Ratgeber: Freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige & Co. + Top-Tarife 2024 im Vergleich

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 22 November, 2024
Lesezeit Minuten.
Sie möchten ein Unternehmen gründen, aber weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben? Oder Ihr Verdienst überschreitet die Versicherungspflichtgrenze und Sie wollen sich über Ihre Möglichkeiten informieren? Erfahren Sie, für wen sich die freiwillige Krankenversicherung eignet, wie sich die Beiträge berechnen und was Sie beim Wechsel beachten müssen.  

Kurz erklärt: Freiwillige Krankenversicherung versus gesetzliche Pflichtversicherung

Bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Selbstständige oder Rentner, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Da in Deutschland aber jeder krankenversichert sein muss, gibt es in diesem Fall zwei Möglichkeiten: die private und die freiwillige Krankenversicherung.

Die private Versicherung (PKV) wird von Versicherungsgesellschaften angeboten, wogegen die freiwillige Krankenversicherung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt. Das bedeutet, auch wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, kann mithilfe der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Zielgruppen: Für diese Personen eignet sich eine freiwillige Krankenversicherung

Folgende Personengruppen sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig, sondern freiwillig krankenversichert:

Freiwillige-Krankenversicherung-Nicht-gesetzlich-versicherungspflichtige-Personengruppen
  1. Hauptberuflich Selbstständige: Das betrifft sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler oder Landwirte. Ein zusätzliches Angestelltenverhältnis mit nebenberuflichem Charakter ist parallel zur Selbstständigkeit möglich.
  2. Arbeitnehmer mit hohem Einkommen: Wenn der Jahres-Bruttoverdienst die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Diese Grenze liegt 2022 bei 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat.
  3. Beamte: Der Beamtenstatus geht mit dem Erlöschen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht einher.
  4. Studenten: Die freiwillige Krankenversicherung ist nur dann empfehlenswert, wenn weder die Möglichkeit einer Familienversicherung noch die der studentischen Krankenversicherung besteht.
  5. Rentner: Wenn zum Beispiel wegen einer unzureichenden Vorversicherungszeit oder einem zu hohen zusätzlichen Arbeitseinkommen keine Mitgliedschaft in der günstigen Krankenversicherung der Rentner möglich ist, besteht die Alternative in der freiwilligen Krankenversicherung.
  6. Ehemalige Familienversicherte im Sinne von § 10 des Sozialgesetzbuches V (SGB V): Wenn eine der Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung wegfällt – bei Kindern ist dies unter anderem der Fall, wenn Sie das 18 Lebensjahr vollendet haben – kann sich eine freiwillige Krankenversicherung anschließen.
  7. Kinder mit einem privat versicherten Elternteil: In diesem Fall ist keine Familienversicherung möglich und eine gesetzliche Krankenversicherung kann nur freiwillig erfolgen.
  8. Aus dem Ausland zurückgekehrte Arbeitnehmer: Wenn die Pflichtversicherung durch den Auslandsaufenthalt endete, ist bei Rückkehr übergangsweise für 2 Monate eine freiwillige Krankenversicherung möglich.
  9. Schwerbehinderte: Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 3 Jahren innerhalb der vergangenen 5 Jahre, die auch vom Ehepartner oder einem Elternteil erfüllt werden kann.

Die genannten Personen können sich freiwillig versichern, sofern eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben ist. Diese beträgt entweder 1 Jahr direkt vor dem Erlöschen der Versicherungspflicht oder durchgehend 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre vor diesem Zeitpunkt. Auch Zeiten der Familienversicherung gehören dazu.

Freiwillig gesetzlich versichert als Selbstständiger

Damit sich ein Unternehmer freiwillig versichern kann, muss er seine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Dabei gilt eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann als hauptberuflich, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt. Davon ist auszugehen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeiten Sie mehr als 30 Wochenstunden für Ihre selbständige Tätigkeit. Damit erzielen Sie mindestens 50 Prozent Ihres Einkommens.
  2. Sie widmen mehr als 20, aber weniger als 30 Wochenstunden Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Dadurch erzielen Sie mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung, die 2022 pro Monat bei 3.150 Euro (neue Bundesländer) bzw. 3.290 Euro (alte Bundesländer) liegt. Sie verdienen demnach mehr als 1.575 Euro (neue Bundesländer) bzw. 1.645 Euro (alte Bundesländer).
  3. Der Zeitaufwand Ihrer selbständigen Tätigkeit beläuft sich auf maximal 20 Wochenstunden. Ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit beträgt 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Das sind 2.362,50 Euro (neue Bundesländer) bzw. 2.467,50 Euro (alte Bundesländer).

