Gezielte Informierung
Grundsätzlich bezeichnet der Datenschutz die Sicherung aller Informationen, die nicht frei für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Seit die DSGVO in Kraft getreten ist, müssen Unternehmen über diesen Grundsatz hinaus viele weitere Faktoren bei der Sicherung der Daten beachten. Der Dschungel von verschiedenen Paragrafen, der die Verordnung umgibt, macht es für Laien jedoch schwer, den Überblick zu behalten. Besonders Mitarbeiter, die sich eigentlich um einen ganz anderen Aufgabenbereich kümmern, können daher bei der Einarbeitung in die neue Verordnung kaum sich selbst überlassen werden. Gezielte Schulungen, wie sie etwa von TeachToProtect angeboten werden, können an dieser Stelle für Entlastung sorgen und einen Weg durch die verschiedenen Verordnungen bahnen.
In der Regel sehen sich zumindest kleine Unternehmen nicht mit der Anforderung konfrontiert, einen Datenschutzbeauftragten einzustellen. Das Gesetz sieht wesentliche Kriterien vor, welche für diesen Fall eine Rolle spielen. Dazu zählt zunächst die Tatsache, dass mindestens zehn Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Darüber hinaus müssen diese Daten geschäftsmäßig erhoben, übermittelt oder verarbeitet werden, damit eine Fachkraft eigens für diesen Bereich notwendig ist. Handelt es sich zudem um besonders sensible Daten, so ist es tatsächlich notwendig, diese Stelle extra zu besetzen und so für die allgemeine Sicherheit der Daten zu sorgen. Dank dieser Kriterien ist jedoch bereits von einem mittelständischen Unternehmen auszugehen, welches diese Anforderungen tatsächlich alle erfüllt.
Datenschutz im Unternehmen gezielt fördern, Selbststaendigkeit.de
Die größten typischen Fehler
In zahlreichen Unternehmen sind rund um das Thema Datenschutz immer wieder große Fehler zu beobachten. Dabei wäre es ein Leichtes, durch das Vermeiden dieser Fallen die allgemeine Sicherheit zu erhöhen und auf diese Art und Weise vor allem juristischen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Dazu zählt zunächst die fehlende Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite. Jeder Betreiber sollte direkt darauf Acht geben, dass eine solche vorhanden ist. Gelingt dies nicht, oder die vorhandene Erklärung genügt nicht den rechtlichen Anforderungen, so stellt dies ein deutliches Manko des Datenschutzes dar. Eine Muster-Datenschutzerklärung kann Abhilfe schaffen.
Auf der anderen Seite werden häufig nur digitale Daten mit den neuen Gesetzen in Verbindung gebracht. Dabei gelten die rechtlichen Grundlagen in gleicher Weise für alle Druckerzeugnisse, die in den Büroräumen zu finden sind. Diese Daten dürfen unter keinen Umständen nur aussortiert und in den Papierkorb gelegt werden. Stattdessen ist es notwendig, diese ordnungsgemäß zu schreddern und sie damit für alle Zeiten unkenntlich zu machen.
Immer mehr Unternehmen verfügen über eine riesige Menge unterschiedlicher Daten, die sicher verwahrt werden sollen. Da die lokalen Speicherplätze nach und nach erschöpft sind, entscheiden sich die Selbstständigen dafür, diese Daten in der Cloud zu speichern. Häufig wird im Vorfeld kein Gedanke an die Sicherheit des Systems verschwendet, welches dafür auserwählt wurde. Dabei ist es von größter Bedeutung, sich zunächst einen Überblick über mögliche Sicherheitslücken zu verschaffen, die dort vorherrschen können. Erst im Anschluss ist es dann mit einem guten Gewissen möglich, die Daten dort zu sichern. Zu bevorzugen sind dabei noch immer die eigenen Server, bei denen von Beginn an klar ist, welche Vorkehrungen für ihre allgemeine Sicherheit sorgen.
Vorsicht ist geboten
Fazit
Nicht nur große Unternehmen werden in der nächsten Zeit genau überprüft werden, was die Sicherheit aller Daten angeht. So ist es auch für Selbstständige von größter Bedeutung Vorsicht bei diesem Thema walten zu lassen und alle Entscheidungen möglichst bewusst zu treffen.