Selbstständig machen in der Gastronomie – So eröffnen Sie ein Restaurant

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 12 Januar, 2024
Lesezeit Minuten.
Das Vorhaben einer Restauranteröffnung bedarf einer umsichtigen Planung. Hierzu zählen sowohl die Wahl eines sinnvollen Standorts als auch ein einzigartiges Konzept und eine gute Marketingstrategie. Ein selbst erstellter Businessplan mit einer detaillierten Darstellung des Gesamtkonzepts ist dabei sinnvoll. Er hilft dabei, die einzelnen Punkte zu analysieren und das Projekt von der Ursprungsidee über die Finanzierung bis hin zur tatsächlichen Umsetzung zu bewerkstelligen.  

Idee und Grundkonzept

Um ein Restaurant zu eröffnen, bedarf es einer exklusiven Idee zur Art der Lokalität, die sich von anderen unterscheidet. Es macht wenig Sinn, inmitten von mediterranen Häusern oder Lokalen mit arabischen Spezialitäten eine ähnliche Gaststätte zu planen. In dem Fall belebt Konkurrenz nicht das Geschäft, sondern verhindert ein langfristiges Auskommen. Somit gilt es zunächst in Bezug auf das Angebot an Speisen, dem gewünschten Klientel und der damit verbundenen Art des Restaurants eine zündende Idee zu entwickeln und diese am angedachten Ort zu prüfen. Eine Kundenbindung wird in die Zukunft hinein nur dann möglich sein, wenn das, was geplant ist, in der Form in der Umgebung so noch nicht existiert. Das sogenannte Alleinstellungsmerkmal ist damit die eigentliche Basis für das Vorhaben einer Restauranteröffnung. Es soll sicherstellen, dass das geplante Objekt einzigartig ist und sich dadurch von den anderen Restaurants in der Umgebung abhebt.

Analyse des Standorts und Immobilienfindung

Beim Standort gilt es eine gute Lage und eine bezahlbare Miete unter einen Hut zu bringen. Die Lokalität sollte idealerweise so gelegen sein, dass Laufkundschaft angesprochen wird. Dazu ist eine relativ zentrale Position erforderlich, die in der Regel mit entsprechend hohen Kosten für das Objekt verbunden ist. Grundsätzlich ist eine Anbindung an das örtliche Bus- und Bahn-Netz wichtig. Die Uhrzeiten, zu denen die Haltestellen bedient werden, sollten bis in die späten Abendstunden hineinreichen, um interessierten Gästen die An- und Abfahrt problemlos zu ermöglichen. Die Anzahl der Personen, die bereit ist, ausschließlich mit dem Auto zu kommen, ist meist sehr überschaubar. Für diese sollte allerdings eine genügend große Menge an Parkmöglichkeiten in der Nähe des Restaurants berücksichtigt werden.

Wenn der Standort für das Objekt feststeht, beginnt die Suche nach einer geeigneten Immobilie. Hierbei muss eine Vielzahl an Aspekten bei der Recherche bedacht werden. Neben der passenden Größe ist das vor allem die gewünschte Ausstattung inklusive zweckmäßiger Lager- und Kühlräume. Bei der Immobilie müssen darüber hinaus die Vorschriften der Gewerbeaufsicht realisierbar sein.

Selbstständigkeit Gastronomie

Selbstständig machen in der Gastronomie – So eröffnen Sie ein Restaurant, Bildquelle: Selbststaendigkeit.de

Finanzierung und Gewerbeschein

Um ein Restaurant betreiben zu dürfen, ist ein Gewerbeschein erforderlich. Dieser kann beim Bürger- oder Gewerbeamt beantragt werden. Ein Restaurant ist ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe. Zusätzlich zum Gewerbeschein wird entsprechend eine Konzession benötigt. Diese berechtigt zum Ausschank von alkoholischen Getränken und zur Ausgabe von Speisen. Die Details sind im Gaststättengesetz geregelt, und die Konzessionserteilung ist mit Kosten verbunden. Die Gebühren fallen regional sehr verschieden aus und liegen im zwei- bis dreistelligen Bereich. Für die Erteilung einer Konzession sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter ein polizeiliches Führungszeugnis, der Mietvertrag für die Räumlichkeiten, Gesundheitszeugnisse für alle im Restaurant tätigen Personen und eine Gewerbeversicherung. Die detaillierten Angaben können beim Gewerbeamt eingesehen werden.