Wenn nur eine der oben genannten Voraussetzungen vorliegt, dann gelten Sie für die Krankenkasse als hauptberuflich selbständig. In diesem Fall unterliegen Sie nicht gesetzlichen Versicherungspflicht.

Hinweis:

Als Grundlage für die Beitragsermittlung wird das gesamte Einkommen inklusive anderer Einkunftsarten, etwa aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung, herangezogen. Während bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags trägt, zahlen ihn Selbstständige allein.

Freiwillige Krankenversicherung für Rentner

Im Rentenalter lohnt sich die günstige Krankenversicherung der Rentner. Allerdings muss man dafür in der zweiten Hälfte der Erwerbslaufbahn zu mindestens 90 % der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Wenn das nicht der Fall ist, besteht die Alternative in der freiwilligen Versicherung. Diese kann auch erforderlich sein, wenn der Rentner nebenher hauptberuflich selbstständig ist, da das ebenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ausschließt.

Wie bei Selbstständigen werden alle Einnahmen in die Berechnungsgrundlage für den Beitrag einbezogen. Da Rentner kein Krankengeld brauchen, wird der ermäßigte Beitragssatz von 14 % angewendet. Für den Anteil der Rente am Gesamteinkommen übernimmt der Rentenversicherungsträger den halben Beitrag.

Freiwillig gesetzlich versichert als Student

Viele Studenten sind bis zum 25. Geburtstag familienversichert. Fehlen die Voraussetzungen dafür, gibt es bis zum 30. Geburtstag oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters die Möglichkeit der studentischen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das trifft auch auf jene zu, die in der Selbstständigkeit als Student nebenher zu viel verdienen, um familienversichert zu sein, aber noch nicht als hauptberufliche Angestellte oder Unternehmer gelten.

Wenn keine dieser beiden Versicherungsvarianten möglich ist, kommt die freiwillige Krankenversicherung in Betracht. Diese kann auch aufgrund einer hauptberuflichen Selbstständigkeit erforderlich sein.

Hinweis:

Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichert haben, dann gelten für Sie dieselben Kündigungsfristen, aber auch dieselbe Bindungswirkung wie bei Pflichtversicherten. Sollten Sie sich aber dagegen entscheiden, freiwillig gesetzlich versichert zu werden, dann können Sie nur dann zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn durch Sie die Bindungsfrist eingehalten wurde und eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt.

Alternative: Die private Krankenversicherung

Wenn die gesetzliche Versicherungspflicht erlischt, gibt es neben der Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung auch die Alternative, sich privat zu versichern. Anbieter dieser Privatversicherungen sind nicht die Krankenkassen, sondern Versicherungsgesellschaften. Arbeitnehmer erhalten für die PKV einen Arbeitgeberzuschuss.

Für viele Gründer ist die private Versicherung zunächst attraktiv, denn sie ist für junge und gesunde Personen kostengünstiger als die freiwillige und ermöglicht besseren Service, von der schnelleren Terminvergabe beim Arzt bis hin zu vielen Zusatzleistungen. Auch richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Allerdings ist keine kostenfreie Familienversicherung möglich, die Beiträge steigen mit dem Alter und ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Selbstständige können später nur in die gesetzliche Pflichtversicherung wechseln, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und sich mit einem Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze anstellen lassen, vorausgesetzt Sie sind jünger als 55 Jahre. Oder Sie reduzieren Ihren Verdienst so weit, dass eine Familienversicherung über Ihren Ehepartner möglich ist.

Die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:

Vorteile
  • Keine altersabhängig steigenden Beiträge
  • Kein Einfluss von Vorerkrankungen auf die Höhe des Beitrags
  • Kostenfreie Krankenversicherung für Familienangehörige möglich
  • Direkte Abrechnung medizinischer Leistungen mit der Kasse
  • Gesetzliche Versicherung ist Voraussetzung für die günstige Krankenversicherung der Rentner
Nachteile
  • Geringerer Leistungsumfang
  • Höhe des Einkommens beeinflusst den Beitrag
  • Für junge, gesunde Versicherte meist teurer als die PKV
  • Längere Wartezeiten auf Arzttermine
  • Weniger individuelle Möglichkeiten der Tarifgestaltung

Ob Sie die freiwillige Versicherung in der GKV oder eine private Krankenversicherung wählen, hängt von Ihren individuellen Vorstellungen und Voraussetzungen ab. Mit einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen können Sie sich eine Übersicht über Tarife und Leistungen der einzelnen Anbieter verschaffen.

