AGB erstellen: AGB-Muster & Tipps für eine allumfassende Rechtssicherheit

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 13 August, 2024
Lesezeit Minuten.
Für die meisten Unternehmen ist es sinnvoll, als vorgefertigten Rahmen für zukünftige Vertragsverhältnisse Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu formulieren. Dabei sind einige Besonderheiten wie Klauselverbote oder Anforderungen zu beachten, wenn Sie Ihre AGB erstellen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, warum Sie sie benötigen, welche Punkte zwingend hineingehören und welche AGB-Muster sich für Sie eignen können.  

Was sind AGB und wann sind sie notwendig?

AGB sind vorformulierte Vertragsinhalte, die grundsätzlich für alle Geschäfte mit dem jeweiligen Unternehmen gelten. Individuelle Abreden sind darüber hinaus möglich und haben Vorrang. Wenn Sie an Ihren AGB Änderungen vornehmen, müssen Ihre Kunden zustimmen. Andernfalls sind die AGB für den Geschäftsverkehr nicht wirksam. Was hinsichtlich der AGB zu beachten ist, regeln die §§ 305 bis 310 BGB. Diese gelten übrigens auch für das Arbeitsrecht, speziell für vorformulierte Arbeitsverträge.

Es existiert grundsätzlich keine Pflicht, für das eigene Unternehmen AGB zu erstellen. Wenn keine vorhanden sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon unterliegen viele Unternehmen und vor allem Online-Händler jedoch umfangreichen Informationspflichten, unter anderem hinsichtlich der Widerrufsbelehrung. Die Erstellung von AGB ist die beste Möglichkeit, diese Pflichten zu erfüllen.

AGB für B2C oder B2B – was ist der Unterschied?

Aus § 310 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass hinsichtlich der AGB für B2C-Kunden höhere Anforderungen gelten als für B2B-Kunden. Der Grund dafür ist, dass private Verbraucher im Geschäftsverkehr als weniger erfahren und daher schützenswerter gelten. So müssen Sie einen privaten Endverbraucher vor Vertragsschluss auf die AGB hinweisen. Weiterhin gelten für B2C-AGB die Klauselverbote der §§308 und 309 BGB.

Im B2B-Bereich sind die Vorschriften für die Erstellung und Wirksamkeit von AGB nicht ganz so streng. Hier ist es ausreichend, wenn Sie auf die AGB hinweisen und der Geschäftspartner keinen Widerspruch einlegt. Explizit akzeptieren muss er die AGB nicht. Für B2C-Kunden müssen die AGB in Ihren Geschäftsräumen oder in Ihrem Online-Shop so verfügbar sein, dass sie diese zur Kenntnis nehmen können. Eine Zustimmung seitens der Kunden ist nicht unbedingt erforderlich.  

Wenn Sie sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden tätig sind, sollten Sie zwei separate AGB erstellen. AGB-Muster bieten Ihnen Anregungen dafür. Alternativ können Sie auch allgemeine AGB verwenden und entsprechend gekennzeichnete Formulierungen für die unterschiedlichen Adressaten einfügen.

AGB

Auszug der AGB von Selbststaendigkeit.de

AGB-Muster verwenden oder vom Anwalt AGB erstellen lassen?

Für die Erstellung Ihrer AGB haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Selbst formulieren mit einer AGB-Vorlage
  • Einen der zahlreichen AGB-Generatoren nutzen
  • Die Erstellung einem Anwalt überlassen

Wenn Sie Ihre AGB mit Hilfe eines AGB-Musters oder einer Vorlage selbst formulieren möchten, sollten Sie genau darauf achten alle spezifischen Aspekte Ihres Unternehmens zu erfassen. Das Gleiche gilt für die Nutzung eines AGB-Generators. Lassen Sie Ihre AGB im Zweifelsfall nochmal von einem Anwalt prüfen.

Sie möchten Ihre AGB doch lieber von einem Anwalt verfassen lassen? Rechtlich sind Sie damit auf der sicheren Seite, denn das AGB-Recht ist nicht ganz einfach und Fehler können nicht nur zu ungültigen Klauseln, sondern auch zu Abmahnungen führen. Weiterhin kann der Rechtsanwalt die AGB individuell an Ihr Unternehmen anpassen und Sie dazu beraten. Das gilt nicht nur für die Formulierung, sondern auch für die Einbindung auf der Website oder generell in den Geschäftsablauf.

Vorsicht mit dem Urheberrecht!

Kopieren Sie AGB niemals von einer anderen Unternehmenswebsite, da Sie damit das Urheberrecht verletzen. AGB-Muster und Vorlagen, die Ihnen gratis oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden, dürfen Sie unter Nennung der Quelle natürlich verwenden, wenn Sie eigene AGB verfassen.

