Das Wichtigste auf einen Blick
Was bedeutet „nebenberuflich Kleinunternehmer” aus steuerlicher Sicht?
Der Begriff beschreibt eine Konstellation, in der Sie hauptberuflich angestellt sind und zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit ausüben, für die Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
„Nebenberuflich” ist kein eigener Steuertatbestand, sondern eine praktische Beschreibung. Steuerlich handelt es sich um eine Kombination aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.
Die Einkommensteuer macht keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit. Entscheidend für die Steuerbelastung ist immer die Gesamtsumme aller Einkünfte.
Ein Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist, wer im Vorjahr maximal 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreitet. Diese Umsatzgrenze betrifft jedoch nur die Umsatzsteuer.
Der Begriff „Kleingewerbe” stammt aus dem Handelsgesetzbuch und bezeichnet ein Gewerbe ohne kaufmännische Buchführungspflicht. Ein Nebengewerbe ist schlicht eine neben dem Hauptberuf ausgeübte gewerbliche Tätigkeit. Beide Begriffe werden oft vermischt, haben aber unterschiedliche rechtliche Bedeutungen.
Nebentätigkeit, Kleingewerbe, Kleinunternehmer: Abgrenzung im Überblick
Für die korrekte Einkommensteuererklärung ist es wichtig, diese Begriffe auseinanderzuhalten.
| BEGRIFF | DEFINITION | STEUERLICHE RELEVANZ |
|---|---|---|
| Nebentätigkeit | Selbstständige Tätigkeit, die zeitlich und wirtschaftlich hinter dem Hauptberuf zurückbleibt (Orientierung: unter 20 Stunden pro Woche, geringerer Gewinn) | Keine eigene Kategorie bei der Einkommensteuer |
| Kleingewerbe | Gewerbliche Tätigkeit ohne kaufmännische Buchführungspflicht, Gewinnermittlung per Einnahmen Überschuss Rechnung EÜR | Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn |
| Kleinunternehmer | Umsatzsteuerliche Einstufung nach § 19 UStG | Betrifft nur Umsatzsteuer, nicht Einkommensteuer |
Hinweis:
Für die Einkommensteuer werden alle drei Konstellationen gleich behandelt: Maßgeblich ist immer der erzielte Gewinn, unabhängig von der Bezeichnung Ihrer Tätigkeit.
Ab wann zahlen Sie Einkommensteuer als nebenberuflicher Kleinunternehmer?
Der Gewinn aus Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit wird mit Ihrem Bruttolohn aus Anstellung, Kapitaleinkünften und weiteren Einnahmen zu einem zu versteuernden Gesamteinkommen addiert.
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt voraussichtlich rund 12.300 Euro für Ledige und 24.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Alles, was darüber liegt, ist einkommensteuerpflichtig. Eine kompakte Einkommensteuer Kleinunternehmer Tabelle kann dabei helfen, die wichtigsten Grenzen und steuerlichen Auswirkungen schneller einzuordnen.
Beispiel: Sie verdienen 35.000 Euro brutto im Hauptjob und erzielen 4.000 Euro Gewinn aus Ihrer Nebentätigkeit. Ihr Gesamteinkommen liegt damit deutlich über dem Freibetrag, sodass Sie auf den gesamten Betrag oberhalb des Freibetrags Steuern zahlen.
Es gibt keinen separaten Freibetrag für das Nebengewerbe. Der Grundfreibetrag gilt immer für Ihr gesamtes Einkommen aus allen Quellen.
Auf die festgesetzte Einkommensteuer können zusätzlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben werden.
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Rechenbeispiel: Einkommensteuer für nebenberufliche Kleinunternehmer in 2026
Ausgangslage:
Eine Person ist ledig und arbeitet als Angestellter mit einem Bruttojahreslohn von 32.000 Euro. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale ergibt sich ein steuerpflichtiger Arbeitslohn von etwa 30.000 Euro. Zusätzlich übt die Person eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmer aus, beispielsweise als Grafikdesigner. Dabei erzielt sie einen Jahresumsatz von 15.000 Euro, hat Betriebsausgaben von 5.000 Euro und erwirtschaftet somit einen Gewinn von 10.000 Euro.
