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Interview mit Marcus Greving zum Thema Systembeteiligung für Selbstständige, die Verpackungen in Verkehr bringen

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 29 Januar, 2024
Lesezeit Minuten.
Seit 1993 ist das Sammeln und Recyceln von Verpackungsmaterialien in Deutschland durch die Verpackungsverordnung (VerpackV) gesetzlich verankert. 2019 wurde sie vom neuen Verpackungsgesetz abgelöst. Am 3. Juli 2021 ist eine Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten, durch die unter anderem eine „erweiterte Registrierungspflicht für Verpflichtete mit Angabe zu allen Verpackungsarten".  

Das Verpackungsgesetz verpflichtet also Händler zur Registrierung von Verpackungen und zur Beteiligung am dualen System. Eines dieser dualen Systeme ist das 1995 gegründete Unternehmen Zentek, das in seinem Online-Shop „zmart“ die Beteiligung am dualen System anbietet. Wir haben mit Marcus Greving von Zentek über das Thema Verpackungslizenzierung gesprochen, um die wichtigsten Fragen für Selbstständige zu beantworten.

Danke Herr Greving, dass Sie uns für dieses Interview zur Verfügung stehen. Welche Rolle nehmen Sie in Ihrem Unternehmen ein und was genau macht ein duales System?

Ich bin u.a. für den Bereich der Lizenzierung von kleineren Verpackungsmengen verantwortlich. Wir begleiten und unterstützen Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen durch den gesamten Registrierungs- und Systembeteiligungsprozess. Angefangen von der Erstregistrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bis zur rechtskonformen Lizenzierung der im Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim Dualen System Zentek.

Durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) sind sogenannte Erstinverkehrbringer dazu verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Auf diese Weise erfüllen sie ihre Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung der Verpackungen. Gemeint ist die sogenannte Systembeteiligung. Diese Leistung bieten wir über das Duale System Zentek an.

War es schwierig, sich in die Thematik einzuarbeiten?

Die Einarbeitung in die Thematik war sehr intensiv und zeitaufwändig.

Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) hat sämtliche Beteiligte (Hersteller, die dualen Systemen, die Entsorger- und Verwertungsanlagen sowie die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)) vor große Herausforderungen gestellt. Wir als duales System sind natürlich Ansprechpartner für die Hersteller und müssen als solcher auch die gesetzlichen Regelungen immer im Blick haben.

Interview mit Marcus Greving zum Thema Systembeteiligung für Selbstständige_TB3

Im Interview: Marcus Greving von Duales System Zentek, Bildquelle: zmart.de / Zentek GmbH & Co. KG

Können Sie uns das Verpackungsgesetz und die neue Novelle vielleicht in ein paar Sätzen kurz erklären?

Das Verpackungsgesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen mit sogenannten registrierungspflichtigen und systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Das wichtigste Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit und die Recyclingquoten von Verpackungen zu erhöhen und entstehenden Abfall zu reduzieren.

Die Novelle nimmt nun alle Unternehmen in die Pflicht, die Verpackungen in Verkehr bringen, ganz egal welcher Art. Jedes dieser Unternehmen muss sich bei der ZSVR registrieren. Systembeteiligungspflichtige Erstinverkehrbringer müssen darüber hinaus ihre Verpackungen lizenzieren.

Was ist nun der genaue Unterschied zwischen Lizenzierung und Registrierung? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit man zur Lizenzierung und Beteiligung an einem dualen System verpflichtet ist?

Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen.

Im Anschluss an die Registrierung muss ein systembeteiligungspflichtiger Hersteller seine Verpackungsmengen bei einem durch die jeweils zuständige Landesbehörde genehmigten dualen System lizenzieren. Die dualen Systeme gewährleisten eine flächendeckende, und regelmäßige Rücknahme der gebrauchten Verpackungen beim privaten Endverbraucher, indem sie die Sammlung, Sortierung und Entsorgung sowie das Recycling organisieren. Dieser Prozess wird über die Beteiligungsentgelte der Hersteller finanziert.

