Euro | ca. 1.600 Euro |
| 50.000 Euro | 10.000 Euro | ca. 55.000 Euro | ca. 12.100 Euro | ca. 3.300 Euro |
Achtung!
Die Lohnsteuer wird bereits durch Ihren Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Mehrsteuer durch Ihr Nebengewerbe wird über den Einkommensteuerbescheid nacherhoben. Verluste aus dem Kleinunternehmen können Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern und zu einer Steuerrückzahlung führen.
Einkommensteuer, Kleinunternehmerregelung & weitere Steuern im Überblick
Die Einkommensteuer ist nur ein Baustein Ihrer Steuerlast. Als Gewerbetreibender sollten Sie auch Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Sozialabgaben im Rahmen Ihrer Planung berücksichtigen.
Einkommensteuer: Der Gewinn aus Ihrem Kleinunternehmen fließt in Ihre persönliche Steuerberechnung ein. Die Höhe der Einnahmen und Betriebsausgaben ermitteln Sie über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese ist Pflicht als Teil Ihrer Steuererklärungen.
Gewerbesteuer: Für Gewerbetreibende gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Kalenderjahr. Viele Kleinunternehmer bleiben darunter und zahlen keine Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert je nach Land und Gemeinde (typisch 350–500 %). Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.
Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer, solange Sie die Umsatzgrenzen einhalten. Ab 2025 gelten 25.000 Euro Jahresumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr als Grenze. Diese Regelung hat jedoch keinen Einfluss auf Ihre Einkommensteuer.
Sozialabgaben: Unabhängig vom Kleinunternehmerstatus müssen Sie Ihre Absicherung prüfen. Bei einem Hauptberuf als Angestellter sind Sie über den Arbeitgeber versichert. Als Vollzeit-Selbstständiger benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung. In bestimmten Berufen besteht Rentenversicherungspflicht.
Tipp:
Bei hohen Gewinnen, mehreren Einkunftsquellen oder familiären Konstellationen (Ehepartner, Kinder) sollten Sie eine Steuerberatung in Anspruch nehmen. Spezialisierte Software kann ebenfalls helfen, die Bemessungsgrundlage korrekt zu ermitteln und Nachteile zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
1. Muss ich als Kleinunternehmer immer Einkommensteuer zahlen?
2. Gibt es einen speziellen Einkommensteuertarif für Kleinunternehmer?
3. Wie nutze ich die Tabelle am besten?
4. Wie oft verlangt das Finanzamt Vorauszahlungen für die Einkommensteuer?
5. Was passiert, wenn meine Gewinne stark schwanken?
Fazit
Die Einkommensteuer für Kleinunternehmer wird nach den allgemeinen Regeln in Deutschland berechnet und richtet sich nach dem Gesamteinkommen, dem Grundfreibetrag und dem progressiven Steuertarif. Einen speziellen Steuersatz für Kleinunternehmer oder Kleingewerbe gibt es nicht. Die in diesem Zusammenhang häufig genutzten Tabellen und Beispiele bieten eine hilfreiche erste Orientierung für die Steuerbelastung in den Jahren 2024 und 2025, ersetzen jedoch keinen individuellen Steuerbescheid. Entscheidend ist daher eine sorgfältig geführte Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie ein klarer Überblick über die eigenen Umsätze und Gewinne. Auch die Grenzen der Kleinunternehmerregelung sollten stets im Blick behalten werden. Bei steigenden Gewinnen ist es sinnvoll, frühzeitig steuerlich zu planen und bei Bedarf Tools wie den Rechner des Bundesministerium der Finanzen oder professionelle Beratung zu nutzen.





