Das Wichtigste auf einen Blick
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung steuerlich?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachung im Umsatzsteuergesetz. Sie stellt keine eigene Rechtsform dar, sondern befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Erhebung der Umsatzsteuer.
Als Kleinunternehmer nutzen Sie eine steuerliche Vereinfachung. Sie sind weiterhin ein vollwertiger Unternehmer, führen jedoch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Auf Ihren Rechnungen dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und der Rechnungsbetrag ist gleichzeitig der Endpreis für Ihre Kunden.
Für Geschäfte mit Privatkunden entsteht ein Preisvorteil: Brutto gleich Netto ermöglicht oft günstigere Preise als bei umsatzsteuerpflichtigen Wettbewerbern.
Hinweis:
Die Regelung ist freiwillig. Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie auf die Anwendung verzichten. Diese Entscheidung bindet Sie in der Regel für fünf Jahre.
Voraussetzungen 2026: Wann gelten Sie als Kleinunternehmer?
Die Umsatzgrenze hat sich 2025 geändert. Maßgeblich ist nun der Nettoumsatz, nicht mehr der Bruttoumsatz wie in früheren Jahren.
Die Umsatzgrenze von 25.000 Euro netto im Vorjahr ersetzt die frühere Grenze von 25.000 Euro brutto. Alle inländischen und EU-Umsätze werden einbezogen. Im laufenden Jahr darf Ihr voraussichtlicher Nettoumsatz 100.000 Euro nicht überschreiten. Bei Überschreiten greift sofort die Regelbesteuerung.
Der Nettoumsatz bezeichnet Ihre Einnahmen ohne die fiktive Umsatzsteuer. Bei einem Verkaufspreis von 119 Euro wären das 100 Euro netto.
Achtung!
Kontrollieren Sie Ihre Umsätze monatlich oder quartalsweise. So vermeiden Sie ein unbeabsichtigtes Überschreiten der Grenze von 25.000 Euro und mögliche Nachzahlungen plus Zinsen.
Welche Steuern muss ein Kleinunternehmer zahlen?
Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Andere Steuerarten wie Einkommensteuer und Gewerbesteuer greifen unabhängig davon weiterhin.
Typische Steuerarten für Kleinunternehmer: Einkommensteuer (immer relevant), Gewerbesteuer (bei Gewerbe über Freibetrag), Umsatzsteuer (bei Überschreitung oder Verzicht), Lohnsteuer (nur bei Mitarbeitern), Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften)
Die Rechtsform beeinflusst die Steuerarten. Ein Einzelunternehmen zahlt Einkommensteuer, eine UG oder GmbH zusätzlich Körperschaftsteuer.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer betrifft alle natürlichen Personen, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führen.
Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie rechnen Einnahmen und Ausgaben gegeneinander auf.
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.096 Euro für Alleinstehende, etwa das Doppelte für zusammen veranlagte Ehepaare. Erst darüber fällt Einkommensteuer an.
Ihr Unternehmensgewinn wird mit anderen Einkünften zusammengerechnet. Ein zusätzliches Gehalt aus Anstellung erhöht Ihren Steuersatz. Bilden Sie also Rücklagen für Einkommensteuerzahlungen. Das Finanzamt fordert häufig vierteljährliche Vorauszahlungen an.
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Gewerbesteuer
Gewerbesteuer unterscheidet sich grundlegend je nachdem, ob Sie gewerblich tätig sind oder einen freien Beruf ausüben.
Gewerbesteuerpflicht besteht nur für gewerbliche Betriebe mit Gewerbeanmeldung. Typische Beispiele: Online-Shop, Handwerk, Handel, Gastronomie.
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten zahlen keine Gewerbesteuer, auch wenn sie als Kleingewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Nur der darüber liegende Betrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde versteuert. Die gezahlte Gewerbesteuer wird teilweise auf Ihre Einkommensteuer angerechnet, wodurch die Gesamtbelastung sinken kann.
Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer sind Sie von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie weisen keine Umsatzsteuer von 19 % oder 7 % auf Rechnungen aus. Der Rechnungsbetrag ist der Endpreis. Dennoch muss jede Rechnung einen Hinweis enthalten: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” So vermeiden Sie Missverständnisse.
Die Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben bleibt ein Kostenfaktor und wird als Betriebsausgabe verbucht.
Bei Überschreitung von mehr als 100.000 Euro im laufenden Jahr oder freiwilligem Verzicht gilt sofort die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuervoranmeldung.
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Lohnsteuer und Körperschaftsteuer
Diese Steuerarten sind nur in bestimmten Konstellationen für Kleinunternehmer relevant.
Lohnsteuer fällt an, wenn Sie eigene Mitarbeiter beschäftigen. Als Arbeitgeber führen Sie die Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer zahlen keine Lohnsteuer, sondern nur Einkommensteuer auf den Gewinn.
Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag betrifft Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Trotzdem kann eine UG oder GmbH die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nutzen. Die Gewinne bleiben aber körperschaftsteuerpflichtig.
Buchführung und Steuererklärungen als Kleinunternehmer
Die Buchführungspflichten bzw. Steuererklärung sind für Kleinunternehmer vereinfacht. Eine saubere Dokumentation bleibt dennoch unverzichtbar.