Zahlen, Daten Fakten: Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung

Für die Beitragsberechnung spielt es eine Rolle, zu welcher Gruppe von Versicherten Sie gehören. Auch gibt es Mindest- und Maximalbeiträge.

Beitragssätze und Berechnungsgrundlage

Der Beitragssatz für die freiwillige Krankenversicherung setzt sich aus dem Grundbeitrag von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse zusammen. Dieser liegt im Durchschnitt bei 1 %. Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung, der im Jahr 2022 3,05 % und für Personen über 23 Jahre ohne Kinder 3,4 % beträgt. Für den reinen Krankenkassen-Grundbeitrag gibt es auch noch einen ermäßigten Tarif von 14 %, der keinen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Dieser kommt für Rentner und Studenten zur Anwendung. Selbstständige können zwischen beiden Tarifen wählen.

Im Jahr 2018 mussten Angestellte den Zusatzbeitrag noch allein tragen und der Arbeitgeber beteiligte sich zur Hälfte am Grundbetrag. Ab 2020 wird der gesamte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig aufgeteilt. Nur die 0,35 % Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung müssen die Versicherten selbst tragen. Selbstständige zahlen den gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag allein. Rentner erhalten für den Anteil der Rente am Einkommen vom Rentenversicherungsträger 50 % Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Pflegeversicherung übernehmen sie aber auch vollständig.

Bei Angestellten, die freiwillig versichert sind, wird der Beitragsberechnung das Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Für Selbstständige und Rentner fließen sämtliche Einnahmen in die Berechnungsgrundlage ein, also zum Beispiel auch solche aus Kapitalvermögen oder Unterhaltsleistungen. Zu beachten ist, dass für bestimmte Einkunftsarten, beispielsweise Mieteinnahmen, abweichende Beitragssätze gelten.

Beitragsbegrenzungen nach oben und unten

Durch die Beitragsbemessungsgrenze wird die Höhe der Versicherungsbeiträge begrenzt. Das ist das Einkommen, welches der Berechnung maximal zugrunde gelegt wird, auch wenn der tatsächliche Verdienst höher ist.
Für das Jahr 2022 gilt eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 €. Angenommen, der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse liegt bei 1 %, so würde sich für einen Arbeitnehmer mit Kind im Jahr 2022 ein monatlicher Maximalbeitrag von 902,20 € ergeben, also:

706,28 € (14,6 %)
+ 48,38 € (1 %)
+ 147,54 € (3,05 %)
= 902,20 €

Diesen Betrag trägt zur Hälfte der Arbeitgeber, sodass beide monatlich höchstens 451,10 € zahlen.

Auch nach unten werden die Beiträge begrenzt, und zwar durch die Mindestbemessungsgrundlage. Dieses fiktive Einkommen ist Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung, auch wenn das tatsächliche noch darunter liegt. Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt 2022 bei 1.096,67 €. Diese Mindestbemessungsgrundlage gilt mittlerweile auch für Selbstständige.

Freiwillig krankenversichert: Berechnung der Beiträge für Selbstständige

Für die Berechnung der Beiträge muss die Krankenkasse Ihr Einkommen kennen. Als Grundlage dafür werden regelmäßig die Einkommensteuerbescheide verwendet. Bei Gründungen besteht das Problem, dass noch kein Steuerbescheid vorliegt. Sie müssen Ihren Gewinn deshalb schätzen. Falls Sie einen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid erhalten haben, können Sie diesen auch als vorläufigen Nachweis verwenden.

Wenn Sie keine Angaben zu Ihrem erwarteten Einkommen machen, geht die Krankenkasse von der Beitragsbemessungsgrenze aus. Das heißt, sie setzt den Höchstbetrag an. Sobald ein Steuerbescheid vorliegt, werden die Beiträge nachträglich für die vergangenen 12 Monate neu berechnet. Das kann zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen. Überprüfungen der Steuerbescheide und Beitragsanpassungen erfolgen jährlich.

Wenn Sie Nachzahlungen vermeiden möchten, können Sie auch bewusst den Höchstbetrag zahlen, sofern Sie ihn von Beginn an aufbringen können. Andererseits lässt sich bei einer unerwarteten Entwicklung auch mitten im Jahr eine Beitragsanpassung nach oben oder unten beantragen.

Top-Anbieter 2024 für Ihre freiwillige Krankenversicherung

Welche Krankenkassen zur Verfügung stehen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Beispiele in der Tabelle beziehen sich auf NRW. Dabei geht der Vergleich von 50.000 € Jahreseinkommen aus. Daraus ergeben sich die Monatsbeiträge, welche den Krankengeldanspruch, aber noch nicht den Beitrag zur Pflegeversicherung enthalten.

