Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen
Die geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, existiert in zwei verschiedenen Varianten. Das ist einerseits der 450-Euro-Job und andererseits die kurzfristige Beschäftigung.
Bei einem 450-Euro-Job darf das regelmäßige monatliche Einkommen nicht mehr als 450 Euro betragen. Dabei sind gelegentliche Überschreitungen kein Problem, sofern die Entlohnung im Kalenderjahr 5.400 Euro nicht übersteigt. Ein in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Beschäftigter darf nebenbei einem Minijob nachgehen. Wer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann mehrere Minijobs annehmen, wobei der monatliche Gesamtverdienst 450 Euro nicht überschreiten darf.
Im Gegensatz zum 450-Euro-Job ist die kurzfristige Beschäftigung zeitlich begrenzt, wobei die Einkommenshöhe zur Beurteilung der Eigenschaft als Minijob keine Rolle spielt. Der Arbeitnehmer darf im Kalenderjahr bei einer fünftägigen Arbeitswoche höchstens drei Monate oder bei einer kürzeren Wochenarbeitszeit höchstens 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten. Dabei bezieht sich diese Frist nicht nur auf ein Arbeitsverhältnis, sondern auf fast alle kurzfristigen Jobs des Kalenderjahres zusammen. Eine weitere Voraussetzung für die Einordnung als Minijob ist, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeführt wird, das heißt für den Beschäftigten nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Als Arbeitgeber müssen Sie zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses beurteilen, ob eine dieser beiden Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung gegeben sind. Dabei hilft Ihnen der Personalfragebogen der BDA. Auch im Arbeitsvertrag für den Minijob sind einige Besonderheiten zu beachten. Das betrifft besonders die Hinweise zur Sozialversicherung und Besteuerung sowie die Vereinbarungen zu weiteren Beschäftigungen.
Arbeitsvertrag für die geringfügige Beschäftigung – Inhalte
Sie können den Arbeitsvertrag für einen Minijob theoretisch zwar auch mündlich abschließen, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Gerade aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten ist es wichtig, die Vereinbarungen eindeutig festzuschreiben. Der Arbeitsvertrag für einen Minijob sollte folgende Punkte regeln:
VERTRAGS-KLAUSELN | BESCHREIBUNG |
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Vertragsparteien | Führen Sie Namen und Anschriften des Arbeitgebers und Arbeitnehmers auf, wobei sichtbar sein muss, wer in welcher Position den Vertrag abschließt. |
Hinweis auf geringfügige Beschäftigung | Vereinbaren Sie, um welche Art von Minijob es sich handelt und weisen Sie auf die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten hin. Bei einem 450-Euro-Job gehört dazu auch der Hinweis, dass der Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen kann. |
Tätigkeitsbeschreibung | Im Rahmen der beschriebenen Tätigkeit können Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Anweisungen erteilen. Je weniger konkret diese Beschreibung ist, desto flexibler sind Sie zwar, desto schwieriger ist aber auch eine Kündigung beim Wegfall der Aufgaben. |
Beginn/Dauer des Arbeitsverhältnisses | Bei einem nicht befristeten 450-Euro-Job tragen Sie hier den Beginn des Arbeitsverhältnisses ein. Ist er befristet oder handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, erfassen Sie im Arbeitsvertrag für diesen Minijob zusätzlich das Ende. |
Weitere Beschäftigungen | Wenn der Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen aufnimmt, kann sich das auf die Minijob-Eigenschaft des Arbeitsverhältnisses auswirken, weshalb Sie eine Informationspflicht vereinbaren sollten. Bei kurzfristigen Beschäftigungen müssen Sie auch wissen, ob der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bereits andere solche Arbeitsverhältnisse eingegangen ist. |
Arbeitsort | Hier geben Sie die Anschrift des Unternehmens oder der Niederlassung an, welcher der Beschäftigte zugeordnet ist. |
Arbeitszeit | Legen Sie im Arbeitsvertrag für den Minijob die Anzahl der Wochenstunden und die Verteilung fest. Achten Sie bei 450-Euro-Jobs darauf, dass die Einkommensgrenze unter Berücksichtigung der Stundenvergütung nicht überschritten wird. |