Was kostet die Erstellung von AGB durch einen Anwalt?

Die anwaltliche Leistung verursacht Kosten und vor allem Gründer möchten natürlich jede zusätzliche finanzielle Belastung vermeiden. Ob Sie einen Anwalt beauftragen oder mit einem Muster selbst Ihre AGB erstellen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört, wie gut Sie sich selbst mit dem AGB-Recht auskennen und wie komplex oder individuell Ihr Geschäftsmodell ist. Beachten Sie auch, dass sich gesetzliche Vorschriften ändern können.

Sollten Sie hier einen Beratungsbedarf sehen und sich von einem Anwalt bei der Erstellung Ihrer AGB beraten lassen wollen, dann empfehlen wir Ihnen eines der Angebotspakete von yourxpert.

yourXpert

Hier können Sie individuell aus einem von vier Angeboten wählen, das zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Innerhalb dieser Angebotspakete profitieren Sie mindestens von folgenden Leistungen:

  • Kontaktaufnahme durch den Experten, telefonisch oder per E-Mail, zur Vorbesprechung Ihrer AGB
  • Erstellung rechtssicherer AGB
  • Kostenlose telefonische Erstberatung zur AGB-Erstellung möglich
  • Kostenlose Beantwortung von Nachfragen nach der Erstellung der AGB
  • Ggf. erforderliche Anpassungen der AGB bis zu Ihrer vollen Zufriedenheit
  • Siegel "AGB anwaltlich erstellt" zur Einbindung auf Ihrer Website
  • Erstellung innerhalb von 5 Tagen garantiert

Typische Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Inhalte der AGB hängen vom Geschäftsmodell ab. Wenn es um den Verkauf von Produkten geht, ist auf andere Dinge zu achten als bei Dienst- oder Werkverträgen. Darüber hinaus gibt es viele Sonderfälle, zum Beispiel beim Vertrieb von digitalen Inhalten, individualisierten Produkten oder Gebrauchtwaren. Selbst für Blogs, mit denen Sie durch Werbung Geld verdienen, benötigen Sie individuelle AGB.

Wenn Sie gewerblich Waren über eBay oder Amazon Marketplace verkaufen, genügen dafür nicht die allgemeinen AGB dieser Handelsplattformen. Sie müssen eigene AGB formulieren, die an Ihr Angebot angepasst sind. Auch dafür gibt es spezielle AGB-Muster.

Die folgende Tabelle zeigt typische Positionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei einige nur für bestimmte Geschäftsmodelle infrage kommen. Grundsätzlich können Sie mit den AGB alles regeln, was zu einem geschäftlichen Vertrag gehört.

