Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist ein Kleingewerbe – und was nicht?
Der Begriff Kleingewerbe wird häufig mit der Kleinunternehmerregelung verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Konzepte, die Sie kennen sollten, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen.
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Diese Definition stammt aus § 1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs. Kleingewerbetreibende gelten rechtlich als sogenannte Minderkaufleute und unterliegen nicht den strengen Vorschriften des HGB.
Typische Beispiele für ein Kleingewerbe:
| BRANCHE | BEISPIEL |
|---|---|
| Onlinehandel | Verkauf von Textilien über Plattformen wie Etsy oder eBay |
| Handwerk | Nebenerwerb als Fliesenleger oder Malerservice |
| Dienstleistung | Nachhilfeunterricht oder Hundebetreuung |
| Gastronomie | Mobiler Imbissstand mit begrenztem Umsatz |
Als Kleingewerbetreibende sind Sie in der Regel nicht im Handelsregister eingetragen. Im Geschäftsverkehr treten Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf – Firmenzusätze wie „e. K.” oder „GmbH” sind nicht zulässig.
Die Abgrenzung zur Kleinunternehmerregelung ist wichtig, da die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ausschließlich die Umsatzsteuer betrifft. Sie können daher Kleinunternehmer sein, ohne ein Kleingewerbe zu betreiben – und umgekehrt. Die aktuellen Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung liegen seit 2025 bei einem Vorjahresumsatz von maximal 25.000 Euro sowie einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr von maximal 100.000 Euro. Diese Regelung gilt auch 2026 unverändert weiter.
Der Unterschied zu Freiberuflern besteht darin, dass Freiberufler keine gewerbliche Tätigkeit ausüben und daher kein Gewerbe anmelden. Stattdessen erfolgt die Anmeldung direkt beim Finanzamt. Zu den freien Berufen nach § 18 EStG gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten und Designer. Diese Personen sind nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen keine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer eingehen.

Rechtsformen und Haftung beim Kleingewerbe
Bevor Sie zur Gewerbeanmeldung schreiten, müssen Sie sich für eine passende Rechtsform entscheiden. Diese Wahl hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Haftung, Ihren Außenauftritt und Ihre steuerlichen Pflichten.
Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Gründungsform für ein Kleingewerbe. Als Einzelunternehmer sind Sie alleiniger Inhaber Ihres Unternehmens und treffen alle geschäftlichen Entscheidungen selbst.
Zu den Merkmalen des Einzelunternehmens gehört zunächst, dass keine Mindestkapitalanforderung oder ein bestimmtes Eigenkapital notwendig ist. Der Unternehmer hat volle Entscheidungsfreiheit und kann flexibel handeln, da keine weiteren Gesellschafter beteiligt sind. Die Gründung ist vergleichsweise einfach, weil kein Gesellschaftsvertrag erforderlich ist. Bei einem Kleingewerbe ist zudem keine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Allerdings haftet der Inhaber unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für alle geschäftlichen Verpflichtungen. Da Kleingewerbetreibende nicht im Handelsregister eingetragen sind, dürfen sie außerdem keine Firmenzusätze wie „e. K.” (eingetragener Kaufmann) führen.
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kommt infrage, wenn Sie Ihr Kleingewerbe zu zweit bzw. gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person gründen möchten. Bei dieser Rechtsform führen grundsätzlich alle Gesellschafter die Geschäfte gemeinsam.
Zu den wichtigen Aspekten der GbR gehört zunächst, dass mindestens zwei Personen erforderlich sind, um die Gesellschaft zu gründen. Die Geschäftsführung erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Zudem haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird in der Praxis jedoch häufig empfohlen, um Rechte und Pflichten klar zu regeln.
Auch wenn das Recht keinen schriftlichen Vertrag verlangt, sollten Sie bei einer GbR unbedingt einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Regeln Sie darin Einlagen, Gewinnverteilung, Entscheidungsbefugnisse und die Bedingungen für einen möglichen Austritt eines Gesellschafters.