Berechnung:
Die gesamten Einkünfte setzen sich aus 30.000 Euro aus nichtselbstständiger Arbeit und 10.000 Euro Gewinn aus der Nebentätigkeit zusammen, sodass sich ein zu versteuerndes Einkommen von insgesamt 40.000 Euro ergibt (vereinfacht dargestellt). Ohne die Nebentätigkeit würden hingegen lediglich 30.000 Euro versteuert werden.
Progressionswirkung:
Der Unterschied ist erheblich. Bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt die Einkommensteuer bei etwa 4.800 Euro. Bei 40.000 Euro steigt sie auf circa 8.300 Euro. Die zusätzlichen 10.000 Euro Gewinn führen also zu einer Mehrbelastung von rund 3.500 Euro – das entspricht einem Grenzsteuersatz von etwa 35 Prozent auf das Nebeneinkommen.
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Kleinunternehmerregelung und Einkommensteuer: So greifen die Regeln zusammen
Die Kleinunternehmer Regelung wird oft missverstanden. Sie betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer, ist aber eng mit der praktischen Einkommensteuerberechnung verknüpft.
Die Umsatzgrenzen (25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr) gelten nur für die Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer spielen diese Grenzen keine Rolle.
Auch als Kleinunternehmer müssen Sie Ihren gesamten Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben – unabhängig davon, ob Sie Umsatzsteuer erheben oder nicht.
Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Da Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, sind Ihre effektiven Betriebsausgaben geringer. Kaufen Sie etwa Software für 119 Euro (inklusive 19 Euro Umsatzsteuer), können Sie nur 119 Euro absetzen, während ein Regelbesteuerter die 19 Euro separat zurückerhält.
In manchen Fällen kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten – etwa wenn Sie im ersten Jahr hohe Investitionen planen und den Vorsteuerabzug nutzen möchten.
Kleinunternehmer im Nebenerwerb: typische Konstellationen
IT-Spezialist mit Webdesign-Nebentätigkeit: Ein Angestellter bietet nebenbei Dienstleistungen für Privatkunden an. Die freiberufliche oder gewerbliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Erzieherin mit Online-Shop: Eine Vollzeit-Beschäftigte verkauft handgemachte Produkte über Online-Plattformen. Dies erfordert eine Gewerbeanmeldung und führt zu einem Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung.
Freiberufliche Dozententätigkeit: Ein Journalist oder Dozent mit Kleinunternehmerstatus zahlt keine Gewerbesteuer, unterliegt aber der vollen Einkommensteuerpflicht.
Achtung!
In allen Fällen ist die Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zentral für die korrekte Versteuerung.
So geben Sie Ihre nebenberuflichen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung an
- Nach Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt aus (online über ELSTER). Hier wählen Sie auch die Kleinunternehmerregelung und erhalten eine separate Steuernummer für Ihre Tätigkeit.
- Die Gewinnermittlung erfolgt per EÜR (Anlage EÜR zur Steuererklärung). Sie erfassen alle Einnahmen und ziehen Ihre Betriebsausgaben ab. Buchhaltungssoftware erleichtert diesen Prozess erheblich.
- Die Zuordnung zu den Anlagen: Gewerbliche Einkünfte gehören in Anlage G, freiberufliche Einkünfte in Anlage S. Ihr Einkommen aus dem Hauptjob tragen Sie in Anlage N ein. Der Mantelbogen fasst alles zusammen.
- Die elektronische Abgabe über ELSTER oder kompatible Steuerprogramme ist Pflicht – auch bei nebenberuflicher Kleinunternehmertätigkeit.
- Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf, auch wenn diese nicht direkt eingereicht werden. Bei Rückfragen des Finanzamts müssen Sie Betriebsausgaben nachweisen können.