Hinsichtlich der Finanzierung ist es hilfreich, vor der Restauranteröffnung eine Kostenkalkulation vorzunehmen. In einem Finanzplan sollten nicht nur die Pachtkosten enthalten sein, sondern ebenso die Personalkosten. Diese müssen zu jeder Zeit finanzierbar sein, auch in Phasen, in denen das Restaurant weniger Umsatz erwirtschaftet. Zusätzlich zu den laufenden Auslagen sind am Anfang auch die Gründungskosten zu berücksichtigen. Darunter fallen sämtliche Investitionen, die das Restaurant zum Laufen bringen, beispielsweise Renovierungs- und Ausstattungskosten.

Personalplanung und Rechtliches

Bei der Personalplanung ist eine genaue Analyse der Arbeitszeiten im Vergleich zu den benötigten Mitarbeitern erforderlich. Hierbei müssen die zulässigen Dienst- und Pausenzeiten ebenso berücksichtigt werden wie Krankheitsausfälle und anfallende Urlaubszeiten. Je qualifizierter das Team, desto zuverlässiger können die jeweiligen Arbeiten ausgeführt werden. Auch die konkreten Zuständigkeiten im Arbeitsalltag sind wesentlich. Es ist hilfreich, wenn Vertretungspersonen benannt und eingearbeitet werden können, die bei einem Ausfall mit den erforderlichen Tätigkeiten vertraut sind.

In rechtlicher Hinsicht gibt es eine Vielzahl von Auflagen zu erfüllen, die sich teilweise in den einzelnen Bundesländern voneinander unterscheiden. Es sind hierbei Ladenöffnungszeiten, Brandschutzverordnungen und Hygienegesetze zu berücksichtigen. Weiterhin bestehen Jugendschutzrichtlinien, GEMA-Pflichten beim Abspielen von Musik und eine Mitarbeiter-Unterweisungspflicht zu gesundheitlichen Richtlinien. Im Detail ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) der richtige Ansprechpartner hinsichtlich der zu erfüllenden Auflagen. Es ist in jedem Fall ratsam, eine fachliche Beratung zu konsultieren, um sich mit den juristischen Gegebenheiten vertraut zu machen. Dies betrifft nicht erst den Zeitpunkt, an dem die Immobilie schon gepachtet ist, sondern bereits die ersten Schritte, vor allem vor dem Hintergrund eventueller finanzieller Risiken im weiteren Verlauf.

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Ein selbst erstellter Businessplan mit einer detaillierten Darstellung des Gesamtkonzepts ist sinnvoll, Bildquelle: Selbststaendigkeit.de

Marketing und Gästegewinnung

Bevor das Restaurant eröffnet wird, ist eine Bekanntmachung in der näheren und weiteren Nachbarschaft entscheidend für die Gästegewinnung. Bei einer Neugründung beziehungsweise Eröffnung sollte mit einem besonderen Eröffnungsangebot geworben werden, um Kunden neugierig zu machen und für das Restaurant zu interessieren.

Neben der klassischen Herangehensweise in Form von Handzetteln und Flyern eignen sich auch die vielfältigen Social Media Möglichkeiten. Im Umfeld des Restaurants besteht zunächst die Möglichkeit in der regionalen Tageszeitung Werbung zu schalten. Auch die örtlichen Anzeigenblätter und der lokale Rundfunk sind hierfür geeignet. Viele Vereine in der Umgebung bieten die Möglichkeit, in ihren Vereinszeitschriften und Programmheften entsprechende Mittelungen einzustellen.

Eine größere Reichweite ist über Social Media Kanäle möglich. Es ist ratsam, beispielsweise einen entsprechenden Account bei Facebook und Instagram zu erstellen und auch mit Bildmaterial auf sich aufmerksam zu machen. Hier sind nicht nur Abbildungen des Restaurants selbst geeignet, sondern auch des Teams und ebenfalls einiger Gerichte. Bei den Bildern zählt der erste Eindruck. Eine Investition in einen professionellen Fotografen ist demnach sinnvoll.

Fazit

Bei der Eröffnung eines Restaurants gibt es eine Vielzahl an Vorgaben und Richtlinien zu beachten. Eine umsichtige Vorbereitung ist entscheidend für den späteren Erfolg. Bevor Räumlichkeiten gepachtet und Gelder investiert werden kann eine ausführliche fachkompetente Beratung sinnvoll sein. Dies betrifft nicht nur die behördlichen Regelungen, sondern auch Fragen zur erforderlichen Betriebshaftpflicht. Darüber hinaus sind sowohl ein strukturierter Businessplan als auch ein sicheres Finanzierungskonzept Voraussetzungen für das Vorhaben.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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