Was ist eine TSE und wozu dient sie?
Die TSE ist ein zusätzliches Sicherheitsmodul im Kassensystem. Sie protokolliert jede Fahrt manipulationssicher und speichert Zeit, Betrag, Vorgangsart und eine laufende Transaktionsnummer verschlüsselt ab. Technisch besteht eine TSE aus einem Sicherheitsmodul, dem Speichermedium, der digitalen Schnittstelle und dem definierten Protokollformat. Ziel ist eine lückenlose Dokumentation aller Bargeschäfte, damit Finanzämter nachprüfen können, ob Einnahmen vollständig verbucht sind.
Neu ist: Für Taxi- und Mietwagengewerbe gelten jetzt nicht nur klassische Kassen, sondern auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler inklusive app-basierter Lösungen als elektronische Aufzeichnungssysteme. Diese müssen ab 1. Januar 2026 die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und der Abgabenordnung erfüllen.
Ab 1. Januar 2026: Neue Pflichten für Taxis und Mietwagen
Für Taxameter und Wegstreckenzähler galt bis Ende 2025 eine besondere Nichtbeanstandungsregelung. Seit 2026 dürfen diese Geräte nur noch eingesetzt werden, wenn sie mit einer zertifizierten TSE verbunden sind. Wegstreckenzähler ohne TSE gelten als unzulässig. Wer sich nun nicht rechtzeitig kümmert, riskiert neben Steuernachschätzungen auch Stillstände, weil Aufsichtsbehörden Genehmigungen nur noch bei nachweislich ausgerüsteten Fahrzeugen verlängern.
Mehrere Städte haben die TSE-Pflicht bereits direkt mit dem Genehmigungsverfahren verknüpft. In Berlin und München wird seit 2026 geprüft, ob in jedem Taxi die TSE aktiv ist. Ohne Nachweis gibt es keine neue Taxi- oder Mietwagengenehmigung, auch bei Fahrzeugwechsel wird der Einbau kontrolliert. Diese Praxis kann als Blaupause für weitere Kommunen dienen.

TSE-Pflicht 2026: Was Taxi- und Mietwagenunternehmen jetzt beachten müssen. Bildquelle: Depositphotos.com
Vorbereitung des Betriebs auf die TSE-Pflicht
Damit die Umstellung ohne Ausfälle gelingt, empfiehlt sich ein strukturierter Fahrplan:
- Technik prüfen: Zunächst klären, welche Taxameter und Wegstreckenzähler im Einsatz sind und ob diese TSE-fähig sind. Nachrüstangebote lassen sich im Anschluss gezielt prüfen.
- Termine sichern: Einbautermine bei Taxameterdiensten frühzeitig reservieren und Lieferzeiten der Hersteller einkalkulieren. In großen Städten sind Werkstattkapazitäten häufig schnell ausgeschöpft.
- Kassensystem wählen: Ein TSE-konformes System wie das cloudbasierte ready2order Kassensystem fasst Fahrten und Transaktionen mit den zugehörigen Belegen in einem digitalen Ablauf zusammen und bildet Kartenzahlungen ab. Gesetzliche Anforderungen lassen sich dadurch leicht erfüllen.
- Team schulen: Fahrerteam und Disposition sollten wissen, wie Stornos, Trinkgelder, Festpreise oder Gutscheine korrekt gebucht und Belege ausgegeben werden, damit alle Fahrten vollständig im System landen.
Meldepflicht und Dokumentation
Neben der technischen Nachrüstung spielt die Meldepflicht eine wichtige Rolle. Seit 2025 müssen elektronische Kassensysteme, zu denen auch Taxameter und Wegstreckenzähler gehören, elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden. Für bereits vorhandene Systeme galt eine Frist bis zum 31. Juli 2025; neu angeschaffte oder mit TSE ausgerüstete Geräte müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Dazu kommt die Pflicht, die über die TSE aufgezeichneten Daten im vorgeschriebenen Format (DSFinV-K) bereitzuhalten und bei einer Kassennachschau digital zu exportieren. Der Betrieb muss vollständige Fahrtdaten und TSE-Protokolle auf Knopfdruck liefern können. Wer diese Prozesse frühzeitig testet, erspart sich Stress bei einer unangekündigten Prüfung.
Jetzt handeln, um Stress und Kosten zu vermeiden
Die TSE-Pflicht 2026 ist mehr als ein Technikprojekt. Sie entscheidet darüber, ob ein Unternehmen seine Einnahmen rechtssicher dokumentiert – und damit Konzessionen problemlos verlängert bekommt und Betriebsprüfungen gelassen entgegensehen kann.
Wer die Umrüstung früh plant, Meldepflichten einhält und ein stabiles, TSE-fähiges Kassensystem nutzt, reduziert das Risiko teurer Schätzungen und vermeidet einen Stillstand im laufenden Betrieb. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine Chance, Prozesse zu vereinfachen und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu stärken.