Achtung!
Das Risiko der unbeschränkten Haftung besteht beim Einzelunternehmen und bei der GbR darin, dass Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften. Bei Schulden oder Schadensersatzforderungen können Gläubiger daher auch auf privates Eigentum zugreifen. Haftungsbeschränkte Rechtsformen wie die GmbH oder UG bieten zwar mehr Schutz, erfordern jedoch einen Handelsregistereintrag und eine doppelte Buchführung.
Kleingewerbe anmelden: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten
Der Schritt in die Selbstständigkeit beginnt mit der offiziellen Anmeldung Ihres Gewerbes. Hier erfahren Sie, welche Formalitäten Sie erledigen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Gründung eines Kleingewerbes bestehen darin, dass Sie volljährig sind oder als Minderjähriger die Zustimmung der Erziehungsberechtigten haben. Außerdem dürfen keine Gewerbeverbote aufgrund früherer Verstöße vorliegen. Bei Nicht-EU-Bürgern ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Je nach Branche und Tätigkeit benötigen Sie für die Gewerbeanmeldung unterschiedliche Dokumente:
| DOKUMENT | WANN ERFORDERLICH? |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Immer |
| Meisterbrief | Bei zulassungspflichtigen Handwerken |
| Konzession oder Fachkundenachweis | Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Gastronomie) |
| Polizeiliches Führungszeugnis | Bei bestimmten Branchen (z. B. Bewachungsgewerbe) |
| Aufenthaltstitel | Bei Nicht-EU-Bürgern |
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Kleingewerbe anzumelden:
- Persönlicher Besuch beim örtlich zuständigen Gewerbeamt
- Schriftliche Anmeldung per Post mit dem ausgefüllten Formular
- Digitale Anmeldung über das Online-Portal Ihrer Kommune oder Ihres Bundeslandes
Im Formular zur Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO sollten Sie Ihre Tätigkeit möglichst konkret beschreiben. Schreiben Sie beispielsweise „Onlinehandel mit Textilien und Accessoires” statt nur „Handel”. Eine präzise Beschreibung verhindert spätere Rückfragen und erleichtert die Zuordnung durch das Finanzamt.
Die Kosten für den Gewerbeschein variieren je nach Gemeinde erheblich:
| STADT / REGION | TYPISCHE GEBÜHR |
|---|---|
| Berlin | 26 – 31 Euro |
| Hamburg | 20 – 40 Euro |
| NRW (z. B. Köln) | ca. 26 Euro |
| Kleinere Gemeinden | 15 – 25 Euro |
| Bundesweite Spanne | 15 – 65 Euro |
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer IHK und gegebenenfalls die Handwerkskammer. Der Gewerbeschein wird Ihnen meist direkt oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Weitere Anmeldepflichten entstehen, sobald Sie Mitarbeiter einstellen. In diesem Fall müssen Sie eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen und Ihre Beschäftigten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für die gesetzliche Unfallversicherung melden.
Ab wann Sie ein Kleingewerbe anmelden müssen, richtet sich nicht nach der Höhe Ihrer Umsätze, sondern nach der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Die Anmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine nachhaltige, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit beginnen. Das kann beispielsweise die Eröffnung eines Onlineshops, der Start regelmäßiger Aufträge als Dienstleister oder der Beginn eines Handwerksbetriebs im Nebenerwerb sein.
Keine Anmeldung erforderlich ist hingegen bei gelegentlichen, rein privaten Verkäufen – etwa wenn Sie alte Kleidung auf dem Flohmarkt verkaufen oder einmalig etwas bei eBay veräußern. Entscheidend ist, ob eine Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit vorliegt.
Im Zweifel sollten Sie frühzeitig beim Gewerbeamt oder einem Steuerberater nachfragen. Eine verspätete Anmeldung kann zu Bußgeldern führen.