POSITIONENBESCHREIBUNG
Geltungsbereich und AnbieterHier legen Sie fest, wofür die AGB gelten, also beispielsweise für Warenbestellungen in einem Onlineshop, oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen. Führen Sie auch Ihr Unternehmen als Anbieter mit Name, Anschrift und Ansprechpartner sowie gegebenenfalls die Webadresse des Onlineshops auf. Wenn sowohl Unternehmer als auch Endverbraucher zu Ihren Kunden gehören, sind Definitionen dieser Begriffe sinnvoll.
VertragsschlussFormulieren Sie, wodurch ein Vertrag zustande kommt. Bei Onlineshops ist das nicht unbedingt die Bestellung oder die Bestellbestätigung. Sie können festlegen, dass der Vertrag durch eine separate Auftragsbestätigung, bei Lieferung der Ware oder mit der Bezahlung durch den Kunden geschlossen wird.
PreiseInformieren Sie darüber, ob die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten und welche Kosten zusätzlich anfallen, zum Beispiel für Verpackung und Transport. Auch die Währung geben Sie hier an. AGB-Muster bieten Ihnen Formulierungshilfe.
ZahlungsmethodenFühren Sie alle Bezahlmethoden auf, die Sie akzeptieren, zum Beispiel Rechnung, Lastschrift oder PayPal. Informieren Sie auch darüber, durch welche Methoden zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Nachnahme). Wenn Sie sich in bestimmten Fällen den Vorbehalt sichern möchten, nur gegen Vorkasse zu liefern, formulieren Sie das hier ebenfalls.
Fälligkeit der ZahlungLegen Sie fest, dass Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt fällig sind, sofern auf der Rechnung keine andere Frist ausgewiesen wurde. So können Sie immer noch individuelle Fristen vereinbaren.
ZahlungsverzugErläutern Sie, nach welchen Fristen Sie Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden und welche Verzugszinsen und Mahngebühren dadurch entstehen. Weisen Sie auch auf das gerichtliche Mahnverfahren als letzten Schritt hin.
Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechtKlären Sie, in welchen Fällen bei Gegenforderungen ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht. Voraussetzung dafür kann die Anerkennung der Forderung oder eine rechtskräftige Feststellung sein.
LieferungKlären Sie Details, zum Beispiel dass Sie nicht zur Lieferung verpflichtet sind, wenn Sie ohne eigene Schuld selbst nicht beliefert worden sind. Weiterhin können Sie festhalten, dass nur schriftlich vereinbarte Liefertermine verbindlich sind.
EigentumsvorbehaltDiese Klausel ist typisch für den Versandhandel. Sie besagt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum bleibt.
RücksendungErläutern Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Rücksendungen zu erfolgen haben und wer die Kosten dafür trägt. Auch dafür halten AGB-Muster geeignete Formulierungen bereit.
WiderrufEine Widerrufsbelehrung ist für alle Fernabsatzverträge Pflicht. Sie können Sie direkt in den AGB unterbringen oder dort darauf hinweisen. Die Widerrufsfrist muss mindestens 14 Tage betragen. Ausnahmen, zum Beispiel für individualisierte Artikel, sind möglich.
GewährleistungAls Händler sind Sie gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Die Frist dafür beträgt bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate. Formulieren Sie auch, dass die Garantien der Hersteller unabhängig davon gelten.
TransportschädenNehmen Sie als Versandhändler in die AGB auf, dass der Kunde Transportschäden beim Zusteller beanstanden und Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen soll. Die Gewährleistungsansprüche dürfen dadurch aber nicht ausgeschlossen werden.
HaftungsausschlussHinsichtlich der Nebenpflichten des Vertragsverhältnisses lässt sich Ihre Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausschließen. Bei Schäden, welche die Gesundheit oder das Leben von Personen betreffen, ist ein Haftungsausschluss nicht möglich und das müssen die AGB auch vermitteln. Achten Sie in diesem Zusammenhang besonders auf die Formulierung und nutzen Sie als Vorlage ein geeignetes AGB-Muster.
NutzungsrechteübertragungKlauseln zur Nutzungsrechteübertragung beziehen sich hauptsächlich auf Verträge zwischen Urhebern und Verwertern. Obwohl es sich hier in den meisten Fällen um B2B-Verträge handelt, dürfen die Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt werden. Wenn es bei Ihrem Geschäftsmodell auch um Nutzungsrechte geht, sollten Sie ein speziell dafür konzipiertes AGB-Muster verwenden.
MitwirkungspflichtenBei bestimmten Dienst- und Werkverträgen ist es erforderlich, dass Sie die Mitwirkungspflichten des Kunden regeln. Zum Beispiel müssen Handwerker angemessene Arbeitsbedingungen inklusive notwendiger Strom- und Wasseranschlüsse vorfinden. Berater brauchen Zugang zu allen wichtigen Informationen.
Abnahme durch den KundenBei Werkverträgen, zum Beispiel bei Handwerksleistungen, ist es empfehlenswert, die Modalitäten der Abnahme durch den Kunden zu vereinbaren. Dazu gehören die Abnahmefrist und auch die Festlegung, dass geringfügige Mängel nicht zur Verweigerung der Abnahme führen dürfen.
GeheimhaltungBei bestimmten Dienst- und Werkverträgen können Geheimhaltungsvereinbarungen sinnvoll sein, vor allem wenn Einblicke in Betriebsgeheimnisse möglich sind. Auch der Datenschutz kann eine solche Regelung erfordern.
SchlichtungsverfahrenWenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie in Ihren AGB darüber informieren, ob Sie verpflichtet oder dazu bereit sind, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn das der Fall ist, nennen Sie zusätzlich die Anschrift und Webadresse Ihrer Streitbeilegungsstelle.
SchlussbestimmungenZu den Schlussbestimmungen gehören die salvatorische Klausel und der Hinweis, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist. Wenn Sie hier auch den Gerichtsstand angeben, achten Sie auf den Zusatz, dass sich diese Bestimmung nur auf Vertragsverhältnisse mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bezieht.

Downloads: AGB-Muster für Online-Shops und Dienstleistungen

Der Erwerb einer AGB-Vorlage hilft Ihnen bei der Erstellung Ihrer eigenen AGB. Für Online-Shops und Dienstleistungsbetriebe empfehlen wir Ihnen die folgenden zwei AGB-Muster in Word.

Hier erhalten Sie hochwertige Vorlagen, mit denen Sie in puncto Recht auf der sicheren Seite sind. Beide Vorlagen können Sie Punkt für Punkt durchgehen und bei Bedarf individuell anpassen.

Insbesondere bei Internetgeschäften sollten Sie beachten, dass Ihre Ein- und Verkäufe auf einer sicheren und aktuellen Vertragsbasis fußen. Ohne entsprechende AGB ist dies kaum möglich.

