Arbeitssicherheit – So werden Angestellte am Arbeitsplatz geschützt

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 12 März, 2024
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Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit sollte die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährden. Deshalb gibt es Gesetze, welche die Arbeitssicherheit regeln. Ausgangspunkt dafür ist die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern, die sich aus den §§ 617 – 619 BGB ergibt. Verschiedene Rechtsvorschriften wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder das Arbeitszeitgesetz konkretisieren diese Pflicht.  

Das Arbeitsschutzgesetz: Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeitssicherheit ist das Arbeitsschutzgesetz. Es regelt unter anderem die Pflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzorganisation und Unterweisung.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet, dass der Arbeitgeber jeden Arbeitsplatz auf Gefährdungsfaktoren hin prüfen und gegebenenfalls entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einleiten muss. Dabei sind ganz unterschiedliche Ursachen für Gefährdungen vorstellbar. Sie können von der Arbeitsstätte ausgehen, aber auch von der Tätigkeit oder vom Arbeitsmittel. Nicht zu unterschätzen sind neben den physischen auch die psychischen Belastungen.

Arbeitsschutzorganisation bedeutet, dass die Vorbeugung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen in die betrieblichen Abläufe integriert werden soll. Die Umsetzung dieser Forderung kann durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem aus aufeinander abgestimmten Maßnahmen erfolgen. Es gibt bereits Standards für einige Branchen, zum Beispiel AMS Bau.

Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterweisen. Natürlich kann er diese Aufgaben auch an andere Personen delegieren, hat in diesem Fall aber Kontrollpflichten. Art und Umfang die Unterweisungen hängen von den individuellen Gegebenheiten ab. Die Mitarbeiter müssen Gefahren erkennen und richtig damit umgehen können.

Aber das ist nicht alles zum Thema Arbeitsschutz. Auch Arbeitnehmerpflichten resultieren aus dem Arbeitsschutzgesetz. Die Arbeiter und Angestellten müssen den Anweisungen des Arbeitsgebers folgen und auch selbst darauf achten, sich und andere nicht zu gefährden. Stellen sie sicherheits- oder gesundheitsrelevante Mängel fest, besteht die Pflicht, diese dem Arbeitgeber zu melden.

Das Arbeitssicherheitsgesetz: Kooperation mit Ärzten und Sicherheitsexperten

Das Arbeitssicherheitsgesetz widmet sich ebenfalls der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Leistungen von Betriebsärzten und anderen Sicherheitsfachleuten in Anspruch zu nehmen. Wie das konkret erfolgen soll, ist in den Vorschriften der Deutschem gesetzlichen Unfallversicherung geregelt.

Man unterscheidet zwischen der Regelbetreuung und dem Unternehmermodell. Die Regelbetreuung umfasst zum einen die Grundbetreuung im vorgegebenen Umfang, der von der Betriebsgröße und dem Gefahrenpotenzial abhängt. Zum anderen gibt es die betriebsspezifische oder anlassbezogene Betreuung, die der Arbeitgeber selbst festlegt.

Das Unternehmermodell ist eine Alternative für kleine Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Aufgaben der Sicherheitsfachleute selbst übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass er sich von den Berufsgenossenschaften dabei unterstützen lässt und entsprechende Informationsangebote in Anspruch nimmt.

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Erwähnenswert sind auch die Unfallverhütungsvorschriften, Selbststaendigkeit.de

Weitere rechtliche Grundlagen für den Arbeitsschutz

Es gibt noch weitere Gesetze und daraus abgeleitete Verordnungen, die sich der Arbeitssicherheit widmen. Das sind zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz mit der daraus abgeleiteten Arbeitszeitverordnung.

Aus dem Arbeitsschutzgesetz wurde unter anderem die Arbeitsstättenverordnung abgeleitet. Diese schreibt vor, welche Anforderungen Arbeitsplätze erfüllen müssen. Dabei geht es beispielsweise um Beleuchtung, klimatische Bedingungen, Sanitäreinrichtungen und Barrierefreiheit.

Erwähnenswert sind weiterhin die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regeln und Empfehlungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Während sich die Vorschriften mit allen Gesundheits- und Sicherheitsaspekten am Arbeitsplatz befassen, erleichtern die Regeln den Arbeitgebern die konkrete Umsetzung.