Ein Beispiel für die Online-Anmeldung eines Kleingewerbes in einem Bundesland zeigt, dass viele Bundesländer im Jahr 2026 digitale Portale für die Gewerbeanmeldung anbieten. Diese Möglichkeit spart Zeit und vermeidet zusätzliche Wege zur Behörde.
Beispiel Nordrhein-Westfalen:
- Besuchen Sie das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
- Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder der BundID
- Füllen Sie das digitale Gewerbeanmeldeformular aus
- Bezahlen Sie die Gebühr (z. B. 26 Euro) per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Giropay
- Erhalten Sie Ihren Gewerbeschein elektronisch oder per Post
Tipp:
Ähnliche Online-Angebote existieren in Städten wie Hamburg, München oder Berlin. Die Details können sich je nach Kommune leicht unterscheiden – informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihrer Gemeinde.
Steuern, Kleinunternehmerregelung und Buchführung
Nach der Anmeldung beginnt der steuerliche Teil Ihrer Selbstständigkeit.
Die wichtigsten Steuerarten im Überblick zeigen, dass auf Gewerbetreibende grundsätzlich drei Steuerarten zukommen können.
| STEUERART | WANN FÄLLIG? | BESONDERHEITEN |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Auf Ihren Gewinn | Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro |
| Gewerbesteuer | Ab Gewinn über 24.500 Euro | Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften |
| Umsatzsteuer | Bei Regelbesteuerung | Entfällt bei Kleinunternehmerregelung |
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet Ihnen eine erhebliche Vereinfachung: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung (Stand 2026):
- Ihr Umsatz im Vorjahr lag bei maximal 25.000 Euro
- Ihr voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr wird 100.000 Euro nicht überschreiten
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung:
Als Gründer eines Kleingewerbes sind Sie zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dazu gehören:
- Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Sie listen alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip auf. Eine doppelte Buchführung ist für Kleingewerbetreibende nicht erforderlich, solange Ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro und Ihr Gewinn unter 80.000 Euro bleiben.
Die meisten Kleingewerbetreibenden zahlen keine Gewerbesteuer, da der Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr greift. Dennoch müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Übersteigt Ihr Gewerbeertrag den Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert und anschließend mit dem kommunalen Hebesatz verrechnet. Die gezahlte Gewerbesteuer kann in der Regel auf Ihre Einkommensteuer angerechnet werden.
Mit einigen Tipps für eine einfache Buchhaltung bleibt der Aufwand überschaubar. Eröffnen Sie ein separates Geschäftskonto, um Privat- und Geschäftsgelder klar zu trennen. Nutzen Sie außerdem eine digitale Belegablage, etwa über Scan-Apps oder Cloud-Speicher. Aktualisieren Sie Ihre Einnahmenüberschussrechnung regelmäßig, zum Beispiel monatlich oder quartalsweise. Gerade in der Anfangsphase kann es zudem sinnvoll sein, die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu erwägen.
Bei den Pflichten bei Rechnungsstellung und Kassenführung spielen korrekte Rechnungen und eine ordnungsgemäße Belegführung eine zentrale Rolle, insbesondere im Hinblick auf mögliche Betriebsprüfungen. Auch als Kleinunternehmer müssen Sie dabei bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.
Zu den Pflichtangaben auf Rechnungen gehören der vollständige Name und die Anschrift des Unternehmers sowie der vollständige Name und die Anschrift des Leistungsempfängers. Außerdem müssen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer angegeben werden. Die Rechnung muss zudem die Menge und Art der Lieferung oder eine genaue Leistungsbeschreibung enthalten sowie den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Zusätzlich ist das Entgelt als Nettobetrag aufzuführen. Darüber hinaus müssen der Umsatzsteuersatz und der Steuerbetrag angegeben werden oder – im Fall von Kleinunternehmern – ein Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen Sie daher auf Ihren Rechnungen einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ aufnehmen.
Achtung!
