Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Bevor Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, sollten sie alle rechtlichen Aspekte genau bedenken und beherzigen. Die Rahmenbedingungen einer Entlassung sind in Deutschland klar festgelegt. Deshalb ist es nötig, sich genau zu informieren und im Bedarfsfall einen Rechtsbeistand zu kontaktieren. Das schützt das Unternehmen vor rechtlichen Folgen. In diesem Rahmen ist es nötig, ein paar Punkte zu beachten:
- Kündigungsgrund nennen: Ein Arbeitnehmer darf seine Mitarbeiter nicht ohne Grund entlassen. Bei ordentlichen Kündigungen sind Gründe, die sich auf die Person, ihr Verhalten oder den Betrieb beziehen, deutlich zu nennen.
- Kündigungsfristen berücksichtigen: Es gibt viele Kündigungsfristen, die Unternehmen beherzigen müssen. Diese sind im Gesetz, im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Kommt es zu Fehlern bei der Berechnung der Kündigungsfrist, kann die Kündigung unwirksam sein.
- Sonderkündigungsschutz bedenken: Einige Mitarbeiter sind manchmal vor Kündigungen geschützt. Das betrifft vor allem schwangere Mitarbeiter, schwerbehinderte Angestellte, Betriebsratsmitglieder und Personen, die sich in Elternzeit befinden.
Natürlich ist es für Unternehmen ebenso nötig, die Formvorschriften einzuhalten. Eine Kündigung kann zwar durchaus mündlich ausgesprochen werden. Dennoch sollte die Entlassung immer auch schriftlich festgehalten werden. Sie ist vom Arbeitgeber zudem eigenhändig zu unterzeichnen und als Schriftstück an betroffene Angestellte weiterzuleiten. Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam und somit nicht gültig.

Mitarbeiter kündigen: Das sind die wichtigsten Punkte, die es zu bedenken gilt. Bildquelle: Depositphotos.com
Was ist bei der Vorbereitung von Entlassungsschreiben wichtig zu wissen?
Manchmal gibt es betriebliche Gründe, warum Unternehmen einen oder mehrere Mitarbeiter entlassen müssen. Das kann Umstrukturierungen in der Firma, Standortschließungen oder zurückgehende Umsätze betreffen. In diesen Fällen ist es manchmal nötig, personelle Überkapazitäten zu vermeiden, um Kosten zu reduzieren. Das ist auch dann sinnvoll, wenn es dem Arbeitgeber schwerfällt, liebgewonnenes und vor allem wertvolles Personal gehen zu lassen.
Tipp:
Im Kündigungsschreiben muss das Unternehmen erklären und belegen können, dass das Beschäftigungsverhältnis wegen wirtschaftlicher und organisatorischer Gründe nicht weiter fortgeführt werden kann. Ebenso ist es notwendig, alle Alternativen wie Versetzungen zu anderen Standorten oder Arbeitszeitänderungen in Betracht zu ziehen, um eine Kündigung zu verhindern.
Es gibt aber noch andere Gründe, warum Unternehmen einen oder mehrere Angestellte entlassen müssen. Ist eine Kündigung unabdingbar, weil
- der Mitarbeiter dauerhaft krank oder nicht mehr arbeitsfähig ist
- trotz Mahnungen wiederholt Pflichten oder Regeln verletzt wurden
- das Vertrauensverhältnis betroffen ist
oder andere triftige Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber mit der Entlassung sein Unternehmen schützen. In schwerwiegenden Fällen, wie z.B. bei Straftaten, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Liefert der Mitarbeiter nur unzureichende Leistungen und ist auch nach Gesprächen keine Besserung in Sicht, müssen die Leistungsdefizite akribisch dokumentiert werden. Das ist wichtig, um Voraussetzungen für eine rechtsgültige Kündigung zu schaffen.
Gibt es Alternativen zum Kündigungsschreiben?
Ein Unternehmen muss sein Personal nicht immer zwingend entlassen. Es gibt einige Alternativen, die Arbeitgeber ausschöpfen können. Von Veränderungen in Aufgabenbereichen bis hin zu Fort- und Weiterbildungen, um Leistungsmängel zu beheben, gibt es viele Optionen.
Bei Konflikten helfen Mediationen weiter. Bei Streitigkeiten zwischen den Mitarbeiter können ebenso Versetzungen an andere Standorte vorteilhaft sein. Wichtig ist, rechtzeitig das Gespräch mit der Belegschaft zu suchen und verschiedene Möglichkeiten durchzugehen. Die meisten Arbeitgeber zeigen Verantwortung und versuchen in jedem Fall fair zu handeln. In vielen Fällen greifen sie zu Aufhebungsverträgen. Diese lassen sich oftmals schneller und konfliktfreier umsetzen als Kündigungen.
Hinweis:
Es ist empfehlenswert, im Fall einer Kündigung so früh wie möglich den Betriebsrat einzubeziehen und um Rat zu bitten. Dazu erhält der Betriebsrat alle nötigen Informationen wie Kündigungsgrund und zeitliche Abläufe. Das ist essentiell, damit eine ordnungsgemäße Entlassung möglich ist.
Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich?
Viele Arbeitgeber haben sicherlich schon einmal von der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen gehört. In diesem Rahmen müssen Unternehmen beurteilen, welche Beschäftigten entlassen werden dürfen und welche aus schutzwürdigen Gründen im Betrieb bleiben müssen. Neben der Betriebszugehörigkeit sind deshalb
- Lebensalter,
- Lebensumstände,
- Unterhaltspflichten oder
- eventuelle Behinderungsgrade
zu berücksichtigen. Die mangelhafte Überprüfung dieser Kriterien gehört zu den häufigsten Fehlern, die Arbeitgeber bei Kündigungen machen können. Das kann durchaus zu Klagen seitens der Arbeitnehmer führen. Auch deshalb ist es wichtig, den Betriebsrat und Rechtsbeistand einzubeziehen, um sich vor Klagen und unnötigem Ärger sowie Kosten zu schützen.
Wie sollte die Kündigung der Mitarbeiter im besten Fall aussehen?
Es ist nicht ratsam, der Belegschaft einfach das Kündigungsschreiben in die Hand zu drücken. Besser ist ein verständnisvolles Gespräch in ruhiger Atmosphäre. Hier kann eine wertschätzende Kommunikation erfolgen, die auch Raum für Rückfragen und Feedback ermöglicht. Natürlich kann das Gespräch hochkochen und die Gemüter erhitzen. Deshalb ist es hilfreich, nur Fakten auszusprechen und von emotionalen Debatten Abstand zu nehmen. Je professioneller dieses Gespräch ausfällt, desto besser ist es für das Arbeitgeberimage.
Im Anschluss ist es nicht verkehrt, über Arbeitszeugnisse, Überstunden und Resturlaub zu sprechen. Das macht den Trennungsprozess einfacher und sorgt für eine angenehme Stimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.