Der betriebliche Gesundheitsschutz – Umsetzung in der Praxis

Beim betrieblichen Gesundheitsschutz steht nicht nur die Unfallprävention im Fokus, sondern ebenso die Verhinderung von Berufskrankheiten und anderen gesundheitlichen Störungen, die ihre Ursache in der Berufsausübung haben. Auch Arbeitgeber profitieren davon, wenn es ihren Angestellten gut geht. Höhere Leistungsfähigkeit und geringere Ausfallzeiten sind die Ergebnisse einer funktionierenden betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge. Dabei muss der Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass sich seine Angestellten nicht überfordern und Rücksicht auf eventuelle gesundheitliche Einschränkungen der Beschäftigten nehmen.

Zum betrieblichen Gesundheitsschutz gehören die Verhältnisprävention, die sich den Arbeitsbedingungen widmet, und die Verhaltensprävention, bei welcher das Verhalten der Mitarbeiter im Fokus steht. Dabei steht die Verhältnisprävention an erster Stelle. Das heißt, der Arbeitgeber kann seine Verpflichtung zur Schaffung gesunder Arbeitsverhältnisse nicht durch Maßnahmen zur Verhaltensprävention kompensieren.

Zur Verhältnisprävention gehört, dass Gesundheitsgefahren wie Lärm oder besondere Belastungen ermittelt und reduziert werden. Oft genügen einfache Maßnahmen wie Gehörschutz oder Schutzbekleidung, um Schäden abzuwenden. Doch das ist noch nicht alles zum Thema Arbeitsschutz und Verhältnisprävention. Es geht zum Beispiel auch um die ergonomische Einrichtung von Arbeitsplätzen, die bessere Gestaltung von Arbeitsabläufen und eine angenehme Umgebung. Denn nicht nur physische, sondern auch psychische Faktoren spielen eine Rolle.

Verhaltensprävention beinhaltet die Information der Beschäftigten über Gesundheitsgefahren und die Förderung eines gesundheitsschützenden Verhaltens. Diese Aufgaben übernimmt zum Teil der Betriebsarzt. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, wobei in jedem Unternehmen andere Schwerpunkte wichtig sind. Beispiele für entsprechende freiwillige Maßnahmen sind Angebote zur Stressbewältigung, Rückenschule oder Zuschüsse zu den Kosten fürs Fitnessstudio.

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Auch die ergonomische Einrichtung von Arbeitsplätzen ist Teil des Arbeitsschutzes, Selbststaendigkeit.de

Prävention und Pläne für den Notfall

Die Anforderungen an die Notfallprävention sind hoch. Je größer das Gefahrenpotenzial ist, desto intensiver müssen die Schutzmaßnahmen sein. Bei allen Präventionsbemühungen kann es etwa durch menschliches Versagen oder Naturkatastrophen trotzdem zu Notfallsituationen kommen. Ob bei einem Arbeitsunfall, Brand oder Austritt von Gefahrstoffen, die richtigen Sofortmaßnahmen halten den Schaden in Grenzen. Deshalb sind neben den Präventionsmaßnahmen auch Notfallpläne ein wichtiger Beitrag zur Arbeitssicherheit.

Im Zusammenhang mit betrieblichen Notfällen spielen vor allem die Erste Hilfe, der Brandschutz und der Umgang mit Gefahrstoffen eine Rolle. Was die Erste Hilfe angeht, so müssen ausgebildete Ersthelfer in jedem Unternehmen anwesend sein. Die Mindestanzahl hängt von der Größe des Betriebs ab. Auch regelmäßige Fortbildungen sind vorgeschrieben, für welche die Unfallversicherung die Gebühren übernimmt.

Zum Brandschutz zählen neben dem Notfall- und Fluchtplan im Fall eines Brandes vor allem die präventiven Brandschutzmaßnahmen. Das sind beispielsweise Rauchmelder, Feuerlöscher und Sprinkleranlagen. Was den Umgang mit Gefahrstoffen angeht, so hängen die Präventionsmaßnahmen und Notfallpläne immer von der jeweiligen Gefahr ab, die von dem Stoff ausgeht. Hierbei sind verschiedene gesetzliche Auflagen zu beachten.

Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber seine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht nicht erfüllt, hat der Arbeitnehmer das Recht, die Arbeitsleistung zurückzuhalten. Er kann die zuständigen Aufsichtsbehörden informieren und die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz auch einklagen.

Ist ein Unfall oder eine Berufskrankheit die Folge, kommt die Berufsgenossenschaft für den Schaden auf. Das gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber diesen vorsätzlich verursachte.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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