AGB-Vorlage für Online-Shops (B2C)

Mit diesem AGB-Muster für den Handel mit Gütern im Internet treffen Sie klare Vereinbarungen für Geschäfte zwischen Kunden und Unternehmern. Sie können diese AGB einfach Ihrem persönlichen Angebot anpassen und auf Ihrer Website veröffentlichen.

Die einzelnen Punkte für jeden Dienstleistungsvertrag neu zu gestalten, ist aufwendig. Gleichzeitig wird dadurch nicht gewährleistet, dass jedes Vertragsverhältnis den gleichen Bedingungen unterliegt.

AGB-Vorlage für Dienstleistungen

Mit diesem Muster gehen Sie auf Nummer sicher und regeln bei Ihren AGB für ein Dienstleistungsunternehmen alle Fragen der Vergütung, der Haftung und der Gewährleistung.

Weitere AGB-Vorlagen und Generatoren

Die folgende Tabelle führt einige Quellen auf, die Ihnen beim Entwurf eigener AGB nützlich sein können. Das sind zum einen kostenfreie und kostenpflichtige AGB-Muster als PDF- oder Word-Datei, auch für spezielle Geschäftsformen. Zum anderen stehen Ihnen auch AGB-Generatoren zur Verfügung, mit denen sich eine AGB-Vorlage nach Ihren individuellen Eingaben erstellen lässt.

INHALT UND QUELLEFORMAT MIT LINKKOSTEN
Allgemeiner Onlineshop (bevh)PDFkostenfrei
Online-Apotheke (bevh)PDFkostenfrei
Onlineshop für Downloads (bevh)PDFkostenfrei
Onlineshop für Lebensmittel (bevh)PDFkostenfrei
Onlineshop für Textilien (bevh)PDFkostenfrei
Onlineshops (Advocado)Generatorkostenfrei
B2C-AGB für Handwerksbetriebe (handwerk-magazin)PDFkostenfrei
Allgemeines Muster (horak.rechtsanwälte)Online-Musterkostenfrei
Muster für Onlineshops (Website Tutor)Online-Musterkostenfrei
Online-Versandhandel (agb.de)Generatorkostenfrei
Onlineshops, auch andere Rechtstexte (Trusted Shops)Generatorkostenfrei
AGB und andere Rechtstexte inkl. Schnittstelle zur Einbindung und Serviceleistungen (Händlerbund)Generatorkostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich
Zahlreiche spezielle Muster (Liesegang & Partner)Wordkostenpflichtig
Onlineshop oder eBay (Liesegang & Partner)Generatorkostenpflichtig
Onlineshop für Waren oder Software (Smartlaw)Generatorkostenpflichtig
Onlineshop für Waren oder Dienstleistungen oder beides (Wonder.Legal)Generatorkostenpflichtig

AGB rechts-sicher erstellen

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der Unternehmen im Online-Handel wurden in 2021 abgemahnt

Häufige Fragen zu den AGB

Kann ich meine AGB selbst schreiben?

Wie müssen AGB in eine Website eingebunden sein?

Wo nutze ich die AGB außer auf der Website?

Sind AGB für einen Online-Versand Pflicht?

Wann ist eine AGB-Erstellung verpflichtend?

Was kostet es, wenn ein Anwalt die AGB-Erstellung übernimmt?

Wie viel kostet die Erstellung durch einen AGB-Generator?

Woher weiß ich, ob die Inhalte der Muster-AGB ausreichend sind?

Welches Risiko besteht bei der Nutzung von Muster-AGB?

Ist ein Vertrag ohne AGB gültig?

Was passiert, wenn ich keine AGB habe?

Was darf nicht in den AGB stehen?

Wann sind AGB unwirksam?

Reichen AGB in deutscher Sprache aus?

Was ist bei Geschäften mit ausländischen Vertragspartnern zu beachten?

Welche Unterschiede gibt es zwischen den AGB für B2B und B2C?

Was gilt, wenn sich die AGB zweier B2B-Geschäftspartner widersprechen?

Fazit: AGB-Recht mit einigen Fallstricken

Es ist für die meisten Unternehmen sinnvoll, AGB zu erstellen. Damit werden einerseits wichtige Informationspflichten erfüllt und andererseits Vertragsbeziehungen vereinfacht. Für B2C-Geschäftsbeziehungen greifen stärkere gesetzliche Regulierungen als im B2B-Bereich.

Wenn Sie sich für die Erstellung von AGB entscheiden, müssen diese jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlerhafte AGB können im schlimmsten Fall Abmahnungen zur Folge haben, wenn sie ungültige Klauseln enthalten oder wenn Pflichtangaben fehlen. Falls Sie sich unsicher sind oder ein weniger standardisiertes Geschäftsmodell betreiben, ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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