Kleinunternehmer dürfen die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, solange der Umsatz unter 600.000 Euro und der Gewinn unter 60.000 Euro liegt. Es ist keine doppelte Buchführung nötig.
Seit 2024 entfällt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Voranmeldung, solange die Grenzen eingehalten werden.
Einnahmen und Ausgaben müssen lückenlos dokumentiert werden. Belege bewahren Sie in der Regel zehn Jahre auf.
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Nebenberuflich Kleinunternehmer: Steuerliche Besonderheiten
Viele starten im ersten Jahr zunächst nebenberuflich in die Selbstständigkeit und kombinieren Einkommen aus Anstellung und Gewerbe. Die Kleinunternehmerregelung gilt unabhängig davon, ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben.
Der nebenberufliche Gewinn wird mit Ihrem Arbeitslohn zusammengerechnet. Dadurch rutschen Sie möglicherweise in einen höheren Einkommensteuertarif.
Bei pflichtversicherten Angestellten läuft die Sozialversicherung über den Hauptjob. Stimmen Sie Grenzen für nebenberufliche Selbstständigkeit mit Ihrer Krankenkasse ab.
Erstellen Sie gerade im ersten Jahr einfache Prognoserechnungen. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei Einkommensteuer und Vorauszahlungen.
Rechnungen und rechtssichere Formulierungen für Kleinunternehmer
Korrekte Rechnungen sind Pflicht. Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis zur Kleinunternehmerregelung schützt Sie vor Nachforderungen.
| PFLICHTANGABE | BEISPIEL |
|---|---|
| Name und Anschrift | Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Berlin |
| Steuernummer | 12/345/67890 |
| Rechnungsdatum | 15.03.2025 |
| Fortlaufende Nummer | RE-2025-001 |
| Leistungsbeschreibung | Webdesign für Homepage |
| Leistungsdatum | März 2025 |
| Entgelt | 500,00 Euro |
Konkrete Formulierung für den Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Ein unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer auf der Rechnung führt dazu, dass Sie diese Steuer trotzdem ans Finanzamt abführen müssen. E-Rechnungen müssen Sie ab 2025 empfangen können. Eine Pflicht zum Versand besteht für Kleinunternehmer aktuell nicht.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung hat langfristige Folgen und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Analysieren Sie Ihre Kostenstruktur und Kundenstruktur. Bei überwiegend B2C-Geschäft mit Privatkunden überwiegen meist die Vorteile.
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Wechsel zur Regelbesteuerung
Der Verzicht kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen oder Sie überwiegend mit Unternehmerkunden arbeiten.
Der Verzicht erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt, häufig bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Der Wechsel zur Regelbesteuerung bindet Sie grundsätzlich für mindestens fünf Kalenderjahre. Eine Rückkehr ist erst nach Ablauf und Einhaltung der Grenzen möglich. Nach dem Wechsel können Sie die gezahlte Vorsteuer auf betriebliche Eingangsleistungen geltend machen. Das Finanzamt erstattet oder verrechnet diese Beträge. Sie sollten größere Investitionen zeitlich geschickt nach dem Wechsel planen, um den Vorsteuerabzug optimal zu nutzen.
Kleinunternehmer und Sozialabgaben: Was zusätzlich anfällt
Sozialversicherungsbeiträge sind rechtlich getrennt von Steuern zu betrachten, beeinflussen aber Ihre Gesamtbelastung erheblich.
Typische Sozialabgaben: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung
Die Kleinunternehmerregelung hat keinen Einfluss auf Ihre Versicherungsbeiträge. Diese richten sich nach Ihrem Gesamteinkommen. Als nebenberuflich Selbstständiger sollten Sie Ihre Krankenkasse schriftlich informieren, um Einstufung und Beitragshöhe zu klären.
Tipp:
Bei geplanter hauptberuflicher Selbstständigkeit nehmen Sie frühzeitig Beratung zu gesetzlicher oder privater Krankenversicherung in Anspruch.
Häufig gestellte Fragen
1. Muss ich als Kleinunternehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben?
2. Wie viel Geld darf ich steuerfrei verdienen?
3. Wann muss ich Umsatzsteuer zahlen?
4. Was passiert bei Überschreitung mitten im Jahr?
5. Brauche ich eine Gewerbesteuererklärung?
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht im Jahr 2025 Ihre Umsatzsteuerpflichten erheblich: Liegt Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro netto und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro, bleiben Sie von der Umsatzsteuer befreit. Einkommensteuer ab dem jeweiligen Freibetrag sowie Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 Euro fallen jedoch weiterhin an. Wichtig ist, dass die Regelung ausschließlich von der Umsatzsteuer entlastet und weder die Einkommensteuer, noch Steuererklärungen oder Sozialabgaben entfallen lässt. Daher sollten Sie Ihre Umsätze und Gewinne regelmäßig im Blick behalten und alle Steuererklärungen fristgerecht einreichen, um Nachzahlungen oder Sanktionen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig einen Steuerberater einzubeziehen oder auf digitale Tools zurückzugreifen. So behalten Sie Ihre Kleinunternehmer Steuer im Blick und erfüllen Ihre steuerlichen Pflichten effizient, übersichtlich und rechtssicher.





