Arbeitsschutz ist Teil des betrieblichen Qualitätsmanagements

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 12 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Gesundheitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Schließlich sollen die Angestellten Ihre Arbeit sicher erledigen können und im Arbeitsleben gesund und leistungsfähig bleiben. Eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines erfolgreichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements und zeigt Verbesserungspotenzial im Unternehmen auf. Konkrete Maßnahmen minimieren Risiken langfristig.  

Gefahren und Unfallrisiken im Berufsleben minimieren

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen und Gefahrenquellen im Unternehmen regelmäßig zu beurteilen. Bei Arbeiten, die mit Gefährdungen verbunden sind, müssen Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Angestellten ergreifen. Arbeitsschutz hat als zentrales Element der betrieblichen Prävention das Ziel, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen sollen idealerweise vollständig vermieden werden. Das ist nicht nur im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unternehmen sichern damit die Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs. Statistische Daten bestätigen die Aktualität des Themas. Jeder Beschäftigte kam im Jahr 2018 auf genau 17,4 Arbeitsunfähigkeitstage. Hochgerechnet auf alle Beschäftigen in Deutschland ergibt das eine Gesamtanzahl von 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen. Dadurch entstehen volkswirtschaftliche Kosten und Einbußen in der Bruttowertschöpfung. Natürlich sollte es für Unternehmen nicht nur ein wirtschaftlicher Anreiz sein, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. 2018 gab es knapp 950.000 Arbeitsunfälle, die mit den richtigen Maßnahmen möglicherweise vermeidbar gewesen wären. Ziel einer Gefährdungsbeurteilung (vgl. arbeitsschutz24.net) ist es, Schwachstellen in Arbeitsabläufen und technische Mängel an Arbeitsmitteln aufzudecken, aber auch Organisationsprozesse und Fehlverhalten unter die Lupe zu nehmen. Das trägt zur Qualitätssicherung bei und führt letztendlich zu Kosteneinsparungen, da Fehlzeiten aufgrund beruflich bedingter Erkrankungen und Arbeitsunfällen verringert werden. Gute Arbeitsbedingungen wirken sich positiv auf die Mitarbeitermotivation und -leistungsfähigkeit aus. Wer sich wohlfühlt, arbeitet konzentrierter und effizienter.

So wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt

Mögliche Risiken werden so genau wie möglich erfasst. Die Bedingungen am Arbeitsplatz, Gefahren durch die Tätigkeit und die Arbeitsbedingungen an Maschinen fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein. Ergibt sich Gefährdungspotenzial, erarbeiten die Unternehmen Maßnahmen, um das Risiko am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit führt die Beurteilung nach den gesetzlichen Vorgaben durch.

Folgende Gefahrenquellen werden analysiert:

  • mechanische, thermische und elektrische Gefährdungen,
  • das Arbeiten mit Gefahrstoffen und gesundheitsgefährdenden biologischen Arbeitsstoffen,
  • Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen und durch die Arbeitsbedingungen vor Ort,
  • Auswirkungen der Arbeitszeitgestaltung,
  • physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Obwohl das Arbeitsschutzgesetz keine Vorgaben zur Vorgehensweise enthält, hat sich ein einheitlicher Ablauf etabliert. Die Gefährdungsanalyse beginnt mit einer Betrachtung der Ist-Situation. Anhand der Betriebsstruktur werden einzelne Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze (z. B. Lager, Werkstatt, Produktion und Fertigung oder Büro) betrachtet. Technische und branchenspezifische Regeln, Informationen aus den Gefährdungs- und Belastungskatalogen der Unfallversicherungsträger und wissenschaftliche Erkenntnisse sind Grundlage der Analyse. Begehungs- und Messprotokolle (z. B. Lärmmessungen), Gefahrstoffverzeichnisse, Dokumentationen, Unfallverzeichnisse, Krankheitsstatistiken, Betriebsstörungen und Wissen aus dem betrieblichen Qualitätsmanagement sind Teil einer umfangreichen Gefährdungsanalyse.

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Eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines erfolgreichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements. Bildquelle: Stock Images by Depositphotos

Wichtiger Schritt: Konkrete Maßnahmen ableiten

Mithilfe der Ist-Situation lassen sich Gefährdungen tätigkeitsbezogen ermitteln und beurteilen. Berücksichtigt wird auch die Ergonomie am Arbeitsplatz, die sich aus Arbeitsmitteln, Tätigkeit und Arbeitsbedingungen ergibt. Für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gelten besondere Bedingungen, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt sind. Beschäftigungsbeschränkungen für schutzbedürftige Personen (Jugendliche, Schwangere, Angestellte mit Behinderung) müssen berücksichtigt werden. Ergebnisse aus Betriebsbegehungen, Arbeitsmittelüberprüfungen, sicherheitstechnischen Überprüfungen und Risikoanalysen werden schriftlich festgehalten. Alle Gefährdungen werden darauf überprüft, ob die bisherigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz optimal sind. Im nächsten Schritt werden konkrete Schutzziele festgelegt und Lösungen und Strategien zur Zielerreichung entwickelt. Eine Wirksamkeitskontrolle zeigt, wie effektiv die betrieblichen Maßnahmen sind. Das Ergebnis lässt erkennen, ob eine vollständige Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefährdungen reduziert oder komplett beseitigt und ob möglicherweise neue Risiken entstanden sind.

Fakten zum Arbeitsschutz auf einen Blick

Alle Erhebungen und Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung werden schriftlich festgehalten. Diese Dokumentationspflicht geht aus dem Arbeitsschutzgesetz hervor. Ziel ist es, die Ist-Situation mit dem Soll abzugleichen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Auf Basis der Erkenntnisse lassen sich Verbesserungen und Betriebsanweisungen zum Schutz der Angestellten umsetzen. Das ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Unternehmen profitieren von leistungsfähigen und gesunden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem reibungslosen Betriebsablauf. Arbeitsunfälle lassen sich mit den richtigen Maßnahmen zuverlässig vermeiden. Angestellte fühlen sich im Unternehmen gut aufgehoben und arbeiten effizienter und motivierter. Das ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil beim Aufbau einer Arbeitgebermarke. Anlässe für eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen sind neue Vorgaben in Regelwerken, der Einsatz neuer Stoffe und Arbeitsmittel sowie Änderungen im Arbeits- und Produktionsprozess. Treten Unfälle und Berufskrankheiten gehäuft auf, ist eine schnellstmögliche Überprüfung angebracht.

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der betriebliche Arbeitsschutz wird von Fachkräften für Arbeitssicherheit (kurz: Sifa oder FASi) bewertet. Ziele sind ein zeitgemäßer Schutz und maximale Sicherheit und Gesundheit im Berufsleben. Eine FASi berät bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und überwacht die Umsetzung notwendiger Maßnahmen. Die Fachkompetenz dafür wird in einer berufsbegleitenden Ausbildung erworben. Für die Fortbildungen entstehen keine weiteren Kosten, da diese über Pflichtbeiträge der Berufsgenossenschaften und Mitgliedsunternehmen finanziert werden.

Da sich die Bedingungen im Arbeitsleben heute schnell ändern, sind regelmäßige Weiterbildungen notwendig. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen für externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Arbeit erfolgt nach den Vorgaben der Gesetzesgrundlagen und Verordnungen. Dazu gehören beispielsweise die europäische Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Sozialgesetzbuch, die BetrSichV und die DGUV.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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