Markteintritt
Die Phase des Markteintritts ist besonders wichtig. In diesem Stadium muss entschieden werden, in welcher rechtlichen Ausgestaltung Ihr Unternehmen in Deutschland tätig sein soll. Der Wahl der passenden Rechtsform kommt einige Bedeutung zu – zum Beispiel in steuerlicher Hinsicht, oder was die Anforderungen an behördliche Genehmigungen und Registrierungspflichten betrifft. Dabei kann das Unternehmen zum Beispiel auf der Webseite https://rbo-online.eu/ Unterstützung erhalten.
Es gibt drei Möglichkeiten, wie die neue Niederlassung im Unternehmensgefüge rechtlich organisiert werden kann:
- ein Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen
- eine selbständige Niederlassung (Zweigniederlassung) zu errichten
- eine unselbständige Niederlassung (Betriebsstätte) zu errichten
1. Tochterunternehmen gründen
Indem Sie ein Tochterunternehmen gründen, entsteht ein vom Mutterunternehmen rechtlich selbständiges Unternehmen. Dabei sind, wie bei jeder Unternehmensgründung, die für die jeweilige Rechtsform geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlaggebend.
Spezielle gesetzliche Bedingungen oder Beschränkungen für die Gründung durch ausländische Unternehmen existieren hierzulande nicht. Auch für einen ausländischen Gründer gelten ausnahmslos deutsche Vorschriften für die Gründung, Gewerbeanmeldung sowie Handelsregistereintragung. Das zur Gründung erforderliche Kapital kann ohne Einschränkung nach Deutschland eingeführt werden.
2. Selbstständige Niederlassung (Zweigniederlassung) errichten
Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person, sondern rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung. Und damit ist sie dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Die innere Verfassung der Zweigniederlassung richtet sich nach dem Gesellschaftsstatut und dem zuständigen ausländischen Recht.
Die Zweigniederlassung ist trotz interner Abhängigkeit von der Hauptniederlassung selbständig Teil des Geschäftsverkehrs; ihre Rechtsbeziehungen mit ihren Kunden unterliegen deutschem Recht. Das gilt laut §§ 13 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) ebenfalls für die rechtliche Behandlung der Zweigniederlassung in Deutschland – besonders die Eintragung im Handelsregister.
Beratung und Begleitung beim Eintritt in den deutschen Markt, Bildquelle: Depositphotos.com
3. Unselbständige Niederlassung (Betriebsstätte) errichten
Ein Unternehmen kann mehrere Geschäftslokale (Niederlassungen, Filialen) haben, die in jeder Beziehung in Abhängigkeit zur Hauptstelle stehen. Rechnungen werden ebenfalls im Namen der Zentrale ausgestellt. Weil dabei ein einheitlicher Geschäftsbetrieb an nur räumlich verschiedenen Stellen besteht, dürfen Filialen kein, von der Hauptniederlassung abweichendes eigenes Unternehmen führen. Jede Betriebsstätte muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, da sie nicht im Handelsregister eingetragen wird. Eine unselbständige Niederlassung ist nicht eigenständig im Verhältnis zur Hauptniederlassung des Unternehmens, sondern muss lediglich beim Gewerbeamt bei der Gemeinde eine Gewerbeanzeige einreichen (Gewerbeanmeldung).
Oft empfiehlt es sich sogar, eine GmbH zu gründen. Dieser Vorgang ist komplex und bedarf fundierter rechtlicher Beratung und Begleitung durch Experten bzw. international versierter Steuerberater, die auch bei der Erstellung der Steuererklärung für die GmbH unterstützen.
Internationale Steuerberatung
Wenn Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind, ist eine fundierte internationale Steuerberatung wichtig. Gerade im staatenübergreifenden Wirtschaftsverkehr stellen sich insbesondere Fragen der Doppelbesteuerung, und es kann die Steuerlast optimiert werden – zum Beispiel durch den Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen.
Dazu kommt, dass zwischen Steuerpflichtigem und der Steuerbehörde immer wieder unterschiedliche Auffassungen bestehen können. Sehr oft geht es dabei um höhere Beträge – bei Verfehlungen stehen finanzstrafrechtliche Konsequenzen im Raum. In all diesen Fällen empfiehlt es sich, einen Partner zu haben, der mit der deutschen Behördenpraxis vertraut ist.
Unterstützung im laufenden Betrieb bis zum Outsourcing
Wichtig ist, dass die deutschen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmen in Unternehmensbereichen Unterstützung erhalten, in denen es in besonderem Maße auf die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ankommt. Darunter fallen Bereiche wie Buchhaltung und Rechnungswesen, sowie das Finanzwesen. Die Unterstützung kann einerseits beratend sein, andererseits aber auch darin bestehen, dass diese Unternehmensfunktionen von Experten im Zuge des Outsourcings übernommen werden.
Das Outsourcing der Buchhaltung und weiterer Back-Office-Bereiche ist mit einer Reihe von Vorteilen für Unternehmen verbunden. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, Kosten einsparen und müssen keine sonst erforderlichen Kapazitäten aufbauen. Dadurch halten Sie Ihre Kostenstruktur schlank. Auf Auslastungs- und Profitabilitätsschwankungen können Sie damit rasch und flexibel reagieren. Berater können etwa infolge ihrer internationalen Spezialisierung eine wesentlich höhere Bearbeitungsqualität bieten als interne Ressourcen. Auf Wunsch übernehmen sie auch alle Abstimmungen und Kontakte mit Finanzbehörden, Ämtern und Sozialversicherungsträgern und erstellen Ihre handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse.
Umfassende Begleitung
Durch eine umfassende Beratung helfen Ihnen Experten von Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit an und sorgen dafür, dass Sie sich in rechtskonformer Weise auf Ihre geschäftliche Tätigkeit konzentrieren können.
Im Internet finden Sie nähere Informationen über das gesamte Thema und können sich individuell beraten lassen.