Und welche Verpackungen sind damit gemeint?

Alle Verpackungen des Verpflichteten, die bei einem privaten Endverbraucher inkl. der vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sind systembeteiligungspflichtig und müssen demnach bei einem dualen System lizenziert und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister angegeben werden.

Die Registrierung bei der ZSVR gilt jedoch (seit der Novelle) für jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt, also auch Transport-, Mehrweg-, Umverpackungen usw., selbst wenn diese nicht unbedingt beim Endverbraucher landen.

Interview mit Marcus Greving zum Thema Systembeteiligung für Selbstständige_TB2

Durch die Verwendung recyclingfähiger Materialien und die fachgerechte Aufbereitung von Verpackungsabfällen können primäre Rohstoffe geschont werden. Bildquelle: Stock Images by Depositphotos

Welche Branchen bedienen Sie als duales System am häufigsten und gibt es für bestimmte Branchen Sonderregelungen?

Das Duale System Zentek bedient sämtliche Branchen. Ja, es gibt auch Branchen mit Sonderregelungen. Darunter beispielsweise die Gastronomie: Hier kann der Gastronom, der zum Beispiel Menüschalen oder Pizzakartons in Verkehr bringt, seine Systembeteiligungspflicht auf den Vorvertreiber dieser Serviceverpackungen übertragen, sodass er diese nicht selbst bei einem dualen System beteiligen muss. Er muss jedoch auf jeden Fall selbst auch bei der ZSVR registriert sein.

Welche Vorteile sehen Sie durch die Beteiligung an einem dualen System?

Die dualen Systeme sind gemäß § 21 VerpackG dazu verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen möglichst recyclingfähige Materialien und Materialkombinationen zu fördern. Auch die Verwendung von Rezyklaten und nachwachsenden Rohstoffen soll gefördert werden. Der Vorteil an der Systembeteiligung liegt also ganz klar im Punkt Nachhaltigkeit. Denn durch die Verwendung recyclingfähiger Materialien und die fachgerechte Aufbereitung, also das Recycling, von Verpackungsabfällen können primäre Rohstoffe geschont werden.

Wir bieten den Unternehmen:

  • Fachexpertise und Beratung rund um die Themen Verpackungslizenzierung und Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz
  • Workshops zum Thema Verpackungsentwicklung unter den Aspekten des „Designs for Recycling“
  • Verpackungsanalyse hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit
  • Kostenlose Trennhinweise für Ihre Verpackungen, die über die richtige Trennung und Entsorgung aufklären

Darüber hinaus bietet das Duale System Zentek seinen Kunden die Möglichkeit, sich am 100-prozentigen Recycling von Kunststoffabfällen zu beteiligen. Möglich ist dies über unsere Premiumdienstleistung recycling.de, über die wir nicht nur die gesetzliche Recyclingquote von 63%, sondern auch die letzten 37% erfüllen.

Was ist Ihr wichtigster Tipp für Jungunternehmer, die gerade selbst gegründet haben und sich mit dem Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen müssen? Gerade bei Start-ups oder Selbstständigen sind die Verpackungsmengen ja eher gering.

Jungunternehmer haben mit zahlreichen bürokratischen Hürden zu kämpfen. Dadurch geht in der Bundesrepublik viel Potenzial verloren.

Wir haben mit zmart.de einen Onlineshop geschaffen, der das komplexe Thema der Rücknahme- und Entsorgungspflichten nach dem Verpackungsgesetz einfach und verständlich macht. Gerade für Start-ups und Selbstständige ist zmart.de die optimale Lösung zu fairen Preisen. Die digitale Verpackungslizenzierung macht vieles einfacher und ist absolut rechtssicher. Dadurch gehört umständlicher Papierkram der Vergangenheit an.

Gerne stehen wir auch persönlich bei Fragen zur Registrierung und Lizenzierung unter der Rufnummer 02203 / 89 87 700 oder per Email unter [email protected] zur Verfügung.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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