Alle Belege und Rechnungen müssen Sie 10 Jahre aufbewahren. Bei Barumsätzen ist eine ordnungsgemäße Kassenführung erforderlich – insbesondere im Handel und in der Gastronomie. Hier gelten besondere Vorschriften zur Belegausgabepflicht und zu zertifizierten Kassensystemen.
Sozialversicherung, Versicherungen und Absicherung
Auch wenn Sie Ihr eigenes Business führen, müssen Sie sich um Ihre soziale Absicherung kümmern. Krankenversicherung ist Pflicht, andere Versicherungen sind optional, aber dringend empfohlen.
Bei der Krankenversicherung haben Selbstständige die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Entscheidung hängt von den bisherigen Versicherungsverhältnissen und dem Umfang der selbstständigen Tätigkeit ab.
Besonderheit beim Nebengewerbe: Wenn Sie Ihr Kleingewerbe neben einem Hauptjob betreiben, können Sie oft über Ihren Arbeitgeber gesetzlich versichert bleiben. Voraussetzung ist, dass die selbstständige Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich den Nebencharakter behält.
Bei der Rentenversicherung besteht für die meisten Gewerbetreibenden keine gesetzliche Versicherungspflicht. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Berufsgruppen, etwa selbstständige Lehrer, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, Pflegepersonen sowie Handwerker mit Eintragung in die Handwerksrolle. Es empfiehlt sich daher, bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen, ob für die eigene Tätigkeit eine Versicherungspflicht besteht. Auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind möglich. Alternativ können Sie für Ihre Altersvorsorge private Rentenversicherungen, ETFs oder andere Anlageformen nutzen.
Bei der Unfallversicherung über Berufsgenossenschaften ist die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtend. Sie sollten sich zeitnah nach der Gründung anmelden. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Gefahrenklasse Ihrer Branche und der Lohnsumme Ihrer Mitarbeiter. Auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen, ist die Anmeldung erforderlich. Für Unternehmer selbst ist die Versicherung bei einigen Berufsgenossenschaften freiwillig, bei anderen verpflichtend.
Bei weiteren sinnvollen Versicherungen sollten Sie je nach Branche und individuellem Risikoprofil prüfen, welche Absicherungen für Ihre Tätigkeit in Betracht kommen:
| VERSICHERUNG | EMPFOHLEN FÜR |
|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Alle Gewerbetreibenden |
| Berufshaftpflicht | Beratende und dienstleistende Berufe |
| Rechtsschutzversicherung | Bei erhöhtem Prozessrisiko |
| Inhaltsversicherung | Bei wertvollem Inventar oder Waren |
Hinweis:
Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern (§ 28a SGB III). Diese Möglichkeit bietet Schutz bei Auftragsflauten oder Geschäftsaufgabe. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den letzten 30 Monaten vor der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Häufig gestellte Fragen
1. Wer darf ein Kleingewerbe gründen?
2. Wie hoch darf der Jahresumsatz im Kleingewerbe sein?
3. Muss ich als Kleingewerbetreibender immer Umsatzsteuer zahlen?
4. Was kostet es, ein Kleingewerbe zu gründen?
5. Benötige ich für ein Kleingewerbe ein Geschäftskonto?
6. Wie melde ich ein Kleingewerbe wieder ab?
Fazit: Mit Kleingewerbe strukturiert in die Selbstständigkeit starten
Das Kleingewerbe bietet einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die Selbstständigkeit. Mit wenigen Formalitäten und überschaubaren Kosten können Sie Ihre Geschäftsidee im Haupt- oder Nebenerwerb umsetzen. Wichtig ist, vor dem Start zentrale Fragen zur Rechtsform, Steuerstrategie und zu notwendigen Versicherungen zu klären. Eine gute Vorbereitung hilft, spätere Probleme oder unerwartete Kosten zu vermeiden. Auch die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollte sorgfältig abgewogen werden. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand, schließt jedoch den Vorsteuerabzug aus. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung durch Steuerberater oder Gründungsstellen sinnvoll sein.