Vergütung | Bei Minijobs ist eine Vergütung auf Stundenbasis üblich, wobei Sie zur Wahrung des Mindestlohns die Arbeitsstunden dokumentieren müssen. Führen Sie im Arbeitsvertrag für den Minijob auch eventuelle Zuschläge und Sonderzahlungen auf, die jedoch beim 450-Euro-Job nicht zum Überschreiten der kalenderjährlichen Geringfügigkeitsgrenze führen dürfen. |
Urlaubsanspruch | Den Vollzeit-Urlaubsanspruch rechnen Sie herunter, indem Sie die Anzahl der regelmäßigen Wochenarbeitstage mit vier multiplizieren (24 Tage gesetzlicher Anspruch bei 6 Werktagen pro Woche) oder einen höheren Jahresurlaub zugrunde legen. Wie viele Stunden der Minijobber pro Tag arbeitet, spielt dabei keine Rolle. |
Kündigung | Regeln Sie die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Dabei gelten für Minijobber die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für alle anderen Beschäftigten. |
Probezeit | Auch im Arbeitsvertrag für einen Minijob können Sie eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbaren. |
Arbeitsunfähigkeit | Vereinbaren Sie, dass der Beschäftigte Sie bei Arbeitsunfähigkeit umgehend informieren und ab dem 3. Tag oder eher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Ist er bereits vier Wochen oder länger bei Ihnen beschäftigt, hat der Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. |
Verschwiegenheitspflicht | Auch mit geringfügig Beschäftigten sollten Sie eine Verschwiegenheitspflicht und gegebenenfalls eine damit zusammenhängende Vertragsstrafe vereinbaren. |
Ausschlussfrist | Mit der Ausschlussklausel vereinbaren Sie eine Frist, innerhalb der, ausgehend von der Fälligkeit, Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander erlöschen. |
Hinweis: Falls für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt, müssen Sie im Arbeitsvertrag für einen Minijob darauf hinweisen.
Arbeitsvertrag für einen Minijob als Muster zum Download
Nutzen Sie die nachfolgende Vorlage, um einen Arbeitsvertrag für den Minijob aufzusetzen. Sie berücksichtigt alle Anforderungen des Arbeitsrechts. Möglicherweise wird es notwendig sein, die Vorlage an Ihre individuellen Anforderungen anzupassen. Deshalb stellen wir Ihnen sie als Word-Datei zur Verfügung.
Verschiedene Arten von Arbeitsverträgen – die wichtigsten Vorlagen
Ein Muster hilft Ihnen nicht nur beim Arbeitsvertrag für einen Minijob, sondern auch bei vielen anderen speziellen Arbeitsverträgen und jedem Vertrag, den Sie im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis schließen. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele und Bezugsquellen.
GmbH-Geschäftsführervertrag
Der Geschäftsführer einer GmbH wird von der Gesellschafterversammlung bestellt, die auch den Vertrag mit ihm abschließt. Entsprechend der hohen Verantwortung, welche diese Position mit sich bringt, ist der Geschäftsführervertrag regelungsintensiver als gewöhnliche Arbeitsverträge.
Befristeter Arbeitsvertrag
Mit einem befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren Sie, dass das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses endet. Ohne speziellen Grund können Sie ein Arbeitsverhältnis auf zwei Jahre befristen, sofern der Arbeitnehmer nicht bereits vorher bei Ihnen beschäftigt war.
Freier-Mitarbeiter-Vertrag
Beim Vertrag mit einem freien Mitarbeiter kommt es darauf an, eine Scheinselbständigkeit auszuschließen. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Arbeitsvertrag im engeren Sinne, sondern um einen Werkvertrag.
Arbeitsvertrag Gleitzone
Die Gleitzone liegt zwischen Minijob und regulär sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Man spricht dabei auch von einem Midijob. Der regelmäßige monatliche Verdienst liegt zwischen 450 und 850 Euro. Für den Beschäftigten besteht Versicherungspflicht, jedoch mit reduzierten Beiträgen.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Wenn Sie Leiharbeiter beschäftigen möchten, schließen Sie den Vertrag nicht direkt mit den Arbeitnehmern, sondern mit der Zeitarbeitsfirma. Die vereinbarten Bedingungen gelten dann für alle Arbeiter, die in der Anlage zum Vertrag aufgeführt sind.
Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beenden möchten, schließen Sie einen Aufhebungsvertrag. Eine Kündigungsfrist müssen Sie in diesem Fall nicht einhalten. Wichtige Besonderheiten sind Regelungen zur Abfindung und zum Resturlaub.
Geheimhaltungsvereinbarung für Mitarbeiter
Wenn schützenswerte Informationen durch Mitarbeiter nach außen gelangen, kann das dem Unternehmen schaden. Vereinbaren Sie deshalb, welche Informationen geheim zu halten sind, welche Vertragsstrafen drohen und bei wem die Beweislast liegt.
Geheimhaltungsvereinbarung freie Auftragnehmer
Freie Mitarbeiter kommen leider häufig oft mit schützenswerten internen Informationen in Kontakt. Treffen Sie deswegen ähnliche Vereinbarungen über die Geheimhaltung wie mit Ihren Mitarbeitern.
Wichtig für Arbeitgeber: Besonderheiten der geringfügigen Beschäftigung
Minijobber zahlen selber keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie als Arbeitgeber müssen für Ihre 450-Euro-Jobber trotzdem 13 % Krankenversicherungsbeitrag (außer bei privat Versicherten) zahlen.
Daneben zahlen Arbeitgeber einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 15 %. Der Minijobber zahlt zusätzlich einen Eigenanteil von 3,7 % an die Rentenversicherung, sofern er sich nicht durch einen an Sie gerichteten schriftlichen Antrag von dieser Pflicht befreien lässt. Für kurzfristig beschäftigte Mini-Jobber (Beschäftigung kleiner 3 Monate oder 70 Arbeitstage) müssen Sie keine Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung abführen.
Für einen nicht von der Rentenversicherungspflicht befreiten 450-Euro-Job führen Sie pauschal 2 % für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Ist er befreit, betragen die Pauschalen 20 % für die Lohnsteuer, 1,1 % für den Solidaritätszuschlag und höchstens 1,8 % für die Kirchensteuer. Für kurzfristig beschäftigte Minijobber fallen pauschal 25 % Lohnsteuer, 1,375 % Solidaritätszuschlag und maximal 2,25 % Kirchensteuer an oder Sie legen die Lohnsteuerkarte zugrunde.
Sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die pauschal berechnete Lohnsteuer zahlen Sie an die Minijob-Zentrale, bei der Sie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auch anmelden müssen. Eine Anmeldung ist ebenso bei der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich, denn alle Minijobber sind gesetzlich unfallversichert, wofür Sie ebenfalls Beiträge zahlen. Ebenso führen Sie für jeden Minijobber die Umlagen U1, U2 und U3 ab.
Abgesehen von diesen Besonderheiten gilt das Arbeitsrecht für Minijobber wie auch für versicherungspflichtig Beschäftigte. Das betrifft unter anderem den Anspruch auf Feiertagsvergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Wann lohnt sich die Beschäftigung von Minijobbern?
Ob sich die Einstellung von geringfügig Beschäftigten für Sie als Arbeitgeber lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Folgende Überlegungen können Ihnen bei einer individuellen Entscheidung helfen:
FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
Die folgenden Fragen zählen zu den meist gestellten Fragen, wenn es um Arbeitsverträge im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungen geht:
1. Gibt es hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Unterstützung für Arbeitgeber?
2. Muss ich als Arbeitgeber auch für geringfügig beschäftigte Altersrentner den Rentenversicherungsanteil bezahlen?
3. Haben Minijobber Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld?
4. Entfällt die Minijob-Eigenschaft, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro durch eine Sonderzahlung überschritten wird?
Fazit zum Arbeitsvertrag für den Minijob
Minijobs ermöglichen Flexibilität und halten den bürokratischen Aufwand in Grenzen, was auch für viele Gründer interessant sein dürfte. Mit der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung gibt es zwei verschiedene Varianten davon.
Der Arbeitsvertrag für einen Minijob regelt alle wichtigen Punkte, die auch Verträge für versicherungspflichtige Stellen enthalten. Zusätzlich sollte daraus hervorgehen, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und wie Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erfolgt.