Firmenwagen mit Barkauf, Kredit oder Leasing anschaffen – Überlegungen für Selbstständige

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 29 Februar, 2024
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Selbstständige, wenn sie nicht gerade ausschließlich von zu Hause aus arbeiten oder nur selten bei ihren Kunden vorsprechen müssen, benötigen in der Regel einen Firmenwagen; denn im betrieblichen Alltag gehört ein Firmenwagen inzwischen zur Standardausrüstung eines Selbstständigen. Wie auch beim Kauf eines Privatfahrzeuges, so ist auch bei der Anschaffung des Firmenwagens zu überlegen, ob die Anschaffung über einen Barkauf, den Kredit oder ein Leasingmodell Sinn macht. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.  

Die Größe eines Firmenwagens

Bevor sich der Selbstständige überlegt, ob er den Firmenwagen kaufen oder durch Kredit oder Leasing erwerben will, muss er sich über die Automarke, die Größe, die Farbe und die Ausstattung des Fahrzeugs Gedanken machen. Anhaltspunkte geben auch die Überlegungen, die der Bundesfinanzhof (BFH) zu diesem Thema angestellt hat. Ihre Berücksichtigung bewahrt den Selbstständigen vor unnötigen Konflikten mit der Finanzverwaltung.

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Ferrari für einen Tierarzt ein angemessener Firmenwagen sei. Er gestand zu, dass ein Firmenwagen auch ein Statussymbol des Selbstständigen sei, mit dem er einen angemessenen Repräsentationsaufwand treiben könne. Private Motive seien bei der Anschaffung nicht auszuschließen. Allerdings dürfe die Anschaffung eines Firmenwagens nicht zu einem Steuersparmodell durch die Hintertür für den luxuriösen Lebensstil des Tierarztes ausarten. Der Firmenwagen müsse deshalb zu mehr als 50 Prozent dienstlich genutzt werden. Daran bestanden im vorliegenden Fall erhebliche Bedenken und deshalb auch an der Angemessenheit der Repräsentation. Zwar führe die Automarke „Ferrari“ nicht automatisch zur Zurückweisung als Firmenwagen eines Selbstständigen, aber Automarke, Größe und Ausstattung des Fahrzeugs müssten zur Größe, zum Umsatz und zum Gewinn der Firma passen. Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit sei die Sicht eines ordentlichen Kaufmanns.

Ausdrücklich nicht zu dem Aspekt hat sich der BFH geäußert, ob sich der Tierarzt mit seinem Ferrari in seinem Kundenkreis lächerlich gemacht oder Neid hervorgerufen habe. Ein Selbstständiger muss sich bei der Anschaffung eines Firmenwagens sehr wohl diese Frage stellen. Andererseits darf das Fahrzeug nicht zu klein ausfallen, weil der Selbstständige sonst Gefahr läuft, als geschäftlicher Verhandlungspartner nicht ernstgenommen zu werden.

Der Barkauf eines Firmenwagens

Die klassische Variante der Anschaffung eines Firmenwagens ist der Barkauf. Sie ist vom Selbstständigen zu überdenken, bevor es heißt: Kredit oder Leasing. Der Barkauf verschafft dem Selbstständigen das volle Eigentum am Firmenwagen. Er darf mit dem Fahrzeug machen, was er will, es umlackieren oder tiefer legen. Er ist niemandem Rechenschaft schuldig. Beim Barkauf befindet er sich in einer guten Position gegenüber dem Verkäufer, um einen guten Barzahlungsrabatt und weitere günstige Konditionen auszuhandeln. Nach dem Barkauf kann er die Vorsteuer geltend machen. Der Kaufpreis wird über sechs Jahre abgeschrieben. Bei Gebrauchtwagen ist die Restnutzungsdauer zu ermitteln. Selbst wenn der Selbstständige das Geld für den Kauf eines Firmenwagens auf dem Konto hat, muss er sich mit dem Thema Kredit oder Leasing befassen. Ist nämlich die wirtschaftliche Zukunft seiner Firma schwer abzuschätzen oder werden die finanziellen Reserven durch den Barkauf des Firmenwagens angegriffen, könnte Vorsicht geboten sein; denn Liquidität geht vor Rentabilität. In solchen Fällen hat der Selbstständige Kredit oder Leasing in Erwägung zu ziehen.