KRANKENKASSEBEITRAGSSATZ1)MONATSBEITRAGBESONDERHEITENKONTAKT
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1) Beitragssatz (mit Krankengeld, ohne Pflegeversicherung)

Sinnvolle Zusatzleistungen – darauf sollten Sie achten

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur in Ihren Zusatzbeiträgen, sondern auch im Service und den Leistungen. Überlegen Sie deshalb, worauf Sie besonderen Wert legen, und informieren Sie sich auf den Webseiten der einzelnen Kassen.

Alle Krankenkassen gewährleisten die Grundversorgung. Die Unterschiede bestehen in den Zusatzleistungen. Das können Zuschüsse zu besonderen medizinischen Leistungen sein. Oder bestimmte Vorsorgemaßnahmen werden bereits ab einem geringeren Alter bezahlt als üblich.

Weitere Beispiele für Zusatzleistungen sind:

  • Bezuschussung von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden wie Akupunktur oder Osteopathie
  • Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
  • Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung oder günstiger Zahnersatz von kooperierenden Partnern
  • Gesundheitsförderung durch Kurse, Coachings, Kooperation mit Sportstudios oder Bonusprogramme
  • Serviceangebote wie Haushaltshilfe im Krankheitsfall oder Arztterminservice

Schritt für Schritt zur freiwilligen Krankenversicherung – keine Frist verpassen

Sobald Sie nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind, zum Beispiel durch das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze, das Ende der Familienversicherung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, können Sie sich zwischen der freiwilligen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Möchten Sie sich privat versichern, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach spätestens 2 Wochen mit einem Nachweis der neuen Versicherung den Austritt erklären. Denn es besteht Krankenversicherungspflicht und es darf keine Versicherungslücke entstehen.

Für eine freiwillige Versicherung in der GKV gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. 1
    Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert waren und nichts unternehmen, greift die obligatorische Anschlussversicherung und Sie sind automatisch ein freiwillig versichertes Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse. Auch wenn § 9 SGB V Abs. 2 fordert, dass der Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht erklärt werden muss, die obligatorische Anschlussversicherung hat mittlerweile Vorrang.
  2. 2
    In den seltenen Fällen, in denen die obligatorische Anschlussversicherung nicht möglich ist, müssen Sie Ihren Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung der GKV innerhalb von 3 Monaten erklären. Das betrifft zum Beispiel Bürger anderer EU-Staaten, die sich in Deutschland selbstständig machen möchten und die Vorversicherungszeit durch eine gesetzliche Krankenversicherung in ihrem Heimatland erfüllen.
  3. 3
    Achten Sie auf die Wahl des passenden Tarifs: entweder mit oder ohne Krankengeldanspruch nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Der Beitragssatz liegt entsprechend bei 14,6 % oder 14 %.
  4. 4
    Sie können die Krankenkasse auch wechseln. Melden Sie sich dafür bei der neuen Kasse an und erklären Sie bei Ihrer alten Krankenkasse den Austritt. In den meisten Fällen sind Sie dann für die nächsten 18 Monate an die neue Kasse gebunden.

Vor- und Nachteile der freiwilligen Krankenversicherung auf einen Blick

Ob sich eine freiwillige Versicherung in der GKV für Sie eignet, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammen.

Vorteile
  • Keine altersabhängig steigenden Beiträge
  • Kein Einfluss von Vorerkrankungen auf die Höhe des Beitrags
  • Kostenfreie Krankenversicherung für Familienangehörige möglich
  • Direkte Abrechnung medizinischer Leistungen mit der Kasse
  • Gesetzliche Versicherung ist Voraussetzung für die günstige Krankenversicherung der Rentner
Nachteile
  • Geringerer Leistungsumfang
  • Höhe des Einkommens beeinflusst den Beitrag
  • Für junge, gesunde Versicherte meist teurer als die PKV
  • Längere Wartezeiten auf Arzttermine
  • Weniger individuelle Möglichkeiten der Tarifgestaltung

Falls Sie sich lieber privat versichern möchten, informieren Sie sich gründlich über die Angebote der verschiedenen Gesellschaften. Nutzen Sie dafür einen Versicherungsvergleich.

Fazit zur freiwilligen Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung ist die Alternative zur privaten Versicherung, falls Ihre gesetzliche Pflichtversicherung endet. Gründe dafür können der Start einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, der Wegfall der Familienversicherung oder das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze sein.

Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert. Ein Wechsel der Kasse ist aber auch möglich. Achten Sie bei der Auswahl nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Zusatzleistungen und den Service.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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