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Typische Betriebsausgaben, die Ihren steuerpflichtigen Gewinn mindern
Viele nebenberufliche Kleinunternehmer verschenken Geld, weil sie legitime Ausgaben nicht geltend machen. Wer als Kleinunternehmer Anschaffungen absetzen möchte, sollte insbesondere prüfen, welche Kosten betrieblich veranlasst sind und den steuerpflichtigen Gewinn mindern können.
Arbeitsmittel: Laptop, Software, Büromaterial, Fachliteratur, anteilige Telefon- und Internetkosten, anteilige Miete für ein häusliches Arbeitszimmer (bei ausschließlich betrieblicher Nutzung)
Reisekosten: Fahrtkosten zu Kunden, Messen oder Lieferanten. Nutzen Sie die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer oder führen Sie ein Fahrtenbuch.
Weiterbildung: Fort- und Weiterbildungen, Fachseminare und Online-Kurse, die direkt mit Ihrer Nebentätigkeit zusammenhängen
Abschreibungen: Größere Anschaffungen wie Computer oder Kamera werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Bei gemischter Privat- und Betriebsnutzung ist eine Aufteilung erforderlich.
Tipp:
Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Einnahmen und Ausgaben kann Ihre Einkommensteuerbelastung merklich senken.
Einkommensteuer, Nebentätigkeit und Sozialversicherung
Die Höhe Ihres Nebeneinkommens hat nicht nur einkommensteuerliche, sondern auch sozialversicherungsrechtliche Folgen.
Bei maximal circa 18 bis 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche und geringeren Nebeneinkünften als im Hauptjob bleibt Ihr Status „nebenberuflich” in der Regel erhalten.
Steigende Gewinne interessieren das Finanzamt nur einkommensteuerlich. Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung können jedoch Ihren Status neu prüfen.
Bei deutlichem Wachstum der Nebentätigkeit (etwa Gewinn über 20.000 Euro jährlich) empfiehlt sich eine Statusanfrage bei Ihrer Krankenversicherung, um Nachforderungen bei den Beiträgen zu vermeiden.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit, insbesondere bei möglichen Interessenkonflikten oder vertraglichen Nebenabreden.
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Praktische Tipps zur Vermeidung von Steuernachzahlungen
Überweisen Sie monatlich einen festen Prozentsatz (empfohlen: 25 bis 30 Prozent des Gewinns) auf ein separates Steuerkonto.
Das Finanzamt kann bei steigenden Gewinnen vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. Planen Sie diese frühzeitig ein.
Erfassen Sie Einnahmen und Ausgaben laufend mit einer einfachen Buchhaltungssoftware, um die voraussichtliche Steuerlast im Blick zu behalten.
Erstellen Sie einmal jährlich eine Prognoserechnung – oder lassen Sie diese von einer Steuerberaterin erstellen –, um Überraschungen im Steuerbescheid zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
1. Muss ich immer eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ich nebenberuflich Kleinunternehmer bin?
2. Gibt es einen speziellen Freibetrag nur für mein Nebengewerbe?
3. Bleiben Einnahmen bis 410 Euro im Jahr steuerfrei?
4. Wie wirkt sich die Kleinunternehmerregelung konkret auf meine Einkommensteuer aus?
5. Wann sollte ich einen Steuerberater einschalten?
Zusammenfassung
Der Gewinn aus einer nebenberuflichen Kleinunternehmertätigkeit unterliegt der Einkommensteuer, sobald Ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Die Kleinunternehmerregelung bietet lediglich Vorteile bei der Umsatzsteuer, hat jedoch keinen Einfluss auf die Einkommensteuerpflicht. Daher ist es wichtig, Ihre steuerliche Situation ganzheitlich zu betrachten und nicht von einer generellen Steuerfreiheit auszugehen. Eine sorgfältige Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie eine realistische Steuerplanung helfen dabei, Ihre Belastung besser einzuschätzen. Zudem sollten Sie ausreichend Rücklagen bilden, um spätere Nachzahlungen problemlos bewältigen zu können. Bei wachsender Nebentätigkeit empfiehlt es sich, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und sich regelmäßig über aktuelle steuerliche Regelungen zu informieren.