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Der Ratenkauf eines Firmenwagens

Der Ratenkauf eines Firmenwagens ist davon abhängig, ob der Selbstständige von seiner Bank dafür einen Kredit erhält. Die Banken verlangen nämlich Sicherheiten, bevor sie einen Kredit vergeben. Der Selbstständige könnte den Firmenwagen dem Kreditinstitut zur Sicherung übereignen; denn er schließt bei der Ratenzahlung zwei Verträge ab, den Kaufvertag mit dem Autohändler und den Ratenkreditvertrag mit der Bank.

Schon während der Verhandlungen hat der Selbstständige gegenüber dem Verkäufer dieselbe Position wie ein Käufer ohne Finanzierung; er kann gute Konditionen und Rabatte aushandeln, die den Kaufpreis reduzieren. Nur dieser reduzierte Kaufpreis wäre durch das Kreditinstitut in einem zweiten Vertag zu finanzieren. Mit der Kaufpreiszahlung an den Händler wird der Selbstständige Eigentümer des Firmenwagens, und zwar genauso, als ob er das Fahrzeug ohne Finanzierung kaufen würde. Er kann es also der Bank als Sicherheit übereignen. Da er auch nach der Sicherungsübereignung Eigentümer des Firmenwagens bleibt, kann er ihn auch während der Laufzeit des Vertrages verkaufen. Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn der Selbstständige seine Selbstständigkeit verändert oder aufgibt. Er hat dann zu klären, wie er seinen Vertrag gegenüber der Bank zu erfüllen hat.

Die steuerliche Behandlung des Ratenkaufs ist zunächst wie bei einem Barkauf. Die volle Vorsteuer ist abzugsfähig; die Abschreibung für den Firmenwagen beträgt sechs Jahre. Die Zinsen für den Kredit können als Betriebsaufwendungen geltend gemacht werden. Gibt der Selbstständige den Firmenwagen zur Tilgung des Kredites zurück, sind die Regeln des Verkaufs anzuwenden. Ein Veräußerungsgewinn ist zu versteuern. Weitere Steuern für den Selbstständigen fallen aber nicht an.

Das Leasing eines Firmenwagens

Eine andere Alternative zur Finanzierung der Beschaffung eines Firmenwagens ist das Leasing, eine Sonderform der Miete. Es kommt insbesondere für Selbstständige infrage, die von der Bank keinen Kredit erhalten haben. Die Leasingnehmer werden in der Regel nicht Eigentümer des Firmenwagens. Deshalb können sie beim Kauf keine Rabatte aushandeln, wohl aber bei der Leasingbank des Verkäufers. Die Laufzeit eines Leasingvertrages muss mindestens drei Jahre betragen. Wenn die Grundmietzeit weniger als 40 Prozent oder mehr als 90 Prozent der Nutzungsdauer beträgt, wird der Leasingnehmer vom Finanzamt als Eigentümer eingestuft; der Firmenwagen fällt in das Firmenvermögen mit den Abschreibungsmöglichkeiten für den Selbstständigen. Beim Leasing gelten die monatlichen Tilgungsraten als Betriebsausgaben; Zinsen dürfen nicht geltend gemacht werden. Sonderzahlungen können direkt von der Steuer abgesetzt werden, sofern der Selbstständige eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufstellt. Muss er dagegen bilanzieren, wird die Sonderzahlung zu gleichen Beträgen auf die Laufzeit des Leasingvertrages verteilt. Kauft der Selbstständige den Firmenwagen zur Ablösung der Restsumme nach Ende des Leasingvertrages, statt ihn zurückzugeben, kann er ihn in der Regel über die Restlaufzeit abschreiben.

Kredit oder Leasing eines Firmenwagens

Die Frage „Kredit oder Leasing“ ist nur individuell und, wenn der Selbstständige bilanziert, mit Hilfe eines Steuerberaters zu beantworten. Zwar sind die monatlichen Leasingraten niedriger als die Ratenzahlungen; aber mit der Einrechnung der Restwerte der Firmenwagen und der Opportunitätskosten für entgangene Zinsen kann sich schnell ein anderes Bild ergeben.

Fazit

Der Kauf eines Firmenwagens ist eine emotionale Angelegenheit, die bereits mit der Auswahl beginnt. Wie der Selbstständige die Anschaffung finanziert, ob durch Barkauf, Kredit oder Leasing, sollte er individuell unter steuerlicher Beratung entscheiden.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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