Welche Voraussetzungen braucht man für die Praxiseröffnung?
Nicht jeder Mensch ist in der Lage, eine eigene Praxis zu eröffnen. Als selbstständiger Arzt muss man einschlägiges Wissen im medizinischen Bereich besitzen und über ausreichend Berufserfahrung verfügen. Nur dann ist die Eintragung ins Arztregister möglich. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde und Kopie des Personalausweises
- Passbild
- Urkunde der Facharztanerkennung oder der Qualifikationen im Richtlinienverfahren
- Prüfungsnachweise
- Zertifikate von abgeschlossenen Weiter- und Fortbildungen
Wurde der Eintrag genehmigt, folgt die Zulassung für den Vertragsarztsitz. Sie wird beim zuständigen Zulassungsausschuss beantragt, der ebenfalls eine Reihe von Dokumenten benötigt. Neben dem Auszug aus dem Arztregister, der Facharzturkunde, Nachweise und dem Lebenslauf muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen.
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Praxisübernahme oder Neugründung?
In der Regel haben Ärzte zwei Optionen, um sich selbstständig zu machen: Die Praxisneueröffnung oder -übernahme. Heutzutage ist es gang und gäbe, eine bereits bestehende Praxis zu übernehmen. Geht ein Arzt in Rente, wird ein Nachfolger gesucht, der die Praxis im eigenen Namen weiterführt. Der Vorteil ist, dass sich für Ärzte das Risiko reduziert, ein Patientenstamm und Team bereits vorhanden ist und sich der Papierkram reduziert.
Im Gegensatz dazu ist es eher ungewöhnlich, eine eigene Praxis zu gründen. Die Neueröffnung ist schweren Einschränkungen unterworfen und nur noch in Ausnahmesituationen möglich. Zumeist wird die Genehmigung ausschließlich in Gebieten ausgesprochen, die von einer akuten Unterversorgung betroffen sind.
Selbstständig machen als Arzt – Was ist zu beachten? Bildquelle: Depositphotos.com
Welche Rechtsform für die eigene Praxis?
Als Arzt mit eigener Praxis ist man nicht länger als Angestellter tätig. Man benötigt eine eigene Rechtsform, doch auch hier ist die Auswahl groß:
Freiberufler
Bis vor kurzem agierten selbstständige Ärzte hauptsächlich als Freiberufler. Der Mediziner gehört den sogenannten Katalogberufen an und muss lediglich beim Finanzamt gemeldet werden. Die Eintragung als Unternehmen ist überflüssig. Ein Pluspunkt ist, dass der Gewinn ausschließlich in die Taschen des Arztes fließen, allerdings erfolgt die Haftung mit dem Privatvermögen.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine weitere Möglichkeit ist die GbR. Die Abkürzung steht für “Gesellschaften bürgerlichen Rechts” und bedeutet, dass sich mehrere Ärzte zu einer Gemeinschaft zusammenschließen. Eine mündliche Übereinkunft ist für diese Rechtsform bereits ausreichend, doch es wird empfohlen, die Vereinbarungen in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. Somit können Streitigkeiten und Missverständnisse leicht aus dem Weg geräumt werden.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Ebenfalls möglich ist die Partnerschaftsgesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Ärzten, die fortan zusammenarbeiten. Die Rechtsform lehnt sich an die GbR und OHG an, zeichnet sich jedoch durch eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter aus.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Für medizinische Versorgungszentren und Gemeinschaftspraxen lohnt sich die Rechtsform GmbH.
Anmeldungen bei den Institutionen
Bei Praxisgründung müssen folgende Institutionen informiert werden:
- Ärztekammer
- Gesundheitsamt
- Versorgungswerk/Ärzteversorgung
Personal und Marketing für die Praxis
In der heutigen Zeit sind selbst Ärzte darauf angewiesen, Werbung für die eigene Praxis zu machen. Durch gezielte Maßnahmen lässt sich der Praxisstamm erweitern und höhere Einnahmen erzielen. Doch Vorsicht! Ärzte müssen von aggressiver Werbung Abstand nehmen und sich auf dezente Schritte konzentrieren.
Insbesondere Ärzte mit einer ganz neuen Praxis sollten darauf achten, wie sie ihre Praxis organisieren und für Patienten werben. So lohnt sich beispielsweise das Erstellen einer eigenen Webseite, die mittels Suchmaschinenoptimierung an Reichweite und Sichtbarkeit gewinnt. Ein weiteres Tool ist Google My Business, wodurch die relevanten Praxisdaten in den Suchergebnissen gelistet werden und User auf einen Blick hilfreiche Informationen zur Praxis erhalten.
Darüber hinaus müssen sich selbstständige Ärzte mit organisatorischen und administrativen Aufgaben auseinandersetzen. Auch Buchhaltung, Steuern und Rechnungen zählen zu den neuen Aufgabenbereichen.